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Geleitstrasse ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel Zur Strasse in Weimar siehe Geleitstrasse Weimar Das Geleitrecht war eine Begleitung von Reisenden oder Gegenstanden die der Inhaber des Rechts Geleitherr innerhalb eines bestimmten Territoriums oder fur bestimmte Wegstrecken gewahrte Nachbau der Ge leits geld ein nah me und ei ner Kur sach si schen Halb mei len sau le in Ak tion mit ko nig lich sach si scher Post kut sche am Gast hof in Grum bach Inhaltsverzeichnis 1 Formen 2 Funktion 2 1 Geleitstein 3 Rechtliche Ableitung 4 Beruhmte Falle 5 Literatur 6 EinzelnachweiseFormen BearbeitenZu unterscheiden sind Schutzgeleit war eine Begleitung Reisender insbesondere von Kaufleuten um Raub zu verhindern Dieses Geleit wird auch als Zollgeleit bezeichnet Ehrengeleit war eine Begleitung die der Ehrung oder Unterstutzung hochgestellter Personlichkeiten diente und eher reprasentativ Freies Geleit ist die Zusicherung und Begleitung von Personen gegen die im Normalfall rechtlich oder militarisch vorzugehen ware bei denen das aber aufgrund einer konkreten Situation nicht geschehen soll Parlamentar Zeuge Prozessgeleit sichert allen Teilnehmern eines Prozesses die sichere An und Abreise zu Heeresgeleit diente dazu den Durchmarsch fremder Truppen durch ein Gebiet zu sichern Marktgeleit ist eine Sonderform da hier ein genereller Schutz fur alle zum Markt An und Abreisenden galt ohne dass der Schutz faktisch immer durch prasentes Militar gesichert wurde oder eine Abgabe zu entrichten gewesen ware Zahlreiche Einzel und Sonderformen die Personen in bestimmten Situationen die sie mit Festnahme oder Strafe bedrohten die Handlungsfreiheit erhalten sollten Wahrend Geleit in der Regel Personen gegeben wurde konnte es aber auch fur bestimmte Gegenstande gelten z B fur die Uberfuhrung der deutschen Reichskleinodien von ihrem Aufbewahrungsort in Nurnberg zu den Kronungsorten Aachen bis 1531 spater Frankfurt am Main und zuruck Eine gesonderte Entwicklung nahm der Begriff des Geleits fur Juden Neben dem Geleit fur reisende Juden im engeren Sinn wurde Geleit im spaten Mittelalter und in der fruhen Neuzeit zunehmend auch als Recht von Territorialherren verstanden Juden die Niederlassung in ihrem Gebiet zu gestatten und von diesen Zahlungen dafur entgegenzunehmen 1 Funktion BearbeitenDas Geleitrecht war in den vorstaatlichen Verhaltnissen in Mittelalter und Fruher Neuzeit vor dem Entstehen des staatlichen Gewaltmonopols ein Mittel um Rechtssicherheit fur Reisende herzustellen Das Geleit wurde vom Inhaber des Geleitrechts gegen Zahlung eines Geleitgeldes gewahrt Es war damit eine beliebte Einnahmequelle fur die Territorialherren Sie konnten hier ihr originares militarisches Konnen einsetzen und verkaufen und erhielten dafur das hoch begehrte bare Geld in einer spatmittelalterlichen und fruhneuzeitlichen uberwiegend noch auf Tausch und Naturalien basierenden Wirtschaft Die Grenzen zwischen den Gebieten der einzelnen Geleitsherren wurden durch Geleitkreuze bzw steine markiert Anfangs wurden Handler von Geleitreitern knechten oder mannschaften begleitet spater stellte der Geleitherr Geleitbriefe aus die der Reisende kaufen konnte In diesen Briefen verpflichtete sich der Strassenbesitzer zu Schadensersatz wenn der Kaufmann durch Uberfalle Schaden erlitt gewahrt also eine Art Versicherungsschutz Kaufleute wurden durch den Strassenzwang verpflichtet Geleitwege oder strassen zu nutzen Dieser Zwang galt aber nicht fur alle Waren und auch nicht fur andere Reisende Daruber hinaus mussten sich auch die unter Geleit stehenden Personen an bestimmte Verhaltensregeln