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Der Verfassungsdienst VD mit Sitz in Wien ist eine Sektion des Bundeskanzleramtes in Osterreich Seine Aufgaben umfassen im Wesentlichen die anwaltliche Vertretung der Bundesregierung vor dem Verfassungsgerichtshof bzw der Republik Osterreich vor dem EuGH und dem EGMR zahlreiche Angelegenheiten der Fremd und Eigenlegistik sowie die Erstellung von Rechtsgutachten in unterschiedlichsten Rechtsgebieten Osterreich Verfassungsdienst Dienststellep1Staatliche Ebene BundStellung Sektion des BundeskanzleramtesGrundung 1918 als Gesetzgebungsdienst 1910 k k staatsrechtliches Department Hauptsitz Wien 7 Museumstrasse 7 Buros Wien 8 Wickenburggasse 8 10Leitung Albert PoschWebsite https www oesterreich gv at Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Organisation 2 1 Organisatorische Einbindung 2 2 Abteilungen Referate und Zustandigkeiten 3 Aufgaben 3 1 Der Verfassungsdienst als Legist 3 2 Der Verfassungsdienst als Gutachter 3 2 1 Begutachtung der Gesetzes und Verordnungsentwurfe der Bundesministerien 3 2 2 Begutachtung im Verfahren der Landesgesetzgebung 3 2 3 Sonstige Gutachtertatigkeit des Verfassungsdienstes 3 3 Der Verfassungsdienst als Anwalt Prozessvertreter 3 4 Sonstige Aufgaben des Verfassungsdienstes 3 4 1 Vollziehende Tatigkeit im engeren Sinne 3 4 2 Koordinations und Servicetatigkeit des Verfassungsdienstes 4 Amtssitz 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenAbweichend von Regierungschefs in anderen Staaten war in Osterreich der Bundeskanzler auch das fur die Bundesverfassung verantwortliche Regierungsmitglied also Verfassungsminister Dies lasst sich historisch damit erklaren dass schon in der Monarchie das Ministerratsprasidium fur Verfassungsfragen bzw fur die Verfassungslegistik zustandig war Einen Vorlaufer des Verfassungsdienstes gab es bereits in der Monarchie 1910 1918 existierte das staatsrechtliche Department das im k k Ministerratsprasidium eingerichtet war 1 Die Ursprunge des heutigen Verfassungsdienstes reichen in die Anfange der Ersten Republik zuruck Mit Erlass wurde am 11 Dezember 1918 ein Gesetzgebungsdienst in der Staatskanzlei eingerichtet Die Aufgaben wurden mit dem Gesetz vom 19 Dezember 1918 StGBl 139 festgelegt Gemass 12 Abs 1 leg cit oblag der Staatskanzlei die Vorbereitung der verfassungsrechtlichen Vorlagen des Staatsrates Daruber hinaus hatte der Staatskanzler gemass 11 leg cit auf ein einheitliches Zusammenarbeiten aller Staatsamter und auf die Wahrung der allen Verwaltungszweigen gemeinsamen Interessen hinzuwirken Gemass 7 UG vom 1 Oktober 1920 gingen die Aufgaben des Gesetzgebungsdienstes auf das Bundeskanzleramt uber Auch die Organisation des Gesetzgebungsdienstes in seiner bestehenden Form wurde vom Bundeskanzleramt ubernommen Mit der verfassungsunmittelbaren gesetzesvertretenden Verordnung uber die Besorgung der Geschafte der obersten Bundesverwaltung wurden im Jahre 1923 als Aufgaben des Bundeskanzlers unter anderem auch die Wahrnehmung der verfassungsgemassen Fuhrung der Regierungsgeschafte des Bundes einschliesslich der innerstaatlichen Behandlung von Staatsvertragen und der Stellungnahme zur Landesgesetzgebung die Wahrnehmung der Einheitlichkeit der die Gesetzgebung vorbereitenden Tatigkeit der Bundesministerien und die Vorbereitung der verfassungsgesetzlichen Vorlagen der Bundesregierung genannt Diese die Zustandigkeit des Verfassungsdienstes