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Als Unterbindungsgewahrsam Praventivgewahrsam Praventivhaft oder Praventionshaft in Anspielung auf die Zeit des Nationalsozialismus satirisch uberspitzt auch Vorbeugungshaft 1 2 wird im Polizeirecht der deutschen Lander eine Form des Polizeigewahrsams zur Verhutung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung oder deren Fortsetzung bezeichnet 3 Eine derartige praventive Freiheitsentziehung unterliegt verfassungsrechtlich hohen Anforderungen an die Verhaltnismassigkeit 4 Die Ermachtigungsgrundlage hierfur ist meist in den Polizeigesetzen der Lander zu finden Voraussetzung ist immer dass die Beeintrachtigung des Rechtsgutes nicht auf mildere Weise verhindert werden kann 5 Wahrend die polizeilich angeordnete Ingewahrsamnahme spatestens zum Ablauf des folgenden Tages enden muss so bereits Art 104 Abs 2 und 3 GG kann ein Richter eine Verlangerung anordnen Begrundet wird Unterbindungsgewahrsam allgemein damit dass durch ihre Gefangennahme die betroffene Person daran gehindert werde eine Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung oder eine Straftat zu begehen oder fortzusetzen In Bayern ist daruber hinaus eine Ingewahrsamnahme seit 1 August 2017 auch schon zur Abwehr einer konkreten Gefahr fur ein bedeutendes Rechtsgut zulassig Aus verfassungsrechtlichen Grunden wurden vor allem wegen dieses Punkts eine Vielzahl an Klagen gegen das Polizeiaufgabengesetz Bayern beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht zumal gleichzeitig die bisherige Hochstdauer von zwei Wochen abgeschafft worden war Uber die Klagen wurde bisher noch nicht im Hauptsacheverfahren entschieden im einstweiligen Rechtsschutz wurden entsprechende Antrage abgelehnt 6 Inzwischen fuhrte der Bayerische Landtag zum 1 August 2021 eine Befristung auf zwei Monate ein 7 Inhaltsverzeichnis 1 Regelung nach Gesetzen des Bundes und der Lander 2 Siehe auch 3 Weblinks 4 EinzelnachweiseRegelung nach Gesetzen des Bundes und der Lander BearbeitenDie genaue Ausgestaltung insbesondere der Hochstdauer aufgrund gerichtlicher Anordnung des Gewahrsams ist in den Polizeigesetzen des Bundes und der einzelnen Landern unterschiedlich Bundesbehorde Land Paragraph Hochstdauer GewahrsamszweckBundespolizei 39 42 BPolG 4 Tage wenn eine Straftat nach den 125 125a des Strafgesetzbuches oder eine gemeinschaftlich begangene Notigung nach 240 des Strafgesetzbuches begangen worden ist und Anhaltspunkte dafur vorliegen dass der Betroffene sich an einer solchen Straftat beteiligt hat oder beteiligen wollte und ohne die Freiheitsentziehung eine Fortsetzung dieser Verhaltensweise zu erwarten ist 42 BPolG um die unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung fur die Allgemeinheit zu verhindern 39 Abs 1 Nr 3 BPolG Bundeskriminalamt 57 BKAG 4 Tage 57 Abs 2 BKAG in Verbindung mit 42 BPolG um die unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung von Straftaten nach 5 Absatz 1 Satz 2 zu verhindern Baden Wurttemberg 33 PolG 14 Tage Verhinderung einer unmittelbar bevorstehenden erheblichen Storung der offentlichen SicherheitBayern Art 17 20 PAG 2 Monate 8 9 Abwehr einer Gefahr fur ein bedeutendes Rechtsgut Verhinderung einer unmittelbar bevorstehenden Begehung oder Fortsetzung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung fur die Allgemeinheit oder einer Straftat 10 Berlin 30 31 33 ASOG 2 Tage 11 Verhinderung einer unmittelbar bevorstehenden Begehung oder Fortsetzung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung fur die Allgemeinheit oder einer StraftatBrandenburg 20 Abs 1 BbgPolG 4 Tage 12 Verhinderung einer unmittelbar bevorstehenden Begehung oder Fortsetzung einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit die hinsichtlich ihrer Art und Dauer geeignet ist den Rechtsfrieden nachhaltig zu beeintrachtigenBremen 13 16 BremPolG 4 Tage bzw genauer 96 Stunden 13 Verhinderung der unmittelbar bevorstehenden Begehung oder Fortsetzung einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher GefahrHamburg 13c SOG 10 Tage 14 Verhinderung einer unmittelbar bevorstehenden Begehung oder Fortsetzung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung fur die Allgemeinheit oder einer StraftatHessen 35 HSOG 6 Tage 15 Verhinderung einer unmittelbar bevorstehenden Begehung oder Fortsetzung einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit mit erheblicher Bedeutung fur die AllgemeinheitMecklenburg Vorpommern 56 Abs 5 SOG M V 10 Tage unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer Straftat sonst 3 Tage 16 Abwehr einer gegenwartigen Gefahr fur die offentliche Sicherheit oder Ordnung Verhinderung einer unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer StraftatNiedersachsen 18 19 21 NPOG 10 Tage bei einer bevorstehenden terroristischen Straftat bis zu insgesamt 35 Tage 17 Verhinderung einer unmittelbar bevorstehenden Begehung oder Fortsetzung einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Gefahr fur die AllgemeinheitNordrhein Westfalen 35 Abs 1 Nr 2 36 38 PolG 28 Tage wenn es sich um eine Straftat nach 12 Absatz 1 StGB Verbrechen handelt ansonsten 2 Tage 18 Verhinderung einer unmittelbar bevorstehenden Begehung oder Fortsetzung einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung fur die AllgemeinheitRheinland Pfalz 14 15 17 Abs 2 POG 7 Tage zur Verhinderung einer unmittelbar bevorstehenden Begehung oder Fortsetzung einer Straftat oder um eine Platzverweisung oder ein Aufenthaltsverbot durchzusetzen sonst 2 Tage 19 Verhinderung einer unmittelbar bevorstehenden Begehung oder Fortsetzung einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher BedeutungSaarland 16 SPolG 8 Tage 20 Verhinderung einer unmittelbar bevorstehenden Begehung oder Fortsetzung einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung fur die AllgemeinheitSachsen 26 Nr 3 SachsPVDG 14 Tage 21 unerlasslich ist um die unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung zu verhindern 22 Sachsen Anhalt 40 Abs 1 Nr 3 SOG LSA 4 Tage 23 unerlasslich ist um die unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung fur die Allgemeinheit zu verhindern 24 Schleswig Holstein 204 Abs 5 LVwG keine Hochtsdauer genannt 25 unerlasslich ist um die unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung fur die Allgemeinheit zu verhindern 25 Thuringen 22 Nr 3 PAG 10 Tage 26 unerlasslich ist um die unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung zu verhindern 27 Siehe auch BearbeitenSicherungsverwahrung Untersuchungshaft wegen WiederholungsgefahrWeblinks BearbeitenSicherheit durch Polizeigewahrsam Gefahrder Gesetz verscharftEinzelnachweise Bearbeiten Oliver Welke et al heute show vom 11 November 2022 In ZDF Mediathek Zweites Deutsches Fernsehen 11 November 2022 abgerufen am 12 November 2022 Constanze Kurz Klimaaktivisten ohne Gerichtsverfahren in Haft In Netzpolitik org 7 November 2022 abgerufen am 12 November 2022 Dieter Kugelmann Polizei und Ordnungsrecht 2 Aufl 2012 S 140 Dieter Kugelmann Polizei und Ordnungsrecht 2 Aufl 2012 S 140 Dieter Kugelmann Polizei und Ordnungsrecht 2 Aufl 2012 S 141 VerfGH Bayern Entscheidung vom 7 Marz 2019 Vf 15 VII 18 Mit Gesetz vom 23 Juli 2021 GVBl S 418 Art 20 Dauer der Freiheitsentziehung In Polizeiaufgabengesetz PAG Bayern Recht Abgerufen am 8 Dezember 2022 Text gilt ab 1 August 2021 Gesetz zur Anderungen des Polizeiaufgabengesetzes In www gesetze bayern de Bayerische Staatskanzlei 23 Juli 2021 abgerufen am 1 August 2021 Nach Festklebe Aktion am Stachus Zwolf Klimaaktivisten mussen 30 Tage in Gewahrsam Suddeutsche Zeitung 4 November 2022 33 ASOG 20 BbgPolG 16 BremPolG Transparenzportal Bremen Bremisches Polizeigesetz BremPolG in der Fassung vom 6 Dezember 2001 Brem GBl 2001 S 441 2002 S 47 zuletzt geandert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20 September 2022 Brem GBl S 512 Abgerufen am 2 Dezember 2022 13c SOG Dauer der Freiheitsentziehung