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Als Bergbeamte bezeichnet man alle beim Bergbau angestellten Beamten 1 Im engeren Sinn sind Bergbeamte die vom Staat bestellten Beamten 2 Sie konnen entweder als Mitglieder einer Bergbehorde oder eines Bergamts tatig sein oder selbst eine Bergbehorde bilden 1 3 Bergbeamte sind mit der Ausubung der Rechte und Pflichten die dem Staat bezuglich des Bergbaues auf alle unter das Berggesetz fallenden Mineralien zukommen vertraut 1 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Ausbildung der Bergbeamten 3 Besoldung Bezahlung der Bergbeamten 4 Bergbeamte im Wandel der Zeit 4 1 Von den Anfangen bis in die 2 Halfte des 18 Jahrhunderts 4 2 Ende des 18 Jahrhunderts bis Mitte des 19 Jahrhunderts 4 3 Zweite Halfte des 19 Jahrhunderts bis 21 Jahrhundert 5 Bergbeamte in anderen Landern 6 Einzelnachweise 7 AnmerkungenAllgemeines BearbeitenIn der Regel waren die Aufgaben und Kompetenzen sowie die hierarchische Stellung und Rangfolge der Bergbeamten klar geregelt 4 Es gab aber auch Zeiten und Gegenden in denen ihre Bezeichnungen und die hierarchische Stellung nicht eindeutig geregelt waren 5 So war beispielsweise der hochste Bergbeamte des Landes der Berghauptmann der gelegentlich auch als Oberberghauptmann bezeichnet wurde 6 Grundsatzlich wurden Bergbeamte in zwei Gruppen unterteilt in Bergbeamte von der Feder und Bergbeamte vom Leder 7 Die Bergbeamten von der Feder waren Personen die die Rechte Jura studiert hatten 8 Sie arbeiteten sich erst wahrend ihrer beruflichen Tatigkeit in die Praxis des Berg und Huttenwesens ein 7 Sie waren mit Verwaltungsaufgaben beauftragte Bergbeamte 9 Zu den Bergbeamten von der Feder zahlten der Zehntner der Bergschreiber und der Berggegenschreiber 10 Die Bergbeamten von Leder waren im technischen Bereich tatige Bergbeamte 9 Sie waren die oberen Betriebsbeamten 7 Zu ihnen gehorten die Berggeschworenen der Bergmeister und der Obermarkscheider 10 Im Laufe des 19 Jahrhunderts kam noch eine dritte Gruppe Beamte hinzu die Grubenbeamten Hierzu zahlten die Steiger die Betriebsfuhrer die Werkmeister die Markscheider ANM 1 und die Schichtmeister 11 Diese Beamtengruppe waren keine staatlichen Beamten sondern Privatbeamte dennoch wurden sie zeitweise ohne Mitwirkung der Bergwerkseigentumer vom Bergamt bestellt und vereidigt 12 Ausserlich erkennbar waren Bergbeamte durch die Rangabzeichen an ihrer Uniform die durch weitere Kleidungsstucke wie z B den Schachthut den gefutterten Kniebugel und das mit Tressen oder goldenen Schnuren verzierte Bergleder sowie den speziell geschmuckten Berghakel erweitert wurden 13 Neben bestimmten Rechten hatten Bergbeamte auch bestimmte Verbote zu beachten So war Bergbeamten beispielsweise der Erwerb von Bergwerkseigentum aus ihrem Dienstverhaltnis heraus untersagt 14 Ausbildung der Bergbeamten BearbeitenDie Ausbildung der Bergbeamten erfolgte auf unterschiedliche Art und Weise 7 Die Ausbildung der Betriebsbeamten erfolgte uberwiegend im Erlernen der praktischen bergtechnischen Fertigkeiten und des bergbaulichen theoretischen Wissens 15 Die Bergbeamten von der Feder hatten bereits vor Aufnahme ihrer beruflichen Tatigkeit ein Studium der Rechte abgeschlossen 7 Ausserdem gab es noch die Ausbildung fur die