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Ein Burgermeister ist das Oberhaupt einer Gemeinde oder Stadt Dieser Artikel beschreibt die Besonderheiten des Landes Hessen Rechtsgrundlage ist die Hessische Gemeindeordnung HGO Inhaltsverzeichnis 1 Amtsbezeichnung 2 Allgemeines 3 Burgermeister und Gemeindevorstand 4 Wahl 4 1 Wahl und Amtszeit 4 2 Wahlvorbereitung Zeitpunkt der Wahl 4 3 Abwahl 5 EinzelnachweiseAmtsbezeichnung BearbeitenNach 45 Abs 1 HGO fuhrt in Gemeinden mit mehr als 50 000 Einwohnern der Burgermeister die Amtsbezeichnung Oberburgermeister der Erste Beigeordnete die Amtsbezeichnung Burgermeister Diese Amtsbezeichnungen gelten weiter solange die Zahl von 45 000 Einwohnern nicht unterschritten wird Auch bei einem Unterschreiten dieser Einwohnerzahl fuhren Oberburgermeister und Burgermeister ihre Amtsbezeichnungen fur die Dauer ihrer Amtszeit weiter im Falle ihrer Wiederwahl auch fur die Dauer weiterer Amtszeiten einer Wiederwahl steht eine erneute Berufung in dasselbe Amt unmittelbar nach Ablauf der Amtszeit gleich Die folgenden Ausfuhrungen beziehen sich jeweils auf das Gemeindeoberhaupt nicht auf Beigeordnete unabhangig von der Amtsbezeichnung Allgemeines BearbeitenIn Hessen sind die Kommunen nach der sogenannten Magistratsverfassung organisiert Der direkt nach 39 Abs 1a HGO gewahlte Burgermeister hat daraus eine relativ schwache Stellung gegenuber der Gemeindevertretung Mit der Einfuhrung der Direktwahl im Jahr 1992 blieb die Stellung verglichen mit der Stellung des Burgermeisters in der Suddeutschen Ratsverfassung schwach da wesentlichen Aufgaben nach 50 HGO und Zustandigkeiten nach 51 HGO bei der Gemeindevertretung verblieben In 39 bis 48 HGO sind die Regelungen zum Burgermeister insbesondere die Wahl und die Amtszeit kodifiziert Burgermeister und Gemeindevorstand BearbeitenDas Amt des hauptamtlichen Burgermeisters wird eingestuft bei einer Grossenordnung in Besoldungsgruppebis zu 2 000 Einwohnern A 15bis zu 10 000 Einwohnern A 16bis zu 15 000 Einwohnern B 2bis zu 20 000 Einwohnern B 3bis zu 30 000 Einwohnern B 4bis zu 50 000 Einwohnern B 5bis zu 75 000 Einwohnern B 6bis zu 100 000 Einwohnern B 7bis zu 175 000 Einwohnern B 8bis zu 250 000 Einwohnern B 9bis zu 500 000 Einwohnern B 10uber 500 000 Einwohner B 11Der Burgermeister ist Vorsitzender des Gemeindevorstandes in Stadten des Magistrats und Leiter der Gemeindeverwaltung Er vertritt die Gemeinde nach aussen 71 HGO Jedoch werden die wesentlichen Entscheidungen vom Gemeindevorstand als Kollektivorgan getroffen 66 HGO nennt folgende wesentliche Aufgaben des Gemeindevorstands die Gesetze und Verordnungen sowie die im Rahmen der Gesetze erlassenen Weisungen der Aufsichtsbehorde auszufuhren die Beschlusse der Gemeindevertretung vorzubereiten und auszufuhren die ihm nach diesem Gesetz obliegenden und die ihm von der Gemeindevertretung allgemein oder im Einzelfall zugewiesenen Gemeindeangelegenheiten zu erledigen die offentlichen Einrichtungen und wirtschaftlichen Betriebe der Gemeinde und das sonstige Gemeindevermogen zu verwalten die Gemeindeabgaben nach den Gesetzen und nach den Beschlussen der Gemeindevertretung auf die Verpflichteten zu verteilen und ihre Beitreibung zu bewirken sowie die Einkunfte der Gemeinde einzuziehen den Haushaltsplan und das Investitionsprogramm aufzustellen das Kassen und Rechnungswesen zu uberwachen die Gemeinde zu vertreten den Schriftwechsel zu fuhren und die Gemeindeurkunden zu vollziehen Der Burgermeister ist grundsatzlich hauptamtlicher Beamter auf Zeit In Gemeinden mit nicht mehr als 5 000 Einwohnern kann die Hauptsatzung bestimmen dass die Stelle des Burgermeisters ehrenamtlich zu verwalten ist die Anderung muss mit einer Mehrheit von mindestens 2 3 der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter beschlossen worden sein 44 HGO Die Gemeinde Bromskirchen ist seit dem 1 Januar 2017 die erste hessische Gemeinde die von dieser Sonderregelung fur kleine Gemeinden Gebrauch macht 1 Die Bezuge des hauptamtlichen Burgermeisters richten sich gemass der Hessischen Kommunalbesoldungsverordnung 2 HKomBesV nach der Grosse der Gemeinde Das Amt des hauptamtlichen Ersten Beigeordneten wird zwei Besoldungsgruppen die Amter der weiteren hauptamtlichen Beigeordneten werden drei Besoldungsgruppen niedriger eingestuft als das Amt