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Der Rettungsassistent RA oder RettAss war in Deutschland der erste staatlich anerkannte Beruf im Rettungsdienst Er wurde mit Wirkung zum 1 Januar 2014 durch den Notfallsanitater abgelost der durch das Notfallsanitatergesetz eingefuhrt wurde Bis zum 31 Dezember 2014 bestand aber parallel die Moglichkeit eine Ausbildung zum Rettungsassistenten zu beginnen und diese nach altem Recht zu beenden 1 Die Ausbildung des bisherigen Rettungsassistenten war bundesweit einheitlich an Berufsfachschulen geregelt und betrug insgesamt zwei Jahre bei der sogenannten Insellosung drei Jahre Dem Rettungsassistenten in Deutschland entsprechen in etwa der Notfallsanitater in Osterreich der diplomierte Rettungssanitater in der Schweiz der Emergency Medical Technician Paramedic Paramedic in den Vereinigten Staaten und der Emergency Medical Technician in England In Deutschland werden im Volksmund fur die nicht arztlichen Mitglieder des Rettungsdienstes haufig falschlicherweise die allgemeinen Bezeichnungen Sanitater oder Rettungssanitater verwendet beides sind jedoch keine staatlich anerkannten Ausbildungsberufe Inhaltsverzeichnis 1 Aufgaben 2 Ausbildung 2 1 Allgemeine medizinische Grundlagen 2 2 Allgemeine Notfallmedizin 2 3 Spezielle Notfallmedizin 2 4 Organisation und Einsatztaktik 2 5 Berufs Gesetzes und Staatsburgerkunde 3 Kompetenzen 4 Pflichtfortbildung 5 Weiterbildungsmoglichkeiten 6 Standesorganisation und Berufsverbande 7 Grundlegende Neuregelung des Berufsbildes und der Ausbildung ab 2014 8 Ubergangsbestimmungen 9 Literatur 10 Siehe auch 11 Weblinks 12 EinzelnachweiseAufgaben BearbeitenDie Aufgaben des Rettungsassistenten umfassen die eigenstandige Versorgung von Notfallpatienten bis zum Eintreffen des Notarztes Assistenz bei Massnahmen des Arztes und eigenverantwortliche Durchfuhrung von Einsatzen bei denen bis zum Eintreffen im Krankenhaus nicht die Anwesenheit eines Arztes moglich oder aber eine qualifizierte Betreuung notig ist Auch das fachgerechte Durchfuhren von Krankentransporten ist Aufgabe des Rettungsassistenten Ausbildung BearbeitenDie zweijahrige Ausbildung war durch das Rettungsassistentengesetz vom 10 Juli 1989 geregelt welches zum 31 Dezember 2014 ausser Kraft trat Der neue Beginn einer Ausbildung war noch bis zu diesem Datum moglich bereits begonnene konnten aber nach bisherigem Recht fortgesetzt werden Die Ausbildung zum Rettungsassistenten gliederte sich in zwei Teile die in Vollzeit oder Teilzeit abgeleistet werden konnten Der Lehrgang bestand aus mindestens 1 200 Stunden in Vollzeitform 12 Monate und beinhaltete die Vermittlung von Theorie an einer staatlich anerkannten Rettungsassistentenschule sowie ein Praktikum in verschiedenen Abteilungen einer Klinik Dieser Teil der Ausbildung endete mit einer staatlichen Prufung welche meistens aus einem praktischen dieser Teil konnte z B wie folgt gegliedert sein Herz Lungen Wiederbelebung internistisch chirurgisch einem theoretischen und einem schriftlichen Teil bestand Die Prufung wurde unter Aufsicht der zustandigen Behorde z B Gesundheitsamt durchgefuhrt Unter anderem haben Rettungssanitater und examiniertes Krankenpflegepersonal Sanitatsunteroffiziere der Bundeswehr sowie Sanitatsbeamte der Polizei und Bundespolizei die Moglichkeit sich einen Teil ihrer bisherigen Ausbildung anrechnen zu lassen Die Bundeswehr erkennt die Ausbildung nach 22 Soldatenlaufbahnverordnung SLV an und ermoglicht die Einstellung mit hoherem Dienstgrad bzw die entsprechende Beforderung eines beorderten Reservisten Die an den Lehrgang und