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In diesem Artikel oder Abschnitt fehlen noch folgende wichtige Informationen Die Schuldrechtsreform 2016 konnte in dem Artikel leider noch nicht berucksichtigt werden Hilf der Wikipedia indem du sie recherchierst und einfugst In der franzosischen Rechtswissenschaft bezeichnet Schuldrecht auch Obligationenrecht franzosisch droit des obligations ein Rechtsgebiet das sich mit dem Zustandekommen und den Wirkungen obligatorischer Rechte befasst Es gehort zu den Kerngebieten des franzosischen Zivilrechts und ist in den Art 1101 bis 2278 C civ behandelt Daneben bestehen Nebengesetze wie das Verbrauchergesetzbuch Code de la consommation Es gliedert sich in vertragliche vertragsahnliche quasi contrats und gesetzliche Schuldverhaltnisse sowie in die allgemeine Regeln zu deren Ubertragung und Untergang Inhaltsverzeichnis 1 Vertragliche Schuldverhaltnisse 1 1 Vertragsabschluss 1 1 1 Rechts und Geschaftsfahigkeit 1 1 2 Wille zum Abschluss 1 1 2 1 Vertragsfreiheit 1 1 2 2 Angebot und Annahme 2 Ausservertragliche Schuldverhaltnisse 2 1 Deliktshaftung 2 1 1 Personliche Haftung 2 1 1 1 Verschulden 2 1 1 2 Kausalzusammenhang 2 1 2 Fremdhaftung 2 1 2 1 Haftung des Aufsichtspflichtigen 2 1 2 1 1 Elternhaftung Art 1384 Abs 4 C civ 2 1 2 1 2 Haftung von Lehrern fur Schuler 2 1 2 1 3 Haftung von Handwerkern fur Lehrlinge 2 1 2 2 Geschaftsherrenhaftung 2 1 2 3 Allgemeine Fremdhaftung durch richterliche Rechtsfortbildung 2 1 3 Sachhaftung 2 1 3 1 Verschuldensunabhangige Sachhalterhaftung 2 1 3 2 Besondere Haftungstatbestande 2 1 4 Schadensersatz 2 1 4 1 Ersatzfahiger Schaden 3 Literatur 4 Anmerkungen 5 EinzelnachweiseVertragliche Schuldverhaltnisse BearbeitenDer Vertrag wird nach der franzosischen Rechtslehre als Schuld bzw obligatorische schuldrechtliche Einigung klassifiziert damit vom einseitigen Rechtsgeschaft wie Testament oder Schenkung unterschieden und in Art 1101 C civ legaldefiniert Le contrat est une convention par laquelle une ou plusieurs personnes s obligent envers une ou plusieurs autres a donner a faire ou a ne pas faire quelque chose Der Vertrag ist ein Einigung durch die sich eine oder mehrere Personen gegenuber einer oder mehrerer anderen Personen verpflichten etwas zu geben zu tun oder zu unterlassen Der Zweck einer Schuldeinigung convention obligationnelle ist es ein Schuldverhaltnis zu begrunden Dadurch traditionell unterscheidet sich der Vertrag von anderen Einigungsarten liberatorische Erloschen von Schuldverhaltnissen vgl Novation Aufhebung dingliche vgl Ubereignung Abtretung usw Vertragsabschluss Bearbeiten Rechts und Geschaftsfahigkeit Bearbeiten Vertrage konnen nach Art 1123 C civ grundsatzlich von jedem toute personne geschlossen werden Ausnahmen davon konnen sich aus dem Status einer Person oder der Natur des Vertrages ergeben Es werden unterschieden Geschaftsfahigkeit capacite d exercice Die Person kann Vertrage selbst schliessen ist aber der Moglichkeit beraubt die sich ergebenden Rechte selbst auszuuben so zum Beispiel Minderjahrige oder unter Vormundschaft stehende Erwachsene Rechtsfahigkeit capacite de jouissance Der Person ist bereits der Vertragsabschluss selbst nicht moglich Die Rechtsfahigkeit bezieht sich stets auf einen bestimmten Vertragstyp Wille zum Abschluss Bearbeiten Vertragsfreiheit Bearbeiten Wichtigste Vertragsvoraussetzung ist die Ubereinstimmung auch Konsens der Vertragsparteien Der Vertrag gilt weil die Parteien es wollen Grundsatzlich gilt hierbei Vertragsfreiheit d h es steht jedem frei ob mit welchem Inhalt und mit welchem Vertragspartner er kontrahieren mochte Diese klassische Doktrin wurde in neuerer Zeit durch zahlreiche Ausnahmen eingeschrankt diese lassen sich in drei Gruppen einteilen Kontrahierungszwang Der Vertrag wird mit bestimmtem Inhalt zwischen bestimmten Parteien auf Anordnung eines Richters geschlossen so zum Beispiel nach Art 285 1 C civ Im Falle der Scheidung kann der Richter einen Mietvertrag uber die Ehewohnung anordnen wenn die Wohnung im Eigentum eines der Ehepartner steht und der andere Teil die elterliche Sorge ausubt Es kann ein Zwang zum Abschluss des Vertrages bestehen wobei der Vertragspartner frei gewahlt werden kann so bei den Pflichtversicherungen Es kann frei stehen ob ein Vertrag geschlossen wird wird jedoch ein Vertrag geschlossen kann der Partner nicht frei gewahlt werden Beispiele sind das Vorkaufsrecht staatlicher Stellen und Diskriminierungsverbote Angebot und Annahme Bearbeiten Damit ein Vertrag zwischen den Vertragsparteien entstehen kann muss zunachst ein Angebot offre oder pollicitation zum Abschluss bestehen Das Angebot muss prazis und konkret precise et ferme genug formuliert sein Prazis ist es wenn es alle zentralen Vertragselemente bereits enthalt und die Annahme nur noch in blosser Ubereinstimmung besteht Konkret ist es wenn es ohne Vorbehalt