begrundenden Vorschriften galten vom Inkrafttreten des Bundesgesetzes uber die Besorgung der obersten Geschafte der Bundesverwaltung 1946 unberuhrt bis zum Inkrafttreten des Bundesministeriengesetzes 1973 Die zentralen Aufgaben des Verfassungsdienstes sind bis heute unverandert geblieben Lediglich in Angelegenheiten die Bundesministern im Bundeskanzleramt zugewiesen waren erfolgte eine fachliche Unterordnung unter diese So war der Verfassungsdienst der unter anderem fur die Bund Lander Angelegenheiten zustandig ist in den Jahren in denen ein Foderalismusminister im Bundeskanzleramt eingerichtet war diesem in Foderalismusangelegenheiten fachlich untergeordnet Selbiges galt bei den Medienangelegenheiten im Hinblick auf die Bundesministerin fur Frauen Medien und Regionalpolitik in den Jahren 2007 2008 Soweit bestimmte Agenden die in den Wirkungsbereich des Verfassungsdienstes fallen Staatssekretaren im Bundeskanzleramt ubertragen sind ist die unmittelbare Unterstellung unter den Bundeskanzler durch diese Staatssekretare mediatisiert Das bedeutet dass der Staatssekretar in diesen Angelegenheiten Weisungsbefugnis besitzt Nach Antritt der Bundesregierung Kurz I wanderten die Verfassungsangelegenheiten und damit auch der Verfassungsdienst vom Bundeskanzleramt zum Bundesministerium fur Verfassung Reformen Deregulierung und Justiz BMVRDJ Damit war auch eine ortliche Ubersiedelung verbunden der Verfassungsdienst hatte danach seine Buros ab Februar 2018 nicht mehr im Bundeskanzleramt sondern im Nebengebaude des BMVRDJ in Wien 8 Wickenburggasse 8 10 2 Seit 28 Janner 2020 BGBl I Nr 8 2020 gehort der Verfassungsdienst wieder zum Bundeskanzleramt ab 2020 liegen die Buros des Verfassungsdienstes wieder am Ballhausplatz allerdings im Amalientrakt der Hofburg wo sich anfangs die Datenschutzkommission befand Organisation BearbeitenOrganisatorische Einbindung Bearbeiten Der Verfassungsdienst ist als Sektion des Bundeskanzleramtes eingerichtet Abteilungen Referate und Zustandigkeiten Bearbeiten Teamassistenz der Sektion V Abteilung V 1 Verfassungslegislative und Verwaltungsverfahren Abteilung V 2 Allgemeine Legistik Rechtsinformation Landerangelegenheiten Verwaltungsorganisationsrecht Referat V 2 a Kundmachungen und Rechtsinformation RIS Referat V 2 b Landerangelegenheiten Abteilung V 3 Medien Informationsgesellschaft Parteienrecht Parteien und Parteienakademieforderungen Referat V 3 a Geschaftsstelle des Unabhangigen Parteien Transparenz Senates Referat V 3 b Informationsgesellschaft Abteilung V 4 Wirtschaftsrechtliche Angelegenheiten Abteilung V 5 Soziales Justiz und Inneres sowie andere Verwaltungsangelegenheiten Referat V 5 a Inneres Justiz Referat V 5 b Soziales Abteilung V 6 EU Verfahren Referat V 6 a Vertragsverletzungsverfahren und Richtlinienumsetzung Abteilung V 7 Europaisches und internationales Recht Menschenrechtsschutz Referat V 7 a Internationaler Menschenrechtsschutz EMRK Beschwerden und sonstige AngelegenheitenDiese Aufzahlung folgt der Geschaftseinteilung des Bundeskanzleramtes vom 1 Marz 2020 3 Andere Aufgaben wie die Rechtsinformatik und Angelegenheiten des Wirtschaftsrechts werden seit 2018 vom Bundesministerium fur Digitalisierung und Wirtschaftsstandort bearbeitet Die Angelegenheiten des Datenschutzes und des Vergaberechts verblieben auch nach dem 28 Janner 2020 beim Bundesministerium fur Justiz und gehoren damit nicht mehr zum Wirkungsbereichs