die staatliche Prufung anschliessende praktische Tatigkeit umfasste mindestens 1 600 Stunden in Vollzeitform 12 Monate diese muss der Schuler auf einer Lehrrettungswache verbringen Dort wurden die praktischen Fahigkeiten unter Aufsicht einer Rettungsassistentin oder eines Rettungsassistenten in der Regel mit einer padagogischen Zusatzqualifikation als Lehr Rettungsassistent bzw Praxisanleiter vertieft Rettungssanitater konnen sich Teile ihrer bisherigen rettungsdienstlichen Tatigkeit anrechnen lassen Der praktische Teil endete mit einem sogenannten Abschlussgesprach bei dem der Auszubildende noch einmal auf seine Eignung fur diesen Beruf gepruft wird Erst danach erhielt der Auszubildende von der zustandigen Behorde desjenigen Bundeslandes in dem der theoretische Teil der Ausbildung abgeschlossen wurde in der Regel sofern vorhanden beim jeweiligen Regierungsprasidium auf Antrag die Urkunde uber die Erlaubnis zum Fuhren der Berufsbezeichnung Rettungsassistent in Daruber hinaus gab es als Insellosung auch eine dreijahrige Ausbildung zum Rettungsassistenten Der Rettungsassistenten Azubi war hierbei fest bei einer Rettungsdienstorganisation angestellt erhielt eine Ausbildungsvergutung Lehrmaterialien und Dienstkleidung gestellt und erlangte neben der Ausbildung zum Rettungsassistenten noch Zusatzqualifikationen wie zum Beispiel die als MPG Beauftragter oder die Aufstockung des Fuhrerscheins der Klasse B zur Klasse C1 eine Vielzahl der Rettungsdienstfahrzeuge uberschreiten die 3 5 Tonnen Grenze welche die Klasse B abdeckt Da dies Initiativen einzelner Dienststellen und Rettungsdienstschulen waren oblag ihnen auch der organisatorische Ablauf und die Zusatzqualifikationen Es handelte sich dabei jedoch keinesfalls um eine Erweiterung der Rettungsassistenten Ausbildung an sich Grundlage fur die Ausbildungsinhalte blieb das Rettungsassistentengesetz RettAssG bzw dessen Ausbildungs und Prufungsverordnung Eine oft geforderte erweiterte Handlungskompetenz mit entsprechender rechtlicher Absicherung folgte daraus nicht Die Voraussetzungen fur den Beginn einer Ausbildung waren die gesundheitliche Eignung Vollendung des 18 Lebensjahres und ein Hauptschulabschluss eine gleichwertige Schulbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung Haufig wurde jedoch die Mittlere Reife oder ein Hauptschulabschluss plus abgeschlossene Berufsausbildung verlangt Des Weiteren wurde ein Fuhrungszeugnis der Belegart N fur private eingefordert Aus der Ausbildungs und Prufungsverordnung fur Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten vom 7 November 1989 Allgemeine medizinische Grundlagen Bearbeiten Anatomie und Physiologie Atmungssystem Kreislaufsystem Blut und Lymphe Stutz und Bewegungsapparat Verdauungsorgane Harnorgane Geschlechtsorgane Haut und Hautanhangsorgane Sinnesorgane Nervensystem Regulationssysteme Naturwissenschaftliche Grundlagen Fachphysik Fachchemie Fachbiologie Krankheitslehre Allgemeine Krankheitslehre Innere Medizin Chirurgie Orthopadie Urologie Schwangerschaftsstorungen und Geburtshilfe Kinderheilkunde Augenkrankheiten Anasthesie Psychiatrie Neurologie Arzneimittel Arzneiformen und ihre Verabreichung Gesetzliche Vorschriften uber den Verkehr mit Arzneimitteln Wirkung Abbau Notfallspezifische Arzneimittel Hygiene Allgemeine und personliche Hygiene Schutzimpfungen DesinfektionAllgemeine Notfallmedizin Bearbeiten Beurteilung von Verletzten und Kranken Storungen vitaler Funktionen Bewusstsein Atmung Herz Kreislauf Vitalfunktionen Wasser Elektrolythaushalt insbesondere Saure Basen Gleichgewicht Schock pflegerische