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Das Domkapitel Schleswig gelegentlich auch Domstift Schleswig genannt bezeichnet eine Institution von Klerikern und Domherren die bis zur Einfuhrung der Reformation eine leitende Bedeutung fur die Verwaltung des St Petri Doms zu Schleswig und die Diozese Schleswig innehatten Eine weitere Funktion dieses Verbandes bestand in dem regelmassigen Abhalten von Gottesdiensten im Dom sowie in der verwaltungstechnischen Unterstutzung des Bischofes Zu den bedeutendsten Sonderrechten des Domkapitels zahlte das Recht zur Bischofswahl Die Kathedralkirche Schleswigs der St Petri Dom Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Religioses und geistiges Leben 2 1 Innere Organisation 2 2 Pflichten der Domherren 2 2 1 Residenzpflicht 2 2 2 Officium Divinum 2 2 3 Unterricht 2 2 4 Armen und Krankenpflege 3 Verfassung und Verwaltung 3 1 Aufnahme 3 2 Autonomie 3 3 Diozesanverwaltung 3 4 Bischofswahlrecht 4 Vermogensverwaltung und Grundbesitz 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenAufgrund einer ungunstigen Quellenlage ist uber die Einrichtung des Domkapitels nichts bekannt 1 Quellen sind erst ab dem 13 Jahrhundert verfugbar 2 Bereits in den altesten verfugbaren Quellen zum Domkapitel die aus dem 13 Jahrhundert stammen wird besagtes Domkapitel als ein rechtliches Subjekt im offentlichen Raum beschrieben Es war wirtschaftlich unabhangig vom Bischof und daruber hinaus eine von diesem getrennte Institution die somit in einigen Bereichen eine gewisse Selbststandigkeit genoss 2 Im Jahr 1305 kam es zu einer Streitigkeit zwischen Bischof Berthold und den Propsten da letztere sich das Recht dazu die Exkommunikation und das Interdikt zu verhangen nicht nehmen lassen wollten Letztlich konnte der Bischof seine Interessen jedoch nicht durchsetzen und bestatigte stattdessen diese Kompetenzen der Propste sowie alle anderen Aufgaben und Rechte die diesen zukamen etwa Kirchenvisitationen und das Fuhren des geistlichen Gerichts im zugeordneten Bezirk 3 Auch 1318 entstanden Streitigkeiten zwischen dem Schleswiger Bischof Johannes II von Bokholt und dem Domkapitel daruber wer die Entscheidungen uber die Aufnahme in das Domkapitel treffen sollte Es wurde entschieden dass beidseitiges Einverstandnis notwendig sei um Personen in das Domkapitel einzugliedern diese Entscheidung wurde in die Statuten des Jahres 1352 aufgenommen Der Einfluss der Domherren auf die Aufnahmen ins Domkapitel wurde mehrmals eingeschrankt etwa 1326 durch papstliche Reformationen oder Provisionen also das Einkaufen von Personen in die Stellung des Domherren durch den Papst Die papstlichen Provisionen richteten sich mitunter auch an den Interessen anderer aus etwa der danischen Konige Erik IV und Christian I 4 Mitglied des Domkapitels zu sein war eine durchaus attraktive Position da diese Amter mit nicht unwesentlichen Einkommen und Versorgung ausgestattet gewesen sein durften So ist es kein Wunder dass es ublicherweise eine Vielzahl von Bewerbern auf solche Positionen gab Seltener ist auch bezeugt dass Mitglieder ihren Einfluss zugunsten von Verwandten ausspielten um mit diesen freie Positionen zu besetzen wie es 1497 fur Boetius Honnens bezeugt ist 5 Obschon es bis ins 16 Jahrhundert hinein immer wieder Auseinandersetzungen zwischen Bischof und Propsten um ihre Zustandigkeiten gab so kann man in Schleswig nicht von ausufernden Machtkampfen ausgehen wie sie in manch anderen Bistumern im 12 und 13 Jahrhundert vorkamen Grund dafur ist die Tatsache dass die Funktionen des Archidiakons zu diesem Zeitpunkt in Schleswig schon festgeschrieben