des Verfassungsdienstes Aufgaben BearbeitenDie inhaltlichen Aufgaben des Verfassungsdienstes sind sehr vielfaltig in der Hauptsache lassen sie sich in drei Arbeitsfelder aufspalten Der Verfassungsdienst ist Legist Gutachter und Anwalt Prozessvertreter Daneben werden aber auch noch Koordinationsaufgaben zwischen den Bundesministerien zwischen der Bundesverwaltung und dem Parlament aber auch zwischen der Bundesverwaltung und der Gerichtsbarkeit des offentlichen Rechts wahrgenommen Der Verfassungsdienst hat insoweit in allen drei Staatsfunktionen eine spezifische Rolle zu erfullen Der Verfassungsdienst als Legist Bearbeiten Eine wesentliche Funktion des Verfassungsdienstes ist seine Tatigkeit in der Gesetzesvorbereitung bestimmter Materien Zu nennen ist dabei zunachst die gesamte Verfassungslegislative die in Osterreich auf Grund der ausserordentlichen Zersplitterung des Verfassungsrechts ein besonders weites Feld ist und die zudem in alle anderen Rechtsgebiete hineinwirkt Dies gilt auch fur die Legistik in Angelegenheiten des Verwaltungsverfahrens des Verwaltungsstrafrechts und der Verwaltungsvollstreckung sowie des Datenschutz der Rechtsbereinigung und des Bundesministeriengesetzes Zum anderen besorgt der Verfassungsdienst die Legistik in bestimmten abgegrenzten nicht derart in andere Materien hineinwirkenden Angelegenheiten Zu erwahnen sind hier insbesondere das Vergaberecht das Recht der Presseforderung das Recht der Parteien und Parteiakademienforderung die Angelegenheiten des offentlich rechtlichen und des privaten Rundfunks sowie des aussergerichtlichen Medienrechts und die Angelegenheiten der Amts und Organhaftung In all diesen Materien ist es der Verfassungsdienst selbst der im Auftrag der Politik entsprechende Gesetzesentwurfe auszuarbeiten hat und der danach das Gesetzgebungsverfahren fachlich betreut Eigenlegistik Der Verfassungsdienst als Gutachter Bearbeiten Hier ist zuerst die Gutachtertatigkeit in den Verfahren zur Bundesgesetzgebung zu nennen dazu kommt noch die Einbindung des Verfassungsdienstes in das Verfahren der Landesgesetzgebung und schliesslich sind die Begutachtungsfalle zu nennen die auf der Grundlage des geltenden Rechts an den Verfassungsdienst herangetragen werden Begutachtung der Gesetzes und Verordnungsentwurfe der Bundesministerien Bearbeiten Der Verfassungsdienst begutachtet alle Gesetzes und Verordnungsentwurfe die die fachzustandigen Ressorts zur Begutachtung versenden und gibt dazu eine Stellungnahme ab Prufungsmassstab bei dieser Begutachtung sind einerseits die Ubereinstimmung mit dem Verfassungsrecht andererseits aber auch legistische Aspekte In legistischer Hinsicht gibt es ein nicht unbetrachtliches Regelwerk das von den Bundesministerien zu beachten ist und die Grundlage fur die legistische Uberprufung darstellt Daruber hinaus werden in vielfaltiger Weise auch Anregungen zur Verbesserung der Gesetzessprache und Gesetzessystematik gegeben Damit soll wie dies das Bundesministeriengesetz vorsieht die Wahrung der Einheitlichkeit der die Rechtssetzung des Bundes vorbereitenden Tatigkeiten der Bundesministerien bewerkstelligt werden Grundsatzlich ist festzuhalten dass die Stellungnahmen des Verfassungsdienstes unverbindlich sind Die einzige Moglichkeit auf die Beachtung der vom Verfassungsdienst angeregten Veranderungen zu dringen ware die Verweigerung der Zustimmung durch den Bundeskanzler bei der Beschlussfassung