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Das Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus vom 5 Marz 1946 kurz Befreiungsgesetz wurde vom Landerrat des amerikanischen Besatzungsgebietes als Gesetz Nr 104 verabschiedet und sollte im Sinne der Entnazifizierung alle Deutschen die die nationalsozialistische Gewaltherrschaft aktiv unterstutzt hatten von der Einflussnahme auf das offentliche wirtschaftliche und kulturelle Leben ausschliessen und zur Wiedergutmachung verpflichten Die Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus wurde von den Alliierten seit der Potsdamer Konferenz als unerlassliche Vorbedingung fur den politischen wirtschaftlichen und kulturellen Wiederaufbau angesehen Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus Befreiungsgesetz Das Gesetz kam auf Initiative des amerikanischen Militargouverneurs Lucius D Clay zustande und regelte das Spruchkammerverfahren in Bayern Gross Hessen und Wurttemberg Baden Zustandig fur die Durchfuhrung des Gesetzes war in Bayern der Staatsminister fur Sonderaufgaben Die zustandigen Minister in Wurttemberg Baden waren vom 7 April 1946 bis 3 Februar 1948 Gottlob Kamm SPD und vom 3 Februar 1948 bis 3 Oktober 1948 Walter Koransky beauftragt Im Laufe des Jahres 1946 wurde das Befreiungsgesetz auf alle Besatzungszonen ubertragen 1 Vorausgegangen waren das Gesetz Nr 8 der Militarregierung in der amerikanischen Besatzungszone zur Befreiung auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft vom 26 September 1945 2 sowie die Kontrollratsdirektive Nr 24 vom 12 Januar 1946 zur Entfernung von Nationalsozialisten und Personen die den Bestrebungen der Alliierten feindlich gegenuberstehen aus Amtern und verantwortlichen Stellungen 3 Inhaltsverzeichnis 1 Inhalt 1 1 Grundsatze 1 1 1 Verantwortliche Personen 1 1 2 Suhnemassnahmen 1 2 Der Minister 1 3 Spruchkammerverfahren 1 3 1 Meldeverfahren 1 3 2 Antragsverfahren 1 4 Gesetzliches Tatigkeits und Beschaftigungsverbot 1 5 Schlussbestimmungen 2 Entnazifizierungseinstufungen im Bundesgebiet 3 Vermogenseinziehung zur Wiedergutmachung 4 Siehe auch 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseInhalt BearbeitenDas Gesetz umfasst 67 Artikel und eine Anlage die aus einem Teil A und einem Teil B besteht und einen Teil des Gesetzes bildet I Abschnitt Grundsatze Art 1 bis 22 II Abschnitt Der Minister Art 23 bis 57 III Abschnitt Gesetzliches Tatigkeits und Beschaftigungsverbot Art 58 bis 61 IV Abschnitt Ubergangsbestimmungen Art 62 V Abschnitt Schlussbestimmungen Art 63 bis 67 AnlageGrundsatze Bearbeiten Verantwortliche Personen Bearbeiten nbsp Spruch der Stuttgarter Spruchkammer im Januar 1946 Der Betroffene ist Entlasteter Das Verfahren wird eingestellt Alle Personen die die nationalsozialistische Gewaltherrschaft aktiv unterstutzt oder sich durch Verstosse gegen die Grundsatze der Gerechtigkeit und Menschlichkeit oder durch eigensuchtige Ausnutzung der dadurch geschaffenen Zustande verantwortlich gemacht haben sollten von der Einflussnahme auf das offentliche wirtschaftliche und kulturelle Leben ausgeschlossen und zur Wiedergutmachung verpflichtet werden Art 1 Zur gerechten Beurteilung der Verantwortlichkeit und zur Heranziehung zu Suhnemassnahmen wurden folgende Gruppen gebildet Art 4 Hauptschuldige Belastete Aktivisten Militaristen Nutzniesser Minderbelastete Bewahrungsgruppe Mitlaufer