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Wirtschaftssanktionen englisch economic sanctions sind hoheitliche Sanktionen von Staaten Staatengemeinschaften oder internationalen Organisationen die aus dem Einsatz von Aussenhandelsinstrumenten gegen andere Staaten resultieren Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Arten 3 Wirtschaftssanktionen durch UN oder EU 4 Geschichte 5 Wirtschaftliche Aspekte 6 Siehe auch 7 Literatur 8 Weblinks 9 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenEinzelne Staaten Staatengemeinschaften wie etwa die Europaische Union oder internationale Organisationen wie die UNO konnen Wirtschaftssanktionen gegen andere Volkerrechtssubjekte verhangen Wie jede Sanktion sollen Wirtschaftssanktionen Einfluss nehmen auf das Verhalten anderer Staaten und diese durch wirtschaftliche Nachteile zu einer Verhaltensanderung zwingen 1 Der Begriff der Wirtschaftssanktion ist im Volker und Europarecht nicht eindeutig geklart 2 und erfasst ausschliesslich Massnahmen im Bereich der Aussenwirtschaftsbeziehungen 3 Die Wirtschaftssanktion ist eine Massnahme die als Reaktion auf nachteiliges Verhalten eines anderen Volkerrechtssubjektes erfolgt Im Bereich des Aussenhandels kann dem Volkerrecht kein allgemeines Diskriminierungsverbot entnommen werden 4 Wirtschaftssanktionen verstossen auch nicht gegen die Pflicht zu internationaler Zusammenarbeit aus Art 56 UN Charta denn mit der Wirtschaftssanktion soll regelmassig die Beilegung eines Konflikts bewirkt und die Grundlage fur eine spatere internationale Zusammenarbeit geschaffen werden 5 Arten BearbeitenAllgemein wird zwischen volkerrechtskonformen und volkerrechtswidrigen Wirtschaftssanktionen unterschieden 6 Eine anerkannte Abgrenzung gibt es aber bis heute nicht Ein Abgrenzungsversuch sieht Wirtschaftssanktionen als volkerrechtskonform an solange sie nicht das Interventionsverbot Art 2 Ziff 7 UN Charta verletzen Wann diese Grenze uberschritten ist ist ebenfalls Gegenstand von Diskussionen und konnte unter anderem an Zweck Ausmass Verhaltnismassigkeit oder Wirksamkeit der Massnahme anknupfen Teilweise werden aber auch jegliche Wirtschaftssanktionen als Zwangsmassnahmen angesehen 7 Daruber hinaus sind wirtschaftliche und andere Zwangsmassnahmen auch dann volkerrechtskonform wenn sie zwar gegen das Interventionsverbot verstossen aber vom UN Sicherheitsrat als Reaktion auf die militarische Gewaltausubung eines Staates oder sonst eine Bedrohung oder einen Bruch des Friedens empfohlen oder angeordnet werden Art 41 UN Charta In diesem Fall sind sie fur die UN Mitgliedstaaten verbindlich 8 Solche Zwangsmassnahmen konnen fur die genannten Falle auch jenseits des Sicherheitsrates in regionalen Abmachungen festgelegt oder von regionalen Einrichtungen ergriffen werden solange diese Abmachungen oder Einrichtungen und ihr Wirken mit den Zielen und Grundsatzen der Vereinten Nationen vereinbar sind Art 52 Abs 1 UN Charta und sie mit Ausnahme von Massnahmen gegen einen sog Feindstaat des 2 Weltkrieges vom Sicherheitsrat genehmigt wurden Art 53 Abs 1 UN Charta Ob die UN Generalversammlung im Rahmen von UN Resolution 377 A d h wenn der Sicherheitsrat blockiert ist auch anstelle des Sicherheitsrates Zwangsmassnahmen genehmigen kann ist unklar da Resolution 377 A die Befugnisse der Generalversammlungen aus der UN Charta nicht erweitert und sie daher nur Empfehlungen fur Kollektivmassnahmen aussprechen kann die die Staaten im Rahmen ihrer bereits bestehenden Rechte