gemacht wird Vorbehalte konnen sich sowohl durch ausdruckliche Abmachung oder aus der Natur des Vertrages ergeben Da allein der Wille der Parteien fur den Vertragsschluss verantwortlich ist ist das Angebot grundsatzlich formlos moglich Sie kann ausdrucklich oder stillschweigend so genannte offre tacite geschehen bestimmten Personen oder der Allgemeinheit angetragen werden Das Angebot ist grundsatzlich nicht verbindlich Ausnahmen gelten im Handelsrecht Sie ist jedoch dann verbindlich wenn der Anbieter eine Frist fur die Annahme vorgesehen hat eine solche Frist kann sich auch aus dem Gesetz Art L311 8 und Art L312 10 C conso ergeben Widerruft der Anbieter seine Angebot obwohl eine solche Frist besteht kann die Empfanger nach einer Ansicht Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung geltend machen nach anderer Ansicht kommt der Vertrag dennoch unmittelbar zustande Ausservertragliche Schuldverhaltnisse BearbeitenDeliktshaftung Bearbeiten Das franzosische Deliktsrecht wird im Zivilgesetzbuch im 3 Teil 4 Titel 2 Kapitel behandelt dieser besteht aus nur funf Artikeln 1382 bis 1386 Die generalklauselartige Abhandlung in solcher Kurze zwang die Rechtsprechung zur Rechtsfortbildung in grossem Masse so dass man in den Worten Rene Savatiers vom gouvernement des juges en matiere de responsabilite civile sprechen kann Das Deliktsrecht unterscheidet sich vom Vertragsrecht durch die Verjahrungsfristen Im Deliktsrecht betragt diese 10 Jahre im Vertragsrecht kann sie von einem bis zu dreissig Jahren reichen Freizeichnungsklauseln clauses limitatives sind im Vertragsrecht grundsatzlich erlaubt im Deliktsrecht grundsatzlich als durch Ordre public verboten Die Abgrenzung zwischen beiden Typen kann bisweilen schwierig sein weshalb auch ihre vollstandige Fusion zum Teil gefordert wird so bereits im Gesetz vom 5 Juli 1985 Die Konkurrenz zwischen Anspruchen aus Vertrag und unerlaubter Handlung ist wegen des schneidigen franzosischen Deliktsrecht anders als in Deutschland Anm 1 gelost Es gilt ein Verbot der Anspruchshaufung non cumul des responsabilites Dieses Kumulationsverbot verbietet dass der Geschadigte einer unerlaubten Handlung im Rahmen einer Vertragsbeziehung einen Schadensersatzanspruch geltend machen kann L article 1382 du Code civil est inapplicable a la reparation d un dommage se rattachant a l execution d un engagement contractuel Kassationshof Urteil vom 09 06 1993 II Zivilkammer Anm 2 1 Der Kassationshof KH die Hochstgericht in Zivilrechtssachen will davon nur fur Falle extremer Arglist in der Literatur heftig kritisiert Ausnahmen zulassen Die Grenzen des Kumulationsverbots sind durch die Dauer des Vertrages und die Vertragspartner gesetzt Vorvertragliche Pflichtverletzungen fautes precontractuelles werden durch das Deliktsrecht abgedeckt Aufklarungspflichten sollen jedoch dem Vertragsrecht unterfallen Ebenso unterfallen nachvertragliche Pflichtverletzungen fautes postcontractuelles dem Deliktsrecht Personliche Haftung Bearbeiten Die Art 1382 Anm 3 und 1383 Anm 4 C civ beschreiben zunachst die Voraussetzungen fur schuldhaft verursachte Schaden Dies sind faute lien de causalite und dommage Die Begriffe sind dabei weiter zu verstehen als Verschulden Kausalzusammenhang und Schaden im deutschen Rechtskreis Anm 5 Verschulden Bearbeiten Das Verschulden wird als ein Verstoss gegen das Verhalten definiert das man von Burgern die den Regeln des geordneten gesellschaftlichen Zusammenlebens mit Respekt und Umsicht begegnen erwarten kann Anm 6 Im Gegensatz zu den vertraglichen Schuldverhaltnissen bei denen Haftungsmassstab der Vertrag ist ist der Verschuldensmassstab diffuser und wird eher ex post vom Richter festgelegt man spricht auch von der Sorgfalt des bonus paterfamilias Anm 7 Traditionell umfasst das Verschulden drei Elemente in Anlehnung an den dreiteiligen Straftataufbau faktisches Verhalten comportement de fait element materiel Grundlage des Verschuldens ist ein bestimmtes Fehlverhalten eine haftungsbegrundende unerlaubte Handlung etwa ein einfacher Faustschlag das Fehlverhalten kann entweder in Vorsatz oder in einem pflichtwidrigen Unterlassen Fahrlassigkeit bzw Nachlassigkeit bestehen Urteilsfahigkeit qualification juridique element juridique In einem zweiten Schritt wird das Verhalten in Bezug gesetzt zu einem bestimmten Soll Verhalten Welches Verhalten ware in abstracto noch angemessen gewesen Freilich werden fur diesen abstrakten Massstab bestimmte konkrete Parameter dennoch berucksichtigt etwa bestimmte berufliche Qualifikationen des Schadigers Vorwerfbarkeit und Zurechnungsfahigkeit imputabilite du comportement element moral Vorsatz im strafrechtlichen Sinne wurde fur das Verschulden nie verlangt Dennoch bestand Lehre und Rechtsprechung auf einem subjektiven Element Der Schadiger musste sich der Folgen seines Verhaltens bewusst sein Jedoch wurde es bald als unangemessen