Betreuung von Verletzten und Kranken Betreuung SterbenderSpezielle Notfallmedizin Bearbeiten internistische Notfalle einschliesslich Intoxikationen traumatologische Notfalle thermische Notfalle Strahlennotfalle neurologische Notfalle padiatrische Notfalle gynakologisch geburtshilfliche Notfalle psychiatrische Notfalle sonstige NotfalleOrganisation und Einsatztaktik Bearbeiten Rettungsdienst Organisation Rettungsmittel Rettungssysteme Ablauf von Notfalleinsatzen und Krankentransporten Leitstelle Ubergabe Ubernahme Transport von Nichtnotfallpatienten Transport von Notfallpatienten Transport in besonderen Fallen Zusammenarbeit mit Dritten Kommunikationsmittel Meldewege und mittel Sprechfunk Fuhrungsaufgaben im Rettungsdienst Fuhrungsstil Fuhrungsvorgang Fuhrungsverhalten Gefahren an der Einsatzstelle Gefahrenstellen Gefahrdung Selbstschutz Gefahrgutunfalle Retten unter erschwerten Bedingungen Vielzahl von Verletzten und Kranken Ursachen Alarmierung Ablauf des rettungsdienstlichen Notfalleinsatzes Einbindung des Rettungsdienstes in den KatastrophenschutzBerufs Gesetzes und Staatsburgerkunde Bearbeiten Berufskunde einschliesslich Ethik Das Gesundheitswesen in der Bundesrepublik Deutschland aktuelle Berufsfragen Rettungsassistentengesetz gesetzliche Regelungen fur die sonstigen Berufe des Gesundheitswesen Arbeits und berufsrechtliche Regelungen soweit sie fur die Berufsausubung wichtig sind Unfallverhutung Mutterschutz Arbeitsschutz Medizingerateverordnung Medizinproduktegesetz MPG Strassenverkehrsrecht insbesondere Sonderrechte im Strassenverkehr strafrechtliche und burgerlich rechtliche Vorschriften die bei der Berufsausubung von Bedeutung sind Rechtsstellung von Patienten und Sorgeberechtigten Einfuhrung in das Krankenhausrecht Die Grundlagen der staatlichen Ordnung in der Bundesrepublik DeutschlandKompetenzen BearbeitenEin Rettungsassistent ist im Rahmen der Unterlassungsdelikte verpflichtet und aufgrund der Rechtfertigungsgrunde des rechtfertigenden Notstands und der mutmasslichen Einwilligung auch berechtigt bestimmte arztliche Massnahmen durchzufuhren obwohl diese Massnahmen grundsatzlich Arzten vorbehalten sind Aufgrund einer Stellungnahme der Bundesarztekammer 2 sind ortlich unterschiedliche Listen solcher in der sog Notkompetenz liegenden Massnahmen entstanden Die Stellungnahme ist als Empfehlung einer Fachgesellschaft anzusehen jedoch ohne Gesetzeskraft Die Bundesarztekammer nennt darin selbst folgende Massnahmen 3 Adrenalin bei allergischem Schock und bei der Reanimation b2 Sympathomimetika als Spray oder Vernebler Nitroglyzerin als Spray oder Kapsel Benzodiazepin Rektiolen oder Midazolam in die Nase vernebelt MAD beim anhaltenden Krampfanfall Glukose intravenose Applikation endotracheale Intubation oder supraglottische Atemhilfe beispielsweise Larynxtubus ohne Einsatz von Muskelrelaxanzien kristalloide Infusionslosungen Analgesie nicht naher benannt sowie die DefibrillationIn einigen Rettungsdienstbereichen sind weitere Massnahmen durch arztliche Leiter empfohlen z B Amiodaron bei Kammerflimmern und Pulsloser Ventrikularer Tachykardie Opioid Analgetika in wenigen Rettungsdiensten in Deutschland Bereits vor Inkrafttreten des Rettungsassistentengesetzes im Jahr 1989 war dieses Gesetz im Hinblick auf die nicht geregelten Kompetenzen der Rettungsassistenten in Fachkreisen als unbefriedigend angesehen worden Grosse Teile des europaischen Auslandes z B Danemark Grossbritannien Irland die Schweiz Osterreich Niederlande Ungarn die skandinavischen Lander und die Tschechische Republik und auch sonstige Nationen z B Sudafrika