Entlastete Art 5 bis 13 enthalten Legaldefinitionen der einzelnen Gruppen Hauptschuldiger ist gem Art 5 Wer aus politischen Beweggrunden Verbrechen gegen Opfer oder Gegner des Nationalsozialismus begangen hat wer im Inlande oder in den besetzten Gebieten auslandische Zivilisten oder Kriegsgefangene volkerrechtswidrig behandelt hat wer verantwortlich ist fur Ausschreitungen Plunderungen Verschleppungen oder sonstige Gewalttaten auch wenn sie bei der Bekampfung von Widerstandsbewegungen begangen worden sind wer sich in einer fuhrenden Stellung der NSDAP einer ihrer Gliederungen oder eines angeschlossenen Verbandes oder einer anderen nationalsozialistischen oder militaristischen Organisation betatigt hat wer sich in der Regierung des Reiches eines Landes oder in der Verwaltung der fruher besetzten Gebiete in einer fuhrenden Stellung betatigt hat wie sie nur von fuhrenden Nationalsozialisten oder Forderern der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft bekleidet werden konnte wer sonst der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft ausserordentliche politische wirtschaftliche propagandistische oder sonstige Unterstutzung gewahrt hat oder wer aus seiner Verbindung mit der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft fur sich oder andere sehr erheblichen Nutzen gezogen hat wer in der Gestapo dem SD der SS Geheimen Feld oder Grenzpolizei fur die nationalsozialistische Gewaltherrschaft aktiv tatig war wer sich in einem Konzentrationslager oder Arbeitslager oder in einer Haft Heil oder Pflegeanstalt an Totungen Folterungen oder sonstigen Grausamkeiten in irgendeiner Form beteiligt hat wer aus Eigennutz oder Gewinnsucht aktiv mit der Gestapo SS SD oder ahnlichen Organisationen zusammengearbeitet hat indem er Gegner der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft denunzierte oder sonst zu ihren Verfolgungen beitrug Suhnemassnahmen Bearbeiten In Art 14 ff folgen die Suhnemassnahmen die nach dem Mass der Verantwortung und zur Ausschaltung des Nationalsozialismus und des Militarismus aus dem Leben unseres Volkes und zur Wiedergutmachung des angerichteten Schadens zu verhangen sind Nach Art 15 sind gegen Hauptschuldige folgende Suhnemassnahmen zu verhangen Sie werden auf die Dauer von mindestens 2 und hochstens 10 Jahren in ein Arbeitslager eingewiesen um Wiedergutmachungs und Aufbauarbeiten zu verrichten Politische Haft nach dem 8 Mai 1945 kann angerechnet werden Korperlich Behinderte sind entsprechend ihrer Leistungsfahigkeit zu Sonderarbeit heranzuziehen ihr Vermogen ist als Beitrag zur Wiedergutmachung einzuziehen Es ist nur der Betrag zu belassen der unter Berucksichtigung der Familienverhaltnisse und der Erwerbsfahigkeit zum notdurftigen Lebensunterhalt erforderlich ist Sie unterliegen laufenden Sonderabgaben zu einem Wiedergutmachungsfond soweit sie Einkommen beziehen sie sind dauernd unfahig ein offentliches Amt einschliesslich des Notariats und der Anwaltschaft zu bekleiden sie verlieren ihre Rechtsanspruche auf eine aus offentlichen Mitteln zahlbare Pension oder Rente sie verlieren das Wahlrecht die Wahlbarkeit und das Recht sich irgendwie politisch zu betatigen und einer politischen Partei als Mitglied anzugehoren sie durfen weder Mitglieder einer Gewerkschaft noch einer wirtschaftlichen oder beruflichen Vereinigung sein es wird ihnen auf die Dauer von mindestens 