Privat Grubenbeamten die an den Bergschulen erfolgte 11 Die praktischen Fertigkeiten der spateren Betriebsbeamten wurden ihnen in der beruflichen Praxis in der sie als Hauer tatig waren vermittelt Das theoretische Wissen wurde an der Bergschule erlernt 15 Bei den Privat Grubenbeamten erfolgte bereits auf der Bergschule eine Trennung zwischen den kunftigen Steigern und den hoheren Grubenbeamten wie dem Betriebsfuhrer 11 Bis in die erste Halfte des 18 Jahrhunderts legte man bei der Ausbildung der Betriebsbeamten den Fokus auf die praktische Ausbildung die theoretische Schulung beschrankte sich auf die Vermittlung von Kenntnissen der Mechanik 15 Allerdings ging man im Laufe des 18 Jahrhunderts dazu uber den Gruben und Huttenbeamten neben der praktischen auch eine wissenschaftliche Ausbildung zu geben 16 So wurden den Absolventen Kenntnisse uber Arithmetik Geometrie Trigonometrie Mechanik und Hydraulik vermittelt 15 Weitere Facher wie beispielsweise die Geschichte des Bergbaues die Probierkunde die Bergbaukunde die Vermessungskunde und das Bergrecht kamen im Laufe der Jahre hinzu 16 Besoldung Bezahlung der Bergbeamten BearbeitenDie Besoldung der Bergbeamten wurde im Laufe der Jahre in den jeweiligen Bergrevieren unterschiedlich geregelt Bis ins 18 Jahrhundert erfolgte im Harzer Bergbau die Besoldung uber den Zehnt Hinzu kam das Fahrgeld fur die oberen Bergbeamten vom Leder Zudem erhielt der Reviergeschworene von jedem Bohrhauer Ausschlager und Holzarbeiter noch ein sogenanntes Stuffengeld Hinzu kamen noch Revisionsgebuhren fur den Bergschreiber 17 Im Konigreich Hannover erfolgte im 19 Jahrhundert die Besoldung der Bergbeamten aus der Zehnt Casse 7 Ab der zweiten Halfte des 19 Jahrhunderts wurden die Gruppe der Grubenbeamten von den Bergwerksbetreibern direkt besoldet 12 In der ersten Halfte des 20 Jahrhunderts trat die Besoldungsverordnung in Kraft Die Besoldung der Bergbeamten erfolgte von nun an durch den Staat aus dem allgemeinen Steueraufkommen 4 Bergbeamte im Wandel der Zeit BearbeitenDie Namen Titel und Hierarchien der Bergbeamten waren je nach Sprachgebrauch der jeweiligen Region Bergordnung und Zeit unterschiedlich geregelt 5 Dadurch kam es vor dass manche Bergbeamte trotz gleichem Titel mal in der Rangfolge eine hohere mal eine niedrigere hierarchische Stellung hatten als Bergbeamte mit gleichem Titel zu anderen Zeiten 10 Von den Anfangen bis in die 2 Halfte des 18 Jahrhunderts Bearbeiten Bis ins 12 Jahrhundert war das Bergrecht reines Gewohnheitsrecht Bergordnungen die den Umgang mit dem Bergbau und den Bergbau als solches regelten gab es noch nicht 4 Zwar gab es bereits eine Form der Berggerichtsbarkeit durch die Bergschoffenstuhle jedoch wurde erst Anfang des 13 Jahrhunderts das erste Bergrecht von Trient als Gesetz niedergeschrieben 18 Im Jahr 1212 wurde erstmals ein Bergmeister als oberster Leiter eines Bergwerks im Stift Admont erwahnt 5 Im Jahr 1249 wurde das Iglauer Bergrecht erlassen das die Basis fur spatere Bergordnungen bildete 4 Im Freiberger Bergrecht wurde die Funktion des Bergmeisters der auch oberster Verleiher war geregelt In der Kuttenberger Bergordnung wird der konigliche Urburer ANM 2 als hochster Bergbeamter und Bergrichter genannt 19 Die Funktion des Bergrichters und des