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Die Weisung ist im osterreichischen Rechtssystem ein Begriff der im Verwaltungsrecht im Strafrecht und im Privatrecht verwendet wird Inhaltsverzeichnis 1 Die Weisung in der Verwaltung 2 Weisungsfreiheit 3 Die Weisung im Strafrecht 4 Die Weisung im Privatrecht 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseDie Weisung in der Verwaltung BearbeitenIn der staatlichen Verwaltung bezeichnet Weisung den einem Amtsorgan erteilten Auftrag Weisungen konnen rechtsverbindlich auf Grund der Gesetze nur von der dem Amtsorgan ubergeordneten Instanz der staatlichen Verwaltung auch der Landesverwaltung erteilt werden Dies ist seit 1920 im Bundes Verfassungsgesetz bestimmt Die Amtsorgane sind soweit nicht verfassungsgesetzlich anderes bestimmt ist an die Weisungen der ihnen vorgesetzten Organe gebunden und diesen fur ihre amtliche Tatigkeit verantwortlich Das nachgeordnete Organ kann die Befolgung einer Weisung ablehnen wenn die Weisung entweder von einem unzustandigen Organ erteilt wurde oder die Befolgung gegen strafgesetzliche Vorschriften verstossen wurde Art 20 Abs 1 B VG Hat der Empfanger einer Weisung Zweifel an ihrer Rechtmassigkeit hat er nach dem Beamten Dienstrechtsgesetz das Recht der Remonstration wenn nicht Gefahr im Verzug besteht Die Weisung muss dann wenn sie aufrechterhalten wird schriftlich erteilt werden 1 Dass ein Landeshauptmann in den Angelegenheiten der mittelbaren Bundesverwaltung an Weisungen der Bundesregierung und der einzelnen Bundesminister gebunden ist wurde in Art 103 Bundes Verfassungsgesetz bestimmt Hat der Landeshauptmann bestimmte Agenden der ihm obliegenden mittelbaren Bundesverwaltung an andere Mitglieder der Landesregierung delegiert muss er Weisungen des Bundes auch diesen gegenuber durchsetzen und hat ihre Durchfuhrung zu uberwachen Art 103 Abs 2 und 3 B VG 1922 errichtete die Stadt Wien unter Burgermeister und Landeshauptmann Jakob Reumann beim Zentralfriedhof die Feuerhalle Simmering Da die Feuerbestattung damals von konservativen Kreisen abgelehnt wurde erteilte Sozialminister Richard Schmitz Bundesregierung Seipel I Bundeskanzler Ignaz Seipel war Priester dem Wiener Landeshauptmann einen Tag vor der vorgesehenen Eroffnung die Weisung die Inbetriebnahme des Krematoriums zu unterlassen Reumann eroffnete die Feuerhalle dennoch weil er den Minister fur unzustandig hielt Der von der Bundesregierung in Form einer Ministeranklage angerufene Verfassungsgerichtshof VfGH erkannte unter dem Vorsitz des Prasidenten Paul Vittorelli darauf dass sich Reumann in einem entschuldbaren Rechtsirrtum befunden habe und sprach ihn von der Anklage frei Das Krematorium blieb daraufhin in Betrieb 2 3 4 Prominentes Beispiel neuerer Zeit fur die Folgen der Nichtbeachtung einer Weisung war Wilfried Haslauer senior der im Jahr 1985 vom VfGH mit Erkenntnis schuldig gesprochen wurde Wie schon vor ihm im Jahr 1922 der Wiener Landeshauptmann Jakob Reumann siehe zuvor so hatte auch der Salzburger Landeshauptmann Haslauer eine Weisung des Sozialministers ignoriert Weisungsfreiheit BearbeitenIn Hinblick auf die Weisungsgebundenheit der staatlichen Verwaltung wurden Organe die an keine Weisungen und Auftrage gebunden sind Beispiel ORF Kuratorium und Horer und Sehervertretung