durch den Ministerrat was jedoch in der Praxis kaum geschieht Begutachtung im Verfahren der Landesgesetzgebung Bearbeiten Bei der Einbindung des Verfassungsdienstes in das Landesgesetzgebungsverfahren sind zwei Falle zu unterscheiden einerseits die Begutachtung von Gesetzesentwurfen und andererseits die Prufung aller Gesetzesbeschlusse der Landtage die unmittelbar nach der Beschlussfassung des Landtages vom Landeshauptmann dem Bundeskanzleramt bekannt zu geben sind Das Begutachtungsverfahren bei Landesgesetzentwurfen ist fakultativ das heisst jedes Bundesland entscheidet selbst ob es Gesetzesentwurfe ubermittelt Im Vordergrund stehen neben legistischen Fragen die Prufung verfassungsrechtlicher Probleme insbesondere wenn damit Eingriffe in die Bundeskompetenzen verbunden sind Im Gegensatz dazu sind alle Gesetzesbeschlusse der Landtage unmittelbar nach der Beschlussfassung vor ihrer Kundmachung vom Landeshauptmann dem Bundeskanzleramt bekannt zu geben In diesen Verfahren befasst der Verfassungsdienst zunachst jene Bundesministerien deren Wirkungsbereich abstrakt betroffen sein konnte und deren Ausserungen den vom Verfassungsdienst vorzubereitenden Ministerratsvortrag zugrunde gelegt werden Sonstige Gutachtertatigkeit des Verfassungsdienstes Bearbeiten Die Gutachtertatigkeit zu Einzelfragen nimmt einen grossen Raum ein diese betreffen den Bereich des gesamten Verfassungsrechts aber auch alle einfachgesetzlichen Materien fur die der Verfassungsdienst in der Eigenlegistik zustandig ist Der Verfassungsdienst verfasst dabei Stellungnahmen fur den Bundeskanzler fur alle Bundesbehorden alle Landesbehorden alle Organe der Selbstverwaltung aber auch fur das Parlament oder die Gerichte Fragen die von Privaten und insbesondere von Anwalten kommen werden von Einzelfallen abgesehen vom Verfassungsdienst nicht bearbeitet Der Verfassungsdienst als Anwalt Prozessvertreter Bearbeiten Der Verfassungsdienst vertritt die Bundesregierung in Gesetzesprufungsverfahren und in Kompetenzfeststellungsverfahren vor dem Verfassungsgerichtshof Jede Abteilung ist dabei fur die ihr zugewiesenen Angelegenheiten zustandig Die Vertretungstatigkeit umfasst vor allem die Erstellung der Schriftsatze und die Vertretung der Bundesregierung in der mundlichen Verhandlung All das geschieht in Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem betroffenen Fachressort Der Verfassungsdienst kann dabei grundsatzlich nur das vorbringen wozu er von der Bundesregierung ermachtigt ist In aussichtslosen Fallen wird in aller Regel keine Stellungnahme abgegeben Ferner vertritt der Verfassungsdienst als stellvertretender Prozessbevollmachtigter die Republik Osterreich in Verfahren uber Individualbeschwerden vor dem Europaischen Gerichtshof fur Menschenrechte in Strassburg Die in diesen Verfahren notwendigen Stellungnahmen und Antrage werden inhaltlich vom Verfassungsdienst unter Einbeziehung der betroffenen Ressorts vorbereitet und dann vom Bundesministerium fur europaische und internationale Angelegenheiten an den Gerichtshof weitergeleitet In den mundlichen Verhandlungen tritt entweder der Prozessbevollmachtigte des Bundesministeriums fur europaische und internationale Angelegenheiten oder der stellvertretende Prozessbevollmachtigte des Verfassungsdienstes auf Schliesslich obliegen dem Verfassungsdienst die rechtliche Koordination des innerstaatlichen Standpunktes sowie die Vertretung