Bergmeisters sind teilweise nicht immer eindeutig voneinander zu unterscheiden 5 Als weitere Bergbeamte und deren Funktionen nennt Georgius Agricola in seinem Buch vom Berg und Huttenwesen den Berghauptmann die Geschworenen den Bergschreiber den Gegenschreiber den Grubenverwalter und den Grubensteiger 20 Die Aufgabe der gesamten Beamtenschaft bestand im Wesentlichen aus der Verleihung und Vermessung der Langenfelder Einfordern der Steuern und Verwaltungsaufgaben wie das Fuhren von Bergbuchern 19 Hinzu kam die Aufgabe in bergrechtlichen Sachen zu richten 5 Im sachsischen Bergbau wurde seit dem 15 Jahrhundert das Direktionsprinzip eingefuhrt wodurch die technische und wirtschaftliche Leitung des gesamten Bergbaus bei den Bergbeamten lag 4 Die Bergbeamten die allesamt von der Regierung abhingen handelten nur nach den Befehlen der herrschaftlichen Kammer 17 Der Besitz von Berganteilen war ihnen nach den damaligen Bergordnungen ANM 3 verboten 21 Bei Problemen der Gewerkschaften egal ob technischer oder administrativer Art bekamen die Gewerken von den Bergbeamten keine Unterstutzung 17 Die Gewerken hatten wo notig Zubusse zu zahlen und erhielten unter bestimmten Voraussetzungen eine Gewinnzahlung 4 Zu Beginn des 17 Jahrhunderts kam es zu einer Erorterung mit dem jeweiligen Landesherrn uber Nachteil und Nutzen von Kuxbesitzen durch Bergbeamte 21 Im Laufe des 17 Jahrhunderts entwickelte sich fur den Bergbau aus den Aufgaben der Bergbeamten ein komplexes staatliches Abgaben und Lenkungssystem 4 Die Gewerken wurden nun auch zur Finanzierung neugegrundeter staatlicher Behorden in Form eines Quatembergeldes herangezogen 22 Seit dem Jahr 1680 war es den Bergbeamten in den Bergrevieren des Oberharzes gestattet sich auch als sogenannte Beamten Gewerke zu betatigen 21 Durch die standigen neueren staatlichen Abgaben gingen die Gewerken dazu uber in ihren Gruben Raubbau zu betreiben was wiederum dazu fuhrte dass z B im Jahr 1737 eine renovierte Form der Cleve Markischen Bergordnung erlassen wurde 22 Ende des 18 Jahrhunderts bis Mitte des 19 Jahrhunderts Bearbeiten Im Jahr 1792 erfolgte mit der Grundung des Westfalischen Oberbergamtes in Teilen Preussens eine Neugliederung der Bergbehorde 12 Im Jahr 1794 trat das Allgemeine Landrecht in Kraft wodurch ausser in Sachsen nun auch in gesamt Preussen das Direktionsprinzip eingefuhrt wurde 4 Die Folge dieses uberregulierten Bergbaus war dass es eine grosse Anzahl an Bergbeamten bedurfte 7 Mittlerweile gab es uber 60 unterschiedliche obere Bergbeamtenrange 9 Diese wurden auch als Bergofficianten ANM 4 bezeichnet 13 Hinzu kamen noch einmal uber 40 untere Beamtenrange ANM 5 die in drei Klassen unterteilt waren und als Unteroffizianten bezeichnet wurden 9 Dies lag unter anderem auch daran dass es Kontrollbeamte gab die die Arbeit der anderen Beamten kontrollierten wie z B den Einfahrer der auch die Berggeschworenen kontrollierte 10 Um die Grubenbeamten und Bergleute disziplinieren zu konnen trat in der Mitte der ersten Halfte des 19 Jahrhunderts eine Anweisung in Kraft nach der die Revierbeamten Bestrafungen gegen die Grubenbeamten und die Bergleute aussprechen konnten 23 Im Jahr 1839 trat eine Instruktion fur die koniglichen Revierbeamten der Steinkohlenreviere Preussens