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Teile dieses Artikels scheinen seit 2013 nicht mehr aktuell zu sein Bitte hilf uns dabei die fehlenden Informationen zu recherchieren und einzufugen Wikipedia WikiProjekt Ereignisse Vergangenheit 2013 Per Volksentscheid wurde ein Gesetzentwurf zur Offenlegung der Teilprivatisierungsvertrage bei den Berliner Wasserbetrieben BWB im Februar 2011 angenommen Es bleibt jedoch unklar ob der Gesetzentwurf umgesetzt wird da ihn der Berliner Senat fur verfassungsrechtlich bedenklich halt Der Gesetzentwurf sieht vor dass alle Vertrage zur Teilprivatisierung offengelegt werden mussen und unwirksam sind sollte dies nicht geschehen Der Senat geht davon aus dass die nachtragliche Unwirksamkeit bestehender Vertrage gegen Berliner Verfassungsrecht und Bundesrecht verstosst Eine verfassungsrechtliche Uberprufung konnte das Gesetz nach Art 31 Grundgesetz fur nichtig erklaren Auch aus diesem Grund war sich der Senat unmittelbar nach der Abstimmung nicht daruber einig wie er mit dem Ergebnis umgehen soll 1 Der Volksentscheid vom 13 Februar 2011 ist der dritte in der Geschichte Berlins und der erste der erfolgreich war Amtliches Muster des Stimmzettels fur den Berliner Volksentscheid uber die Offenlegung der Teilprivatisierungsvertrage bei den Berliner Wasserbetrieben Inhaltsverzeichnis 1 Hintergrund 1 1 Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe 1 2 Eigentumsverhaltnisse an den Berliner Wasserbetrieben 1 3 Inhalte des Konsortialvertrages 2 Der Weg zum Volksentscheid 2 1 Gegenstand des Volksentscheids 2 2 Argumente des Senats und des Abgeordnetenhauses von Berlin 2 3 Argumente der Initiative Berliner Wassertisch 2 4 Offentliche Kosten des Volksentscheids 3 Ergebnis des Volksentscheids 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseHintergrund BearbeitenTeilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe Bearbeiten 1999 verausserte das Land Berlin 49 9 am kommunalen Wasserversorger Berliner Wasserbetriebe an RWE Vivendi heute Veolia und Allianz 2 3 Fur die Minderheitsbeteiligung an der BWB zahlte das Konsortium 3 3 Mrd DM 1 69 Mrd Euro das damit das grosste Vermogensgeschaft in der Geschichte Berlins darstellt 4 Zehn Prozent des Erloses wurden in einen Zukunftsfonds investiert der innovative Unternehmen und Projekte in der Hauptstadt fordert Der uberwiegende Teil der Milliardeneinnahme wurde jedoch benotigt um das Etatdefizit im Haushaltsjahr 1998 auszugleichen 3 Um den Verkauf zu ermoglichen anderte das Abgeordnetenhaus von Berlin das Berliner Betriebegesetz und das Berliner Wassergesetz und beschloss am 29 April 1999 in namentlicher Abstimmung 5 gegen die Stimmen der Opposition und einiger Abweichler aus CDU und SPD das Teilprivatisierungsgesetz 6 Die Oppositionsparteien PDS und Bundnis 90 Die Grunen strengten eine verfassungsgerichtliche Uberprufung an da sie die Rechtmassigkeit des Gesetzes zur Teilprivatisierung der BWB bezweifelten Das Gesetz hielt der Kontrolle 7 durch den Berliner Verfassungsgerichtshof stand 3 Eigentumsverhaltnisse an den Berliner Wasserbetrieben Bearbeiten Land Berlin RWE AG Vivendi S A Allianz GruppeTochtergesellschaft RWE Aqua GmbH Compagnie Generale desEaux Deutschland GmbH Allianz Capital Partners GmbHEnkelgesellschaft RWE Umwelt AGAnteile 45 45 10 Anteile beteiligt mit Mehrheit von 50 1 Berliner Wasserbetriebe Beteiligungs AG 49 9 Berlinwasser Holding Berliner Wasserbetriebe A o R Uber eine Beteiligungsaktiengesellschaft sind die privaten Investoren zu 49 9 an der Berlinwasser Holding beteiligt und nicht direkt an der BWB Mehrheitsbeteiligter an der Berlinwasser Holding und der BWB Anstalt des offentlichen Rechts ist zu je 50 1 das Land Berlin Anfangs hatte die Allianz Capital Partners einen zehnprozentigen Anteil an der Beteiligungs AG den RWE und Vivendi ubernahmen 8 Der Anteil von Vivendi ging ab 2002 auf deren Nachfolgegesellschaft Veolia Environnement uber Das Land Berlin