empfunden dass der Geschadigte allein deshalb keinen Ausgleich erhalten sollte weil sein Schadiger zufallig ein Minderjahriger oder ein Geisteskranker war Dies wurde zunachst durch das Gesetz vom 3 Januar 1968 durch die Einfugung des Art 489 2 C civ beseitigt der bei Geisteskranken die Haftung ausdrucklich nicht ausschloss Durch eine Plenarentscheidung vom 9 Mai 1984 wurde diese Regel auf Minderjahrige ausgedehnt Ein Verschulden konstituiert zunachst jeder Verstoss gegen eine gesetzliche Verhaltensnorm Dies betrifft zunachst Verstosse gegen das Strafrecht aber auch gegen Normen des Zivilrechts etwa Art 1596 C civ Ob der Schadiger die Norm kennt spielt keine Rolle Unwissenheit schutzt vor Strafe nicht Anm 8 Besteht keine Norm hat der Richter quasi legislative Freiheit zu entscheiden ob Ist und Soll Verhalten des Schadigers ubereinstimmen Beachtenswert sind folgende Fallgruppen Berufsverschulden faute professionelle Verstosse gegen Verhaltensnormen einer Berufsgruppe konnen zu Deliktshaftung fuhren Zwar besteht ohnehin Haftung gegenuber ihren Vertragspartnern jedoch haften sie auch gegenuber Dritten wenn sie die in ihrem Beruf ubliche Sorgfalt verletzen etwa wenn ein Architekt durch eine Fehlkonstruktion Schaden an einem Nachbarhaus verursacht Dienstverschulden faute de service Bei dieser Fallgruppe geht es um die Frage ob ein Angestellter der bei Erfullung seines Arbeitsvertrages ein Verschulden begeht selbst haftet oder ob sein Arbeitgeber fur ihn haftet Im Verwaltungsrecht wird bei Beamten in diesen Fallen zwischen personlichem und Dienstverschulden unterschieden Der Kassationshof hielt lange Zeit die personliche Haftung des Arbeitnehmers aufrecht In neuerer Zeit schloss sie sich jedoch der verwaltungsrechtlichen Handhabung an und schloss eine personliche Haftung des Arbeitnehmers aus wenn die schadigende Handlung im Rahmen seiner beruflichen Aufgabe geschah Unterlassungsverschulden faute d abstention Die individualistische Vorliebe des Zivilgesetzbuchs sperrte sich zunachst gegen die Anerkennung von Unterlassung als Haftungsgrund ausser in den Fallen in denen kraft Gesetzes eine Handlungspflicht bestand In neuerer Zeit wurde diese Haltung aufgegeben Es gilt Antoine Loysels Rechtssprichwort qui peut et n empeche peche Anm 9 Sport oder Spielverschulden faute de jeu Im Rahmen sportlicher Veranstaltungen kann nicht aus unerlaubter Handlung geklagt werden wenn die erlittenen Verletzungen lediglich im Rahmen des normalen Verletzungsrisikos der Sportart liegen Ein Foul wahrend eines Fussballspiels ist nicht zwingend Verschulden im rechtlichen Sinne Dies gilt freilich nicht fur am Spiel unbeteiligte Personen Verschulden bei Vertragserfullung faute dans l execution d un contrat Aufgrund der Kumulationsverbot gilt grundsatzlich dass neben einem Vertrag Deliktshaftung ausgeschlossen ist Raum fur Deliktshaftung bleibt somit nur dann wenn 1 ein Dritter einen Vertragspartner bei einer Vertragsverletzungs unterstutzt oder 2 ein Dritter durch die Vertragsverletzung Schaden erleidet Seit einer Plenarentscheidung aus dem Jahre 2006 wird als Massstab fur die Deliktshaftung das vertragsgemasse Verhalten herangezogen Rechtsmissbrauch Seit Beginn des 20 Jahrhunderts ist anerkannt dass der Inhaber eines Rechts deliktisch belangt werden kann wenn er dieses Recht missbrauchlich einsetzt Dies ist unbestritten dann gegeben wenn er das Recht in schadlichem Vorsatz intention de nuire gebraucht wird ferner aber auch dann angenommen wenn das Recht mit tadelnswerte Leichtfertigkeit legerete blamable gebraucht wird Dies wurde vom Kassationshof beispielsweise dann bejaht wenn ein Verbraucherorganisation in ihrer Zeitschrift ohne objektive Grundlage ihr Recht zur Kritik droit de critique einsetzte um das Produkt eines Unternehmens mit accusations hatives zu bedenken KH 7 11 1990 II ZK 2 Kausalzusammenhang Bearbeiten Wer aus unerlaubter Handlung klagt muss ferner beweisen dass der Schaden dem Beklagten zuzurechnen ist Der Kausalzusammenhang ist dabei aber eher im Wege richterlicher Wertung als eine praktische Frage der Zurechnung denn als echtes rechtsdogmatisches Problem wie im deutschen Recht zu verstehen Zwar werden auch im franzosischen Schrifttum die Aquivalenztheorie und die Adaquanztheorie vertreten doch sind sie in der Rechtsprechung unbeachtet praktisch bar jeglicher Relevanz Folgende Fallgruppen verdienen besondere Aufmerksamkeit besondere Veranlagung des Geschadigten Es gilt der Grundsatz der Schadiger muss den Geschadigten so hinnehmen wie es ist Anm 10 Der Schadiger kann sich bei einem Unfall mit einem Bluter nicht dadurch entlasten dass die Schaden bei einem gesunden Geschadigten viel geringer ausgefallen waren Haftungskaskade dommages en cascade Kommt es nach und aufgrund des ersten Schadensereignisses zu einem zweiten so wird die Haftung des ersten Schadigers durch den Folgeschaden nicht