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Ein Parlamentar ist ein Unterhandler zwischen Krieg fuhrenden Parteien Der Status eines Parlamentars ist unter anderem im dritten Kapitel Artikel 32 bis 34 der Haager Landkriegsordnung geregelt Danach geniesst der Parlamentar volkerrechtlich Unverletzlichkeit Deutsche Parlamentare nach der Schlacht um Breslau 1945 Nach Artikel 32 wird als Parlamentar nur der Verhandlungsbevollmachtigte selbst bezeichnet der sich mit der Parlamentarflagge der sogenannten weissen Flagge zeigen muss Geschutzt ist jedoch auch seine Begleitung in Gestalt von Fahnentrager Dolmetscher und Trompeter Hornist oder Trommler Artikel 33 beschreibt die Rechte der Gegenpartei zu welcher der Parlamentar ausgesandt ist Demnach besteht keine Pflicht ihn zu empfangen Auch ist es dem Gegner erlaubt den Parlamentar festzuhalten oder andere Massnahmen zu ergreifen damit durch ihn keine geheimen Informationen an den Feind gehen Laut Artikel 34 verliert der Parlamentar die Unverletzlichkeit wenn er seine Stellung missbraucht um Verrat zu uben Weblinks Bearbeiten nbsp Commons Parlamentar Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien nbsp Wikisource Abkommen betreffend die Gesetze und Gebrauche des Landkriegs Vom 29 Juli 1899 Quellen und Volltexte nbsp Wiktionary Parlamentar Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Parlamentar amp oldid 223017147