Singapur Sudkorea Australien Neuseeland Kanada und die USA unterschieden sich von der deutschen Gesetzeslage erheblich Durch eindeutig definierte Kompetenzen des Rettungsfachpersonals kann dieses dort Notfallpatienten ohne das Eintreffen eines Arztes an der Notfallstelle abwarten zu mussen auch mit fur sie freigegebenen invasiven Massnahmen versorgen wenn sichergestellt ist dass der Patient umgehend arztlicher Behandlung zugefuhrt wird z B durch Anforderung des Notarztes Damit verbunden ist oft eine regelmassige Schulung mit wiederholter Zertifizierung fur bestimmte Massnahmen Dabei muss berucksichtigt werden dass andere Rettungssysteme unterschiedliche Strategien verfolgen manche arbeiten grundsatzlich mit Arzten in jedem Notfall oder haben gar kein notarztgestutztes Rettungswesen Gegner einer gesetzlich strengen Regelung fuhrten demgegenuber an dass ein Rettungsdienstmitarbeiter in Deutschland einen ungewohnlichen Freiraum genoss in dem er allein aufgrund seiner fachlichen Kompetenz selbst uber weiterreichende Massnahmen entscheiden kann auch wenn er die damit verbundenen Konsequenzen selbst tragen muss Mit der Einfuhrung des Berufsbildes Notfallsanitaterin und Notfallsanitater im Jahr 2014 siehe unten wurden dem entsprechend ausgebildetem Rettungsfachpersonal sowohl eigenstandige Heilbehandlungsmoglichkeiten als auch weiterhin die Durchfuhrung daruber hinausgehender Massnahmen in eigenverantwortlicher Abwagung der Rechtsinteressen eroffnet 4 Pflichtfortbildung BearbeitenFur berufstatige Rettungsassistenten im gewerblichen offentlichen Rettungsdienst besteht i d R eine Fortbildungspflicht die nicht bundeseinheitlich geregelt ist In den Rettungsdienstgesetzen der Bundeslander gibt es unterschiedliche Regelungen meist wird zwar ein zeitlicher Rahmen fur die Fortbildungen aber keine Mindestanforderungen vorgegeben In der Regel bleibt es den Kommunen selber uberlassen wie das Personal einheitlich und fortlaufend ausgebildet wird bzw welche Anforderungen an die Rettungsdienstanbieter der Gebietskorperschaft gestellt werden Die tatsachlichen Vorgaben und Anforderungen an die Rettungsassistenten konnen deshalb auch innerhalb eines Bundeslandes sehr unterschiedlich sein Die privaten Hilfsorganisationen und gewerblichen Anbieter haben meist zusatzlich interne Regelungen Zum Beispiel haben das Prasidium und der Prasidialrat des Deutschen Roten Kreuzes 1995 beschlossen dass berufstatige Rettungsassistenten mindestens 30 Stunden im Jahr Fortbildungen erhalten sollen um weiterhin in der Notfallrettung des Deutschen Roten Kreuzes eingesetzt werden zu konnen Gesetzliche Regelungen fur die Fortbildung von Rettungsassistenten ausserhalb des Rettungsdienstes insbesondere beim Einsatz im Katastrophenschutz oder Sanitatsdienst existieren in den meisten Bundeslandern nicht Weiterbildungsmoglichkeiten BearbeitenRettungsassistenten und Notfallsanitatern stehen zahlreiche Weiterbildungsmoglichkeiten und Zusatzqualifikationen zur Verfugung Gruppen Zug Verbandsfuhrer Rettungsdienst DRK LV Nordrhein Einsatzleiter Rettungsdienst Organisatorischer Leiter Ausbilder Rettungsdienst Lehrrettungsassistent staatlich anerkannter Dozent an einer Rettungsdienstschule Desinfektor Narkosehelfer Medizinproduktebeauftragter oder berater gemass MPG Leitstellendisponent Leiter Rettungsdienst Rettungswachenleiter HEMS Crew Member HCM Luftrettungsassistent Fachberater fur Krisenintervention und Notfallnachsorge Advanced Cardiac Life Support Provider European Pediatric Life Support Provider International Trauma Life Support Provider Basic Trauma Life Support