ausgeschlossen Kommt der Geschadigte eines Verkehrsunfalles auf dem Weg ins Krankenhaus bei einem zweiten Unfall um haftet der Verursacher des Verkehrsunfalles auch fur den Tod des Geschadigten KH II ZK 13 10 1976 beachte aber StrK 14 06 1990 Das soll selbst dann gelten wenn ein Dritter der Ehemann nach dem Tod des Geschadigten seiner Ehefrau Suizid begeht KH 17 05 1973 II ZK Gruppe von Schadigern Begeht eine Gruppe von Schadigern eine unerlaubte Handlung so sind sie als Mittater coauteurs haftbar Fur Deliktshaftung soll jedoch nicht genugen wenn der Schadiger sich nur zufallig in einer Gruppe befand so in den Jagdfallen hohere Gewalt Das Verschulden wird durch hohere Gewalt ausgeschlossen wenn sie selbst durch hohere Gewalt verursacht wurde Daruber hinaus wird aber auch die Kausalzusammenhang verneint wenn hohere Gewalt nach dem Schadensereignis hinzutritt Hier ist zu vergleichen ob der Schaden selbst dann so entstanden ware wenn keine Verschulden vorgelegen hatte unsichere Kausalitat und verlorene Chance Ist die Kausalitat des Schadensereignisses unsicher causalite incertaine aber besteht unstreitig Kausalitat zwischen der Handlung des Schadigers und dem Schadensereignis so ist der Schadiger dennoch haftbar da er dem Geschadigten den Verlust einer Chance perte d une chance verursacht hat Begeht ein Arzt einen arztlichen Kunstfehler kann aber nicht sicher bewiesen werden dass der Patient nicht ohnehin verstorben ware so ist der Arzt haftbar da er dem Patienten die Chance auf Genesung genommen hat KH 18 03 1969 I ZK Sind zwei Verschulden simultan fur den Schaden verantwortlich so ist jeder von beiden Schadigern voll fur den Schaden verantwortlich Der Geschadigte kann sich in diesem Fall aussuchen von welchem Schadiger er den Schaden ersetzt haben mochte sie sind gegenuber dem gesamtschuldnerischen Geschadigten haftbar Im Verhaltnis der Schadiger untereinander legt der Richter eine Quote fest so dass ein Schadiger den anderen fur seine Quote in Regress nehmen kann Liegt ein Verschulden des Geschadigten selbst vor so geht dies zu seinen eigenen Lasten Fremdhaftung Bearbeiten Die Absatze 4 bis 6 des Art 1384 beschreiben die Voraussetzungen der Haftung fur Dritte Abs 4 fur die Haftung von Eltern fur ihre Kinder Abs 5 fur Geschaftsherrn commettants bei Verrichtungsgehilfen preposes und Abs 6 bei Lehrern fur ihre Schuler Im Gegensatz zum deutschen 831 BGB besteht bei Gehilfen kein Exkulpationsmoglichkeit Anm 11 Haftung des Aufsichtspflichtigen Bearbeiten Elternhaftung Art 1384 Abs 4 C civ Bearbeiten Die klassische Auffassung der Haftung von Eltern fur ihre Kinder basierte auf der Vorstellung einer doppelten Verschulden Zum einen das Verschulden des Kindes die bei einem Dritten zum Schaden fuhrte zum anderen das Verschulden der Eltern bis 1970 des Vaters die ihr Kind schlecht erzogen oder beaufsichtigt hatten als Reaktion auf ihre die Befugnisse die ihnen nach Art 371 3 C civ zustehen Dabei wurde das Verschulden der Eltern vermutet konnte also widerlegt werden Diese Auffassung ist heute durch die Rechtsprechung uberholt Ein eigenes Verschulden des Kindes ist nicht mehr erforderlich Gleichermassen ist ein eigenes Verschulden der Eltern keine Voraussetzung mehr ihrer Haftung Nach der Entwicklung des modernen Versicherungswesens ist die zugrunde liegende Vorstellung vielmehr dass Kinder ahnliche gefahrlichen Gegenstanden ein Risiko fur die Gesellschaft darstellen deren Versicherung den Eltern eher als den Geschadigten ansteht Voraussetzungen der Elternhaftung fur ihre Kinder sind somit Vom Minderjahrigen verursachter Schaden Eine Haftung kommt nur bei Minderjahrigen in Betracht sie scheidet aus mit der Volljahrigkeit emancipation Ein eigenes Verschulden des Minderjahrigen ist nicht mehr notwendig Die Haftung der Eltern ist somit nicht mehr als Garantie sondern als Substitution der Haftung des Kindes zu verstehen wie das Plenum des Kassationshofs in einem Entscheidung vom 13 Dezember 2002 bekraftigte Pour que la responsabilite de plein droit des pere et mere exercant l autorite parentale sur un mineur habitant avec eux puisse etre recherchee il suffit que le dommage invoque par la victime ait ete cause par le fait meme non fautif du mineur Kassationshof Plenarentscheidung vom 13 Dezember 2002 Ein Elternteil der elterliche Sorge autorite parentale ausubt Zusammenleben von Eltern und Kind cohabitation Zusammenleben besteht nach neuerer Rechtsprechung immer solange das Kind minderjahrig ist sie endet weder durch einen Aufenthalt bei den Grosseltern in einem Internat und selbst dann nicht wenn das Kind ohne Erlaubnis das elterliche Haus verlasst Rechtsfolge ist dass die Eltern gesamtschuldnerisch fur den entstandenen Schaden einzustehen haben Haftung von Lehrern fur Schuler Bearbeiten Die Haftung von Lehrern fur ihre Schuler ist ein Relikt aus der Entstehungszeit des Zivilgesetzbuchs zu