10 Jahren untersagt a in einem freien Beruf oder selbstandig in einem Unternehmen oder gewerblichen Betrieb jeglicher Art tatig zu sein sich daran zu beteiligen oder die Aufsicht oder Kontrolle hieruber auszuuben b in nicht selbstandiger Stellung anders als in gewohnlicher Arbeit beschaftigt zu werden c als Lehrer Prediger Redakteur Schriftsteller oder Rundfunk Kommentator tatig zu sein sie unterliegen Wohnungs und Aufenthaltsbeschrankungen und konnen zu gemeinnutzigen Arbeiten herangezogen werden sie verlieren alle ihnen erteilten Approbationen Konzessionen und Berechtigungen sowie das Recht einen Kraftwagen zu halten Gegen Entlastete wurden keine Suhnemassnahmen verhangt und das Verfahren eingestellt Entlastet war gem Art 13 wer trotz seiner formellen Mitgliedschaft oder Anwartschaft oder eines anderen ausseren Umstandes sich nicht nur passiv verhalten sondern nach dem Mass seiner Krafte aktiv Widerstand gegen die nationalsozialistische Gewaltherrschaft geleistet und dadurch Nachteile erlitten hat Die strafgerichtliche Verfolgung stand einem Verfahren wegen der gleichen Tat nach dem Befreiungsgesetz nicht entgegen Jedoch konnten bei der Auferlegung von Suhnemassnahmen Strafen die wegen der gleichen Handlung in einem Strafverfahren verhangt worden waren berucksichtigt werden Art 22 Der Minister Bearbeiten nbsp Siegelmarke des Ministeriums fur politische Befreiung Wurttemberg BadenDie Ministerprasidenten sollten einen Minister fur politische Befreiung ernennen der Ausfuhrungsvorschriften zu diesem Gesetz erlasst Er musste seit langem Gegner der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und des Militarismus sein fur die Demokratie eintreten und sich zu den Grundsatzen des Gesetzes bekennen In Bayern wurde z B das Bayerische Staatsministerium fur Sonderaufgaben errichtet 4 5 Vergleichbare Ministerien existierten auch in Hessen und Wurttemberg Baden Fur den ersten Rechtszug wurden in den Stadt und Landkreisen Spruchkammern gebildet fur den zweiten Rechtszug Berufungskammern Die Vorsitzenden ihre Vertreter die Beisitzer der Kammern und die offentlichen Klager wurden durch den Minister fur politische Befreiung bestellt Alle Personen die mit der Durchfuhrung des Gesetzes beauftragt wurden mussten als Gegner des Nationalsozialismus und Militarismus bekannt personlich unbescholten und gerechtdenkend sein Art 28 Spruchkammerverfahren Bearbeiten Hauptartikel Spruchkammerverfahren Meldeverfahren Bearbeiten Jeder Deutsche uber 18 Jahren hatte einen Meldebogen auszufullen und bei dem fur die zustandige Spruchkammer bestellten offentlichen Klager einzureichen Art 3 6 Im Meldebogen waren neben den personlichen Angaben vor allem die Mitgliedschaft in der NSDAP und ihren Organisationen sowie bestimmte berufliche Tatigkeiten etwa als hoherer Beamter in der NS Verwaltung oder als Richter oder Staatsanwalt beim Volksgerichtshof bei Sondergerichten Partei SS und SA Gerichten oder Standgerichten offenzulegen nbsp Ausfullen von Fragebogen in einem Internierungslager der britischen Besatzungszone Hamburg 1945 nbsp Meldebogen des Karl FiehlerDer offentliche Klager prufte die Meldebogen und leitete Ermittlungen von Amts wegen ein Art 33 Zur Beurteilung der Frage ob eine Person als Hauptschuldiger oder Belasteter anzusehen ist zog er die Anlage zum Befreiungsgesetz heran Die Mitgliedschaft oder Tatigkeit fur die