und geregelt waren sodass hier kein Eingreifen in die Geschafte des Bischofs mehr moglich war und weitere Konflikte infolge dessen ausblieben Umgekehrt musste jedoch auch der Bischof mit Eid beschworen dass er sich aus den Belangen der Propste heraushalten wurde 6 Daruber hinausgehende Konflikte zwischen Bischof und Propsten waren eher politischer Natur und hingen mit der Parteinahme des Kapitel fur weltliche Herrscher zusammen die den Rechten des Propstes ohnehin gefahrlicher werden konnten als der Bischof Insgesamt agierten in Schleswig Propste und Bischof also weniger konkurrierend und eher im gegenseitigen Einvernehmen 7 Zwischen 1533 und 1541 hatte Herzog Christian von Schleswig das Recht erworben monatsweise abwechselnd mit dem letzten katholischen Bischof Gottschalk von Ahlefeldt die vakanten Domprabenden zu besetzen Ab 1541 fiel diese Entscheidungen wieder alleine dem Domkapitel zu Nach Einfuhrung der Reformation 1542 hatte es Vorschlagsrecht und der Landesherr das Ernennungsrecht der Mitglieder Religioses und geistiges Leben BearbeitenInnere Organisation Bearbeiten Das gemeinschaftliche Zusammenleben wurde 1198 8 aufgegeben stattdessen wurde das Domkapitel so umgeformt dass es aus verschiedenen geistlichen Amtern bestand Insgesamt hatte das Domkapitel konstant 24 Kanonikerstellen bis 1500 die 1533 jedoch auf insgesamt 14 Mitglieder reduziert wurden 9 Diese Mitgliederanzahl wurde grundsatzlich nicht uberschritten Bereits 1248 war das Domkapitel sakularisiert ab 1319 ist belegt dass die jeweiligen Kanoniker eigene Hauser besassen sodass hier also offensichtlich kein Zusammenleben der Mitglieder des Domkapitels im Sinne der vita canonica nach Augustin bestand 10 Die Kapitelsversammlungen ad capitulum ire fanden jeden Freitagmorgen statt und wurden nur dann auf den nachsten Tag verschoben wenn am Freitag ein kirchliches Fest stattfand Teilnahmepflicht bestand fur alle Kanoniker und Pralaten sofern sie in der Stadt und nicht durch Krankheit verhindert waren Vikare und andere Prabendaten der Domkirchen wurden nicht zur Versammlung zugelassen Alle Teilnehmer der Kapitelsversammlung waren zur Verschwiegenheit nach aussen eidlich verpflichtet Den Vorsitz der Versammlungen hatte dabei der Dompropst inne Ausserdem sollte jeder der Kanoniker und Pralate einen seiner Kollegen zu seinem Prokurator also seiner Vertretung im Falle von Abwesenheit wahlen 11 Im Falle von Abstimmungen wurden zwei Domherren damit beauftragt die vor Ort befindlichen aber durch Krankheit ausfallenden Kanoniker nach ihrer Meinung zu befragen damit diese ihre Stimme abgeben konnten Was in diesen Versammlungen aber genau besprochen und woruber abgestimmt wurde ist genauso wenig bekannt wie die Art der Mehrheit die benotigt wurde um in einer Abstimmung einen Beschluss zu fassen Sofern jedoch Dinge besprochen wurden die nicht nur das Domkapitel sondern die ganze Kirche betraf wohnte der Bischof der Sitzung bzw Abstimmung bei 12 Zu den Generalversammlungen die ausserhalb der normalen Sitzungsplane stattfanden hatten alle Domherren im Danischen Reich zu erschienen Solche Berufungen geschahen allerdings nur zu besonders wichtigen Gelegenheiten der Domkirche etwa wenn ein neuer Bischof zu wahlen war Von diesen wiederum werden noch einmal Versammlungen unterschieden die der Bischof einberief um Angelegenheiten der Diozese zu erortern 13 Das Domkapitel prasentierte sich nach aussen hin ublicherweise als einig und zusammenstehend tatsachlich kam es gelegentlich aber durchaus zu Entzweiungen im Domkapitel So gab es bei Uneinigkeiten mit dem Bischof auch Kapitelsmitglieder