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Der Begriff Feindstrafrecht ist eine 1985 vom deutschen Strafrechtler und Rechtsphilosophen Gunther Jakobs vorgeschlagene Bezeichnung fur ein Strafrecht das bestimmten Gruppen von Menschen die Burgerrechte versagt und sie als Feinde der Gesellschaft oder des Staates ausserhalb des fur die Gesellschaft geltenden Rechts stellt Im Feindstrafrecht sind alle zur Verfugung stehenden Mittel erlaubt Es ist deshalb kein Strafrecht im herkommlichen Sinne sondern ein von rechtsstaatlichen Bindungen befreites Instrument zur Gefahrenabwehr Als Gegenbegriff pragte Jakobs den Ausdruck Burgerstrafrecht Das Konzept des Feindstrafrechts wird von den meisten Strafrechtlern und Rechtsphilosophen demokratisch verfasster Staaten abgelehnt Jakobs selbst beansprucht das Feindstrafrecht lediglich zu beschreiben nicht aber zu propagieren wahrend Kritiker ihm vorwerfen spatestens seit 2004 eine teilweise affirmative Haltung dazu einzunehmen Inhaltsverzeichnis 1 Jakobs Lehre vom Feindstrafrecht 2 Feindstrafrecht in der Praxis 2 1 Altertum und Mittelalter im deutschen Sprachraum 2 2 Zeit des Nationalsozialismus 2 3 Tendenzen zum Feindstrafrecht in der Gegenwart 2 4 Kolumbien und Guantanamo 3 Kritik 4 Siehe auch 5 Literatur 5 1 Grundlegend 5 2 Monographien 5 3 Aufsatze 6 Weblinks 7 FussnotenJakobs Lehre vom Feindstrafrecht BearbeitenIn der Bundesrepublik Deutschland wurde die Diskussion um das Feindstrafrecht und seine Existenzberechtigung im Jahre 1985 vom Rechtswissenschaftler Gunther Jakobs durch dessen Aufsatz Kriminalisierung im Vorfeld einer Rechtsgutverletzung angestossen 1 in dem Jakobs erstmals zwischen einem Burgerstrafrecht und einem Feindstrafrecht unterscheidet Resonanz uber sein Fachgebiet hinaus erhielt der Bonner Strafrechtsprofessor mit seinem 2004 erschienenen Aufsatz Burgerstrafrecht und Feindstrafrecht Darin vertritt Jakobs die Auffassung dass derjenige der die staatliche Rechtsordnung bewusst ablehnt oder sie sogar zerstoren will seine Rechte als Burger und als Person verlieren soll und deshalb vom Staat mit allen Mitteln bekampft werden darf Der Terrorist der die herrschende Gesellschaftsordnung sturzen will der Gewohnheitsverbrecher der alle staatlichen Gesetze ignoriert oder das Mafia Mitglied das nur nach den Regeln seines Clans lebt sind demnach Unpersonen und durften nicht als Burger behandelt werden Vielmehr sind sie als Feinde zu bekampfen Hatte Jakobs den Begriff Feindstrafrecht 1985 noch kritisch deskriptiv verwendet indem er die seiner Ansicht nach feindstrafrechtlichen Tendenzen der neueren deutschen Strafgesetzgebung analysierte beschreibt er 2004 einige Konzepte des Feindstrafrechts positiv Jakobs selbst hat nie eingeraumt diese Auffassungen personlich zu vertreten Vielmehr stelle er nur fest was bereits weitgehend der Wirklichkeit entspreche nbsp Thomas HobbesJakobs rechtfertigt die Notwendigkeit des Feindstrafrechts rechtsphilophisch und verweist dazu auf die von Thomas Hobbes begrundete Vertragstheorie und ihre Interpretation durch Immanuel Kant Derjenige der den gedachten Gesellschaftsvertrag durch seine Handlungen aufkundige verlasse aus freien Stucken die Gesellschaft und begebe sich in den gesetzlosen Naturzustand Damit verliere er zugleich seine Eigenschaft als Person und werde zum Feind Als Feind sei er von der Gesellschaft zu bekampfen Mit Hinweis auf die Terroranschlage am 11 September 2001 in den USA behauptet Jakobs ein praktisches Bedurfnis fur ein Feindstrafrecht Die Bindungen die sich der Rechtsstaat gegenuber seinen Burgern auferlege seien gegenuber Terroristen schlechthin unangemessen Schliesslich vertritt Jakobs die These dass bereits das geltende deutsche Recht feindrechtsstrafliche Strange und Partikel