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Das Gesetz uber elektronische Wertpapiere eWpG vom 3 Juni 2021 ist ein deutsches Bundesgesetz das im Wertpapierrecht den Wertpapierhandel mit elektronischen Wertpapieren regelt Es trat am 10 Juni 2021 in Kraft BasisdatenTitel Gesetz uber elektronische WertpapiereAbkurzung eWpGArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie WertpapierrechtFundstellennachweis 4134 5Erlassen am 3 Juni 2021 BGBl I S 1423 Inkrafttreten am 10 Juni 2021Letzte Anderung durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3 Juni 2021 BGBl I S 1423 Inkrafttreten derletzten Anderung 10 Juni 2021GESTA D087Weblink Text des GesetzesBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Vorgeschichte 2 Inhalt 3 Weitere Entwicklung 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseVorgeschichte BearbeitenNach bisheriger Rechtslage waren in Deutschland Finanzinstrumente die zivilrechtlich als Wertpapiere gelten in einer Urkunde schriftlich zu verbriefen Ein erster Schritt der Dematerialisierung von Wertpapieren begann bereits im Dezember 1925 mit der Girosammelverwahrung fruher noch Effektengiroverkehr genannt durch welche die Verbriefung jeder einzelnen Aktie oder Anleihe entfiel und diese nur noch als Wertrecht stuckelos auf Wertpapierdepots verbucht wurden Nur die Globalurkunde war als Tragermedium in Papierform vorhanden Im Januar 2019 gaben die Continental AG als Emittent und Siemens als Investor bekannt dass sie ein Geldmarktpapier Commercial Paper uber 100 000 Euro vollstandig und rechtsverbindlich uber eine Blockchain abgewickelt haben und zwar sowohl das Geldmarktpapier als auch die Zahlung in Kryptowahrung 1 Das Commercial Paper wurde nach Luxemburger Recht begeben wodurch das Wertpapier mittels qualifizierter elektronischer Signatur digital begeben signiert und gehandelt werden konnte Um den Wertpapierhandel auch unmittelbar und digital in einem Zug um Zug Geschaft englisch delivery vs payment abzubilden wurde das E Geld von der Commerzbank digital uber die Blockchain zur Verfugung gestellt sodass die Unternehmen unmittelbar Wertpapier gegen E Geld tauschen konnten 2 Mit dem eWpG soll das deutsche Wertpapierrecht allgemein fur derartige elektronische Wertpapiere also fur Wertpapiere ohne jegliche Urkunde geoffnet werden In einem ersten Schritt wird die elektronische Begebung von Inhaberschuldverschreibungen ermoglicht in kleinerem Umfang auch die Begebung von Anteilscheinen Inhalt BearbeitenEin elektronisches Wertpapier entsteht nach der herrschenden Vertragstheorie ebenso wie sonstige Wertpapiere durch dingliche Einigung zwischen dem Emittenten und dem Inhaber durch Begebungsvertrag und einem Skripturakt durch Ausstellung einer Wertpapierurkunde Dieser Skripturakt wird im Fall des elektronischen Wertpapiers durch die Eintragung nach 4 Abs 4 eWpG ersetzt 3 Nur die Skriptur unterscheidet ein elektronisches Wertpapier von einem in einer Urkunde verbrieften Wertpapier 4 Die Darstellung im Wertpapierregister entspricht den Angaben des Depotauszugs die sich fur die Zwecke des Wertpapierhandels des Kapitalmarkts als geeignet erwiesen haben 5 Als urkundenlose Inhaberschuldverschreibungen kommen derzeit insbesondere Pfandbriefe 8 Pfandbriefgesetz oder Blockchain Zertifikate in Frage Elektronische Wertpapiere entfalten dieselbe Rechtswirkung wie effektive Stucke 2 Abs 2 eWpG weil sie als Sache im Sinne des 90 BGB gelten Inhaber eines elektronischen Wertpapiers ist nach 3 Abs 1 eWpG derjenige der als Inhaber eines elektronischen Wertpapiers oder eines bestimmten Anteils an einer Gesamtemission in einem elektronischen Wertpapierregister eingetragen ist Die Inhaberschaft erfullt bei elektronischen Wertpapieren die Rolle des Besitzes bei Wertpapierurkunden Das bedeutet aber auch dass zu einem spateren Zeitpunkt Berechtigung und Inhaberschaft auseinanderfallen konnen Formell legitimiert ist jedoch stets nur die Person der das Wertpapierregister das elektronische Wertpapier als Inhaber zuordnet unabhangig davon ob diese Person von der Eintragung weiss berechtigt ist oder tatsachlich uber das elektronische Wertpapier verfugen kann Der Inhaberbegriff elektronischer Wertpapiere unterscheidet sich mithin vom Inhaberbegriff mittels Urkunde begebener Wertpapiere 6 Die Eintragung eines elektronischen Wertpapiers ist gemass 4 Abs 4 eWpG die Aufnahme der fur ein elektronisches Wertpapier nach 13 Abs 1 eWpG oder 17 eWpG erforderlichen Registerangaben in ein elektronisches Wertpapierregister unter eindeutiger und unmittelbar erkennbarer