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In der franzosischen Strafrechtswissenschaft bezeichnet Diebstahl franzosisch vol ein Vermogensdelikt nach Art 311 1 Code penal Dieser definiert den vol wie folgt Le vol est la soustraction frauduleuse de la chose d autrui Diebstahl begeht wer eine fremde Sache arglistig entwendet Art 311 1 Code penal Voraussetzung ist dabei dass Besitz im zivilrechtlichen Sinne erlangt wird Es ist somit moglich im Gegensatz zum deutschen Recht bei dem blosser Gewahrsam ausreicht dass ein detenteur noch Diebstahl begeht In Deutschland entsprache dies einer Unterschlagung Ferner ist der Tatbestand deutlich weiter gefasst als in Deutschland Nach Art 311 2 ist es der Entwendung der Sache gleichgestellt wenn elektrische Energie arglistig entzogen wird Der Diebstahl wird mit bis zu drei Jahren emprisonnement Freiheitsstrafe oder 45 000 amende Geldstrafe bestraft Der Raub existiert nicht als eigenstandige Straftat sondern wird als qualifizierter Diebstahl verstanden Literatur BearbeitenJean Claude Soyer Droit penal et procedure penale 20 Auflage LGDJ Paris 2008 ISBN 978 2 275 03303 7 Weblinks BearbeitenDu vol simple et des vols aggravesBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Diebstahl Frankreich amp oldid 223248703