die bei den Streitfragen auf der Seite des Bischofs standen Auch ist uberliefert dass die Mitglieder des Domkapitels 1480 den Dompropst Enwaldus Sovenbroder fur die Nichteinhaltung seiner Residenzpflicht beim Erzbischof in Lund anklagten Dieses Ereignis blieb kein Einzelfall sodass man nicht davon ausgehen kann dass im Domkapitel zu allen Zeiten eine innere Einheit bestand 14 Pflichten der Domherren Bearbeiten Residenzpflicht Bearbeiten Die Hauptaufgabe des Domkapitels ist in der Unterstutzung des Bischofs in geistlichen und verwaltenden Aufgaben der Diozese zu sehen Zum Ausfuhren dieser Aufgabe war die Anwesenheit im Domkapitel Residenz erforderlich Diese war auch die Grundlage fur das Erfullen aller weiteren Pflichten wie das Halten von Gottesdiensten und die Teilnahme an Kapitelversammlungen In den Statuten von 1352 wurde allerdings auf den Fall der Abwesenheit eines Domherren eingegangen In diesem Fall solle er stellvertretend einen Vikar und im Domkapitel einen Prokurator von den Anwesenden bestimmen Das Behandeln solcher Falle in den Statuten deutet darauf hin dass es sich dabei nicht um Ausnahmen handelte 15 Grunde dafur konnte es verschiedene geben So konnten Domherren in und ausserhalb von Schleswig gelegentlich fur den Bischof stellvertretend bestimmte Aufgaben erfullen etwa als Kapellane Kanzleidienst leisten 16 Zahlreiche Belege gibt es auch dafur dass Adelige Domherren in ihren Dienst nahmen wodurch die Residenz im Domkapitel nicht moglich war Oft geschah dies fur Schreibtatigkeiten beispielsweise wird 1424 der Domherr Marqardus Blottow als Kanzler Herzog Heinrichs genannt 17 Die Statuten von 1352 hielten daruber hinaus fest dass es zulassig sei wenn ein Domherr aus dem Domkapitel fliehe sofern er nicht gefahrlos residieren konne weil er sich ohne Eigenschuld die Missbilligung eines Fursten oder Pralaten zugezogen habe Daruber hinaus ist davon auszugehen dass viele Domherren aufgrund des Innehabens mehrerer Amter nicht oder nur selten ihrer Residenzpflicht nachkommen konnten 18 Es wurde dabei dazwischen unterschieden ob ein Domherr sich aus freien Stucken an den Hof des Bischofs bzw eines Fursten begab oder ob er zeitweise von diesen einberufen wurde In ersterem Fall erhielten die nicht residierenden Domherren ihre Einnahmen nur aus den Prabenden in letzterem Fall hingegen alle Einnahmen ausser denen ihrer taglichen Distributionen Grundsatzlich erhielt der abwesende Domherr seine Einnahmen weiterhin sofern sein Fortbleiben mit dem Domkapitel abgesprochen wurde Verliess er das Domkapitel unentschuldigt fur mehr als 12 Wochen so wurden ihm die Einnahmen aus den Pfrunden versagt und er musste sie sofern er welche erhalten hatte zuruckzahlen 19 Officium Divinum Bearbeiten Nach den Statuten von 1352 hatte jeder Domherr nach festgelegter Reihenfolge eine Woche Chordienst Daruber hinaus musste er den Gottesdiensten beiwohnen und Aufsicht uber die Chorvikare fuhren Einer dieser Chorvikare ebdomarius hatte die Messe zu lesen und zudem noch vorzubeten Er erhielt Unterstutzung von zwei weiteren Vikaren einer davon las die Lektionen versicularius der andere sang die Responsorien Auch diese Tatigkeiten wurden wochentlich gewechselt Daruber hinaus hatten die Domherren an gewissen Tagen dem Bischof bei Messen zu assistieren oder diese selbst abzuhalten An den 34 Tagen im Jahr in denen der Bischof Messe hielt sollten alle Domherren anwesend sein und sich nicht von Vikaren vertreten lassen An 18 dieser Tage sollten die Domherren daruber hinaus selbst eine Predigt halten Jeder Domherr hatte allerdings einen gewahlten Prokurator durch