der die Bildung noch grosstenteils privat organisiert war Die Verstaatlichung des Bildungswesens musste deshalb bei der Haftung von Lehrern zu Veranderung fuhren Durch Gesetz vom 5 April 1937 ist klargestellt dass Lehrer nur fur ein eigenes Verschulden haften Ohnehin trifft in diesen Fallen meist den Staat die Schadensersatzpflicht Der Reform Vorentwurf des Obligationenrechts Anm 12 schlagt deshalb die Abschaffung der Lehrerhaftung in Art 1384 C civ vor Haftung von Handwerkern fur Lehrlinge Bearbeiten Die Haftung eines Handwerkers artisan fur seinen Lehrling apprenti nach Art 1384 geht darauf zuruck dass zur Entstehungszeit des Zivilgesetzbuchs die Lehrlinge bei ihrem Meister wohnten und mit dem Umzug vom elterlichen Haus zugleich eine Art Ubertragung der elterlichen Sorge verbunden war Die Haftung des Handwerkers ist deshalb auch ahnlich wie die der Eltern geregelt Der Handwerker haftet wenn der Lehrling tatsachlich bei ihm wohnt sonst wahrend der Zeit die er unter Aufsicht des Meister steht Der Handwerker kann sich exkulpieren Geschaftsherrenhaftung Bearbeiten Die Haftung des Geschaftsherrn fur seine Gehilfen ist der praktisch wichtigste Fall der Fremdhaftung Deren Grundgedanken finden sich hier in konzentrierter Form wieder Der Dritte fuhrt Aufgaben im Interesse und unter Anleitung des Geschaftsherrn durch der Geschaftsherr schafft damit ein Risiko und sein Verschulden bei der Uberwachung und Anleitung wird vermutet und dem Geschadigten damit ein zahlungskraftiger Schuldner gegeben dem es obliegt sich zu versichern Voraussetzung der Geschaftsherrenhaftung sind Unterordnungsverhaltnis zwischen Geschaftsherrn und Hilfsperson Der Dritte muss Hilfsperson des Haftenden sein dies zeigt sich zumeist darin dass zwischen den beiden ein Autoritatsverhaltnis lien d autorite ein Kausalzusammenhang besteht Dies kann zunachst aus einem Rechtsverhaltnis hervorgehen meist einem Arbeits oder einem Bevollmachtigungsvertrag Kein blosser Gehilfe ist hingegen beim Werkvertrag anzunehmen Es genugt jedoch auch eine reine faktische Kausalzusammenhang So wenn der Eigentumer eines Autos das Steuer kurz einem Freund ubergibt und als Beifahrer mitfahrt Verschulden der Hilfsperson Ursprunglich wurde ein eigenes Verschulden des Gehilfen verlangt Jedoch hat die Rechtsprechung die Geschaftsherrenstellung im Laufe der Zeit von einer Garantiestellung zu einer Substitutionsstellung gewandelt Zum einen ist ein Verschulden der Hilfsperson dann ausgeschlossen wenn dieser Sachhalter ist Zum andern ist ein eigenes Verschulden der Hilfsperson dann nicht notig wenn der Schaden bei einem Vertragspartner des Geschaftsherrn entsteht da in diesem Falle der Geschaftsherr ohnehin vertraglich haftet Zuletzt ist im Rahmen des Konstrukts des dienstlichen Verschuldens die personliche Gehilfenhaftung ausgeschlossen dennoch haftet der Geschaftsherr auch Nichtvertragspartnern gegenuber Verschulden in Ausubung seiner Funktion Der Geschaftsherr haftet nur dann fur sein Hilfsperson wenn dieser in Ausubung dieser Funktion einen Schaden verursacht Umstritten ist dies dann wenn die Hilfsperson den ihm zugewiesenen Aufgabenbereich fur private Tatigkeiten missbraucht etwa der Chauffeur der in seinem Dienstwagen private Personentransporte durchfuhrt Es stehen sich eine enge und eine weite Auslegung gegenuber Die Zivilkammern vertreten eine enge Auffassung der zufolge der Geschaftsherr nicht haftet wenn der Gehilfe die Grenzen der ihm zugewiesenen Aufgabe uberschreitet die Strafkammer hielt lange Zeit die weite Auffassung aufrecht nach der eine Haftung des Geschaftsherrn auch dann besteht wenn die Hilfsperson bei Gelegenheit der Ausfuhrung seines Auftrages einen Schaden verursacht Der Streit scheint nach einer Plenarentscheidung zugunsten der engeren Auffassung entschieden Die Literatur steht der engen geschadigtenfeindlichen Haltung jedoch mit Skepsis gegenuber Sind diese Voraussetzungen erfullt haftet der Geschaftsherr fur den Gehilfen Exkulpation ist nicht moglich Grundsatzlich haftet auch die Hilfsperson selbst gesamtschuldnerisch mit dem Geschaftsherrn Nach tradierter Auffassung konnte selbstverstandlich der Geschaftsherr spater den Hilfspersonen in Regress nehmen zumindest in den Fallen in denen ein Verschulden der Hilfspersonen gegeben war In der Praxis tritt dieser Fall nicht auf da den Versicherern der Regress nach Art 121 12 Abs 3 C assur verboten ist Allgemeine Fremdhaftung durch richterliche Rechtsfortbildung Bearbeiten Bis ins Jahr 1991 war die Fremdhaftung auf die im Gesetz vorgesehenen Fallgruppen beschrankt In einer Plenarentscheidung Blieck vom 29 Marz 1991 wurde diese Ansicht revidiert und Art 1384 Abs 1 zur Grundlage eines Prinzips der Fremdhaftung erhoben Weiterhin haften nach Ansicht der Rechtsprechung juristische Personen fur Verschulden die durch ihre Organe als naturliche Personen begangen wurden Sachhaftung