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Ein Rechtssprichwort ist ein sprichwortlich gewordener Rechtsgrundsatz der meist aus dem gemeinen Recht oder Landesrechten stammt aber auch eine Neubildung sein kann So sagt der Satz Wo nichts ist hat der Kaiser sein Recht verloren aus dass bei demjenigen der vermogenslos ist auch in der Zwangsvollstreckung nichts beizutreiben ist Viele Rechtssprichworter haben sich in lateinischer Sprache erhalten siehe Latein im Recht Siehe auch BearbeitenFormel Begriffsklarung Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Rechtssprichwort amp oldid 204323084