ausfuhren konnen 9 Des Weiteren wird unterschieden von wem die Massnahmen ausgehen Kollektive Wirtschaftssanktionen werden durch den UN Sicherheitsrat bei einer Bedrohung des Weltfriedens im Sinne des Art 39 UN Charta auf Grundlage des Art 41 UN Charta angeordnet Der UN Sicherheitsrat kann regionale Abmachungen oder Einrichtungen zur Durchfuhrung von Zwangsmassnahmen unter seiner Fuhrung in Anspruch nehmen Art 53 UN Charta Unilaterale Massnahmen gehen von einem einzelnen Staat aus 10 Gemeinschaftliche Massnahmen gehen von Staatengemeinschaften aus 11 Fur die Europaische Union ergibt sich die Rechtsgrundlage aus Art 75 AEUV und Art 215 AEUV Nach dem Inhalt der Wirtschaftssanktion konnen folgende Sanktionsarten unterschieden werden 12 Verkehrssanktionen fuhren zum Verbot des Schiffs und Flugverkehrs mit anderen Landern Handelssanktionen fuhren zum Verbot vom Importen und Exporten Finanzsanktionen fuhren zum Einfrieren von Auslandskonten und dem Verbot von Kapitaltransfers Sanktionen konnen auch das Aussetzen von Entwicklungshilfe zum Ziel haben Kommunikationssanktionen fuhren zur Unterbrechung von Kommunikationsverbindungen Sanktionen konnen umfassend oder partiell sein Umfassende Wirtschaftssanktionen Sind die vollstandige Unterbrechung der Handelsbeziehungen mit dem durch Sanktionen belasteten Staat Auch Ein und Ausfuhrverbote sowie Kapitaltransferverbote zahlen zu den Zwangsmitteln umfassender Wirtschaftssanktionen Partielle Wirtschaftssanktionen Dies sind einseitige Sanktionen die Beschrankungen innerhalb eines Bereiches oder Wirtschaftssektors vorsehen Dazu gehoren auch Ein und Ausfuhrverbote bestimmter Guter etwa militarische Ausrustung Arzneimittel Hochtechnologie Gezielte Wirtschaftssanktionen englisch smart sanctions targeted sanctions Dies sind gezielte Beschrankungen gegen verantwortliche Fuhrungseliten von Staaten oder Rebellenorganisationen Darunter versteht man unter anderem das Einfrieren von Staats oder Privatkonten Ein und Ausreiseverbote Importverbote fur bestimmte Waren z B Blutdiamanten Olembargo Die Bevolkerung soll dabei moglichst geschont werden 13 Wirtschaftssanktionen durch UN oder EU BearbeitenVon Art 41 UN Charta wurde bis 1990 nur zweimal Gebrauch gemacht 1966 bis 1979 gegen Rhodesien und 1979 bis 1994 als Waffenembargo gegen Sudafrika 14 Seit 1990 kam es zu zahlreichen Wirtschaftssanktionen 15 Der Rat der Europaischen Union kann als Teil seiner Gemeinsamen Aussen und Sicherheitspolitik Wirtschaftssanktionen anordnen Art 215 AEUV Ist ein Tatigwerden der Gemeinschaft vorgesehen um die Wirtschaftsbeziehungen zu einem oder mehreren dritten Landern auszusetzen einzuschranken oder vollstandig einzustellen so trifft der Rat nach Art 301 AEUV die erforderlichen Sofortmassnahmen der Rat beschliesst auf Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit Die Europaische Wirtschaftsgemeinschaft verhangte ihre erste Wirtschaftssanktion 1982 gegen die Sowjetunion bis 2019 gab es 35 weitere Sanktionen gegen andere Staaten Die haufigsten Sanktionsinstrumente sind Waffenembargos Einreiseverbote Kontosperren und Waren und Dienstleistungsboykotts Solche intelligenten Sanktionen englisch smart sanctions sollen zielgerichtet einzelne Individuen oder Gruppen der herrschenden Elite im jeweiligen Land treffen ohne zugleich die Zivilbevolkerung zu schadigen 16 In Deutschland sieht 4 Abs 1 AWG vor dass insbesondere im Falle der Storung der offentlichen Sicherheit oder des friedlichen Zusammenlebens der Volker der