in Kraft 12 In dieser Instruktion wurde der gesamte Geschaftsbereich der Revierbeamten die Leitung und der Haushalt des Grubenbetriebs die Verhutung und Regelung von Schaden durch Wasser und von Grundschaden die Leitung des Knappschaftswesens und die Bergpolizei geregelt 24 Es fanden nun regelmassige Generalbefahrungen von Seiten der Bergbehorde im gesamten Bergrevier statt um die Ergebnisse des zuruckliegenden Jahres zu kontrollieren 12 Samtliche dieser Regelungen waren letztendlich eine staatliche Bevormundung der Bergwerksbesitzer durch die Bergbeamten 25 Dadurch wurde eine Unternehmensfuhrung durch die Bergwerksbesitzer unterbunden was einen weiteren Ausbau des Bergbaus verhinderte 4 Zweite Halfte des 19 Jahrhunderts bis 21 Jahrhundert Bearbeiten In der zweiten Halfte des 19 Jahrhunderts kam es zu mehreren die Regulierung des Bergbaus betreffende Gesetzesanderungen 25 Fur die erste Instanz der Bergbehorde waren nun die Revierbeamten mit dem Titel Bergmeister fruher auch Berggeschworner Bergrat fur die zweite Instanz die Oberbergamter deren Direktor der Berghauptmann deren Mitglieder Oberbergrate bez Geheime Bergrate waren zustandig 26 Durch den Wegfall des Direktionsrechtes und die Einfuhrung des Inspektionsprinzips wurden die Aufgaben und Kompetenzen der Bergbeamten reduziert 12 Insbesondere hatten die Bergbeamten nicht mehr bei der Betriebs und Vermogensverwaltung der Bergwerke mitzuwirken 14 Die Bergbeamten hatten sich von nun an nur um bergpolizeiliche Belange wie die Sicherheit und Gesundheit der Bergleute die Sicherheit der Grubenbaue und den Schutz der Tagesoberflache zu kummern 12 Durch die Gesetzesanderungen und die dadurch bedingte Reorganisation der Bergbauburokratie wurden eine Vielzahl von Bergbeamten in den Bergbehorden nicht mehr benotigt Diese wurden dann wenn es moglich und notig war mit der Leitung der Bergwerke betraut Die Steiger wurden vom Staatsbeamten zum Privatbeamten 27 Trotz der voranschreitenden Reorganisation der Bergbehorden und des Abbaus von Bergbeamten kam es auch in den 1880er Jahren noch zu Ernennung der Oberhuttenmeister zu Staatsbeamten 15 Auch bei den hoheren Bergbeamten wurde bis in die erste Halfte des 20 Jahrhunderts noch viele Titel verliehen und somit eine in funf Klassen unterteilte Amterhierarchie ANM 6 geschaffen Dieses wurde erst ab dem Jahr 1919 durch eine Regelung geandert nach der Titel nur verliehen werden durften wenn sie ein Amt oder einen Beruf bezeichneten 4 Fur die Grubenbeamten Privatbeamten bedeutete die Gesetzesanderung dass sie nun ohne eine Einlassung des Bergamtes einen Vertrag mit den Bergwerkseigentumern schliessen mussten welcher dem freien Ubereinkommen uberlassen war 19 Dadurch waren die Grubenbeamten der Willkur der Bergwerkseigentumer uberlassen Gegen Ende des 19 Jahrhunderts kam es zu zwei grossen Bergarbeiterstreiks demzufolge die Steiger Anfang des 20 Jahrhunderts eine eigene Berufsorganisation den Steigerverband grundeten 28 Im Verlauf des 20 Jahrhunderts wurde aus den Privatbeamten technische Angestellte 27 Bergbeamte in anderen Landern BearbeitenIn Norwegen waren als Bergbeamte mehrere Assessoren tatig die einem Oberberghauptmann unterstellt waren Fur Verwaltung der Betriebsangelegenheiten und die Juristication gab es