den er sich vertreten lassen konnte sei es wegen Krankheit oder weil er andere Pflichten zu erfullen hatte 20 Mit dem Chordienst verbunden war auch das Ausrichten der Anniversarien der Wohltater des Domkapitels ebenso wie Konsolatien und Dank und Lobgottesdienste zu Ehren von Schutzherren oder Nothelfern des Domkapitels 21 1469 gab Bischof Nicolaus von Schleswig den Bischofen von Aarhus Odense und Lubeck Anregung zu einem Beschluss der die Geistlichen u a durch Beaufsichtigung dazu fuhren sollte das officium divinum in angemessener Weise zu erfullen Nach Aussagen Pontoppidans gab es wohl Probleme bezuglich der Disziplin zur wurdevollen Einhaltung des officium divinum wobei die Lage in Schleswigs Domkapitel besonders zweifelhaft gewesen sein sollte da es mit ein Impulsgeber fur diese Entwicklung war 22 Unterricht Bearbeiten Nach den Statuten von 1352 sollten all jene Kleriker die Priester werden wollten uber zwei Jahre lang den Chor der Domkirche besuchen um dort uber das sakrale Handeln im Gottesdienst ebenso wie uber Theologie unterrichtet zu werden In der Diozese gab es ansonsten keine Moglichkeit letzteres zu studieren daher kamen gerade hier wohl die Akademiker in den Reihen des Domkapitels gelegen Jenen die an diesem Unterricht teilnahmen wurde eine Wohnung gestellt einigen auch ein Stipendium Fur ihren Lebensunterhalt mussten die Geistlichen jedoch selbst aufkommen bzw waren auf Almosen angewiesen Erstmals 1307 erwahnt wird auch eine Schule die allgemeine Bildung vermittelte und die nicht nur von Geistlichen aufgesucht wurde bzw von Anwartern auf ein geistliches Amt Die Verantwortung fur diese Schule trugen die Domherren zunachst gemeinsam spater ging sie auf den iunior capituli uber als die Domherren sich zunehmend in ihrer Residenzpflicht von Vikaren vertreten liessen Mit der Entstehung des Lektorats wurde diese Zustandigkeit 1461 an den Lektor weitergegeben Ein Domherr procurator scholarum war daruber hinaus fur die Finanzen der Schule zustandig So wurden unter anderem Stipendien bezahlt die einige der Schuler erhielten 23 Armen und Krankenpflege Bearbeiten Erste Zeugnisse dafur dass das Domkapitel die Verantwortung fur die Armen und Krankenpflege trug existieren von 1450 1454 wird der Domherr Laurenz Lunt zudem in einer Urkunde als Vertreter der Armen im Armenhaus angefuhrt Im registrum capituli wurden ausserdem Einnahmen die fur die Armen vorgesehen waren verzeichnet 24 Verfassung und Verwaltung BearbeitenDie fur Domkapitel ublichen geistlichen Amter finden sich auch im Schleswiger Domkapitel Der Dompropst stand in leitender Stellung des Domkapitels und hatte Konflikte zwischen Domherren zu klaren Der Archidiakon war Assistent und Vertreter des Bischofs er fuhrte das Domkapitel verwaltete die Guter mittels Vertragen und vertrat das Domkapitel in Rechtsbelagen wahrend der Kantor den Gottesdienst organisierte und leitete 25 1461 wurde zudem das Lektorenamt eingefuhrt das durch Schenkungen immer weiter an Bedeutung gewann sodass der Lektor 1539 schliesslich eine reprasentative Funktion als Sprecher des Domkapitels innehatte Der Thesaurarius verwaltete die Finanzen des Domkapitels der Struktuarius trug die Verantwortung fur den Bau und Unterhalt der Domkirche Daruber hinaus kummerten sich vier weitere Domherren als Propste um die geistliche Verwaltung von Kirchenbezirken 26 Aufnahme Bearbeiten Notwendig fur die Aufnahme in das Domkapitel war die Weihe zum Subdiakon alle ubrigen Erfordernisse waren dem Statutenrecht vorbehalten wenngleich den Statuten von 1352 Angaben fehlen die in denen anderer Domkapitel vorkommen Alter