Aussenwirtschaftsverkehr mittels Rechtsverordnung Rechtsgeschafte und Handlungen beschrankt werden kann Geschichte BearbeitenAntike und MittelalterBereits in der Antike wurden Wirtschaftssanktionen gelegentlich auch ausserhalb von Belagerungen durchgefuhrt Beispielsweise verhangte Athen gegen Megara eine Handelssperre als Strafe fur deren Unterstutzung der Spartaner Im Mittelalter nutzte vor allem die Hanse den Abbruch aller Wirtschaftsbeziehungen als Druckmittel 17 Die Kombination von militarischem und wirtschaftlichem Druck war oft ein ubliches Mittel um politische Ziele zu verfolgen So sperrte beispielsweise die niederlandische Flotte 1584 im Rahmen des Achtzigjahrigen Krieges die unter spanischer Herrschaft stehenden flandrischen Hafen vom Seehandel ab Damit wurde erstmals eine Wirtschaftsblockade gegen eine ganze Region verhangt 18 GrunderzeitIn der Grunderzeit versuchte das napoleonische Frankreich mit der Kontinentalsperre zwischen 1806 und 1813 England vom Handel mit dem europaischen Festland abzuschneiden Die Massnahme wurde fur Frankreich zum Fehlschlag weil der eigene wirtschaftliche Schaden gross war wahrend England die Handelsbeziehungen in den Rest der Welt intensivieren konnte 1832 blockierten England und Frankreich die niederlandischen Hafen um die Niederlande zur Anerkennung der Unabhangigkeit Belgiens zu zwingen 19 Im 19 Jahrhundert wuchsen die gegenseitigen wirtschaftlichen Abhangigkeiten dadurch erhohte sich auch die Bedeutung von Wirtschaftssanktionen So war im Ersten Weltkrieg die weitraumige Wirtschaftsblockade der Alliierten gegen die Mittelmachte ein Faktor von kriegsentscheidender Bedeutung Nicht nur fur die Waffenproduktion benotigte Rohstoffe sondern auch Lebensmittel mussten rationiert werden 20 Die katastrophale Ernahrungssituation verursachte alleine im Deutschen Reich 424 000 Hungertote und begunstigte die Pandemie der spanischen Grippe von 1918 21 NeuzeitIn der Neuzeit wurden zwischen 1920 und 1945 internationale Wirtschaftssanktionen im Volkerbund beschlossen Massnahmen waren einstimmig zu beschliessen weshalb es bei den meisten Konflikten nicht zu einem Beschluss des Volkerbundes kam Wegen des Chacokriegs verhangte der Volkerbund im Mai 1934 ein allgemeines Waffenembargo gegen Bolivien und Paraguay Dieses wurde bis August 1934 von fast allen Mitgliedstaaten umgesetzt Im November 1934 wurde ein Bericht des Rates zur friedlichen Beendigung des Konflikts verabschiedet den aber nur Bolivien akzeptierte Daraufhin wurden die Sanktionen einseitig gegen Paraguay aufrechterhalten Im Juli 1935 kam es zu einem Friedensvertrag Es wird angenommen dass neben der beidseitigen Kriegserschopfung auch die Sanktionen die Friedensbereitschaft forderten 22 Anlasslich des Abessinienkrieges wurden Wirtschaftssanktionen gegen Italien beschlossen die im November 1935 in Kraft traten Zu den Massnahmen zahlte ein Waffenembargo ein Kapitalembargo ein Importembargo fur italienische Waren und ein partielles Exportembargo nach Italien An dem Embargo beteiligten sich die meisten Volkerbundstaaten mit Ausnahme der USA der Sowjetunion und des Deutschen Reiches Das Embargo bewirkte zwar eine Reduzierung des italienischen Aussenhandels um 36 von November 1934 bis Juni 1935 und einen Ruckgang des Importvolumens um 30 Bis zum Mai 1936 gelang es Italien jedoch Abessinien komplett zu erobern Zwei Monate spater wurden die Wirtschaftssanktionen wieder aufgehoben In der Folgezeit war der Volkerbund aufgrund internationaler Spannungen