Bearbeiten Verschuldensunabhangige Sachhalterhaftung Bearbeiten Art 1384 Abs 1 C civ statuiert eine Schadensersatzpflicht bei durch Sachen angerichteten Schaden Vom Gesetzgeber noch als blosse Uberleitung auf die Art 1385 und 1386 bezogen hat der Kassationshof in einer Grundsatzentscheidung bereits 1896 arret du remorqueur KH ZK 16 06 1896 den Artikel zur eigenstandigen Deliktshaftungsbegrundung erhoben Verursacht eine Sache eine Schaden wird vermutet dass ihr Sachhalter gardien de la chose ein Verschulden begangen hat Im Urteil Jand heur KH 13 02 1930 wurde ferner klargestellt dass die Haftung a la garde de la chose non a la chose elle meme anknupft und somit in der Literatur befurworteten Einschrankungen an die Sache eine Absage erteilt Ob die Sache beweglich oder unbeweglich ist ob sie einen inneren Mangel vice inherent hat ob sie gefahrlich ist oder ob sie in Bewegung ist oder nicht spielt keine Rolle Jede Sache kann die Haftung nach Art 1384 Abs 1 C civ begrunden Anm 13 Ferner ist ohne Belang ob die Sache den Schaden von sich aus verursacht oder von einem Menschen gefuhrt wird wie etwa ein Auto Es genugt dass ein Kausalzusammenhang zwischen dem Schaden und ihr besteht was im Wege wertender Betrachtung geschieht Den Beweis fur Beeintrachtigung durch die Sache muss der Geschadigte bringen der Kausalzusammenhang wird zu seinen Gunsten vermutet ausser in folgenden Fallen ruhende Sache chose inerte War die Sache rein passiv muss bewiesen werden dass sie in einem besonderen Zustand war fehlerhafte Treppe rutschiger Boden und so weiter kein Kontakt Bestand kein Kontakt zwischen Geschadigte und der Sache muss der Geschadigte beweisen wie sie dennoch den Schaden verursachen konnte Beispiel Ein fliegender Fussball bewegt einen Fahrradfahrer zu einem Ausweichmanover Haftungsadressat ist der Sachhalter Sachhalter ist wer den Gebrauch das Fuhren und das Innehaben der tatsachlichen Gewalt l usage la direction et le controle bestimmt da er zumindest theoretisch den Schaden verhindern kann Dies bedeutet eine rein faktische Betrachtungsweise auch der Dieb wird Sachhalter kein Besitzer Ebenso wenig ist der Verrichtungsgehilfe Sachhalter da er zwar Gebrauch usage aber nicht Fuhren direction bestimmt Wenig konsequent mag wirken dass die Rechtsprechung der Sachhalt rein objektiv betrachtet und auch Kinder und Geisteskranke dements Sachhalt ausuben konnen Entscheidender Zeitpunkt ist der Zeitpunkt des Schadenseintritts Es wird widerleglich zugunsten des Geschadigten vermutet dass der Besitzer Sachhalter ist Bei einer Vielzahl von Personen kann auch ein Sachhalt mit gesamter Hand garde en commun bestehen beispielsweise bei einer Gruppe von Fussballspielern oder einer Jagdgesellschaft In der Rechtsprechung findet sich vereinzelt die vom Schrifttum heftig angegriffene Unterscheidung nach Zustandsstorer gardien de la structure und Verhaltensstorer gardien du comportement KH 30 11 1988 II ZK Der Hersteller eines Fernsehgerates sollte in casu auch noch sieben Jahre nach Verkauf Zustandsstorer fur dessen Konstruktion sein und somit auch fur dessen Implosion haften Verursachen mehrere Gegenstande den Schaden gemeinsam ist der Zustandsstorer als Sachhalter jedes Gegenstandes haftbar responsabilites croisees Der Sachhalter kann sich exkulpieren exoneration wenn er nachweist dass der Geschadigte in das Verletzungsrisiko eingewilligt hat Dieser Fall spielt vor allem im Bereich von Freizeitaktivitaten wie Ballsport oder Reitsport eine Rolle Die Anforderungen an hohere Gewalt sind demgegenuber fur den vermeintlichen Schadiger viel schwerer zu erfullen Es muss 1 eine Tatsache vorliegen die ausserhalb der Sache selbst ist fait exterieur a la chose 2 muss die Tatsache unvorhersehbar sein fait imprevisible und 3 muss die Tatsache unwiderstehlich gewesen sein fait irresistible insurmontable ou inevitable Eine Exkulpation bei Mitverschulden des Taters kann zu volligen Freistellung von der Haftung fuhren wenn dessen Mitverschulden hohere Gewalt oder Zufall gleichkommt Handelt es sich nur um ein einfaches Verschulden faute simple des Geschadigten kommt zumindest eine teilweise Exkulpation in Betracht Die Rechtsprechung des Kassationshofs hat die Moglichkeit einer teilweisen Exkulpation zwar zeitweise fur Strassenverkehrsunfalle in Zweifel gezogen so im beruhmten Urteil Desmares KH 21 07 1982 II ZK was jedoch mit dem Einschreiten des Gesetzgebers fur diese Falle obsolet geworden ist Zuletzt kann sich der Schadiger exkulpieren wenn er nachweist dass Drittverschulden fait d un tiers wie hohere Gewalt oder Zufall den Schaden verursacht hat Ist das Drittverschulden nur teilweise fur den Schaden ursachlich ist der Schadiger zwar zu 100 gegenuber dem Geschadigten verantwortlich kann jedoch den Dritten durch eine Ruckgriffsklage action recursoire in Regress nehmen Besondere Haftungstatbestande Bearbeiten Tierhalterhaftung