zur Unterstutzung noch einen Oberbergamtschreiber 13 In Osterreich sind als Bergbeamte der Berghauptmann und die Referenten der Berghauptmannschaft tatig zudem noch mehrere Inspektionsbeamte die in Zusammenarbeit die Sicherheit der Bergwerksbetriebe beaufsichtigen 29 In Schweden war das Bergkollegium Bergcollegium als oberste Verwaltungs und Justizbehorde zustandig dem die zwolf schwedischen Bergamter unterstanden Das Bergkollegium bestand aus dem Prasidenten dem Viceprasidenten mehreren Bergraten und Assessoren einem Sekretar einem Kammerer und mehreren Notaren und Advokatsfiskalen Als niedere Bergbeamte waren Obersteiger und Steiger tatig 13 In Oberschlesien war die konigliche Zentralverwaltung zu Zabrze fur die Berginspektionen der koniglichen Steinkohlenwerke zustandig deren Leiter konigliche Bergwerks Hutten oder Salinendirektoren Bergrate waren 26 In Ungarn wurden die Grubenvorsteher von den Gewerkschaften gewahlt und den Berggerichten zur Verpflichtung vorgestellt Die Bergbehorden werden nur auf Anregung der Gewerkschaften tatig sie erhalten jahrlich von den Gewerken ein Verzeichnis uber die Personen und die Kosten der einzelnen Bergwerke 13 Einzelnachweise Bearbeiten a b c Heinrich Veith Deutsches Bergworterbuch mit Belegen Verlag von Wilhelm Gottlieb Korn Breslau 1871 Johann Samuel Schroter Mineralisches und Bergmannisches Worterbuch uber Rahmen Worte und Sachen aus der Mineralogie und Bergwerkskunde Erster Band bei Barrentrapp und Wenner Frankfurt am Main 1789 Erklarung aller Kunstworter und Redensarten bey den Bergwerken und Hutten Arbeiten nach alphabetischer Ordnung in zwey Theilen Mit einer kurzen Vorrede neue Auflage in Commission bey C G Fleckeisen Helmstedt 1802 a b c d e f g h i j Barbara Dorothea Michels Fachbeamtentum und burgerliche Vergesellschaftung der Berg und Huttenmannische Verein Dissertationsschrift an der Ruhr Universitat Bochum Bochum 2012 S 28 47 a b c d e Georg Schreiber Der Bergbau in Geschichte Ethos und Sakralkultur Springer Fachmedien GmbH Wiesbaden 1962 ISBN 978 3 663 00242 0 S 496 523 535 L Wurkert W Haan Hrsg Die Stadt und Landesschule Eine Sammlung aller Schulwissenschaften fur Lehrer und Schuler nach den besten Quellen und Hilfsmitteln fur mittlere und hohere Classen Verlag von Otto Wigand Leipzig 1837 S 305 308 a b c d e f g W Lehzen Hannover s Staatshaushalt Erster Theil Die Einnahmen Hahn sche Hofbuchhandlung Hannover 1853 S 106 110 Der allzeit fertige Bergmann von der Feder Das ist ein nach bergmannischen Stylo eingerichtetes Brieff Buch Gerlachische Buchhandlung Dresden 1730 S 19 35 a b c d Wilfried Liessmann Historischer Bergbau im Harz 3 vollstandig uberarbeitete und erweiterte Auflage Springer Verlag Berlin und Heidelberg 2010 ISBN 978 3 540 31327 4 S 34 35 a b c d W Rothert Die leitenden Beamten der Bergstadt Clausthal von der altesten Zeit bis zur Gegenwart Festschrift zur 31 Jahresversammlung des Harzvereins fur Altertum und Geschichte Grosse sche Buchhandlung Clausthal 1898 S 5 13 a b c I Romer Die preussischen Bergschulen Verlag von Eduard Trewendt Breslau 1864 S 6 8 a b c d e f g Walter Gantenberg Rolf Kohling Wilhelm Spieker Kohle und Stahl bestimmten ihr Leben Der Bergbau im Wattenscheider Suden 1 Auflage Klartext Verlag Essen 2000 ISBN 3 