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Das Kommunalwahlrecht in Thuringen regelt die Kommunalwahlen in Thuringen Gegenstand sind die Wahlen der Gemeindevertretungen und Kreistage sowie die Direktwahl der Burgermeister und Landrate Inhaltsverzeichnis 1 Gesetze und Verordnungen 2 Gemeindevertretungen und Kreistage 3 Direktwahl der Burgermeister und Landrate 4 Siehe auch 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseGesetze und Verordnungen BearbeitenDie grundlegenden Rechtsquellen des Kommunalrechts in Thuringen sind die Verfassung des Freistaats Thuringen die Thuringer Kommunalordnung ThurKO das Thuringer Gesetz uber die Wahlen in den Landkreisen und Gemeinden ThurKWG sowie die Thuringer Kommunalwahlordnung ThurKWO Gemeindevertretungen und Kreistage BearbeitenDie Gemeindevertretungen und Kreistage werden durch eine Verhaltniswahl gewahlt Wahlgebiete sollten maximal 5 000 Einwohnern umfassen Wahlvorschlage konnen Parteien Wahlergruppen oder einzelne Personen die selbst als Einzelbewerber kandidieren machen Sie werden jeweils fur einen Wahlbereich aufgestellt Das aktive Wahlrecht hat jeder EU Burger der das 16 Lebensjahr vollendet und seit mindestens 3 Monaten seinen Hauptwohnsitz im Wahlgebiet hat Jeder Wahlberechtigte hat drei Stimmen die er kumulieren oder panaschieren kann Wahlbar ist jeder Wahlberechtigte der das 18 Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten seinen Hauptwohnsitz im Wahlgebiet hat Aufgrund eines Urteils des Thuringer Verfassungsgerichtshof vom 11 April 2008 wurde die bis dahin geltende Funf Prozent Hurde fur Parteien und Wahlergruppen vom Gesetzgeber uberpruft und gestrichen 1 Die Wahlperiode dauert funf Jahre Die Mandate werden nach dem Quotenverfahren mit Restausgleich nach dem Hare Niemeyer Verfahren verteilt Abhangig von der Einwohnerzahl der Gemeinde werden 6 bis 53 Gemeindevertreter gewahlt Einwohner Gemeindevertreterbis 001 500 6501 bis 00 1 000 81 001 bis 00 2 000 122 001 bis 00 3 000 143 001 bis 00 5 000 165 001 bis 0 10 000 2010 001 bis 0 20 000 2420 001 bis 0 30 000 3030 001 bis 0 50 000 3650 001 bis 100 000 42100 001 bis 200 000 46uber 200 000 50Direktwahl der Burgermeister und Landrate BearbeitenDie Burgermeister und Landrate werden direkt gewahlt In kreisfreien Stadten und grosseren kreisangehorigen Stadten gibt es einen Oberburgermeister Die Amtszeit betragt in hauptamtlich verwalteten Gemeinden mindestens sechs Jahre Die Wahl findet unabhangig von der Wahl des Gemeinderats statt Der direkt gewahlte Burgermeister kann nur durch einen Burgerentscheid abberufen werden Zur Einleitung des Abwahlverfahrens bedarf es eines Beschlusses von zwei Dritteln der Mitglieder des Gemeinderats Das aktive Wahlrecht entspricht dem bei den Gemeinderats und Kreistagswahlen Burgermeister und Landrate mussen mindestens 21 Jahre alt sein und durfen zum Zeitpunkt der Wahl noch nicht das 65 Lebensjahr vollendet haben Zudem mussen die ubrigen Voraussetzungen fur die Berufung in ein Beamtenverhaltnis auf Zeit nach den Landesgesetzen fur Thuringer Beamte erfullt werden In einem ersten Wahlgang benotigen die Kandidaten zur Wahl zum Burgermeister oder Landrat die absolute Mehrheit der gultigen Stimmen Hat im ersten Wahlgang kein Kandidat die notige Mehrheit so findet am zweiten Sonntag nach der Wahl eine Stichwahl der beiden Bewerber mit den meisten Stimmen statt Verzichtet einer der fur die Stichwahl zugelassenen Bewerber auf die Teilnahme an der Wahl so tritt an seine Stelle der Bewerber mit der nachsthochsten Stimmenzahl Siehe auch BearbeitenKommunalwahlen in Thuringen 2009 Kommunalwahlen in Thuringen 2012 Kommunalwahlen in Thuringen 2014 Kommunalwahlen in Thuringen 2018 Kommunalwahlen in Thuringen 2019Weblinks BearbeitenDie genannten Gesetze konnen im Portal Landesrecht Thuringen nachgelesen werden Einzelnachweise Bearbeiten Urteil bei wahlrecht deKommunalwahlrecht in den Landern der Bundesrepublik Deutschland Baden Wurttemberg Bayern Brandenburg Hessen Mecklenburg Vorpommern Niedersachsen Nordrhein Westfalen Rheinland Pfalz Saarland Sachsen Sachsen Anhalt Schleswig Holstein Thuringen Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kommunalwahlrecht Thuringen amp oldid 234389530