nicht mehr handlungsfahig Weder im spanischen Burgerkrieg 1936 1939 noch im japanisch chinesischen Krieg 1937 1945 kam es zu nennenswerten Massnahmen 23 In der Nachkriegszeit fuhrte der Stopp des Technologietransfers westlicher Industriestaaten im Rahmen des COCOM ab Januar 1950 zu Exportkontrollen gegenuber dem Ostblock 24 Erste UN Sanktionen in Form von Wirtschaftssanktionen wurden 1962 wegen der Apartheid gegen Sudafrika verhangt die 1964 vom UN Sicherheitsrat verscharft wurden und bis 1988 bestanden 25 Inzwischen gab es ab Dezember 1962 ein Rohren Embargo der NATO insbesondere gegen die Sowjetunion durch das Exportverbot von Pipelines 26 Nach der Geiselnahme von Teheran im November 1979 wurden in den USA iranische Bankguthaben eingefroren Ein US Getreideembargo gegen die Sowjetunion fand zwischen Januar 1980 und 1982 statt Grund war die sowjetische Intervention in Afghanistan Als Reaktion auf die Revolution der Sandinisten gab es 1981 bis 1990 eine Einstellung der Entwicklungshilfe fur Nicaragua Umfassende Wirtschaftssanktionen einschliesslich eines Waffenembargos wurden verhangt gegen den Irak 1990 2003 seit 2003 nur noch Waffenembargo und Finanzsanktionen oder die Bundesrepublik Jugoslawien 1992 1996 und 1998 2001 Ein Waffenembargo wurde verhangt gegen Somalia seit 1992 Libyen 1992 2003 Liberia seit 1992 Haiti 1993 1994 Angola 1993 2002 Ruanda 1994 1995 Sudan seit 2004 Sierra Leone 1997 1998 2000 2003 Afghanistan seit 1999 Athiopien und Eritrea 2000 2001 Demokratische Republik Kongo seit 2003 Elfenbeinkuste seit 2004 Hinzu kommen oft auch Reisebeschrankungen und Finanzsanktionen gegen Regierungsmitglieder Seit 1992 werden zunehmende gezielte Wirtschaftssanktionen verhangt Beispielsweise wurde es Verboten Ersatzteile fur Erdolraffinerien nach Libyen zu liefern Gegen Liberia wurde ein internationales Importverbot fur Blutdiamanten verhangt Gegen Haiti ein Olembargo Gegen Angola und Sierra Leone ein Olembargo und das Verbot der Ausfuhr nicht zertifizierter Diamanten 27 Die seit Februar 2022 verhangten Sanktionen gegen Russland seit dem Uberfall auf die Ukraine sind insbesondere Wirtschaftssanktionen Als erste Reaktion auf den Uberfall auf die Ukraine am 24 Februar 2022 froren die EU Mitgliedstaaten sowie die USA und die Schweiz etwa 60 der 630 Milliarden US Dollar umfassenden Wahrungsreserven der russischen Zentralbank ein 28 29 Das sanktionierte Russland als Hauptlieferant von Erdgas und Erdol vieler EU Mitgliedstaaten stoppte als Gegenreaktion auf die Wirtschaftssanktionen die Energie Lieferungen wodurch die Gas und Olpreise auf dem Energiemarkt stark stiegen und die Energiekosten eine erhohte Inflation auslosten 30 Derartige Sanktionen und Gegensanktionen sind der Kern eines Wirtschaftskrieges Wirtschaftliche Aspekte BearbeitenWirtschaftssanktionen mussen die Volkswirtschaft des sanktionierten Staates treffen Das geschieht in erster Linie uber dessen Markte Devisen Geld Guter Kapital oder Kreditmarkt in die nicht mehr exportiert und von denen nicht mehr importiert wird Ausfuhrverbote Einfuhrverbote Geeignet sind Beschlagnahme Kontosperre 31 Vermogenseinziehung Blockade Handelsboykott oder Divestment Letzteres ist der Abzug von Kapital aus einem Unternehmen oder Staat und ist eine Form des Boykotts die sich gegen die Finanzierung des Wirtschaftssubjektes richtet 32 Der Erfolg von globalen Wirtschaftssanktionen hangt von ihrer Durchsetzbarkeit und Wirksamkeit ab Zur Durchsetzbarkeit ist ein internationaler Konsens