88474 281 7 S 25 30 a b c d e Der belehrende Bergmann Ein falsliches Lese und Bilderbuch fur Kinder und Erwachsene Lehrer und Laien besonders aber fur Junglinge welche sich von den Arbeiten Festlichkeiten und Gebrauchen des Bergmanns von der bergmannischen Verfassung und ihren Chargen den fossilen Lagerstatten etc einen deutlichen Begriff verschaffen wollen Verlag von Robert Friese Leipzig 1850 S 77 101 a b Hermann Brassert Hrsg Zeitschrift fur Bergrecht Sechszehnter Jahrgang bei Adolph Warens Bonn 1875 S 470 485 a b c d e Karl August Tolle Die Lage der Berg und Huttenarbeiter im Oberharze Unter Berucksichtigung der geschichtlichen Entwicklung der gesammten Bergarbeiter Verhaltnisse Puttkammer amp Muhlbrecht Buchhandlung fur Staats und Rechtswissenschaft Berlin 1892 S 49 53 a b H Banniza F Klockmann A Lengemann A Sympher Hrsg Das Berg und Huttenwesen des Oberharzes Aus Anlass des VI Allgemeinen deutschen Bergmannstages zu Hannover Verlag von Ferdinand Enke Stuttgart 1895 S 315 322 a b c Johann Carl Freiesleben Bergmannische Bemerkungen uber den merkwurdigsten Theil des Harzes Der Bemerkungen uber den Harz Erster Theil Schaferische Buchhandlung Leipzig 1795 S 377 380 R Willecke G Turner Grundriss des Bergrechts 2 neubearbeitete und erweiterte Auflage Springer Verlag Berlin Heidelberg New York Berlin 1970 S 11 18 145 149 a b c Adolf Arndt Kuno Frankenstein Hrsg Hand und Lehrbuch der Staatswissenschaften in selbstandigen Banden Erste Abteilung Volkswirtschaftslehre XI Band Bergbau und Bergbaupolitik Verlag von C L Hirschfeld Leipzig 1894 S 27 38 78 82 Georg Agricola Zwolf Bucher vom Berg und Huttenwesen In Kommission VDI Verlag GmbH Berlin 1928 S 72 78 a b c Historische Kommission fur Niedersachsen und Bremen Hrsg Niedersachsisches Jahrbuch fur Landesgeschichte Neue Folge der Zeitschrift des Historischen Vereins fur Niedersachsen Band 80 Verlag Hahnsche Buchhandlung Hannover 2008 ISBN 978 3 7752 3380 4 S 321 a b Karl Heinz Bader Karl Rottger Manfred Prante 250 Jahre markischer Steinkohlenbergbau Ein Beitrag zur Geschichte des Bergbaues der Bergverwaltung und der Stadt Bochum Studienverlag Dr N Brockmeyer Bochum 1987 ISBN 3 88339 590 0 S 30 84 118 119 Anweisung in welchen Fallen und wie die Grubenbeamten und Bergleute von den koniglichen Revierbeamten zu bestrafen sind Gedruckt bei G D Badeler Essen 1824 S 2 8 Instruction fur die koniglichen Revierbeamten der Steinkohlenreviere Gedruckt bei G D Badeler Essen 1839 S 1 4 a b Verein fur bergbauliche Interessen im Oberbergamtsbezirk Dortmund Hrsg Wirtschaftliche Entwicklung des Niederrheinisch Westfalischen Steinkohlen Bergbaues in der zweiten Halfte des 19 Jahrhunderts Erster Teil Springer Verlag Berlin Heidelberg 1904 S 29 43 a b Meyers Grosses Konversations Lexikon 6 Auflage Band 2 Bibliographisches Institut Leipzig Wien 1905 S 670 a b Helmuth Trischler Steiger im deutschen Bergbau Zur Sozialgeschichte der technischen Angestellten 1815 1945 Beck Munchen 1986 ISBN 3 406 32995 0 S 13 20 47 72 76 93 127 129 176 257 324 336 Otto Hue Die Bergarbeiter Historische Darstellung der Bergarbeiter Verhaltnisse von der altesten bis in die neueste Zeit Verlag von J H W Dietz Nachf Stuttgart 1913 S 664 666 K k Ackerbauministerium Hrsg Die Bergwerks Inspektionen in