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Freies Geleit oder sicheres Geleit bezeichnet eine Zusage an eine bestimmte Person nicht belastigt angegriffen oder verhaftet zu werden Im Juli 1522 wahrend des Wiener Neustadter Blutgerichts ausgestellte Zusicherung freien Geleits durch Erzherzog Ferdinand von OsterreichInhaltsverzeichnis 1 Strafprozessrecht 2 Kriegsvolkerrecht 3 Siehe auch 4 EinzelnachweiseStrafprozessrecht BearbeitenIm Strafprozessrecht bezeichnet sicheres Geleit die Zusage eines Gerichts an einen Beschuldigten ihn im Zugriffsbereich der Justizorgane nicht in Gewahrsam zu nehmen Eine solche Zusage soll wichtige Zeugen eines Verfahrens die sich im Ausland aufhalten zur Einreise und Aussage bewegen In Deutschland bildet 295 StPO die Rechtsgrundlage fur eine solche Zusage in Osterreich 197 StPO in der Schweiz Art 204 StPO Auch in volkerrechtlichen Vereinbarungen uber die Rechtshilfe in Strafsachen gibt es haufig Bestimmungen deren Zweck es ist bei der Uberstellung eines Zeugen vom In ins Ausland oder bei seiner Ladung zu einer Vernehmung im Ausland zu gewahrleisten dass er im Ausland nicht wegen einer fruheren Tat verfolgt wird Sie konnen als Ausdruck einer jedenfalls begrenzten Anerkennung des Rechts auf freies Geleit verstanden werden 1 Kriegsvolkerrecht BearbeitenFreies Geleit bezeichnet ferner die Situation in Zeiten internationaler Konflikte oder Kriege in der eine Partei des Konflikts einer gegnerischen Person ein Dokument ausstellt das der Person die Durchquerung des Gebiets erlaubt ohne Belastigungen oder Angriffe auf Leib und Leben befurchten zu mussen 2 Ein Beispiel fur solches freies Geleit ist die Reise Lenins im plombierten Wagen wahrend des Ersten Weltkrieges im April 1917 Als Burger Russlands das im Kriegszustand mit dem Deutschen Reich war durfte er es auf dem Weg nach Russland durchqueren da sich die deutsche Regierung davon eine Destabilisierung Russlands versprach 3 4 Siehe auch BearbeitenGeleitrecht Rechtsgeschichte Gesetz uber befristete Freistellung von der deutschen Gerichtsbarkeit Diplomatische ImmunitatEinzelnachweise Bearbeiten BGH Urteil vom 24 Februar 1988 Az 3 StR 476 87 Volltext Meyers Konversationslexikon Geleit Verlag des Bibliographischen Instituts Leipzig und Wien 4 Auflage 1885 1892 Was war am 23 Marz 1917 auf chroniknet de Leo am Zug In Der Spiegel Nr 32 1987 online Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff LCCN sh85116435 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Freies Geleit amp oldid 229953439