notig was nur selten gelingt Einerseits finden sich andere Staaten oder einzelne Unternehmen die Wirtschaftssanktionen nicht unterstutzen und damit dem betroffenen Staat eine Ausweichmoglichkeit schaffen 33 Andererseits konnen Wirtschaftssanktionen auch spurbare wirtschaftliche Nachteile im eigenen Land bis hin zur Rezession verursachen 34 Die Wirksamkeit von Wirtschaftssanktionen kann allgemein bezweifelt werden Der sanktionierte Staat kann fehlende Importe oder Exporte durch andere Guter Dienstleistungen oder Staaten substituieren die volkswirtschaftlichen Schaden halten sich dann in Grenzen Eine umfangreiche US Studie aus dem Jahre 1990 untersuchte 120 Sanktionen zwischen 1914 und 1990 und kam zu dem Ergebnis dass 65 8 79 Falle ein Misserfolg waren also das Sanktionsziel verfehlten Lediglich 34 2 brachten den mit der Sanktion erhofften Erfolg Eine erfolgreiche militarische Schwachung durch Waffenembargos gab es nur in 20 der Falle wahrend Destabilisierungsstrategien mit Wirtschaftssanktionen zu 52 erfolgreich waren 35 Von 80 untersuchten Handelsembargos verursachten lediglich in 37 5 der Falle volkswirtschaftliche Schaden von mehr als 1 des Bruttosozialprodukts Nicht zu unterschatzen ist die Tatsache dass Wirtschaftssanktionen nicht nur dem sanktionierten Staat wirtschaftliche Nachteile bringen sondern auch den veranlassenden Staaten Beispielsweise bewirken Exportverbote bei konstanter inlandischer Guternachfrage einen Ruckgang der Produktion mit der Folge einer geringeren Kapazitatsauslastung und anschliessender Arbeitslosigkeit so dass den veranlassenden Staaten eine Rezession droht Importverbote fuhren in den veranlassenden Staaten zu einer Verringerung des Guterangebots sofern kurzfristig keine Substitution der Guter oder der Handelspartner erreicht werden kann Dies wiederum ist die Grundlage fur Versorgungslucken mit einhergehender Inflation Kritik an dem Verhangen dieser Wirtschaftssanktionen gibt es vor allem in Bezug auf die humanitare Situation der Bevolkerung in sanktionierten Staaten Am haufigsten werden Sanktionen noch immer gegen Lander aus der Dritten Welt verhangt in denen ohnehin enorme Defizite in der Versorgung der Bevolkerung sowie wirtschaftlichen Entwicklung bestehen Diese fuhren durch Beschrankungen und zusatzliche Hurden gerade bei export und importabhangigen Landern haufig zu negativen Auswirkungen im Hinblick auf Leben und Gesundheit der Bevolkerung beispielsweise Burundi Daher besteht die Gefahr dass verhangte Sanktionen eher kontraproduktiv wirken konnen 36 Wirtschaftssanktionen mussen nicht gegen einen bestimmten Staat gerichtet sein sondern konnen auch der Unterstutzung der eigenen Wettbewerbsfahigkeit im Rahmen der Aussenwirtschaftspolitik dienen 37 Siehe auch BearbeitenSanktionslisteLiteratur BearbeitenLee Jones Societies Under Siege Exploring How International Economic Sanctions Do Not Work Oxford University Press New York 2015 ISBN 978 0 19 874932 5 Weblinks BearbeitenElizabeth Ellis The Ethics of Economic Sanctions In J Fieser B Dowden Hrsg Internet Encyclopedia of Philosophy Einzelnachweise Bearbeiten Burkhard Schobener Wirtschaftssanktionen in Burkhard Schobener Hrsg Volkerrecht Lexikon zentraler Begriffe und Themen 2014 S 582 Henning C Schneider Wirtschaftssanktionen 1999 S 27 f Jobst Joachim Neuss Handelsembargos zwischen Volkerrecht und IPR 1989 S 18 f ISBN 3 88259 656 2 Wilhelm A Kewenig Der Grundsatz der Nichtdiskriminierung im Volkerrecht der internationalen Handelsbeziehungen