hat im April 2011 die Anteile von RWE und im September 2013 die Anteile von Veolia erworben die Berliner Wasserbetriebe sind somit wieder vollstandig im Besitz des Landes Inhalte des Konsortialvertrages Bearbeiten Wesentliche Vereinbarungen zwischen den beteiligten Unternehmen und dem Land Berlin Die Kosten fur die Wasserversorgung der Ableitung des Abwassers und der Niederschlagswasserableitung und dessen Aufbereitung blieben bis Ende 2003 auf dem Niveau von 1998 Betriebsbedingte Kundigungen sind bis 2014 ausgeschlossen Die hohen Investitionen der Berliner Wasserbetriebe in kleine und mittelstandische Betriebe bleiben erhalten Um den Wirtschaftsstandort Berlin zu starken verpflichten sich die Investoren ihren Unternehmenssitz nach Berlin zu verlagern Erforschung umweltschonender Technologien Beibehaltung der Rechtsform Anstalt offentlichen Rechts um die Entwasserung umsatzsteuerfrei anzubieten 2 9 Im Teilprivatisierungsgesetz wurde den privaten Partnern eine Verzinsung des eingebrachten Kapitals festgelegt Als angemessene kalkulatorische Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals gilt die durchschnittliche Rendite zehnjahriger deutscher Bundesanleihen in einem Zeitraum von 20 Jahren die der jeweiligen Kalkulationsperiode vorausgehen 10 Der Weg zum Volksentscheid BearbeitenIm Juni 2007 initiierte die Burgerinitiative Berliner Wassertisch 11 das Volksbegehren Unser Wasser unter dem Titel Schluss mit Geheimvertragen Wir Berliner wollen unser Wasser zuruck 12 Nachdem es zunachst nicht gelang die erforderlichen 20 000 Unterschriften fur den Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens fristgerecht zu sammeln verlangerte die Initiative die Sammlung um einen Monat Am 1 Februar 2008 reichte sie 36 062 gultige Unterschriften ein 13 Am 4 Marz erklarte der Berliner Senat das Volksbegehren fur ungultig wogegen die Initiative Klage einlegte Der Verfassungsgerichtshof von Berlin urteilte am 3 Oktober 2008 dass der Senat das Recht Volksbegehren fur ungultig zu erklaren nur im Fall offensichtlicher Verfassungswidrigkeit oder materieller Unzulassigkeit habe Dies sei bei dem vorliegenden Volksbegehren nicht gegeben und deshalb zulassig Uber die Frage ob das Volksbegehren gegen die Berliner Verfassung oder Bundesrecht verstosst urteilte das Gericht nicht Die anschliessenden Kompromissverhandlungen zwischen Senat und Initiative scheiterten so dass am 28 Juni 2010 mit der Unterschriftensammlung fur das eigentliche Volksbegehren begonnen wurde Am 27 Oktober 2010 uberreichte die Initiative etwa 265 400 Unterschriften Zusammen mit den auf den Burgeramtern geleisteten Unterschriften wurden am 9 November 280 887 gultige Unterschriften abgegeben 14 Am 8 Juli 2010 hatte das Abgeordnetenhaus von Berlin das Zweite Gesetz zur Anderung des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes IFG beschlossen wodurch das Akteneinsichtsrecht erleichtert wurde Die offentlichen Stellen haben sich dazu verpflichtet Vertrage mit Unternehmen die Dienstleistungen der offentlichen Daseinsvorsorge erbringen von Amts wegen zu veroffentlichen sofern ein offentliches Informationsinteresse daran besteht 15 Drei Tage nach Einreichung der Volksbegehrens veroffentlichte die Tageszeitung taz am 30 Oktober 2010 den Konsortialvertrag zwischen dem Land Berlin und den privaten Investoren 16 Am 10 November 2010 legten auch das Land Berlin 17 und Veolia 18 den Vertrag zur Teilprivatisierung samt Nebenvertragen offen Der Volksentscheid war 19 bei den Parteien des Berliner Senates umstritten Eine einseitige Anderung der Vertrage wie es die Initiatoren der Kampagne erreicht haben verstosse gegen Berliner Verfassungsrecht und Bundesrecht Insofern waren Teile des gewunschten Regelwerks des Volksentscheides unwirksam wurde das Land Berlin die Vertrage nachtraglich einseitig andern Daruber hinaus argumentierte der Senat dass der wesentliche Teil der Vertrage bereits veroffentlicht ist 20 Die Initiatoren