Provider Prehospital Trauma Life Support Provider Europa Paramedic EEMSP European Emergency Medical Service Paramedic European Critical Care Paramedic Fachrettungsassistent fur Intensivtransporte Certified Flight Paramedic Certified Critical Care Paramedic Gepr Fachwirt im Gesundheits u Sozialwesen IHK Gepr Pharmareferent IHK Weiterhin gibt es bei entsprechender Eignung die Moglichkeit spezielle Studiengange zu belegen Rescue Management Medical School Hamburg Rescue Engineering in Koln Hamburg Sicherheit und Gefahrenabwehr in Magdeburg MBA fur Sozialmanagement in Hamburg Emergency Health Services Management MSc Krems an der Donau Rettungsmedizin B Sc Hochschule fur Gesundheit und Sport H G Berlin und Munchen Emergency Practitioner B A an der akkon Hochschule fur Humanwissenschaften in Berlin Medizintechnische Wissenschaften B Sc DHBW Heidenheim Oftmals mussen allerdings die Interessenten fur die Kosten der jeweiligen Lehrgange selbst aufkommen sofern sie nicht von ihrem Dienstherren oder Arbeitgeber fur solche Fachweiterbildungen vorgesehen sind oder das Bundesland fur die Fortbildung aufkommt Standesorganisation und Berufsverbande BearbeitenIm Gegensatz zum europaischen Ausland verfugt der Beruf des Rettungsassistenten ebenso wenig wie die anderen Qualifikationsstufen des Rettungsfachpersonals in der Bundesrepublik uber eine eigene Standesorganisation Die Ausbildung und das staatliche Examen werden durch die Regierungsprasidien bzw Landesschulbehorden uberwacht Die Berufsausubung uberwachen die unterschiedlichen Arbeitgeber z B Hilfsorganisationen Berufsfeuerwehren oder private Unternehmer selbst in der Regel obliegt jedoch die Aufsicht staatlichen Rettungsdiensttragern wie Landkreisen oder grossen Stadten fur deren jeweiligen RD Bereich das wird in den unterschiedlichen Landesrettungsdienstgesetzen geregelt Im Einzelfall z B in den Bundeslandern Hessen Rheinland Pfalz und Niedersachsen kann auch ein Arztlicher Leiter Arztliche Leiterin fur den Rettungsdienst durch den Trager dazu ermachtigt werden bzw schreibt das Rettungsdienstgesetz diese Funktion vor Zur Wahrnehmung von berufspolitischen Interessen des Rettungsfachpersonals wurde 1983 der Berufsverband fur den Rettungsdienst e V BVRD gegrundet Die Satzung des BVRD sieht u a vor dass Stellungnahmen zu neuen Gesetzgebungsvorhaben auf Bundes und Landerebene abgeben werden konnen wenn diese den Rettungsdienst betreffen Im Jahr 2006 wurde ein weiterer Berufsverband gegrundet Der Deutsche Berufsverband Rettungsdienst e V DBRD Der Verband ist inzwischen in allen den Rettungsdienst berufspolitisch betreffenden Gremien vertreten und stellt derzeit auch einen stellvertretenden Vorsitzenden der Standigen Konferenz fur den Rettungsdienst SKRD Das Rettungsfachpersonal also die tatsachlichen Berufsgruppeninhaber organisiert sich zurzeit besonders innerhalb der fur sie zustandige Gewerkschaft Ver di unabhangig vom jeweiligen Arbeitgeber Beispielsweise durch die Teilnahme an Tarifverhandlungen z B Tarifvertrag fur den offentlichen Dienst TVoD DRK Reformtarifvertrag aber auch durch die Mitarbeit in Berufsfachgruppen und eine Teilnahme von ver di an der sogenannten Standigen Konferenz hier wurde z B ein Eckpunktepapier zur Novellierung des Rettungsassistentengesetzes erarbeitet hatten Rettungsassistenten unmittelbaren Einfluss auf die eigenen Berufsinteressen Ver di war auch im Landesschulausschuss in Niedersachsen zur Erarbeitung von Rahmenrichtlinien zur Ausbildung von Rettungsassistenten vertreten das Land Niedersachsen hat eine entsprechende Richtlinie im April 2008 erlassen