Band I 1972 S 32 Henning C Schneider Wirtschaftssanktionen 1999 S 99 Henning C Schneider Wirtschaftssanktionen 1999 S 41 Henning C Schneider Wirtschaftssanktionen 1999 S 39 f Thomas Plumper Lexikon der Internationalen Wirtschaftsbeziehungen 1996 S 137 UN Generalversammlung UN Resolution 377 V Vereint fur den Frieden Nichtamtliche Ubersetzung Hrsg Vereinte Nationen 3 November 1950 A RES 377 V Teilresolution A un org PDF 24 kB abgerufen am 12 Juli 2023 englisch UN Resolution 377 V Uniting for Peace Ubersetzt von Deutscher Ubersetzungsdienst Vereinte Nationen New York Burkhard Schobener Wirtschaftssanktionen in Burkhard Schobener Hrsg Volkerrecht Lexikon zentraler Begriffe und Themen 2014 S 583 Burkhard Schobener Wirtschaftssanktionen in Burkhard Schobener Hrsg Volkerrecht Lexikon zentraler Begriffe und Themen 2014 S 584 Gregor Schotten Wirtschaftssanktionen der Vereinten Nationen 2010 S 86 ISBN 978 3 8305 2409 0 Gregor Schotten Wirtschaftssanktionen der Vereinten Nationen 2010 S 90 ISBN 978 3 8305 2409 0 Gregor Schotten Wirtschaftssanktionen der Vereinten Nationen 2007 S 85 f Gregor Schotten Wirtschaftssanktionen der Vereinten Nationen 2007 S 87 ff Peter Konigs Sanktionspolitik der EU in Martin Grosse Huttmann Hans Georg Wehling Das Europalexikon 2020 S 224 ff ISBN 978 3 8012 0418 1 Gregor Schotten Wirtschaftssanktionen der Vereinten Nationen 2010 S 82 Gregor Schotten Wirtschaftssanktionen der Vereinten Nationen 2010 S 81 f Gregor Schotten Wirtschaftssanktionen der Vereinten Nationen 2010 S 81 f Gregor Schotten Wirtschaftssanktionen der Vereinten Nationen 2010 S 82 Wolfgang U Eckart Erster Weltkrieg 1914 1918 Hunger und Mangel in der Heimat in Deutsches Arzteblatt 112 6 A 230 2 2015 Henning C Schneider Wirtschaftssanktionen 1997 S 53 Henning C Schneider Wirtschaftssanktionen 1997 S 54 Steffen Rogalski Embargo Sanktionen in Helmut Volger Ulrich Albrecht Hrsg Lexikon der Internationalen Politik 1997 S 119 Henrik Brendel Freiheit fur Nelson Mandela Wie der Kampf gegen die Apartheid nach Deutschland kam 2014 S 85 f Mechthild Lindemann Michael Mayer Akten zur Auswartigen Politik der Bundesrepublik Deutschland 1962 Band 1 20101 S 52 ff Gregor Schotten Wirtschaftssanktionen der Vereinten Nationen 2010 S 87 ff DIW Berlin Sanktionen gegen die russische Zentralbank sind ein starkes Instrument Abgerufen am 4 Marz 2022 Michael Sauga S Harvard Okonom Kenneth Rogoff Putin respektiert nur Starke und die hat Scholz gezeigt In Der Spiegel 4 Marz 2022 ISSN 2195 1349 spiegel de abgerufen am 4 Marz 2022 tagesschau de vom 1 Juli 2022 Euro Inflation auf Rekordhoch abgerufen am 14 August 2022 von Bankkonten bei Kreditinstituten Brian Burch Boycotts und Divestment in Gary L Anderson Kathryn G Herr Hrsg Encyclopedia of Activism and Social Justice 2007 S 116 ff Thomas Plumper Lexikon der Internationalen Wirtschaftsbeziehungen 1996 S 137 Thomas Plumper Lexikon der Internationalen Wirtschaftsbeziehungen 1996 S 138 Gary Clyde Hufbauer Jeffrey J Schott Kimberley Ann Elliott Economic Sanctions Reconsidered History and current policy Band 1 1990 S 92 ff Gerhard Hafner Volkerrechtliche Grenzen und Wirksamkeit von Sanktionen gegen Volkerrechtssubjekte in Zeitschrift fur auslandisches offentliches Recht und Volkerrecht 76 2016 S 411 Joachim Lang Siegfried Russwurm Wie soll die Wirtschaft mit Autokratien umgehen Band 2 2022 S 21Normdaten Sachbegriff GND 4190074 1 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Wirtschaftssanktionen amp oldid 235501608