der Kampagne Berliner Wassertisch teilen die verfassungsrechtlichen Bedenken des Senates jedoch nicht Trotz Veroffentlichung der Vertrage halten die Befurworter am Volksentscheid fest und streben eine Klarung durch den Verfassungsgerichtshof an wodurch weitere offentliche Kosten entstehen wurden 20 Die Abstimmung musste laut Verfassung jedoch stattfinden ungeachtet dessen dass die Vertrage bereits offentlich zuganglich waren 21 Gegenstand des Volksentscheids Bearbeiten Rund 2 47 Millionen Wahlberechtigte 22 waren am 13 Februar 2011 aufgerufen per Volksentscheid uber folgenden Gesetzentwurf abzustimmen Alle bestehenden und kunftigen Vertrage Beschlusse und Nebenabreden zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe sollen offengelegt werden Sie bedurften einer offentlichen Prufung und Aussprache Sie sind unwirksam wenn sie nicht im Sinne dieses Gesetzes abgeschlossen und offengelegt werden 23 Argumente des Senats und des Abgeordnetenhauses von Berlin Bearbeiten Der Volksentscheid sei uberholt und uberflussig da die Vertrage zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe bereits vollstandig veroffentlicht seien Das bereits bestehende Informationsfreiheitsgesetz IFG gehe weiter als der zur Abstimmung gebrachte Gesetzentwurf Darin ist geregelt dass Vertrage veroffentlicht werden mussen wenn das Informationsinteresse das private Geheimhaltungsinteresse uberwiegt Das zur Abstimmung gebrachte Gesetz sei mit der Verfassung nicht vereinbar da Vertrage die nicht offentlich zuganglich sind unwirksam werden sollen Der Senat sieht darin einen Verfassungsverstoss 23 Das Abgeordnetenhaus von Berlin verweist darauf dass die Wasservertrage bereits rechtssicher offengelegt seien und halt den Volksentscheid daher fur gegenstandslos Der vorgelegte Gesetzentwurf des Berliner Wassertisches sei zum Teil verfassungswidrig Aus diesem Grund konne das Abgeordnetenhaus dem Volksentscheid nicht zustimmen 23 Argumente der Initiative Berliner Wassertisch Bearbeiten Die Wasservertrage waren nicht vollstandig veroffentlicht worden Die Abgeordneten wurden lugen wenn es um die Berliner Wasserbetriebe geht Das IFG allein reiche nicht aus Es musse rechtliche Folgen haben wenn Vertrage nicht offentlich zuganglich gemacht werden Geheimhaltung wird abgelehnt Mit der Offenlegung der Vertrage soll eine kostengunstige Rekommunalisierung der BWB geschehen und die Kosten fur Wasser sinken 23 Offentliche Kosten des Volksentscheids Bearbeiten Die Initiatoren des Volksentscheids gehen davon aus dass der Volksentscheid keine Auswirkungen auf den Haushalt des Landes Berlin haben werde Das Land Berlin weist jedoch darauf hin dass sich die Kosten nicht abschatzen lassen 23 Die offentlichen Kosten fur die Durchfuhrung des Volksentscheid belaufen sich auf 1 6 bis 1 85 Millionen Euro 24 Ergebnis des Volksentscheids Bearbeiten nbsp Karte zur regionalen Verteilung der Abstimmungsbeteiligung beim VolksentscheidDer Volksentscheid wurde mit 678 507 Stimmen angenommen Es musste die Mehrheit und zugleich mindestens ein Viertel der rund 2 5 Millionen Wahler mit Ja stimmen Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 27 5 Prozent eine Mehrheit von 98 2 Prozent der Teilnehmer stimmte mit Ja Damit war das Quorum von 25 Prozent der Stimmberechtigten die zustimmen mussten ebenfalls erreicht 25 Ergebnis nach Angaben der Landesabstimmungsleiterin Berlin in relativen Grossen Nr Bezirk Beteiligung Stimmber Ja Teilnehmer Ja Stimmber Nein Teilnehmer Ungultig Teilnehmer 1 Mitte nbsp Mitte 22 5 97 8 22 0 2 1 0 1 2 Friedrichshain Kreuzberg nbsp Friedrichshain Kreuzberg 27 1 98 2 26 7 1 7 0 1 3 Pankow nbsp Pankow 28 4 98 4 28 0 1 5 0 1 4 Charlottenburg Wilmersdorf nbsp Charlottenburg Wilmersdorf 24 4 98 4 24 0 1 5 0 1 5 Spandau nbsp Spandau 25 5 97 9 24 95 2 0 0 1 6 Steglitz Zehlendorf nbsp Steglitz Zehlendorf 32 5 98 2 32 0 1 7 0 1 7 Tempelhof Schoneberg nbsp Tempelhof Schoneberg 28 8 98 2 28 2 1 6 0 1 8 Neukolln nbsp