Osterreich Berichte der k k Bergbehorden uber ihre Tatigkeit im Jahre 1902 bei Handhabung der Bergpolizei und Beaufsichtigung der Bergarbeiterverhaltnisse Elfter Jahrgang Druck und Verlag der kaiserlich koniglichen Hof und Staatsdruckerei Wien 1906 S 1 14 Anmerkungen Bearbeiten Die Markscheider mit Ausnahme der bei den Oberbergamtern angestellten Bezirksmarkscheider Oberbergamtsmarkscheider waren in einzelnen Staaten Preussen etc nicht Beamte sondern wie die Feldmesser Gewerbtreibende auf welche die Vorschriften der Gewerbeordnung Anwendung fanden Quelle Meyers Grosses Konversations Lexikon 6 Auflage Band 2 Bibliographisches Institut Leipzig Wien 1905 Der Urburer auch als Urbarer bezeichnet war ein Bergbeamter der fur die Einbeziehung der Urbar zustandig war Die Urbar oder Urbur war vergleichbar mit dem Bergwerkszehnt und Namensgeber fur die Berufsbezeichnung des Urburers Der Urburer war in seinen Aufgaben somit auch vergleichbar mit dem Zehntner Quelle Heinrich Veith Deutsches Bergworterbuch mit Belegen Nach der Bergordnung Heinrich des Jungeren aus dem Jahr 1550 war es den obersten Bergbeamten ohne ausdruckliche Genehmigung des Landesherrn wahrend ihrer Amtszeit verboten Bergteile zu besitzen Auch fur die Beamten am Rammelsberg und im Oberharz war im 16 Jahrhundert bis ins Jahr 1620 der Besitz von Bergteilen untersagt Quelle Historische Kommission fur Niedersachsen und Bremen Hrsg Niedersachsisches Jahrbuch fur Landesgeschichte Zu den Offizianten oberen Bergbeamten gehorten der Oberbergmeister der Zehntner der Bergschreiber der Berggegenschreiber der Bergsyndicus der Obermarkscheider der Munzwardein der Einfahrer die Berggeschworenen und Obergeschworenen der Bergmeister und die Vertreter der jeweiligen Amter sowie weitere Revisoren Quelle Wilfried Liessmann Historischer Bergbau im Harz 3 Auflage Springer Verlag Berlin und Heidelberg 2010 Zu den unteren Bergbeamten gehorten der Obersteiger der Fahrsteiger und samtliche Unterbeamte aus der Gruppe der Steiger wie beispielsweise die Pochsteiger die Stollensteiger die Gaipelsteiger die Kunststeiger und Untersteiger wie die Kunstuntersteiger die Vizepochsteiger die Grabensteiger und andere Quelle Wilfried Liessmann Historischer Bergbau im Harz 3 Auflage Springer Verlag Berlin und Heidelberg 2010 Die unterste Rangstufe bildeten die Rate funfter Klasse Zu ihnen gehorten Bergassessoren die Berginspektoren und Bergrevierbeamten Die vierte Rangstufe wurde von den Oberbergraten der Oberbergamter gebildet Die dritte Rangstufe war eine Zwischenstufe auf denen die Vertreter der Berghauptleute waren Ausserdem befanden sich auf dieser Rangstufe die vortragenden Rate der Bergabteilung des Handelsministerium geheime Bergrate sowie die Vorsitzenden der Bergwerksdirektionen und die Direktoren der Ober und Unterharzer Berg und Huttenwerke Die Rangstufe 2 wurde von den Berghauptleuten und den Oberbergraten vortragende Rate gebildet In der obersten Rangstufe befanden sich die wirklichen Geheimrate und der Oberberghauptmann Quelle Barbara Dorothea Michels Fachbeamtentum und burgerliche Vergesellschaftung der Berg und Huttenmannische Verein Bochum 2012 Normdaten Sachbegriff GND 7762580 8 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bergbeamter amp oldid 234448492