enthalt beispielsweise die Sicherungsverwahrung die Strafbarkeit der Vorbereitung von Verbrechen und die Kontaktsperre zwischen Strafverteidiger und Mandanten Damit sei das Feindstrafrecht rechtlich und gesellschaftlich grundsatzlich anerkannt Im Interesse der Burger sei es aber notwendig das Feindstrafrecht offen als solches zu kennzeichnen und nur auf die Feinde der Gesellschaft anzuwenden Unter der Herrschaft des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland sind feindstrafrechtliche Regelungen aus verfassungsrechtlichen Grunden nicht legitim Massnahmen des Staates die einer Person aus welchen Grunden auch immer den Rechtsstatus als Person verweigern sind verfassungswidrig Dies ergibt sich zwingend allein schon aus den Art 1 Wurde des Menschen und Art 20 Rechtsstaatsprinzip die der Umgestaltung auch durch eine verfassungsandernde Mehrheit im gesetzgebenden Gremium Bundestag entzogen sind Auch Folgerungen aus einem Feindstrafrecht wie unbestimmte Haftdauer Entzug des Rechtsbeistands und Folter sind verfassungswidrig So hat bereits das Landgericht Frankfurt im so genannten Daschner Prozess zur Folterandrohung gegenuber einem Entfuhrer durch den Vizeprasidenten der Frankfurter Polizei Daschner zwar milde geurteilt Argumente des Feindstrafrechts aber nicht gelten lassen und das Folterverbot des Grundgesetzes siehe Art 104 GG vollstandig bestatigt Feindstrafrecht in der Praxis BearbeitenAltertum und Mittelalter im deutschen Sprachraum Bearbeiten Die Germanen verstiessen Sippenmitglieder fur besonders ehrlos geltende Taten aus ihrer Sippe Die Tater unterfielen der Friedlosigkeit und galten als vogelfrei Im Mittelalter konnten Verbrecher unter bestimmten Voraussetzungen geachtet werden Damit standen sie ausserhalb der Gesellschaft und der Gesetze Wer einen Geachteten totete ging straflos aus Zeit des Nationalsozialismus Bearbeiten Ein klassisches Feindstrafrecht wurde in der Zeit des Nationalsozialismus im Deutschen Reich 1933 bis 1945 ausgeubt Juden Asoziale und Gegner der nationalsozialistischen Idee wurden zu Volksschadlingen erklart fur die die Gesetze der deutschen Volksgemeinschaft keine Anwendung fanden Sie konnten jederzeit von der Gestapo in Schutzhaft genommen werden Fur ihre schnelle Aburteilung waren der Volksgerichtshof und andere Sondergerichte zustandig Siehe auch Verordnung gegen Volksschadlinge Ohne Gerichtsverfahren wurden sie in Konzentrationslager gesperrt und massenhaft umgebracht Ein vergleichbares Sonderstrafrecht galt wahrend des Zweiten Weltkriegs fur die so genannten Fremdvolkischen Beispielsweise unterlagen polnische Staatsburger der 1941 in Kraft getretenen Polenstrafrechtsverordnung Tendenzen zum Feindstrafrecht in der Gegenwart Bearbeiten Tendenzen zum Feindstrafrecht machen Rechtswissenschaftler in allen Begrenzungen der Geltung rechtsstaatlicher Garantien aus indem bestimmte Sachverhalte und Personen gruppen von deren Schutz ausgenommen werden und einer Entrechtung ausgesetzt sind 2 so die Berliner Strafrechtler und Kriminologen Tobias Singelnstein und Peer Stolle Zu diesen eingeschrankten Rechtsbereichen zahlen sie die Auslandergesetzgebung die Gesetze zur Bekampfung von Terrorismus und der organisierten Kriminalitat In diesen Bereichen wurden seit den 1970er Jahren Tatbestande und Ermittlungsmassnahmen eingefuhrt die von der Begrundung her fur besonders schwere und gefahrliche Kriminalitat gelten sollten tatsachlich aber einen Anwendungsbereich aufweisen der auch leichte bis mittlere Kriminalitat umfasst 3 Einen begrenzten Zugang zu Rechtsgarantien haben schon immer Auslander Mit der faktischen Abschaffung des Asylrechts wurde mit der Drittstaaten Regelung daruber hinaus eine ganz erhebliche Verkurzung des Rechtsschutzes eingefuhrt 3 Damit