Bereits bei Schaffung des Zivilgesetzbuchs war in Art 1385 die Haftung des Tierhalters bzw dessen der das Tier einsetzt statuiert Mit dem Urteil vom 27 Oktober 1885 wurde diese Haftung dadurch verscharft dass Exkulpation nur noch bei hohere Gewalt moglich war Art 1385 C civ ist nicht fur Schaden die durch Wild verursacht werden anwendbar KH 09 01 1991 II ZK Seine Bedeutung ist mit der Anerkennung von Art 1384 als eigenstandiger Anspruchsgrundlage stark geschwunden Gebaudeeigentumerhaftung Gleichermassen seit 1804 ist die Haftung des Gebaudeeigentumer in Art 1386 C civ verankert Dieser haftet fur Schaden die durch Trummer ruine aufgrund schlechter Konstruktion vice de construction oder Wartung defaut d entretien verursacht werden Es haftet nur der Eigentumer nicht der blosse Sachhalter Haftung fur Arbeitsunfalle Bei der Haftung fur Arbeitsunfalle wird das droit commun grosstenteils vom Sozialversicherungsrecht uberlagert Dem Arbeitnehmer steht automatisch fur Arbeitsunfalle mit Korperschaden ein Schadensersatzanspruch zu der von den Sozialversicherungskassen Caisses de Securite sociale ubernommen wird Daruberhinausgehende Schaden werden von den Sozialversicherungen nur ersetzt wenn ein unentschuldbare Verschulden faute inexcusable von Seiten des Arbeitgebers nachgewiesen werden kann Gegenuber seinem Arbeitgeber scheidet ein Anspruch des Arbeitnehmers nach Art 1384 C civ aus gegenuber Dritten kann dagegen ein solcher Anspruch bestehen Haftung fur Brandschaden Mit Gesetz vom 7 November 1922 hat der franzosische Gesetzgeber die Grundregel des Art 1384 Abs 1 C civ fur Brandschaden in den Abs 2 und 3 ausgeschaltet Bei Schaden die durch den Brand von beweglichen oder unbeweglichen Gegenstanden verursacht werden besteht keine Gefahrdungshaftung Es muss ein Verschulden nachgewiesen werden Da diese Regelung den Geschadigten ungunstig ist legen die Gerichte sie eng aus Haftung fur von Flugzeugen verursachte Schaden Schaden die den Passagieren bei einem Flugzeugunfall entstehen begrunden grundsatzlich vertragliche Haftung Fur internationale Flugunfalle wurde durch die Konvention von Montreal vom 28 Mai 1999 geregelt dass diese zu automatischer Haftung gegenuber dem Passagier fuhren was durch Artikel L 321 3 des Luftfahrtgesetzbuchs Anm 14 auch auf rein nationale Fluge ausgedehnt wurde Die Haftung ist ausser in Fallen von unentschuldbares Verschulden begrenzt Schaden die Dritten entstehen sind diesen selbst in Fallen von hohere Gewalt zu ersetzen Gesetz vom 31 Mai 1924 Schiffskollisionen abordage Bei Zusammenstossen von Wasserfahrzeugen engins flottants ist durch Gesetz vom 5 Juli 1934 fur die Binnenschifffahrt und durch Gesetz vom 7 Juli 1967 fur die Seeschifffahrt die Haftung nach Art 1843 C civ ausgeschlossen Ausser in Fallen von nachgewiesener Verschulden obliegt es den Geschadigten sich an ihre Versicherung zu halten Nachbarschaftsstreitigkeiten Beeintrachtigungen die von Nachbargrundstucken ausgingen wurden lange Zeit als Rechtsmissbrauch in diesem Falle des Eigentums Verschulden oder unter dem Aspekt des Sachhalts etwa an gesundheitsschadlichen Dampfen behandelt Seit zwei Urteile des Kassationshofs KH III ZK 04 02 1971 und II ZK 19 11 1986 sollen sich derlei Anspruche jedoch auf eine eigenstandige Grundlage der Uberschreitung der normalen nachbarschaftlicher Beeintrachtigung Anm 15 die sogar ohne Verschulden einschlagig sein soll Was dabei noch als normale Beeintrachtigung gilt unterliegt der freien Wurdigung der Richter erster Instanz Haftender ist immer der Eigentumer daneben aber auch der tatsachliche Verursacher der Beeintrachtigung Strassenverkehrsunfalle Strassenverkehrsunfalle bildeten lange Zeit das Paradigma an dem sich die Rechtsprechung zu Art 1384 C civ entwickelte bis die Materie ob ihrer praktischen Bedeutung schliesslich Gesetz vom 5 Juli 1985 legislatorische Zuwendung erhielt Anwendbarkeit Das Gesetz findet Anwendung auf alle Unfalle die durch motorgetriebene Landfahrzeuge vehicules terrestres a moteur verursacht sind mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen Schaden die von anderen an einem solchen Fahrzeug verursacht werden werden uber das droit commun Art 1382 bei Fussgangern Art 1384 bei Radfahrern abgewickelt Zweite Voraussetzung der Anwendbarkeit des Gesetzes ist dass es sich der Schaden in Zusammenhang mit den Strassenverkehr steht Dieser wird dabei weit definiert und umfasst auch Schaden auf Privatgrundstucken sowie jegliche Bewegung des Fahrzeugs Das Gesetz unterscheidet weder danach ob der Schaden durch Privat oder offentliche Personen verursacht wurde noch ob zwischen dem Schadiger und dem Geschadigten ein Vertrag bestand oder nicht Art 1 Das Gesetz hat Vorrang vor allen anderen potentiell anwendbaren Regelungen etwa Art 1384 Haftungsvoraussetzungen Der Geschadigte hat einen Schadensersatzanspruch sobald ein Fahrzeug in den Unfall verwickelt