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Die Liste der Verwaltungseinheiten im Herzogtum Westfalen umfasst die Amter Gerichte und Grundherrschaften die Stadte und Freiheiten in diesem Territorium wie sie etwa seit dem 14 Jahrhundert bis zum Ubergang an Preussen im Jahr 1816 bestanden Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Verwaltungseinheiten 2 1 Quartal Brilon 2 1 1 Amter 2 1 2 Gerichte 2 1 3 Grundherrschaften 2 2 Quartal Ruthen 2 2 1 Amter 2 2 2 Grundherrschaften 2 3 Quartal Bilstein 2 3 1 Amter 2 3 2 Gerichte 2 3 3 Grundherrschaften 2 3 4 Sonderstellung 2 4 Quartal Werl 2 4 1 Amter 2 4 2 Grundherrschaften 2 5 Ausserhalb der Amtsgrenzen 2 6 Stadte 2 7 Freiheiten 2 8 Ubergangszeit 3 Literatur 4 AnmerkungenAllgemeines BearbeitenDie ersten Besitzungen der Erzbischofe von Koln waren territorial noch unzusammenhangend und beruhten auf sehr unterschiedlichen Rechtstiteln Nach der Ubertragung der Herzogswurde im Jahr 1180 versuchten die Erzbischofe zunachst durch die Grundung und Erwerb von Stadten und Burgen ihre Macht in Westfalen zu stabilisieren und auszubauen Um 1300 lasst sich die Bildung von Amtern beobachten An der Spitze der Amter stand ein Drost Dazu kam meistens ein Amtsverwalter Innerhalb ihrer Amter hatten sie neben dem militarischen Schutz ihres Gebietes administrative und juristische Aufgaben wahrzunehmen Wahrend einige Amter mehrere Gerichtsbezirke umfassten blieben manche Gerichte ausserhalb der Amter Hier nahmen die Amtsrichter in ihren Bezirken die gleichen Aufgaben wie die Drosten wahr Seit 1662 durften die Drosten und die Amtsverwalter nach dem Indigenatsprivileg nur noch aus dem Herzogtum Westfalen stammen Dabei waren sie landesherrliche Beamte die vom Landesherrn ernannt und besoldet wurden Die Leitung der Stadte und Freiheiten lag in den Handen von in der Regel zwei Burgermeistern die zumeist gewahlt wurden Das Recht zur Leitung der Wahl lag bei den Drosten welches sie aber fast nie wahrnahmen Im Ubrigen hatten die Stadte eine von Weisungen der Landesregierung weitgehende Unabhangigkeit in der Gemeindeverwaltung und in der niederen Gerichtsbarkeit Obwohl die Grundherrschaften zwar zumeist innerhalb der Amtsgrenzen lagen bildeten sie darin selbstandige Verwaltungs und Gerichtsbezirke Verwaltungseinheiten Bearbeiten nbsp Aufgeteilt war das Herzogtum seit 1449 mit den letzten territorialen Veranderungen als Ergebnis der Soester Fehde in vier Quartale oder Quartiere mit den Hauptstadten Brilon Ruthen Bilstein und Werl Eine Bedeutung fur die Verwaltung hatten diese Quartale aber nicht Quartal Brilon Bearbeiten Amter Bearbeiten Brilon Eversberg Marsberg Volkmarsen und Medebach Gerichte Bearbeiten Gericht Meschede Gericht Calle Gericht RemblinghausenGrundherrschaften Bearbeiten Alme Canstein Padberg Scharfenberg GiershagenQuartal Ruthen Bearbeiten Amter Bearbeiten Ruthen Erwitte Warstein Oestinghausen GesekeGrundherrschaften Bearbeiten Friedhartskirchen Hovestadt MellrichQuartal Bilstein Bearbeiten Amter Bearbeiten Bilstein Fredeburg Waldenburg und Eslohe Sauerland Gerichte Bearbeiten Gericht BodefeldGrundherrschaften Bearbeiten Patrimonialgericht Lenhausen Patrimonialgericht Oberkirchen OedingenSonderstellung Bearbeiten Beim Gericht Valbert bestand eine gemeinsame Herrschaft mit der Grafschaft Mark Quartal Werl Bearbeiten Amter Bearbeiten Balve Menden und Werl Grundherrschaften Bearbeiten Summern Bergstrasse bei Werl VosswinkelAusserhalb der Amtsgrenzen Bearbeiten Ausserhalb der Amtsgrenzen lagen die Gerichte Allagen Belecke und Korbecke im Quartal Ruthen sowie Arnsberg Neheim und Stockum im Quartal Werl Stadte Bearbeiten Stadte zu Ende des 18 Jahrhunderts waren Allendorf Attendorn Arnsberg Balve Belecke Brilon Drolshagen Erwitte Eversberg Fredeburg Geseke Grevenstein Hallenberg Hirschberg Kallenhardt Neheim Marsberg Medebach Menden Olpe Ruthen Schmallenberg Volkmarsen Warstein Werl WinterbergFreiheiten Bearbeiten Den Status einer Freiheit hatten um diese Zeit Affeln Bilstein Bodefeld Freienohl Hachen Hagen Husten Langscheid Meschede Silbach und Sundern Ubergangszeit Bearbeiten 1802 gelangten die Amter als Teil des Herzogtums Westfalen an die Landgrafen von Hessen Darmstadt Am 22 September 1807 trat ein Gesetz zur Neueinteilung des Herzogtums in 18 Amter in Kraft 1 Pro Amt gab es einen Justizamtmann der am Amtsort mindestens aber im Bezirk residieren musste und der Regierung verantwortlich war Die Stadte waren spatestens seit 1809 vollstandig in die Gerichtsbarkeit einbezogen Sie mussten zudem dem Amtmann jetzt ihren Etat zur Genehmigung vorlegen Die adligen Gerichtsherren behielten innerhalb ihrer Grundherrschaften die niedere Gerichtsbarkeit Die Amter im Jahr 1807 waren Arnsberg Attendorn Balve Belecke Bilstein Brilon Erwitte Eslohe Fredeburg Geseke Marsberg Medebach Menden Meschede Oestinghausen Olpe Ruthen und Werl Die 1802 mit den ubrigen Gebieten okkupierte Volkmarsen gelangte 1806 nacheinander an verschiedene Herren 1816 erwarb Preussen das Herzogtum Westfalen Ein Jahr danach trat es die Stadt Volkmarsen an Hessen Kassel ab 2 Wenige Jahre danach wurden die bestehenden Amter in die neu gegrundeten Kreise uberfuhrt Literatur BearbeitenManfred Schone Das Herzogtum Westfalen unter hessen darmstadtischer Herrschaft 1802 1816 Olpe 1966 Elisabeth Schumacher Das kolnische Westfalen im Zeitalter der Aufklarung Olpe 1967 Karte mit allen verlinkten Seiten OSM WikiMapAnmerkungen Bearbeiten Fur den Text des Gesetzes siehe Uta Ziegler Regierungsakten des Grossherzogtums Hessen darmstadt 1802 1820 2002 ISBN 3486566431 Seite 123 124 Schone Seite 26 Anmerkung 14 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verwaltungseinheiten im Herzogtum Westfalen amp oldid 238110712