halten So stellten auch von ihnen ausgehende Gewalt und Straftaten einen Geleitbruch dar Ein Geleitbruch egal von welcher Seite wurde streng geahndet So konnte auch fur kleinere Verletzungen der Geschutzten wenn sie entstellend waren die Todesstrafe verhangt werden 2 Oft waren es in den Territorien faktisch die Zollbehorden die fur die tatsachliche Durchfuhrung des Geleits zustandig waren wobei die Gebuhr fur das Geleit selbstandig neben den eigentlichen Zollgebuhren und einem eventuell zusatzlich noch falligen Wegegeld stand In Fehden des spaten Mittelalters waren Geleitzuge des Gegners ein beliebtes Ziel fur Uberfalle weil damit stets ein grosses Aufsehen und ein erheblicher Gesichts und Prestigeverlust des Angegriffenen verbunden war Gegner konnten so politisch und wirtschaftlich unter Druck gesetzt werden Nachbau der Freiberger Haupt Geleit Einnahme zu Grumbach nbsp Postkutsche nbsp Schranke nbsp Gebuhren tafel nbsp Wappen tafel nbsp HinweistafelGeleitstein Bearbeiten Ein Beispiel historischer Geleitsteine ist der Geleitstein zwischen Frieda und Grosstopfer in Hessen aus dem 16 Jh Das geschutzte historische Flurdenkmal an der ehemaligen Grenze zwischen Kurhessen und dem Eichsfeld kennzeichnete einst die Stelle an der das Geleit durch die hessische Landgrafschaft endete Rechtliche Ableitung BearbeitenIm hohen Mittelalter war das Geleitrecht Regalie die aber im Spatmittelalter mehr und mehr auch von der sich bildenden Landesherrschaft in Anspruch genommen wurde teils durch Ubertragung der koniglichen Strafgewalt Konigsfrieden z B als Lehen oder aus eigenem Recht wahrgenommen Durch das Statutum in favorem principum wurde 1232 das Geleitrecht durch den Konig den Fursten in ihrem eigenen Territorium als Recht zugestanden Gleichwohl kam es immer wieder zu Streitigkeiten wem denn ein konkretes Geleitrecht zustehe Mit dem Reichstagsabschied von 1548 wurde das Geleitrecht den Landesherren endgultig ubertragen sie aber auch verpflichtet die Sicherheit in ihrem Territorium zu gewahrleisten Mit zunehmender Verstaatlichung ging die ursprungliche Funktion des Geleits verloren und das Geleitrecht wandelte sich mehr und mehr zu einer Reise Steuer und blossen landesherrlichen Einnahmequelle Noch im Reichsdeputationshauptschluss liess sich die Stadt Frankfurt am Main fur ihre Kaufleute von allen Geleitsgeldern befreien die irgendein Reichsstand zu erheben befugt war Die letzten Geleitsgelder wurden erst mit der Begrundung des Deutschen Zollvereins 1833 1834 als eine den Handel hemmende Sondersteuer abgeschafft Beruhmte Falle BearbeitenHin und Ruckreise der Kurfursten zur Kronung der romisch deutschen Konige und Kaiser verbrieft durch Licet juris 1338 und Goldene Bulle 1356 Reise von Jan Hus zum Konzil von Konstanz 1414 Das von Konig Sigismund zugesagte freie Geleit wurde nicht eingehalten Vorladung Martin Luthers vor den Reichstag zu Worms 1521 Geleitbrief von Karl V Literatur BearbeitenB Koehler Geleit In Handworterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte Bd 1 Sp 1482ff Gebhard Weig Das ius conducendi der Bischofe zu Wurzburg Eine Studie zur Rechtsstruktur politischen Funktion und Organisation des Geleitsrechtes im Hochstift Wurzburg wahrend des 15 und 16 Jahrhunderts Diss phil Wurzburg 1970 Einzelnachweise Bearbeiten Markus Wenninger Geleit Geleitsrecht und Juden im Mittelalter pdf In Aschkenas Band 31 Heft 1 11 Mai 2020 S 29 77 hier 36f abgerufen am 15 Juni 2021 Markus Wenninger Geleit Geleitsrecht und Juden im Mittelalter pdf In Aschkenas Band 31 Heft 1 11 Mai 2020 S 29 77 hier 34f abgerufen am 15 Juni 2021 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Geleitrecht amp oldid 226161044