Bezugnahme auf die niedergelegten Emissionsbedingungen Eintragungen mussen nach 13 eWpG erfolgen fur den wesentlichen Inhalt des Wertpapiers einschliesslich einer eindeutigen Wertpapierkennnummer das Emissionsvolumen den Nennbetrag den Emittenten eine Kennzeichnung ob es sich um eine Einzel oder eine Sammeleintragung handelt den Inhaber und Angaben zum Mischbestand nach 9 Abs 3 eWpG Nach 13 Abs 2 eWpG sind auch Verfugungsbeschrankungen etwa nach 21 Abs 2 Nr 2 InsO zugunsten einer bestimmten Person und Rechte Dritter wie Abtretungen Pfandungen oder Verpfandungen zu vermerken Ubereignungen etwa durch Wertpapierorder erfolgen nach 25 eWpG Als Eintragung konnen elektronische Wertpapiere damit Gegenstand des Rechtsverkehrs sein 7 Der gutglaubige Erwerb ist in 26 eWpG dadurch geregelt dass zugunsten desjenigen der aufgrund eines Rechtsgeschafts in ein elektronisches Wertpapierregister eingetragen wird der Inhalt des elektronischen Wertpapierregisters als vollstandig und richtig gilt sowie der Inhaber als Berechtigter es sei denn dass dem Erwerber zum Zeitpunkt seiner Eintragung etwas anderes bekannt oder infolge grober Fahrlassigkeit unbekannt ist Dieser Gutglaubensschutz geht uber das hinaus was die bestehende Rechtslage fur mittels Urkunde begebene Wertpapiere vorsieht 8 Anderungen durch Umtragungen Ubereignung nach 25 Abs 1 eWpG Belastungen oder Loschungen erfolgen nach 14 Abs 3 eWpG im Rahmen des Prioritatsprinzips wonach Weisungen anhand der nach 14 Abs 1 Satz 3 eWpG zu vergebenden Zeitstempel in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs bei der registerfuhrenden Stelle ausgefuhrt werden Die Wertpapierregister durfen nach 12 eWpG von Wertpapiersammelbanken oder Verwahrstellen gefuhrt werden Die Registerfuhrung ist keine Verwahrung im Sinne des 1 Abs 2 Depotgesetz 7 Abs 4 eWpG Die elektronische Einsichtnahme erfordert nach 10 Abs 2 eWpG ein berechtigtes Interesse des Einsicht Nehmenden Das Wertpapierregister geniesst offentlichen Glauben 9 Die Bankenaufsicht BaFin uberwacht als Aufsichtsbehorde alle Wertpapierregister 11 eWpG Weitere Entwicklung BearbeitenDie gesetzlichen Vorschriften uber elektronische Wertpapiere sind offen fur weitere Wertpapiergattungen ausser Inhaberschuldverschreibungen etwa Aktien und Investmentzertifikate und zudem technologieoffen Letzteres erfasst derzeit die Blockchain Technologie als spezieller Form der Distributed Ledger Technologie aber auch diese kann einbezogen werden 10 Technische Daten zum Trading sind auch auf Personal Computer oder Smartphone speicherbar so dass mit Hilfe der Blockchain Technik kunftig auch ein Handel von Effekten oder Commodities durch Peer to peer moglich sein kann 11 Die Einschaltung von Kreditinstituten oder Brokern als Finanzintermediare wurde dann uberflussig ist aber heute noch gesetzlich erforderlich Literatur BearbeitenChristian Conreder Hrsg eWpG Gesetz uber elektronische Wertpapiere mit weiterfuhrenden Vorschriften Kommentar Berliner Kommentare Erich Schmidt Berlin 2022 ISBN 978 3 503 20092 4 Michael F Muller Gesetz uber elektronische Wertpapiere eWpG Kommentar C H Beck Munchen 2022 ISBN 978 3 406 76274 1 Sebastian Omlor Florian Moslein und Stefan Grundmann Elektronische Wertpapiere In Schriften zum Recht der Digitalisierung Nr 8 Mohr Siebeck Tubingen 2021 ISBN 978 3 16 160744 8 doi 10 1628 978 3 16 160744 8 mohrsiebeck com abgerufen am 7 September 2022 Open Access unter CC BY NC ND 4 0 Luca Topp Elektronische Aktien In Schriften zum Unternehmens und Kapitalmarktrecht Nr 105 Mohr Siebeck Tubingen 2022 ISBN 978 3 16 161579 5 doi 10 1628 978 3 16 161579 5 mohrsiebeck com Dissertation Universitat Hannover 2021 Weblinks BearbeitenLiteratur von und uber Gesetz uber elektronische Wertpapiere im Katalog der Deutschen NationalbibliothekEinzelnachweise Bearbeiten Jens Wagner Legal Tech und Legal Robots Der Wandel im Rechtswesen durch neue Technologien und Kunstliche Intelligenz 2020 S 39 Pressemitteilung Continental Commerzbank Siemens vom 21 Februar 2019 Continental Commerzbank und Siemens testen erfolgreich Blockchain Technologie im Geldmarkt S 3 BT Drs 19 26925 vom 24 Februar 2021 Entwurf eines Gesetzes zur Einfuhrung von elektronischen Wertpapieren S 39 BT Drs 19 26925 vom 24 Februar 2021 Entwurf eines Gesetzes zur Einfuhrung von elektronischen Wertpapieren S 40 BT Drs 19 26925 vom 24 Februar 2021 Entwurf eines Gesetzes zur Einfuhrung von elektronischen Wertpapieren S 45 BT Drs 19 26925 vom 24 Februar 2021 Entwurf eines Gesetzes zur 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