eheliche Geburt Herkunft korperliche Merkmale 27 Eine akademische Bildung war erwunscht aber nicht notwendig fur die Aufnahme ins Domkapitel Es war allerdings eine notwendige Praxis beim Eintritt einen Chormantel zu schenken wobei diese materiellen Schenkung spater tendenziell durch monetare Schenkungen in Hohe der Kosten eines Chormantels ersetzt wurden Die Einfuhrung ins Domkapitel geschah jeweils am Freitag nach Ostern und war mit dem Leisten eines Eides auf die Reliquien und das Evangelienbuch vor dem Bischof und dem Domkapitel verbunden Es folgte dann eine Probezeit von zwolf Wochen Wenn diese nicht bis zum Ende durchgefuhrt werden konnte so musste der Anwarter im nachsten Jahr abermals am Freitag nach Ostern in das Domkapitel eingefuhrt werden 28 Jene die in das Domkapitel eintraten und aus einem Auslandsstudium einberufen wurden erhielten ihre Einfuhrung in das Amt jedoch mit sofortiger Wirkung Zudem war es mit Genehmigung des Domkapitels auch moglich nach der Probezeit bei vollen Einnahmen aus den Besitzungen ins Studium zuruckzukehren und dieses zu beenden 29 Fur insgesamt 18 Domherren gibt es Angaben bezuglich ihrer akademischen Bildung sodass es naheliegt dass immerhin ein guter Teil der Domherren studierte Personen waren 30 1481 trat der Beschluss in Kraft dass das Schleswiger Domkapitel ein geschlossenes Domkapitel sei es also nie mehr als 24 Kanoniker umfassen wurde Diese Zahl wurde durch Einwirken des Bischofs und weltlicher Krafte mit der Zeit allerdings immer weiter reduziert 1533 setzte sich das Domkapitel nur noch aus 14 Mitgliedern zusammen davon noch 11 Kanoniker Durch das Einkaufen von Personen in den Stand des Kanonikers wurden diese Limitierungen allerdings haufig gebrochen Erstmals ist ein solches Eingreifen fur das Jahr 1364 dokumentiert spater noch haufiger 31 Autonomie Bearbeiten Rechtlich gesehen war das Domkapitel nach den Statuten von 1352 autonom Erkennbar ist dies etwa an dem Recht des Domkapitels die drei Pralaten selbst zu wahlen An dieser Wahl beteiligt waren nur die vor Ort residierenden Kanoniker wer abwesend war wurde nicht zu diesem Wahl geladen Es bestand auch die Moglichkeit Kanoniker von ihrer Residenzpflicht freizusprechen sodass derart entbundene Kanoniker nicht vor Ort beim Domkapitel verweilen mussten Eingesetzt wurde dies insbesondere um den Geistlichen das Handeln im Dienst bzw am Hofe von Konig Herzog oder Bischof zu ermoglichen ebenso zu Studien oder Reisezwecken Anklagen gegen Domherren wurde an den Propst herangetragen der fur die Ahndung solcher Vergehen zustandig war Der Bischof wurde in solchen Fallen nur dann eingeschaltet sofern der Propst nicht dazu in der Lage war Recht durchzusetzen 32 Fur das jeweilige Versaumnis der Pflicht etwa beim Chor oder Gottesdienst oder fur andere Vergehen wurden spezifische Strafen festgesetzt Angefangen mit kleineren Geldstrafen bis hin zum Zuruckhalten der gesamten Einkunfte der Domherren wenn sie ihren Anteil fur die Bezahlung der Vikare nicht beisteuerten Das Domkapitel von Schleswig besass Patronsrecht uber die folgenden Kirchen und Kloster B Nicolai Kirche Schleswig B Virginis Holm St Michaelis B Laurentii ebenso wie uber die Kirchen in Nubel Tolk Havetoft Ulsnis Hurup Tyrstrup Barwithsyssel Haddeby Kappeln uber den Altar des Heiligen Laurentius der Domkirche Das Patronatsrecht wurde im liber quodlibeticus genannt und als Lehnwar bezeichnet bzw die dazugehorigen Kirchen als Lhene und Kerk Lehen Fur diese Patronatskirchen wahlten die Mitglieder die Kandidaten fur freigewordene Stellen aus die anschliessend durch den Bischof eingesetzt wurden