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Dieser Artikel beschreibt die Verwendung des Begriffes in Deutschland Der Begriff Notfallkompetenz in Osterreich wird beim Notfallsanitater Notfallkompetenzen beschrieben Die sogenannte Notkompetenz des Rettungsassistenten ist ein Schlagwort in der deutschen Rettungsdienstausbildung um die Rechtfertigungsgrunde des rechtfertigenden Notstandes und der mutmasslichen Einwilligung ferner den Straftatbestand der unterlassenen Hilfeleistung sowie die Garantenpflicht im Zusammenhang mit Unterlassungsdelikten laienverstandlich zu vermitteln Der Begriff wurde 1992 von der Bundesarztekammer in einem Schreiben aufgegriffen das Rettungsassistenten die Durchfuhrung bestimmter arztlicher Massnahmen empfahl wenn notarztliche Hilfe am Notfallort nicht rechtzeitig zur Verfugung steht Rechtlich ist diese Empfehlung auch weil sie die komplexe Rechtslage weitestgehend vereinfacht bedeutungslos geblieben In der Praxis wird sie jedoch meist befolgt Rechtsprechung zur Frage der Notkompetenz selbst existiert nicht Ein Ansatz zur Normierung einer Art von Notkompetenz besteht seit 2014 in Form des 2a NotSanG Inhaltsverzeichnis 1 Empfehlung der Bundesarztekammer 2 Andere Stellungnahmen 3 Gesetzliche Regelungsansatze 4 Literatur 5 EinzelnachweiseEmpfehlung der Bundesarztekammer BearbeitenDie Bundesarztekammer empfahl Rettungsassistenten die Endotracheale Intubation ohne Relaxierung das Legen von peripheren venosen Zugangen bzw intraossaren Zugangen die Gabe von kristalloiden Losungen Fruhdefibrillation mit Halbautomaten sowie das Verabreichen von ausgewahlten Medikamenten 1 zu gestatten jedoch nur soweit eine minderinvasive Massnahme bereits gescheitert oder nicht erfolgversprechend ist arztliche Hilfe nicht rechtzeitig verfugbar ist die Massnahme zur Lebenserhaltung oder Abwendung schwerer gesundheitlicher Schaden dringend erforderlich und zumutbar ist um Gefahren fur das Leben oder die Gesundheit des Patienten abzuwenden und 2 der Rettungsassistent diese Massnahmen erlernt hat und diese beherrscht Soweit der Patient bei Bewusstsein und einwilligungsfahig ist muss er darauf hingewiesen werden dass der Behandelnde kein Arzt ist Gegen seinen Willen durfen dann keine Massnahmen getroffen werden Andere Stellungnahmen BearbeitenNeben der Bundesarztekammer haben auch andere Gremien Stellung 3 zur Frage der Notkompetenz bezogen die auch Rettungssanitatern oder gar allen hinreichend qualifizierten Personen theoretisch also auch Rettungshelfern und Sanitatern mit entsprechendem Kenntnisstand die Ausubung solcher Notkompetenzmassnahmen erlauben wollen 4 Da die Ausbildung zum Rettungssanitater jedoch deutlich kurzer ist als die Ausbildung zum Rettungsassistenten sollen fur Rettungssanitater deutlich weniger arztliche Massnahmen als Notkompetenzmassnahmen in Betracht kommen als fur Rettungsassistenten Ausnahmen sollen im Einzelfall bei langjahrig in der Notfallrettung tatigen und uberdurchschnittlich fortgebildeten Rettungssanitatern bestehen dies sei jedoch im Einzelfall zu uberprufen Gesetzliche Regelungsansatze Bearbeiten 2a NotSanG erlaubt Notfallsanitaterinnen und Notfallsanitatern die eigenverantwortliche Durchfuhrung auch invasiver heilkundlicher Massnahmen sofern diese erlernt wurden und beherrscht haben sowie diese in einem sog rechtfertigenden Notstand das heisst zur Abwendung von Lebensgefahr oder wesentlicher Folgeschaden erforderlich sind Rechtsprechung zu dieser mit Wirkung vom 4 Marz 2021 eingefuhrten Norm existiert noch nicht Literatur BearbeitenArno Keipke Arztvorbehalt und Notkompetenz im Rettungsdienst PDF 44 kB rechtsanwalt keipke de Streitdarstellung bis 2008 Johannes Brose Aufgaben und Befugnisse nichtarztlichen Rettungsdienstpersonals In VersR 2014 S 1172 ff Giso Hellhammer Hawig Leitlinien bei sog Notkompetenzmassnahmen im Rettungsdienst In MedR 2007 S 214 ff Felix Lubrich Das neue Notfallsanitatergesetz Mehr Rechtssicherheit fur Rettungsfachpersonal MedR 2013 S 221 ff Einzelnachweise Bearbeiten Medikamente deren Applikation im Rahmen der Notkompetenz durchgefuhrt werden kann Memento vom 8 August 2018 im Internet Archive PDF 23 kB Stand 11 Marz 2004 Bundesarztekammer Die Entscheidung uber die Art der Medikamente tragt demnach der arztliche Leiter des Rettungsdienstes Die Bundesarztekammer nennt in ihrer Empfehlung zur Notkompetenz 6 Notfallmedikamente mit Zustandsbildern deren Verabreichung im Rahmen der Notkompetenz durch Rettungsassistenten erfolgen kann dies sind Adrenalin bei der Reanimation und allergischem Schock Beta 2 Sympathomimetika bei obstruktiven Atemwegszustanden Nitroglyzerin als Spray oder Kapsel bei akutem Koronarsyndrom Herzinfarkt Angina Pectoris Anfalle Benzodiazepine bei schweren Krampfanfallen Glucose 40 bei hypoglykamischem Schock und Analgetika Schmerzmittel bei starken Schmerzzustanden Die Empfehlung der Bundesarztekammer dient Rettungsassistenten als Orientierung welche eigentlich arztlichen Massnahmen im Rahmen der Notkompetenz ergreifen werden konnen Beherrscht der Rettungsassistent weitere arztliche Massnahmen und liegen die rechtlichen Voraussetzungen vor kann der Rettungsassistent auch Massnahmen ergreifen welche die Empfehlung nicht umfasst Stellungnahme der Bundesarztekammer zur Notkompetenz von Rettungsassistenten und zur Delegation arztlicher Leistungen im Rettungsdienst PDF 36 kB Bundesarztekammer 2 November 1992 archiviert vom Original am 9 August 2018 abgerufen am 19 Januar 2020 Stellungnahme des BVRD e V zur Notkompetenz Memento vom 21 April 2004 im Internet Archive Empfehlung der Bundesarzte der Hilfsorganisationen ASB DLRG DRK JUH MHD Handeln von Rettungsassistenten sanitatern im Rahmen der Notkompetenz Memento vom 28 April 2016 im Internet Archive PDF 22 kB Erik Hahn Die Bedeutung der Physiotherapeuten Entscheidung des BVerwG fur die Diskussion um das Verhaltnis von HPG und RettAssG im Rahmen der Notkompetenz In Notfall amp Rettungsmedizin 2011 S 51 56 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Dieser Artikel behandelt ein Gesundheitsthema Er dient nicht der Selbstdiagnose und ersetzt nicht eine Diagnose durch einen Arzt Bitte hierzu den Hinweis zu Gesundheitsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Notkompetenz Rettungsdienst amp oldid 229336836