dort aufgefuhrten NS Organisationen begrundete eine entsprechende widerlegliche Vermutung In diesem Zusammenhang bediente man sich der zum Grossteil erhaltenen Liste von NSDAP Parteimitgliedsnummern mit uber 10 Millionen Mitglieder Karten die am 20 Mai 1945 in der Papierfabrik Josef Wirth in Freimann bei Munchen im Zentralarchiv der NSDAP entdeckt worden waren und dort eingestampft werden sollten Hans Huber der Geschaftsfuhrer der Papiermuhle verzogerte jedoch die Vernichtung 7 Alle Behorden des Staates der Gemeinden und der Polizeiverwaltung sowie die Selbst und Sonderverwaltungen hatten den mit dem Vollzug des Gesetzes betrauten Stellen Rechtshilfe zu leisten Art 56 Falsche oder irrefuhrende Angaben sowie das Verschleiern erheblicher Tatsachen war strafbar Art 65 Gegen Hauptschuldige und Belastete wurde mundlich verhandelt Gegen Minderbelastete und Mitlaufer wurde im schriftlichen Verfahren entschieden Gegen Entlastete stellte der offentliche Klager das Verfahren ein Gegen die Einstufung des offentlichen Klagers trug der Betroffene die Beweislast Art 43 d h er musste den Beweis dafur antreten in eine gunstigere Gruppe eingestuft zu werden Bei der Entscheidung uber die Zuweisung des Betroffenen in die Gruppen Verantwortlicher sollte die die Kammer insbesondere berucksichtigen Art 39 Zu Ungunsten des Betroffenen eifriges personliches Eintreten fur nationalsozialistische Ideen und Massnahmen Ausnutzung eines Vorgesetztenverhaltnisses zu politischen Zwecken unter anderem Druck auf Abhangige zum Eintritt in die NSDAP oder ihre Gliederungen Anwendung von politischem Druck zur Erreichung privater Ziele korperliche Misshandlung oder Bedrohung von politischen Gegnern unsoziales oder rohes Verhalten gegenuber politischen Gegnern wirtschaftlich Schwacheren insbesondere Abhangigen z B gegenuber auslandischen Arbeitern oder gegenuber rassischen oder religiosen Minderheiten Bedrohung von Beamten zur Erzwingung oder Unterlassung von Amtshandlungen Zu Gunsten des Betroffenen Austritt aus der NSDAP und ihrer Gliederungen vor dem 30 Januar 1933 oder spater durch personliche Erklarung unter Verhaltnissen in denen Mut dazu gehorte und Ausschluss aus der NSDAP und ihrer Gliederungen wenn dieser wegen Widerstandes gegen Parteiforderungen und nicht wegen ehrenruhrigen Verhaltens erfolgte Spaterer Wiedereintritt hebt die Wirkung einer solchen Austrittserklarung oder eines Ausschlusses auf nachweisbare Zusammenarbeit mit einer Widerstandsbewegung oder mit anderen gegen die nationalsozialistische Gewaltherrschaft gerichteten Bewegungen wenn dieser Widerstand auf antinationalsozialistischen und antimilitaristischen Beweggrunden beruhte nachweisbare regelmassige offentliche Teilnahme an den Veranstaltungen einer anerkannten Religionsgesellschaft sofern klar erwiesen ist dass diese Teilnahme eine Ablehnung des Nationalsozialismus bedeutete nachweisbare wiederholte Forderung und Unterstutzung von Opfern und Gegnern des Nationalsozialismus sofern sie auf antinationalsozialistischen Beweggrunden beruhte nachweisbare politische Verfolgung oder Unterdruckung durch die nationalsozialistische Gewaltherrschaft wegen antinationalsozialistischer Tatigkeit oder Haltung trotz Zugehorigkeit zur NSDAP oder einer ihrer Gliederungen Der Spruch der Kammer qualifizierte den Betroffenen als Hauptschuldigen Belasteten Minderbelasteten Bewahrungsgruppe