Neukolln 26 2 97 8 25 6 2 0 0 2 9 Treptow Kopenick nbsp Treptow Kopenick 33 2 98 6 32 8 1 4 0 1 10 Marzahn Hellersdorf nbsp Marzahn Hellersdorf 26 7 98 3 26 3 1 6 0 1 11 Lichtenberg nbsp Lichtenberg 23 6 97 8 23 1 2 1 0 1 12 Reinickendorf nbsp Reinickendorf 30 2 98 2 29 7 1 7 0 1 13 nbsp Berlin insgesamt 27 5 98 2 27 0 1 7 0 1 Farben der Bezirksnummern ehem West ehem Ost West Ost FusionsbezirkErgebnis nach Angaben der Landesabstimmungsleiterin Berlin in absoluten Grossen 25 Nr Bezirk Stimmberechtigte absolut BegehrenUnterzeichner Ja Stimmen Nein Stimmen Ungultig Teilnehmer absolut 1 Mitte nbsp Mitte 196 830 19 804 43 214 921 58 44 1932 Friedrichshain Kreuzberg nbsp Friedrichshain Kreuzberg 170 710 28 981 45 530 774 49 46 3463 Pankow nbsp Pankow 282 996 36 125 79 193 1 212 64 80 4694 Charlottenburg Wilmersdorf nbsp Charlottenburg Wilmersdorf 216 662 27 030 52 078 782 39 52 8995 Spandau nbsp Spandau 162 532 11 697 40 554 835 45 41 4346 Steglitz Zehlendorf nbsp Steglitz Zehlendorf 216 913 29 961 69 328 1 199 66 70 5937 Tempelhof Schoneberg nbsp Tempelhof Schoneberg 232 278 27 782 65 610 1 099 87 66 7988 Neukolln nbsp Neukolln 199 512 21 025 51 131 1 067 93 52 2919 Treptow Kopenick nbsp Treptow Kopenick 199 688 25 929 65 430 911 49 66 39010 Marzahn Hellersdorf nbsp Marzahn Hellersdorf 202 537 16 671 53 262 840 54 54 15611 Lichtenberg nbsp Lichtenberg 203 868 18 561 47 012 1 020 43 48 07012 Reinickendorf nbsp Reinickendorf 181 762 17 321 53 893 930 45 54 86813 nbsp Berlin insgesamt 2 466 288 280 887 666 235 11 590 692 678 507Farben der Bezirksnummern ehem West ehem Ost West Ost FusionsbezirkWeblinks BearbeitenLandesabstimmungsleiterin Berlin Berliner Wassertisch Berliner Bundnis gegen Privatisierung Wollt ihr wissen Einzelnachweise Bearbeiten Senat streitet uber richtige Schlusse aus Volksentscheid In Die Welt 15 Februar 2011 a b Konsortialvertrag PDF Nicht mehr online verfugbar Das Land Berlin 14 Juni 1999 S 175 ehemals im Original abgerufen am 1 Februar 2011 1 2 Vorlage Toter Link www berlin de Seite nicht mehr abrufbar Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis a b c Ewald B Schulte Berliner Senat billigt Verkauf der Wasserbetriebe In Berliner Zeitung 19 Juni 1999 Daniela Ochmann Rechtsformwahrende Privatisierung von offentlich rechtlichen Anstalten Dargestellt am Holdingmodell zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe In Schriften zum Wirtschaftsverwaltungs und Vergaberecht Band 4 2005 ISBN 3 8329 1019 0 S 22 Drucksache 13 3613 des Abgeordnetenhauses von Berlin 13 Wahlperiode 62 Sitzung vom 29 April 1999 namentliche Abstimmung uber das Gesetz zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe S 4546 f Gesetz zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe TeilprivatG vom 17 Mai 1999 Gesetz und Verordnungsblatt GVBl des Landes Berlin S 183 Entscheidungen der Verfassungsgerichte der Lander Band 10 Inhaltsverzeichnis zu den Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin Nicht mehr online verfugbar In Nr 8 17 Juni 1999 VerfGH 42 A 99 Senatsverwaltung fur Justiz 17 Juni 1999 ehemals im Original abgerufen am 11 Februar 2011 1 2 Vorlage Toter Link www berlin de Seite nicht mehr abrufbar Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis Daniela Ochmann Rechtsformwahrende Privatisierung von offentlich rechtlichen Anstalten Dargestellt am Holdingmodell zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe In Schriften zum Wirtschaftsverwaltungs und Vergaberecht Band 4 2005 ISBN 3 8329 1019 0 S 37 Daniela Ochmann Rechtsformwahrende Privatisierung von offentlich rechtlichen Anstalten Dargestellt am Holdingmodell zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe In Schriften zum Wirtschaftsverwaltungs und Vergaberecht Band 4 2005 ISBN 3 8329 1019 0 S 29 Gesetz zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe vom 17 Mai 1999 PDF 26 kB Nicht mehr online verfugbar Land Berlin 17 Mai 1999 ehemals im Original abgerufen