Osterreichs in allen Verfahren vor der Europaischen Kommission vor dem Gerichtshof der Europaischen Gemeinschaften und dem Gericht der Europaischen Union gegen Osterreich In Vorabentscheidungsverfahren sowie in allen anderen Verfahren vor dem EuGH und dem EuG gibt die Republik Osterreich regelmassig eine Stellungnahme ab die vom Verfassungsdienst selbst oder in Koordination mit anderen betroffenen Ressorts erstellt wird Bei Vertragsverletzungsverfahren nimmt der Verfassungsdienst in der Vorphase auch die Koordination und die Vertretung des osterreichischen Standpunktes gegenuber der Europaischen Kommission wahr Sonstige Aufgaben des Verfassungsdienstes Bearbeiten Vollziehende Tatigkeit im engeren Sinne Bearbeiten Der Verfassungsdienst ubt nur in einem geringen Ausmass eine vollziehende Tatigkeit im Sinne der Erlassung von Bescheiden und anderer Entscheidungen im Einzelfall bzw Vorbereitung von solchen aus Koordinations und Servicetatigkeit des Verfassungsdienstes Bearbeiten Eine wesentliche Funktion des Verfassungsdienstes ist seine koordinierende Tatigkeit die vielfach im Vorfeld von formellen Begutachtungen und Stellungnahmen stattfindet Auf Bundesebene wird der Verfassungsdienst oft durch informelle Kontaktaufnahme bzw auch formelle Beiziehung als Experte in interministeriellen Besprechungen bzw bei bestimmten Vorhaben einzelner Bundesministerien eingebunden Im Parlament erfolgen solche Einbindungen neben informeller Kontaktaufnahme durch Ladung als Experte zu bestimmten Ausschussen Der Leiter des Verfassungsdienstes ist ferner standiges Mitglied der Landeshauptleutekonferenzen und Landesamtsdirektorenkonferenzen Weiters obliegt dem Verfassungsdienst die Koordination in Menschenrechtsangelegenheiten und in Angelegenheiten der EU Rechtsreform Amtssitz BearbeitenDer Verfassungsdienst ist seit 2020 am Ballhausplatz 1 in Wien 1 gegenuber dem Gebaude des Bundeskanzleramtes untergebracht Literatur BearbeitenSeidl Hohenveldern Der Verfassungsdienst OJZ 1951 160 Weiler Der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes OJZ 1962 281 und 314 Holzinger Funktion und Wirkungsweise des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt in Heinz Schaffer Triffterer Hrsg Rationalisierung der Gesetzgebung Jurgen Rodig Gedachtnissymposion 1984 314 Holzinger Der Verfassungsdienst der Republik Osterreich Vortrag gehalten im Europa Institut der Universitat des Saarlandes in Saarbrucken am 12 Mai 1989 Bd 180 der Vortrage und Berichte aus dem Europa Institut der Universitat des Saarlandes 1989 Lienbacher Der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt in Akyurek Baumgartner Jahnel Lienbacher Stolzlechner Hrsg Staat und Recht in europaischer Perspektive Festschrift fur Heinz Schaffer 2006 427 455 Weblinks BearbeitenWebseite des VerfassungsdienstesEinzelnachweise Bearbeiten Fur die Ausgleichsangelegenheiten errichtet Vergl Adam Wandruszka Peter Urbanitsch Die Habsburgermonarchie 1848 1918 Verwaltung und Rechtswesen Band 2 von Osterreichische Akademie der Wissenschaften Die Habsburgermonarchie 1848 1918 2 Auflage Verlag der Osterreichischen Akademie der Wissenschaften Wien 1975 ISBN 978 3 7001 0081 2 S 110 help gv at Adresse des Verfassungsdienstes 2018 abgerufen 31 Dezember 2018 Geschaftseinteilung des Bundeskanzleramtes vom 1 Marz 2020 Abgerufen am 15 Marz 2020 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verfassungsdienst amp oldid 227242849