Mitlaufer oder Entlasteten und ordnete die gebotenen Suhnemassnahmen an Art 41 Gegen die Einreihung in eine Gruppe als auch gegen die Festsetzung von Suhnemassnahmen war Berufung moglich Auf Grund neuer wesentlicher Tatsachen oder Beweismittel konnte das Verfahren auf Antrag wieder aufgenommen werden Art 46 bis 48 Ausgeschlossen war jedoch eine Verfassungsbeschwerde 8 Die in Art 139 GG genannten Befreiungsgesetze sind an keine Ubereinstimmung mit den Grundrechten gebunden und unterliegen somit nicht der Nachprufung des Bundesverfassungsgerichts auf ihre Verfassungsmassigkeit 8 Rechtskraftige Entscheidung uber die Einreihung des Betroffenen und die von ihm verwirkten Suhnemassnahmen wurden in seinen Personalausweis und in ein hierfur angelegtes Register eingetragen Art 51 Dem Minister fur politische Befreiung war ein umfassendes Prufungs und Gnadenrecht vorbehalten Art 52 bis 54 Antragsverfahren Bearbeiten Es konnte gem Art 32 auch ein Verfahren nach dem Befreiungsgesetz beantragt werden von dem Minister fur politische Befreiung und seine Beauftragten dem offentliche Klager dem Burgermeister der gegenwartigen und der fruheren Wohngemeinde bei Beamten und Angestellten der offentlichen Verwaltung die oberste im Lande befindliche Dienstbehorde der Verletzte sofern er durch den Betroffenen im Einzelfall unmittelbar geschadigt ist den Gewerkschaften Berufs und Standesvertretungen und den im Landesmassstab zugelassenen politischen Parteien sowie jede andere zugelassene Organisation dem Betroffenen selbst oder seinem gesetzlicher Vertreter War der Betroffene als Hauptschuldiger oder Belasteter anzusehen und bereits tot so konnte auf Anordnung des Ministers fur politische Befreiung dennoch ein Verfahren zur ganzen oder teilweisen Einziehung des im Lande gelegenen Nachlasses ohne Rucksicht auf die gesetzliche Erbfolge oder letztwillige Verfugungen durchgefuhrt werden Art 37 Aufgrund dieser Bestimmung wurde auf Antrag des bayerischen Staatsministeris fur Sonderaufgaben Ludwig Hagenauer mit Entscheidung der Spruchkammer Munchen vom 15 Oktober 1948 das private Vermogen Adolf Hitlers als Beitrag zur Wiedergutmachung eingezogen und dem Freistaat Bayern ubertragen 9 10 Gesetzliches Tatigkeits und Beschaftigungsverbot Bearbeiten Nach dem Gesetz Nr 8 vom 26 September 1945 geltende Beschaftigungs und Betatigungsverbote galten bis zur rechtskraftigen Entscheidung einer Spruchkammer fort Personen deren Beschaftigung oder Tatigkeit von der Militarregierung auf Grund des Gesetzes Nr 8 einstweilen genehmigt worden war durften bis zur rechtskraftigen Entscheidung durch die Kammer weiter tatig sein Nach Entscheidung der Kammer bestimmten sich die Beschrankungen hinsichtlich Beschaftigung oder Betatigung nach den aufgrund des Befreiungsgesetzes auferlegten Suhnemassnahmen Art 58 Schlussbestimmungen Bearbeiten Strafbar war etwa die Abgabe falscher oder irrefuhrender Bescheinigungen oder Erklarungen oder die Verschleierung entscheidungserheblicher Tatsachen das Zuwiderhandeln gegen ein Beschaftigungsverbot sowie das Beiseiteschaffen und Verheimlichen von Vermogen oder einem anderen dazu Hilfe zu leisten Art 65 Entnazifizierungseinstufungen im Bundesgebiet BearbeitenEnde 1950 raumte der Hochkommissar in Deutschland McCloy zwar ein dass die Spruchkammerverfahren in der amerikanischen Besatzungszone unter einer Reihe von Problemen