implique ist Diese Verwicklung umfasst weit mehr als blosse Kausalitat und wird in zwei Gruppen eingeteilt Verwicklung in den Unfall und Verwicklung in den Schaden Fur die Verwicklung in den Unfall ist es gleichgultig ob das Fahrzeug aktiv im Verkehr unterwegs oder bloss geparkt war Verwicklung in den Unfall liegt vielmehr immer vor wenn es zu einem Zusammenstoss choc kam der Geschadigte muss jedoch nicht am Zusammenstoss beteiligt gewesen sein Werden bei einem Zusammenstoss zweier Fahrzeuge Teile umhergeschleudert und verletzen einen Fussganger sind sie auch in diesen Unfall verwickelt KH 28 02 1990 II ZK Ein Fahrzeug ist aber auch dann in einen Unfall verwickelt wenn kein Zusammenstoss vorfallt das Fahrzeug jedoch eine Rolle spielt joue un role KH 19 02 1992 II ZK Die Verwicklung in den Schaden erfordert dass der Schaden dem Schadiger zurechenbar ist was vermutet wird Haftender ist nach Art 2 des Gesetzes der Fahrer des Fahrzeugs sowie der Sachhalter Exkulpation Nach Art 2 ist selbst bei hohere Gewalt Exkulpation ausgeschlossen der Weg zur Exkulpation kann allein durch Vorsatz oder ein eigenes Verschulden des Geschadigten als einzige Unfallursache eroffnet werden Art 3 Abs 3 Auch in diesen Fallen ist Exkulpation jedoch auf Personen unter 16 Jahren oder uber 70 Jahren beschrankt Produkthaftung Die Produkthaftung geht auf die EG Richtlinie 85 374 EG zuruck wenn diese auch in Frankreich mit einer Verspatung von mehr als 10 Jahren im Gesetz vom 19 Mai 1998 umgesetzt wurde Sie findet sich in den Art 1386 1 ff C civ Die Produkthaftung tritt kumulativ zur Haftung nach dem droit commun Anwendbar sind die Art 1386 1 ff C civ in sachlicher Hinsicht wenn ein fehlerhaftes Produkt in den Vertrieb gelangt ist und dieses ein Schaden verursacht hat In personlicher Hinsicht muss der Haftende Produzent des fehlerhaften Produktes sein Schadensersatz Bearbeiten Ersatzfahiger Schaden Bearbeiten Der Geschadigte hat die Beweislast fur die Existenz des Schadens dommage oder prejudice Jedoch unterscheiden sich die zu beweisenden Tatsachen im Einzelnen je nach Schadensart Anm 16 Literatur BearbeitenLehrbucher Alain Benabent Droit civil Les obligations Montchrestien Paris 2007 ISBN 978 2 7076 1546 6 Jean Carbonnier Droit civil 5 Auflage Band II Les biens Les obligations Presses Universitaires de France Paris 2004 ISBN 2 13 054739 7 Enzyklopadien Jean Luc Aubert und Eric Savaux Hrsg Repertoire de droit civil 11 Bande Dalloz Paris 1997 ISBN 978 2 247 04057 5 Loseblattsammlung Zeitschriften Revue trimestrielle de droit civil ISSN 0397 9873 Anmerkungen Bearbeiten Rechtsvergleich Im deutschen Rechtskreis gilt die Anspruchshaufung nach der die Anspruche aus Vertrag und unerlaubter Handlung nebeneinander stehen konnen Auf Franzosisch Cass civ 2e 9 juin 1993 Cass civ 2e Cour de cassation deuxieme chambre civile ref Auf Frz Tout fait quelconque de l homme qui cause a autrui un dommage oblige celui par la faute duquel il est arrive a le reparer Auf Deutsch Jedes Verhalten eines Menschen das einem anderen Schaden zufugt verpflichtet denjenigen durch dessen Verschulden der Schaden entstanden ist zum Schadenersatz Auf Frz Chacun est responsable du dommage qu il a cause non seulement par son fait mais encore par sa negligence ou par son imprudence Auf Deutsch Man haftet nicht nur fur den Schaden den man durch eigenes Verhalten verursacht sondern auch fur denjenigen den man durch Fahrlassigkeit oder Nachlassigkeit herbeifuhrt Auf Franzosisch responsabilite du fait personnel wortlich Haftung fur eigenes Handeln Auf Franzosisch La faute delictuelle est une atteinte a l attitude que l on peut attendre entre concitoyens normalement conscients et respectueux d equilibre qu exige toute vie en societe Rechtsvergleich Auf Juristenlatein bonus paterfamilias bezeichnet einen Sorgfaltsmassstab der zur Abgrenzung der groben Fahrlassigkeit culpa lata von der leichten Fahrlassigkeit culpa levis in concreto verwendet wird Er entspricht der deutsch rechtlichen im Verkehr erforderlichen Sorgfalt des verstandigen Rechtsgenossen d h die Sorgfalt eines durchschnittlich aufmerksamen und pflichtbewussten Menschen Auf Frz Nul n est cense ignorer la loi Sinnverwandtes deutsches Sprichwort Hehler sind Stehler das ist wahr Auf Frz l auteur du dommage doit prendre la victime comme il la trouve nach Viney Auf Frz responsabilite du fait d autrui wortlich Haftung fur fremdes Verhalten Auf Frz avant projet de reforme du droit des obligations Auf Frz responsabilite du fait des choses wortlich Haftung fur Schadigungen durch Sachen Auf Frz Code de l aviation civile Auf Frz troubles excedant les inconvenients normaux de voisinage Auf Frz le dommage reparable Einzelnachweise Bearbeiten Bulletin civil de la Cour de cassation II n 204 Bull civ II n 227 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Schuldrecht Frankreich amp oldid 234190934