am 11 Februar 2011 1 2 Vorlage Toter Link www attacmarburg de Seite nicht mehr abrufbar Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte 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Wasserbetrieben Nicht mehr online verfugbar In wahlen berlin de Amt fur Statistik Berlin Brandenburg 23 November 2010 ehemals im Original abgerufen am 24 Februar 2011 1 2 Vorlage Toter Link www wahlen berlin de Seite nicht mehr abrufbar Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis Zweites Gesetz zur Anderung des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes vom 8 Juli 2010 Gesetz und Verordnungsblatt fur Berlin 22 Juli 2010 Die Berliner Wasservertrage PDF 7 7 MB Nicht mehr online verfugbar In taz de taz S 198 ehemals im Original abgerufen am 24 Februar 2011 1 2 Vorlage Toter Link blogs taz de Seite nicht mehr abrufbar Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis Senat legt Vertrage zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe offen Nicht mehr online verfugbar In berlin de das offizielle Hauptstadtportal Das Land Berlin ehemals im Original abgerufen am 11 Februar 2011 1 2 Vorlage Toter Link www berlin de Seite nicht mehr abrufbar Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis Berliner Wasservertrage veroffentlicht Pressemeldung Nicht mehr online verfugbar Veolia Wasser 10 November 2010 ehemals im Original abgerufen am 11 Februar 2011 1 2 Vorlage Toter Link www veoliawasser de Seite nicht mehr abrufbar Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis Die Landesabstimmungsleiterin Volksentscheid 2011 uber die Offenlegung der Teilprivatisierungsvertrage bei den Berliner Wasserbetrieben Nicht mehr online verfugbar Amt fur Statistik Berlin Brandenburg 2011 11 Februar 2011 ehemals im Original abgerufen am 12 Februar 2011 1 2 Vorlage Toter Link www wahlen berlin de Seite nicht mehr abrufbar Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis a b Sabine Beikler Volksentscheid Endspurt fur Wassertisch In Der Tagesspiegel 19 Januar 2011 Wasser Volksbegehren trotz offener Vertrage Nicht mehr online verfugbar In rbb online de 23 November 2010 ehemals im Original abgerufen am 27 Januar 2011 Die Abstimmung musse formal laut Verfassung stattfinden obwohl die Vertrage bekannt sind dpa Rund 615 000 Stimmen fur Erfolg bei Volksentscheid Nicht mehr online verfugbar In Welt Online Axel Springer Verlag ehemals im Original abgerufen am 11 Februar 2011 1 2 Vorlage Toter Link www welt de Seite nicht mehr abrufbar Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis a b c d e Die Landesabstimmungsleiterin Berlin Amtliche Informationen zum Volksentscheid uber die Offenlegung der Teilprivatisierungsvertrage bei den Berliner Wasserbetrieben Volksentscheid zu Wasserbetrieben am 13 Februar In Markische Oderzeitung 23 November 2010 moz de a b Ergebnis des Volksentscheids uber die Offenlegung der Teilprivatisierungsvertrage bei den Berliner Wasserbetrieben am 13 Februar 2011Wahlen im Land BerlinWahlen zur Stadtverordnetenversammlung von Berlin 1919 nbsp Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung von Gross Berlin 1920 1921 1925 1929 1933 1946Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung von Berlin West 1948Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin West 1950 1954 1958 1963 1967 1971 1975 1979 1981 1985 1989Wahl der Stadtverordnetenversammlung von Berlin Ost 1990Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin 1990 BVV 1992 1995 1999 2001 2006 2011 2016 2021 2023 2026Volksentscheide Pro Reli 2009 Wasserbetriebe 2011 Energieversorgung 2013 Tempelhofer Feld 2014 Mietenvolksentscheid 2015 zuruckgezogen Volksentscheid Fahrrad 2016 zuruckgezogen Weiterbetrieb von Tegel 2017 Deutsche Wohnen amp Co enteignen 2021 Berlin 2030 klimaneutral 2023 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Volksentscheid uber die Offenlegung der Teilprivatisierungsvertrage bei den Berliner Wasserbetrieben amp oldid 234383971