werde eine rechtliche Prekaritat geschaffen die durch Arbeitsverbote Residenzpflicht Illegalisierung und Lagerunterbringung verstarkt werde 3 Die Sicherungsverwahrung fur mehrfach Vorbestrafte nach dem 66 StGB kann insofern als Bestandteil des Feindstrafrechts gesehen werden als sie dem Sicherheitsbedurfnis der Bevolkerung mehr Rechnung tragt als dem Gedanken der Resozialisierung Der Gesetzgeber geht pauschal davon aus dass es bestimmte Personen gibt die nicht resozialisierbar sind Mit dem Urteil des Europaischen Gerichtshofs fur Menschenrechte vom 17 Dezember 2009 wurde die Sicherungsverwahrung im Falle einer ruckwirkenden Auferlegung fur rechtswidrig erklart 4 Eine ahnliche Problematik birgt die Vorbeugehaft Zwar existiert sie offiziell nicht jedoch tauchte sie in den letzten Jahren wieder vermehrt in der politischen Debatte auf u a hinsichtlich der Bekampfung von Hooligans und organisierter Kriminalitat Kolumbien und Guantanamo Bearbeiten nbsp Guantanamo Camp X RayIn Kolumbien wird seit 1990 ein Feindstrafrecht gegen Drogenterroristen angewandt Die Betroffenen werden oft jahrelang ohne Anklage und ohne Rechtsbeistand in Untersuchungshaft festgehalten um dann anschliessend in Geheimprozessen aufgrund der Aussagen anonymer Zeugen abgeurteilt zu werden Die Strafverfolgung selbst obliegt vorrangig einer militarischen Spezialeinheit die nur formal der Staatsanwaltschaft unterstellt ist Etwa sieben Prozent der verfolgten Straftaten werden mit den Mitteln dieses Feindstrafrechts verfolgt Die Klassifizierung von Al Qaida und Taliban Kampfern als ungesetzliche Kombattanten und ihre Inhaftierung im Lager Guantanamo durch das US Militar konnen ebenfalls als Erscheinungsformen eines Feindstrafrechts angesehen werden wobei solchermassen klassifizierte Kampfer zunachst ausschliesslich Personen waren die die US Staatsburgerschaft nicht besassen Mit der enormen Ausweitung von Totungen durch ferngesteuerte Drohnen besonders durch Drohnenangriffe in Pakistan gelang es der CIA eine Reihe bedeutender Al Qaida und Taliban Fuhrer wie Atijah Abd al Rahman oder Baitullah Mehsud auszuschalten aber auch einen US Staatsburger Anwar al Awlaki dessen Totung 30 September 2011 im Jemen von Prasident Obama ausdrucklich begrusst wurde 5 Kritik BearbeitenKritik am Feindstrafrecht und seinen Konzeptionen richtet sich gegen die Ausserkraftsetzung grundlegender rechtlicher Standards 6 Das Feindstrafrecht in Deutschland stehe im Widerspruch zu elementaren Verfassungsgrundsatzen durch die Forderung einer partiellen aber permanenten Aufhebung von Rechtssatzen fur die Feinde des Systems 7 Oskar Negt hebt in Anlehnung an Walter Jellinek hervor das Gesetz schutze nicht nur Gesellschaft und Staat vor dem Verbrecher sondern auch umgekehrt das Gesetz schutze auch den Verbrecher vor den willkurlichen Zugriffen des Staates und den Racheakten der Burger Mit Bedacht haben die Verfasser des Grundgesetzes den Schutz der Menschenwurde nicht auf den rechtsbewussten Burger beschrankt sie sprechen vielmehr von der Unantastbarkeit der Wurde des Menschen aller Menschen 8 Weiter fuhrt Negt Heribert Prantl an der sagt Unpersonen kaltstellen ausgrenzen ihnen den Anspruch verweigern als Person behandelt zu werden das ist ein Wortschatz den wir seit dem Ende des Nationalsozialismus nicht mehr gehort haben 9 Siehe auch BearbeitenUnterbindungsgewahrsam RettungsfolterLiteratur BearbeitenGrundlegend Bearbeiten Gunther Jakobs Kriminalisierung im Vorfeld einer Rechtsgutsverletzung In Zeitschrift fur die gesamte Strafrechtswissenschaft 97 1985 S 751 785 Gunther Jakobs Burgerstrafrecht und Feindstrafrecht In HRRS 3 2004 S 88 95 Gunther Jakobs Zur Theorie des Feindstrafrechts In Rosenau Kim Hrsg Straftheorie und Strafgerechtigkeit Frankfurt 2010 