des hauptamtlichen Burgermeisters Ehrenamtliche Burgermeister haben Anspruch auf Aufwandsentschadigung und Ehrensold Der Burgermeister leitet die Gemeindeverwaltung 70 Abs 2 HGO Er bestimmt die Organisation der Gemeindeverwaltung und legt die Geschaftsverteilung der Beigeordneten fest 70 Abs 1 HGO Der Burgermeister ist Dienstvorgesetzter der Gemeindemitarbeiter mit Ausnahme der Beigeordneten 73 Abs 2 HGO Wahl BearbeitenWahl und Amtszeit Bearbeiten Der Burgermeister wird von den Burgern in allgemeiner unmittelbarer freier gleicher und geheimer Wahl gewahlt 39 HGO Die Wahl ist nach den Grundsatzen der Mehrheitswahl durchzufuhren Gewahlt ist wer mehr als die Halfte der gultigen Stimmen erhalten hat Entfallt auf keinen Bewerber mehr als die Halfte der gultigen Stimmen findet fruhestens am zweiten und spatestens am vierten Sonntag nach der Wahl eine Stichwahl statt zu der die beiden Bewerber zugelassen sind die bei der ersten Wahl die meisten Stimmen erhalten haben Auch hier sind fur eine Wahl mehr als die Halfte der gultigen Stimmen erforderlich Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los uber die Wahl des Burgermeisters bzw uber die Zulassung zur Stichwahl Im nordhessischen Ahnatal wurde am 24 November 2020 erstmals in Hessen der Burgermeister durch Losentscheid bestimmt nachdem beide Bewerber in der Stichwahl exakt die gleiche Anzahl an Stimmen erzielten 2 Haben aber lediglich zwei Bewerber an der Wahl teilgenommen und die gleiche Anzahl von Stimmen erzielt wird dieser Fall nicht durch Losentscheid sondern durch eine Stichwahl gemass 39 Abs 1b HGO entschieden Wahlbar zum Burgermeister sind Deutsche im Sinne von Art 116 GG und Unionsburger die vor der Zulassung der Bewerbung in der Bundesrepublik Deutschland wohnen Die Bewerber mussen am Wahltag das 18 Lebensjahr vollendet haben 3 Nicht wahlbar ist wer vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen ist 32 HGO und 31 HGO Der Burgermeister wird spatestens sechs Monate nach seiner Wahl von dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung in offentlicher Sitzung in sein Amt eingefuhrt 46 HGO Die Amtszeit betragt sechs Jahre Der hauptamtliche Burgermeister tritt mit Ablauf der Amtszeit in den Ruhestand wenn er als Beamter auf Zeit eine Amtszeit von 8 Jahren erreicht hat das 55 Lebensjahr vollendet hat und nicht erneut in dasselbe oder in ein hoherwertiges Amt berufen wird Hat er nach Ablauf der Amtszeit das 55 Lebensjahres noch nicht erreicht ist auf Antrag eine Versetzung in den Ruhestand mit Vollendung des 50 Lebensjahres moglich Hat der hauptamtliche Burgermeister die erforderliche Amtszeit erreicht aber nicht das erforderliche Lebensalter ist er entlassen In diesen Fallen entsteht ein Anspruch auf Altersgeld wenn eine ruhegehaltfahige Dienstzeit von mindestens 5 Jahren im Beamtenverhaltnis abgeleistet wurde 40 HGO1 37b HKO 4 Wahlvorbereitung Zeitpunkt der Wahl Bearbeiten Fur die Direktwahl ist das Hessische Kommunalwahlgesetz KWG massgeblich 42 HGO 5 KWG bestimmt die Bildung eines Wahlleiters und eines Wahlausschusses Der Burgermeister ist fruhestens sechs und spatestens drei Monate vor Freiwerden der Stelle zu wahlen Wird die Stelle aus unvorhersehbaren Grunden frei so ist spatestens nach vier Monaten zu wahlen Um Wahltermine zusammenzulegen kann die Wahl gemass 42 Abs 3 S 2 HGO gemeinsam mit einer anderen Wahl durchgefuhrt werden selbst wenn dabei von den genannten Fristen um maximal 3 Monate abgewichen wird Abwahl Bearbeiten Die Abwahl eines Burgermeisters ist in 76 Abs 4 HGO geregelt Hierzu bedarf es eines Beschlusses mit 2 3 Mehrheit der Gemeindevertretung und anschliessend einer Abwahl durch die Burger nach den Regeln fur einen Burgerentscheid 5 bei der sich eine Mehrheit der gultigen Stimmen fur die Abwahl ausspricht und diese Mehrheit mindestens 30 der Wahlberechtigten ausmacht 6 Einzelnachweise Bearbeiten Burgermeister verzichtet aufs Gehalt Memento vom 4 August 2016 im Internet Archive Giessener Anzeiger vom 9 Februar 2016 dpa Nach Stimmenpatt Burgermeister per Los bestimmt In Frankfurter Allgemeine Zeitung 24 November 2020 abgerufen am 26 November 2020 39 HGO Merkblatt zu den 40 HGO1 37b HKO Stand 10 2016 54 57 KWG Burgerentscheid 76 Abs 4 HGO Abwahl Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Burgermeister Hessen amp oldid 234799192