Auch Veranderungen innerhalb der gottesdienstlichen Einrichtung wurden in Zusammenarbeit von Domkapitel und Bischof durchgefuhrt z B die Lektur 33 Mit fortschreitender Zeit bis zur Reformation wurde die Disziplin innerhalb des Domkapitels aber zunehmend geringer wie einige Klageschriften andeuten So wurde die innere Ordnung des Domkapitels immer weiter durch materielle Interessen gepragt teilweise war das Domkapitel nicht einmal fahig dazu eigene Mitglieder fur Verstosse zur Rechenschaft zu ziehen 34 Als Symbol einer autonomen Korperschaft ist auch das Siegel anzusehen das das Domkapitel fuhrte und nach bestehender Quellenlage erstmals 1252 erwahnt wird Es zeigt eine Person die mit einem Gewand und einer Bischofsmutze bekleidet ist und auf einem Bischofsstuhl sitzt Die linke Hand ist aufs Herz gelegt die rechte halt einen grossen Schlussel Eingerahmt wird dieses Bild von dem Schriftzug secretum capli ecce sleswicns Moglicherweise stellt die Abbildung Petrus mit dem Himmelsschlussel dar dem die Domkirche geweiht war 35 1542 wurde durch eine neue Kirchenverordnung bestimmt dass der Konig selbst uber das Domkapitel und seine Mitglieder bei Gesetzesverstossen gegen die Gesetze des Konigs Gericht fuhren solle sodass das Domkapitel hier in seiner Autonomie beschnitten wurde Autonom war das Kapitel hingegen in seiner Vermogensverwaltung es durfte samtliche Rechtsgeschafte ausfuhren um den eigene Reichtum zu mehren aber naturlich auch Ausgaben tatigen und Schenkungen verrichten 36 Diozesanverwaltung Bearbeiten Die zentrale Funktion der Domkapitel bestand darin dem Bischof bei der Verwaltung der jeweiligen Diozese zu unterstutzen Dies geschah in Form der Beratung consilium Bestimmte wichtige Themen musste der Bischof mit dem Domkapitel innerhalb einer Versammlung besprechen denn ohne deren Zustimmung consensus war er in einigen Angelegenheiten nicht fahig zu handeln Solche erorterten Themen stellte beispielsweise das Ein und Absetzen von kirchlichen Wurdentragern dar Vor allem dann gab es im Schleswiger Domkapitel derartige Konferenzen wenn um das Vermogen der Kathedrale oder das Kirchenvermogen mensa episcopalis ging z B Verkaufe Schenkungen tatigen oder annehmen 37 Mehr als einmal kam es vor dass der Bischof sich uber die Beteiligung des Domkapitels bei finanziellen Fragen hinwegsetzen wollte so etwa Bischof Hellembert 1331 1342 der mehrere Besitztumer der Kirche verausserte um seine privaten Finanzen aufzubessern Dagegen klagte das Domkapitel bei Papst Benedikt XII der Hellembert am 30 Juni 1339 dazu aufforderte die Besitztumer wiederzubeschaffen 38 Ab 1542 busste das Domkapitel sein Konsensrecht in Verwaltungsfragen des Kirchenvermogens ein Bei Veranderungen des Benefizialbestandes hingegen z B bei der Reservation eines Kanonikats oder einer Prabende war jedoch noch immer eine Ruckversicherung des Bischofs mit dem Domkapitel notwendig In dieser Hinsicht busste es seinen Einfluss also nicht komplett ein wenngleich sich dennoch zahlreiche weitere Belege dafur finden dass es als Instanz bei Entscheidungsprozessen ubergangen wurde 39 Das Domkapitel reprasentierte im Falle der Vakanz ausserdem die bischofliche Gewalt innerhalb der Diozese solange bis ein neuer Bischof eingesetzt war Es war sowohl moglich einen oder mehrere gewahlte Vertreter einzusetzen bevollmachtigte Vikare als auch das Bischofsamt durch das Domkapitel als Ganzes zeitweise zu vertreten 40 Ohnehin wahlte der Bischof seine Vertreter und Assistenten oftmals aus den Reihen des Domkapitels Seit 1198 war das Bistum Schleswig in Archidiakonatsbezirke unterteilt 1300 ist die Diozese