www bbs nibis de Ebenso gibt es in der Gewerkschaft komba eine Fachgruppe die Rettungsdienstpersonal vertritt Komba ist in den gleichen Ausschussen vertreten wie ver di Sie engagiert sich im Besonderen fur die Erhaltung bzw Wiedereinfuhrung des 24 Stunden Dienstes auf Wunsch der Arbeitnehmer Beim komba Seminar die Berufsfeuerwehren im April 2011 in Berlin wurde ein Bundesarbeitsblatt verfasst welches einen gemeinsamen Fokus Rettungsdienst Feuerwehr nochmals deutlich unterstreicht Damit ist die Vertretung des Rettungsdienstes aus dem Nichtfeuerwehrbereich noch klarer hervorgehoben worden Viele Rettungsdienstmitarbeiter wie auch die der Hilfsorganisationen organisieren sich mit zunehmendem Trend bei der komba Grundlegende Neuregelung des Berufsbildes und der Ausbildung ab 2014 BearbeitenMit der Verabschiedung des Notfallsanitatergesetz NotSanG vom 22 Mai 2013 wurde die Rettungsassistentenausbildung und das Berufsbild zum 1 Januar 2014 neu geregelt Es wurde die neue Berufsbezeichnung der Notfallsanitaterin und des Notfallsanitaters eingefuhrt Die Ausbildungsdauer wurde von zwei auf drei Jahre verlangert es wurden neue Ausbildungsziele formuliert und die Ausbildung strukturell verandert Die Qualitatsanforderungen an die Statten der praktischen Ausbildung wurden neu definiert Zugangsvoraussetzung wurde nun der mittlere Schulabschluss Bewerber mit einem Hauptschulabschluss mussen eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijahriger Dauer nachweisen Ein gesetzlich geregeltes Mindestalter fur die Ausubung des Berufes von 18 Jahren wie es vielfach gefordert worden war wurde nicht beschlossen Ausserdem wurde ein Anspruch auf Zahlung einer Ausbildungsvergutung uber die gesamte Ausbildungsdauer eingefuhrt Ubergangsbestimmungen BearbeitenRettungsassistenten die eine Erlaubnis nach dem Rettungsassistentengesetz besitzen durfen diese Berufsbezeichnung weiterhin fuhren Schulen die vor Inkrafttreten des NotSanG auf Grund des Rettungsassistentengesetzes staatlich anerkannt worden sind gelten in der Regel weiterhin als staatlich anerkannt Wer vor Ausserkrafttreten des RettAssG 1 Januar 2015 5 eine Ausbildung zur Rettungsassistentin oder zum Rettungsassistenten begonnen hat darf diese auch nach RettAssG abschliessen Nach Abschluss der Ausbildung erhalt die antragstellende Person bei Vorliegen der Voraussetzungen die Erlaubnis die Berufsbezeichnung Rettungsassistentin oder Rettungsassistent zu fuhren 6 Rettungsassistentinnen oder Rettungsassistenten die eine mindestens funfjahrige berufliche Tatigkeit im Rettungsdienst nachweisen konnen durfen die Berufsbezeichnung Notfallsanitaterin oder Notfallsanitater fuhren wenn sie oder er bis Ende 2023 eine staatliche Erganzungsprufung besteht 7 Wer mindestens drei Jahre als Rettungsassistent tatig war kann die neue Berufsbezeichnung fuhren wenn er zur Vorbereitung auf die Erganzungsprufung an einer weiteren Ausbildung von 480 Stunden teilgenommen hat Wer eine geringere als eine dreijahrige Tatigkeit oder nach der Ausbildung zur Rettungsassistenten keine Tatigkeit als Rettungsassistent nachweisen kann muss zur Vorbereitung auf die Erganzungsprufung an einer weiteren Ausbildung von 960 Stunden teilgenommen haben Die weitere Ausbildung kann in Vollzeitform Teilzeitform oder berufsbegleitend absolviert werden 7 Literatur BearbeitenAusschnitt aus der Standardausbildungsliteratur fur angehende Rettungsassistenten Bodo Gorgass Friedrich Wilhelm Ahnefeld Rolando Rossi Hans Dieter Lippert Werner Krell Georg Weber Das Rettungsdienst Lehrbuch 8 Auflage incl Online Zugang Springer Verlag