Rundfunkgesetz 1966 6 Abs 1 und 2 gesetzlich explizit als weisungsfrei definiert Allgemein wird Weisungsungebundenheit als wesentliches Kriterium zur Definition von selbstandiger Erwerbstatigkeit zB im freien Dienstvertrag herangezogen Richter sind als Teil der Judikative weisungsfrei Die Richter sind in Ausubung ihres richterlichen Amtes unabhangig Art 87 Abs 1 B VGDie Weisung im Strafrecht BearbeitenDer Begriff Weisung wird auch im osterreichischen Strafrecht eingesetzt Das Gericht kann Rechtsbrechern anlasslich der Verurteilung zu einer bedingten Strafe oder der bedingten Entlassung Weisungen Gebote und Verbote erteilen soweit das notwendig oder zweckmassig ist um den Tater von der Begehung weiterer Straftaten abzuhalten Bundeskanzleramt HELP gv at Dies ist seit 1974 in 50 und 51 Strafgesetzbuch festgehalten 5 6 Das Weisungsrecht des Justizministers gegenuber Staatsanwalten ist seit einigen Jahren umstritten 2014 wurde dem Minister ein Weisungsbeirat empfohlen der derzeit eingeschaltet wird bevor der Minister eine Weisung erteilt 7 Die Weisung im Privatrecht BearbeitenWeisungen gibt es in Osterreich im Privatrecht z B in der Struktur der GmbH Der Geschaftsfuhrer einer GmbH ist an Weisungen der Generalversammlung der Gesellschafter gebunden Literatur BearbeitenWalter Barfuss Die Weisung eine verfassungsrechtliche Untersuchung Dissertation Universitat Wien Wien 1963 Alexander Klaus Die strafgesetzwidrige Weisung Diplomarbeit Universitat Graz Graz 1989 Alfons Tropper Das Rechtsinstitut der Weisung Arbeitsbehelf Amt der Steiermarkischen Landesregierung Landesamtsdirektion Graz 1984 Walter Hubert Gostner Rechtsfragen des Weisungsrechts Diplomarbeit Universitat Innsbruck 2003 Der elektronische Katalog der Osterreichischen Nationalbibliothek erfasst zum Stichwort Weisung Osterreich mehr als 307 Eintrage Weblinks BearbeitenWeisungsrecht in der Justiz auf der Website des Justizministeriums Einzelnachweise Bearbeiten Entscheidung der Berufungskommission als Disziplinarbehorde zur Remonstration Zl 134 und 135 15 BK 07 vom 28 November 2007 Entscheidung und Rechtssatze im RIS Rechtsinformationssystem des Bundes Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs VfGH E 1 23 vom 27 Marz 1923 in der Rechtssache Anklage der Bundesregierung gegen einen Landeshauptmann im Sinne des Artikel 142 Absatz 2 lit d des B V G Bundes Verfassungsgesetz heute als B VG abgekurzt Unmittelbare Bundesverwaltung In Sammlung der Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes Nr 206 S 38ff 3 Heft Jahr 1923 Verlag der Osterreichischen Staatsdruckerei Wien 1924 Digitalisat in ALEX Der Burgermeister freigesprochen Die Weisung des Herrn Schmitz ungesetzlich In Arbeiter Zeitung 29 Marz 1923 S 1 2 online bei ANNO Vorlage ANNO Wartung aze Mit dem Erkenntnis des VfGH im Wortlaut auf S 2 und sozialdemokratisch journalistischer Kommentierung der Arbeiter Zeitung Felix Czeike Hrsg Krematorium In Historisches Lexikon Wien Band 3 Kremayr amp Scheriau Wien 1994 ISBN 3 218 00545 0 S 606 Digitalisat Erteilung von Weisungen In HELP gv at Bundeskanzleramt Hrsg 50 und 51 StGB in BGBl Nr 60 1974 Weisungsrecht des Justizministers soll bleiben In Der Standard 20 November 2014 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Weisung Osterreich amp oldid 238608794