in insgesamt sieben Verwaltungsbezirke unterteilt anders als in Deutschland praepositurae genannt Die Propste hatten dabei dieselben Befugnisse wie der Archidiakon in ihren Bezirken 41 Bischofswahlrecht Bearbeiten Eines der herausragendsten Sonderrechte der Domkapitel bestand darin den Bischof der jeweiligen Diozese zu wahlen Diese Entwicklung setzte sich im 13 Jahrhundert durch ist fur das Bistum Schleswig aufgrund mangelnder Quellen jedoch nicht rekonstruierbar 42 Nach Bestattung bzw Benachrichtigung des Domkapitels uber den Tod des Bischofs trafen sich alle residierenden Pralaten um einen Termin fur die Wahl eines neuen Bischofs zu veranschlagen Zu dieser Generalversammlung wurden alle stimmberechtigten Domherren innerhalb des Kirchenprovinz Lund geladen Eingeleitet wurde die Wahl durch eine Messe im Anschluss daran stellte man fest wer von den Anwesenden wahlberechtigt war und einigte sich auf eine Wahlart ehe zu der Wahl selbst ubergegangen und idealerweise daran anschliessend ein neuer Bischof ernannt wurde 43 Seit Papst Johann XXII 1316 1334 setzten sich die Papste bei der Einsetzung eines neuen Bischofs vielfach uber die Domkapitel und ihr Recht diesen zu wahlen hinweg Im 14 Jahrhundert wahrend des avignonischen Papsttums nahm der Papst dabei von allen Bistumern des Danischen Konigreiches besonders oft in Schleswig Einfluss So ernannte Papst Johann 1331 Hellembert aus Bremen zum neuen Bischof Das Schleswiger Domkapitel gab seine Einflussnahme allerdings nicht auf und wahlte nach dem Tod des Bischofs Warendorp 1350 1351 einen Bischof aus der Mitte des Domkapitels den Domherrn Nicolaus Brunonis In Lund liess sich dieser so zugig wie moglich zum Bischof weihen was selbst der Papst nicht ruckgangig machen konnte Von papstlicher Seite war bereits der Bischof von Sarepta Theoderich zum neuen Bischof von Schleswig ernannt worden Der Streit um dieses Amt wurde erst 1354 durch Papst Innocenz VI beendet der Brunonis Bischofswahl zwar als ungultig erklarte ihn aber fur einen hohen Preis mittels Provision selbst in das Amt einfuhrte Auch im Folgenden gab es Streitigkeiten dieser Art um das Bischofsamt bei denen das Domkapitel sein traditionelles Wahlrecht zwar durchzusetzen versuchte damit ublicherweise aber erfolglos blieb 44 Ab 1494 sollte das Domkapitel nur noch den Kandidaten in das Bischofsamt wahlen der von Konig und Herzog dazu nominiert wurde So verlor das Domkapitel im Laufe der Zeit seine Eigenstandigkeit und seine Privilegien in der Wahl des Bischofs und wurde lediglich zu einer Institution die unter dem Konig arbeitete und seine Wahlen abnickte 45 Vermogensverwaltung und Grundbesitz BearbeitenDer Grundbesitz der durch Kaufe und erhaltene Schenkungen mit der Zeit wuchs war die Grundlage des Vermogens Da sich so und uber lohnende finanzielle Anlagen grosse Geldbetrage im Domkapitel ansammelten ersuchten nicht selten auch Adelige wie Herzog Adolf VIII und Konig Christian I das Domkapitel um finanzielle Hilfe und brachten sich auf diese Weise in eine gewisse Abhangigkeit von den Geistlichen 46 Die Besitzungen des Domkapitels waren in insgesamt zehn Vogteien aufgeteilt und entsprachen vor der Reformation knapp 380 400 Hufen Zudem musste das Domkapitel keine Abgaben an Konig oder Herzog leisten weder Dienste noch finanzielle Abgabe wie Steuern Selbst konnte es solche Dienste und Abgaben allerdings sehr wohl einfordern Durch die Jurisdiktion uber die Personen die zum Grundbesitz des Domkapitels gehorten konnte das Domkapitel somit auch wesentliche Einnahmen verbuchen Zudem fuhrte es Gericht uber alle Personen die zu seinem