Heidelberg Berlin 2007 ISBN 978 3 540 72277 9 Kersten Enke Andreas Flemming Hans Peter Hundorf Peer G Knacke Roland Lipp Hrsg LPN Lehrbuch fur praklinische Notfallmedizin in 5 Banden 3 Auflage 2005 ISBN 3 938179 14 7 Dietmar Kuhn Jurgen Luxem Klaus Runggaldier Hrsg Rettungsdienst heute 5 Auflage 2010 ISBN 978 3 437 46192 7 mit Onlineversion und Bonusmaterial Gesetzeskommentare zum Rettungsassistentengesetz Hermann Kurtenbach Bodo Gorgass Wolfgang Raps Rettungsassistentengesetz mit Ausbildungs und Prufungsordnung fur Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten Kommentar mit einem ausfuhrlichen Anhang einschliesslich der Rettungsdienstgesetze der Lander Auszuge 2 Aufl Kohlhammer Stuttgart 1997 ISBN 3 17 014817 6 Hans Dieter Lippert Rettungsassistentengesetz RettAssG Gesetz uber den Beruf der Rettungsassistentin und des Rettungsassistenten Rettungsassistentengesetz RettAssG vom 30 Juni 1989 BGBl I S 1384 zuletzt geandert durch Gesetz vom 21 September 1997 BGBl I S 2390 2 Aufl Springer Berlin 1999 ISBN 3 540 65492 5Geschichte des Berufsbildes Nils Kessel Geschichte des Rettungsdienstes 1945 1990 Vom Volk von Lebensrettern zum Berufsbild Rettungsassistent in Medizingeschichte im Kontext Bd 13 Verlag Peter Lang Frankfurt am Main et al 2008 ISBN 978 3 631 56910 8 Rainer Schmidt Vom Laienretter zum Notfallsanitater Zur Entstehung eines Berufsbildes und die Anforderungen an eine moderne bedarfsorientierte Didaktik im Rettungsdienst Bachelor Thesis Carl Remigius Medical School Frankfurt am Main 2019 Siehe auch BearbeitenRettungsfachpersonal RettungsassistentengesetzWeblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Rettungsassistent Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Gesetz uber den Beruf der Notfallsanitaterin und des Notfallsanitaters Berufsbild und gesetzliche Regelungen Deutscher Berufsverband Rettungsdienst e V DBRD Niedersachsisches Ministerium fur Inneres und Sport TVPoD Tarifvertrag fur Praktikanten innen im off Dienst gilt auch fur das Praktikum als Rettungsassistent PDF Rettungsassistent In 10 Schritten zum NotfallsanitaterEinzelnachweise Bearbeiten 32 Abs 1 NotSanG in Verbindung mit 25 NotSan APrV http www bundesaerztekammer de downloads BAEK Stellungnahme Rettungsassistenten pdf Stellungnahme der Bundesarztekammer zur Notkompetenz vom 2 November 1992 http www bundesaerztekammer de downloads Notfallkompetenz Medikamente pdf Stellungnahme der Bundesarztekammer bezuglich Medikamente deren Applikation im Rahmen der Notkompetenz durchgefuhrt werden kann Simon Dorrenbacher Philipp Singler Die Heilkundebefugnis fur nichtarztliches Rettungsdienstpersonal In Medizinrecht Band 39 2021 Nr 6 1 Juni 2021 ISSN 1433 8629 S 505 511 doi 10 1007 s00350 021 5899 6 springer com abgerufen am 9 Marz 2023 Vollzitat Rettungsassistentengesetz vom 10 Juli 1989 BGBl I S 1384 das zuletzt durch Artikel 19 des Gesetzes vom 2 Dezember 2007 BGBl I S 2686 geandert worden ist Gesetz aufgehoben durch Art 5 Satz 2 des Gesetzes vom 22 Mai 2013 BGBL I S 1348 mit Wirkung vom 1 Januar 2015 32 Ubergangsvorschriften 1 Eine Ausbildung zur Rettungsassistentin oder zum Rettungsassistenten die vor Ausserkrafttreten des Rettungsassistentengesetzes vom 10 Juli 1989 BGBl I S 1384 das zuletzt durch Artikel 19 des Gesetzes vom 2 Dezember 2007 BGBl I S 2686 geandert worden ist begonnen worden ist wird nach den Vorschriften des Rettungsassistentengesetzes abgeschlossen a b 32 NotSanGBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4487042 5 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Rettungsassistent amp oldid 231632982