S 167 182 Monographien Bearbeiten Alejandro Aponte Krieg und Feindstrafrecht Uberlegungen zum effizienten Feindstrafrecht anhand der Situation in Kolumbien 1 Aufl Nomos Verlag Baden Baden 2004 ISBN 3 8329 0612 6 Katrin Hawickhorst Paragraph 129a StGB Ein feindstrafrechtlicher Irrweg zur Terrorismusbekampfung Kritische Analyse einer prozessualen Schlusselnorm im materiellen Recht 1 Aufl Duncker amp Humblot Berlin 2011 ISBN 978 3 428 13654 4 Geraldine Morguet Feindstrafrecht eine kritische Analyse Verlag Duncker amp Humblot Berlin 2009 ISBN 978 3 428 12795 5 Strafrechtliche Abhandlungen Bd SRA 204 Hendrik Schneider Kann die Einubung in Normanerkennung die Strafrechtsdogmatik leiten Verlag Duncker amp Humblot Berlin 2004 ISBN 3 428 11494 9 Schriften zum Strafrecht Bd SR 162 Tobias Singelnstein Peer Stolle Die Sicherheitsgesellschaft Soziale Kontrolle im 21 Jahrhundert 3 vollst uberarb Aufl VS Verlag Wiesbaden 2012 ISBN 978 3 531 17531 7 Thomas Uwer Hrsg Bitte bewahren Sie Ruhe Leben im Feindrechtsstaat 1 Aufl Berlin 2006 ISBN 3 9808275 6 9 Karolina Viquez Azofeifa Die Rezeption des Feindstrafrechts in Lateinamerika Hamburg Univ Diss 2011 Volltext PDF Aufsatze Bearbeiten Jochen Bung Feindstrafrecht als Theorie der Normgeltung und der Person In HRRS 2 2006 S 63 71 Hauke Brunkhorst Folter vor Recht Das Elend des repressiven Liberalismus In Blatter fur deutsche und internationale Politik 1 2005 S 75 82 Luis Greco Uber das sogenannte Feindstrafrecht In Goltdammer s Archiv fur Strafrecht GA 153 Jg 2006 S 96 113 Rainer Hamm Feindstrafrecht Burgerstrafrecht Freundstrafrecht In Neue Lust auf Strafen Schriftenreihe des Instituts fur Konfliktforschung Band 27 S 105 ff Munster 2005 Tatjana Hornle Deskriptive und normative Dimensionen des Begriffs Feindstrafrecht In Goltdammer s Archiv fur Strafrecht GA 153 Jg 2006 S 80 95 Dirk Sauer Das Strafrecht und die Feinde der offenen Gesellschaft In Neue Juristische Wochenschrift NJW 24 2005 S 1703 1705 Arndt Sinn Moderne Verbrechensverfolgung auf dem Weg zu einem Feindstrafrecht PDF 164 kB In Zeitschrift fur Internationale Strafrechtsdogmatik ZIS 2006 S 107 117 Uberblick uber die Diskussion mit Beitragen von Gunther Jakobs Alejandro Aponte Jorg Arnold Klaus Malek Jochen Bung Referate der Arbeitsgruppe Feindstrafrecht Ein Gespenst geht um im Rechtsstaat des 30 Strafverteidigertages 2006 In HRRS 8 2006 S 289 321 PDF 704 kB Katrin Gierhake Feindbehandlung im Recht Eine Kritik des so genannten Feindstrafrechts und zugleich eine Auseinandersetzung mit der Straftheorie Gunther Jakobs In Archiv fur Rechts und Sozialphilosophie 2008 S 337 361 Martin Asholt Die Debatte uber das Feindstrafrecht in Deutschland Aufleben eines alten Dilemmas am Anfang des 21 Jahrhunderts PDF 173 kB In ZIS 2011 S 180 Stefan Schick Feindstrafrecht als regulative Idee PDF 200 kB In Zeitschrift fur Internationale Strafrechtsdogmatik ZIS 03 012 S 46 ff Weblinks BearbeitenInterview mit Roland Hefendehl uber gefahrliche Tendenzen des Rechtsstaatsumbaus Lorenz Leitmeier Das Feindstrafrecht alter Wein aus der Tute HRRS 1 Fussnoten Bearbeiten Gunther Jakobs Kriminalisierung im Vorfeld einer Rechtsgutverletzung In Zeitschrift fur die gesamte Strafrechtswissenschaft 97 1985 S 751 785 S 783 ff Tobias Singelnstein Peer Stolle Die Sicherheitsgesellschaft Soziale Kontrolle im 21 Jahrhundert 2 vollst uberarb Auflage 2006 S 106 a b c Tobias Singelnstein Peer Stolle Die Sicherheitsgesellschaft Soziale Kontrolle im 21 Jahrhundert 2 vollst uberarb Auflage Wiesbaden 2006 S 107 Gericht verurteilt Deutschland in DIE WELT 17 Dezember 2009 Archivierte Kopie Memento des Originals vom 30 September 2011 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und 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