In Gesetz zum Schutz der offentlichen Sicherheit und Ordnung SOG Hamburg lexsoft de Justizportal Nordrhein Westfalen abgerufen am 2 Dezember 2022 35 Dauer der Freiheitsentziehung In Hessisches Gesetz uber die offentliche Sicherheit und Ordnung HSOG in der Fassung vom 14 Januar 2005 Fassung vom 25 Juni 2018 Gultig ab 4 Juli 2018 Burgerservice Hessenrecht Land Hessen abgerufen am 2 Dezember 2022 56 Verfahren bei amtlichem Gewahrsam In Gesetz uber die offentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg Vorpommern Sicherheits und Ordnungsgesetz SOG M V vom 27 April 2020 Fassung vom 27 April 2020 gultig ab 5 Juni 2020 Landesrecht M V Mecklenburg Vorpommern abgerufen am 2 Dezember 2022 21 NPOG 38 Dauer der Freiheitsentziehung In Polizeigesetz des Landes Nordrhein Westfalen PolG NRW Bekanntmachung der Neufassung vom 25 Juli 2003 mit Stand vom 1 Dezember 2022 38 geandert durch Gesetz vom 13 Dezember 2018 GV NRW S 684 ber 2019 S 23 in Kraft getreten am 20 Dezember 2018 recht nrw de Ministerium des Innern des Landes Nordrhein Westfalen abgerufen am 2 Dezember 2022 17 POG Dauer der Freiheitsentziehung In Polizei und Ordnungsbehordengesetz POG Landesrecht Rheinland Pfalz in der Fassung der Bekanntmachung vom 10 November 1993 GVBl S 595 zuletzt geandert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23 September 2020 GVBl S 516 lexsoft de Justizportal Nordrhein Westfalen abgerufen am 2 Dezember 2022 16 Dauer der Freiheitsentziehung In Burgerservice Saarland Ministerium der Justiz Saarland Abgerufen am 2 Dezember 2022 26 Beendigung der Freiheitsentziehung In Gesetz uber die Aufgaben Befugnisse Datenverarbeitung und Organisation des Polizeivollzugsdienstes im Freistaat Sachsen Sachsisches Polizeivollzugsdienstgesetz SachsPVDG erlassen als Artikel 1 des Gesetzes zur Neustrukturierung des Polizeirechtes des Freistaates Sachsen vom 11 Mai 2019 REVOsax Sachsische Staatskanzlei abgerufen am 2 Dezember 2022 22 Gewahrsam In Gesetz uber die Aufgaben Befugnisse Datenverarbeitung und Organisation des Polizeivollzugsdienstes im Freistaat Sachsen Sachsisches Polizeivollzugsdienstgesetz SachsPVDG erlassen als Artikel 1 des Gesetzes zur Neustrukturierung des Polizeirechtes des Freistaates Sachsen vom 11 Mai 2019 REVOsax Sachsische Staatskanzlei abgerufen am 2 Dezember 2022 40 Dauer der Freiheitsentziehung In Gesetz uber die offentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen Anhalt SOG LSA in der Fassung der Bekanntmachung vom 20 Mai 2014 Landesrecht Sachsen Anhalt Ministerium fur Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen Anhalt abgerufen am 2 Dezember 2022 37 Gewahrsam In Gesetz uber die offentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen Anhalt SOG LSA in der Fassung der Bekanntmachung vom 20 Mai 2014 Landesrecht Sachsen Anhalt Ministerium fur Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen Anhalt abgerufen am 2 Dezember 2022 a b 204 LVwG Gewahrsam von Personen In Allgemeines Verwaltungsgesetz fur das Land Schleswig Holstein Landesverwaltungsgesetz LVwG in der Fassung der Bekanntmachung vom 2 Juni 1992 GVOBl Schl H S 243 534 zuletzt geandert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29 April 2022 GVOBl Schl H S 549 gesetze rechtsprechung sh juris de Justizportal Schleswig Holstein abgerufen am 20 Dezember 2022 22 Dauer der Freiheitsentziehung In Thuringer Gesetz uber die Aufgaben und Befugnisse der Polizei Polizeiaufgabengesetz PAG vom 4 Juni 1992 Fassung vom 27 November 1997 gultig ab 1 Januar 1998 Burgerservice Thuringen Thuringer Finanzministerium abgerufen am 2 Dezember 2022 19 Gewahrsam In Thuringer Gesetz uber die Aufgaben und Befugnisse der Polizei Polizeiaufgabengesetz PAG vom 4 Juni 1992 Fassung vom 19 September 2013 gultig ab 28 September 2013 Burgerservice Thuringen Thuringer Finanzministerium abgerufen am 2 Dezember 2022 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Unterbindungsgewahrsam amp oldid 236981645