litten bewertete ihre Ergebnisse aber insgesamt positiv und sah ihr Hauptziel die Auseinandersetzung der Deutschen mit ihrem Verhalten im Dritten Reich und die Reintegration der Minderbelasteten in die Gesellschaft als erreicht an 11 In der ehemaligen amerikanischen britischen und franzosischen Besatzungszone wurden bis 1950 insgesamt 0 7 der Uberpruften als Hauptschuldige oder Belastete eingestuft Mehr als die Halfte galt als Mitlaufer oder Entlastete mehr als ein Drittel der Verfahren wurde eingestellt 12 Vermogenseinziehung zur Wiedergutmachung BearbeitenDie nach dem Befreiungsgesetz eingezogenen Vermogenswerte wurden in den Landern zunachst in Sonderfonds zum Zwecke der Wiedergutmachung eingebracht 13 14 und spater im Rahmen der deutschen Wiedergutmachungspolitik fur die Finanzierung von Leistungen an Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung nach dem Bundesentschadigungsgesetz verwendet 15 Nicht darunter fielen nach dem Militarregierungsgesetz Nr 59 ruckerstattungspflichtige Vermogensgegenstande 16 Das in Bayern nach dem Befreiungsgesetz rechtskraftig entzogene Grundeigentum sollte fur eine Bodenreform verwendet werden wozu es jedoch nicht kam 17 18 Siehe auch BearbeitenListe bedeutender Politiker und Funktionstrager der NSDAP Verbotsgesetz 1947 fur die Situation in OsterreichLiteratur BearbeitenHans Ehard Das Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus Suddeutsche Juristen Zeitung 1946 S 7 9 Johannes Priese Karl Pokorny Kommentar zum Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus nebst Ausfuhrungsbestimmungen Durchfuhrungsverordnungen Nebengesetzen einem Schlagwortregister und Organisationstafeln Frankfurt a M Heinrich Reinhardt Buchdruckerei und Verlag 1946 Bd I 1947 Bd II 1948 Bd III Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus vom 5 Marz 1946 mit Ausfuhrungsvorschriften der Anweisung fur die Auswerter der Meldebogen und der Rangliste in mehrfarbiger Wiedergabe Im amtlichen Auftrag herausgegeben und mit Anmerkungen und Sachverzeichnis versehen von Erich Schulze Prasident der Berufungskammer fur Munchen Biederstein Verlag Munchen 1947 Lutz Niethammer Entnazifizierung in Bayern Sauberung und Rehabilitierung unter amerikanischer Besatzung S Fischer Verlag Frankfurt Main 1972 Andreas Kleinert Das Spruchkammerverfahren gegen Johannes Stark Sudhoffs Archiv 1983 S 13 24 PDF Rainer Mohler Entnazifizierung in Rheinland Pfalz und im Saarland unter franzosischer Besatzung von 1945 bis 1952 Im Auftrag der Kommission des Landtages herausgegeben bei der Landesarchivverwaltung Rheinland Pfalz von Hans Gunther Borck Mainz 1992 Inhaltsverzeichnis Hans Hesse Konstruktionen der Unschuld Die Entnazifizierung am Beispiel von Bremen und Bremerhaven 1945 bis 1953 Selbstverlag des Staatsarchivs Bremen 2006 19 Ruth Elisabeth Bullinger Belastet oder Entlastet Dachauer Frauen im Entnazifizierungsverfahren Herbert Utz Verlag Munchen 2013 ISBN 978 3 8316 4204 5 PDF Ingfried Stahl Exemplarische Einblicke in die Spruchkammerverfahren Angenrods und seiner naheren Umgebung Mitteilungen des Oberhessischen Geschichtsvereins Giessen 2017 S 331 391 PDF Weblinks BearbeitenGesetz Nr 104 zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus vom 5 Marz 1946 bei verfassungen de Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus vom 5 Marz 1946 mit Ausfuhrungsvorschriften Formblattern der