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Das Verwaltungsvollstreckungsgesetz regelt die Vollstreckung im Rahmen des osterreichischen Verwaltungsverfahrens durch so genannte Vollstreckungsbehorden BasisdatenTitel Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991Abkurzung VVG VVG 1991Typ BundesgesetzGeltungsbereich Republik OsterreichRechtsmaterie VerwaltungsverfahrensrechtFundstelle BGBl Nr 53 1991Datum des Gesetzes 31 Janner 1991Inkrafttretensdatum 1 Februar 1991Letzte Anderung 13 Februar 2013BGBl I Nr 33 2013Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Geldleistungen 3 Andere Leistungen 4 Einstweilige Verfugungen 5 Berufungen 6 Kosten 7 WeblinksAllgemeines BearbeitenVollstreckungsbehorden sind die Bezirksverwaltungsbehorden Bezirkshauptmannschaften und Magistrate der Stadte mit eigenem Statut und in Gemeinden in denen die Landespolizeidirektionen als Sicherheitsbehorde I Instanz eingerichtet sind diese diese aber nur fur die Vollstreckungen laut den folgenden Ziffern 1 und 2 Sie mussen vollstrecken ihre eigenen Bescheide und jene der ihnen ubergeordneten Behorden Bescheide anderer Behorden des Bundes der Lander und der Gemeinden Geldleistungen fur die die Einbringung im Verwaltungsweg durch besondere Vorschriften gewahrt ist politische Exekution Grundsatzlich ist immer das gelindeste Zwangsmittel anzuwenden das noch zum Ziel fuhrt Geldleistungen durfen uberhaupt nur so weit zwangsweise eingebracht werden als dadurch der notdurftige Unterhalt nicht gefahrdet wird Geldleistungen BearbeitenDie Vollstreckungsbehorde kann zu erbringende Geldleistungen uber das zustandige Gericht eintreiben lassen das dann die gerichtliche Exekutionsordnung anwendet auch selbst eintreiben wenn das rascher und billiger ist Exekutionstitel dafur sind Bescheide oder Ruckstandsausweise auf denen die Vollstreckbarkeit bestatigt ist Wenn ein vollstreckbarer Bescheid oder Ruckstandsausweis vorliegt kann gleich ohne Zivilprozess die Exekution erwirkt werden da dies bereits ein Titel ist Rechtsmittel haben keine aufschiebende Wirkung daher kann auch bei Erhebung von Berufungen vollstreckt werden Andere Leistungen BearbeitenArbeitsleistungen durfen die Vollstreckungsbehorden sofern das dem Verpflichteten vorher angedroht wurde auf Gefahr und Kosten des Verpflichteten veranlassen Besteht die Pflicht in einer Duldung oder Unterlassung oder einer Handlung die nur der Verpflichtete ausfuhren kann wird diese Pflicht durch Zwangsstrafen vollstreckt Dabei darf die bevorstehende Vollstreckungshandlung zunachst nur angedroht werden Hilft das nicht muss im nachsten Schritt diese Handlung vollzogen und zugleich ein noch scharferes Zwangsmittel angedroht werden Einstweilige Verfugungen BearbeitenEinstweilige Verfugungen durfen erlassen werden wenn die Gefahr besteht dass der Verpflichtete die Vollstreckung vereiteln konnte Solche Verfugungen sind sofort vollstreckbar Berufungen BearbeitenBerufungen gegen Vollstreckungsverfugungen sind zwar moglich haben aber keine aufschiebende Wirkung Kosten BearbeitenKosten der Vollstreckung muss der Verpflichtete tragen Weblinks BearbeitenRuckstandsausweise der Sozialversicherungstrager Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verwaltungsvollstreckungsgesetz Osterreich amp oldid 157887256