Grundbesitz gehorten dies hatte Herzog Erich von Schleswig dem Domkapitel 1261 zugesprochen 1326 erhielt das Domkapitel sogar das Recht Gericht uber schwere Vergehen zu fuhren Totungsdelikte etwa ehe Herzog Gerhard 1399 bestimmte dass Personen die dem Domkapitel nicht angehorten kunftig uber Rechtsfragen der Menschen auf den Grundstucken des Domkapitels entscheiden sollten und dem Domkapitel ihr Gerichtsrecht uber Angehorige ihrer Besitztumer somit effektiv nahm 47 Durch umfangreiche Schenkungen und andere Einnahmen war das Kapitel neben den Fursten einer der wohlhabendsten Grossgrundbesitzer des Landes Da von den Besitzungen des Domkapitels keine Abgaben und Steuern gezahlt mussten und die Fursten so in ihren Einnahmen beschrankt wurden verbot Graf Gerhard VI 1390 dass Immobilien an das Domkapitel geschenkt werden durften kaufen durfte das Domkapitel sie allerdings weiterhin Mit Einfuhrung der Reformation 1542 wurden die Rechte des Domkapitels durch die neue Kirchenverordnung auch im Bezug auf ihre Vermogensverwaltung beschnitten Die finanzielle Verwaltung fur sich selbst oblag zwar noch immer dem Domkapitel aber uber Uberschusse konnten ohne konigliche Genehmigung nicht verfugt werden Die Gehalter des Schreibers zum Beispiel sollten kunftig zudem direkt aus den Einnahmen bestritten werden Am Guterbestand konnte das Domkapitel selbststandig ebenfalls nichts mehr andern seine Besitzungen behielt es allerdings weitestgehend 48 Literatur BearbeitenKlaus Harms Das Domkapitel zu Schleswig von seinen Anfangen bis zum Jahre 1542 Hansen Preetz 1915 Klaus Peter Reumann Die Grund und Gerichtsherrschaft des Schleswiger Domkapitels von 1542 bis 1658 Schriftenreihe des Vereins fur Schleswig Holsteinische Kirchengeschichte Wolff Flensburg 1969 Gottfried Ernst Hoffmann Die geistlichen Siegel Schleswig Holsteins im Mittelalter 1 Die Siegel der Bischofe von Schleswig und Lubeck der Domstifte und Kollegiatregister von Schleswig Hadersleben Lubeck Eutin und Hamburg sowie ihre Dignitare Neumunster 1933 Erwin Gatz Bistum Schleswig In Erwin Gatz u a Hrsg Die Bistumer des Heiligen Romischen Reiches von ihren Anfangen bis zur Sakularisation Freiburg im Breisgau 2003 S xx Andrea Boockmann Geistliche und weltliche Gerichtsbarkeit im mittelalterlichen Bistum Schleswig Neumunster 1967 Wolfgang Prange Die Protokolle des Lubecker Domkapitels 1535 1540 In Schleswig Holsteinische Regesten und Urkunden Band 11 Neumunster 1990 Weblinks BearbeitenDomstift Schleswig GSN 679 In Germania Sacra https adw goe de forschung forschungsprojekte akademienprogramm germania sacra klosterdatenbank datenbankabfrage gsn 679 Projekt zur Erstellung eines Klosterbuches zu Hamburg und Schleswig Holstein auf der Website der Universitat Kiel Einzelnachweise Bearbeiten Gatz S 665 a b Harms S 88 Boockmann S 43 Harms S 7 10 Harms S 10 Boockmann S 45 Boockmann S 47 Abweichende Informationen hierzu bei Harms der das Jahr 1145 in diesem Zusammenhang angibt siehe Harms S 5 Gatz S 665 Harms S 6 Harms S 89f Harms S 91 Harms S 92 Boockmann S 44 Harms S 34 Harms S 35 Harms S 36 Harms S 38 Harms S 38f Harms S 39 41 Harms S 42 Harms S 43f Harms S 44f Harms S 45f Boockmann S 42f Gatz S 665 Harms S 11 Harms S 12f Harms S 15 Harms S 27 Harms S 33 Harms S 92f Harms S 94f Harms S 95f Harms S 97 Harms S 98 Harms S 105 Harms S 106 Harms S 107 Harms S 108 Harms S 112 Harms S 117 Harms S 118f Harms S 120f Harms S 127f Harms S 99 Harms S 100f Harms S 102f Normdaten Korperschaft GND 7793768 5 lobid OGND AKS VIAF 209860176 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Domkapitel Schleswig amp oldid 234868140