Anweisung fur die Auswerter der Meldebogen und der Rangliste in mehrfarbiger Wiedergabe The History Collection University of Wisconsin Madison Der aktuelle Stand der Entnazifizierung 31 Dezember 1950 Aufgliederung der Entnazifizierungseinstufungen in den westlichen Besatzungszonen 1949 1950 Einzelnachweise Bearbeiten Joachim Szodrzynski Entnazifizierung am Beispiel Hamburgs Forschungsstelle fur Zeitgeschichte in Hamburg 2014 S 3 Paul Hoser Entnazifizierung Historisches Lexikon Bayerns 5 Februar 2013 Kontrollratsdirektive Nr 24 Entfernung von Nationalsozialisten und Personen die den Bestrebungen der Alliierten feindlich gegenuberstehen aus Amtern und verantwortlichen Stellungen vom 12 Januar 1946 online bei verfassungen de Paul Hoser Staatsministerium fur Sonderaufgaben Historisches Lexikon Bayerns 11 Februar 2013 vgl fur Bayern auch Verordnung uber Einziehung Verwaltung und Verwertung von Vermogen und Vermogenswerten nach dem Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus Einziehungsverordnung vom 23 November 1948 GVBl S 268 und Durchfuhrungsbestimmungen zur Verordnung uber Einziehung Verwaltung und Verwertung von Vermogen und Vermogenswerten nach dem Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus Einziehungsverordnung vom 23 November 1948 GVBl S 268 vom 23 Dezember 1950 GVBl S 26 Military Government of Germany Fragebogen zweisprachig englisch deutsch Discovery of Party Documents in the Josef Wirth paper mill in Freimann by 45th CIC Detachment 20 May 1945 Weekly Counterintelligence Report 16 In Seventh Army Western Military District Annex No 2 Part 4 of 8 CIC Reports Reporting Section G 2 period 20 May 20 June 1945 NARA a b BVerfG Beschluss vom 27 September 1951 1 BvR 70 51 Klaus Wiegrefe Hitlers Nachlass Der Spiegel 21 Dezember 2001 Das NS Erbe des Freistaats Bayerische Staatszeitung 8 Mai 2015 Der aktuelle Stand der Entnazifizierung 31 Dezember 1950 Deutsche Geschichte in Dokumenten und Bildern abgerufen am 16 August 2023 Aufgliederung der Entnazifizierungseinstufungen in den westlichen Besatzungszonen 1949 1950 Quelle Justus Furstenau Entnazifizierung Ein Kapitel deutscher Nachkriegspolitik Luchterhand Neuwied und Berlin 1969 S 227 Deutsche Geschichte in Dokumenten und Bildern abgerufen am 16 August 2023 vgl fur Bayern Gesetz Nr 75 zur Bildung eines Sonderfonds zum Zwecke der Wiedergutmachung vom 1 August 1947 GVBl 164 39 des vom Landerrat des amerikanischen Besatzungsgebietes erlassenen Gesetzes Nr 951 zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts Entschadigungsgesetz vom 16 August 1949 verfassungen de abgerufen am 17 August 2023 Silvija Franjic Wiedergutmachung fur die Opfer des Nationalsozialismus in Baden 1945 1967 Von der moralischen Verpflichtung zur rechtlichen Pflichtubung Karlsruhe Univ Diss 2005 S 180 ff vgl fur Bayern 13 der Verordnung uber Einziehung Verwaltung und Verwertung von Vermogen und Vermogenswerten nach dem Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus Einziehungsverordnung vom 23 November 1948 GVBl S 268 vgl Art II Nr 2 des Gesetzes Nr 48 zur Beschaffung von Siedlungsland und zur Bodenreform vom 18 September 1946 GVBl S 326 Johann Kirchinger Bodenreform Historisches Lexikon Bayerns abgerufen am 16 August 2023 vgl Karl Ulrich Gelberg Verstelltes Bild FAZ 25 August 2006 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus amp oldid 238572602