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Der Friedensvertrag vom 3 September 1866 war der Friedensvertrag zwischen Preussen und dem Grossherzogtum Hessen Hessen Darmstadt nach dem Deutschen Krieg Das Grossherzogtum Hessen verpflichtete sich zu einer Reparationszahlung von 3 Millionen Goldmark ein Gebietstausch wurde vereinbart und Hessen Darmstadt verzichtete auf eine Reihe von Souveranitatsrechten So musste Hessen Darmstadt mit seinen nordlich des Main gelegenen Gebieten dem Norddeutschen Bund beitreten Der Vertrag loste die Regelungen der Waffenstillstandsvereinbarung von Eisingen vom 1 August 1866 ab Preussen verpflichtete sich nach dem Empfang der Kriegsentschadigung seine Truppen aus dem Grossherzogtum Hessen abzuziehen Inhaltsverzeichnis 1 Gebietstausch 2 Weitere Regelungen 3 Siehe auch 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseGebietstausch BearbeitenDas Grossherzogtum Hessen musste gemass Artikel 14 des Friedensvertrags folgende Gebiete an Preussen abtreten die Landgrafschaft Hessen Homburg das Hessische Hinterland mit den Kreisen Biedenkopf und Vohl die Gemeinden Bieber Fellingshausen Frankenbach Hermannstein Konigsberg Krumbach Naunheim Rodheim an der Bieber und Waldgirmes des Kreises Giessen die Gemeinden Niederursel und Rodelheim des Kreises VilbelPreussen gab gemass Artikel 15 ehemals nassauische kurhessische und Frankfurter Gebiete an Hessen Darmstadt ab die unmittelbar nach Kriegsende zunachst von Preussen annektiert worden waren das nassauische Amt Reichelsheim mit den Gemeinden Dorn Assenheim und Reichelsheim die Gemeinde Harheim des nassauischen Amtes Hochst das ehemalige kurhessische Gericht Katzenberg mit den Gemeinden Ohmes Ruhlkirchen Seibelsdorf und Vockenrod des Kreises Kirchhain das ehemalige kurhessische Amt Dorheim mit den Gemeinden Dorheim Nauheim Rodgen und Schwalheim des Kreises Hanau die ehemals kurhessische Gemeinde Massenheim des Kreises Hanau die ehemals kurhessische Gemeinde Treis an der Lumda des Kreises Marburg die Frankfurter Landgemeinden Dortelweil und Nieder Erlenbach die ehemals kurhessische Gemarkung Rumpenheim des Kreises Hanau 1 Rumpenheim wird im Friedensvertrag gesondert abgehandelt da es das einzige der zugewonnenen Gebiete ist das nicht Oberhessen und damit der kunftigen Zollunion sondern der Provinz Starkenburg zugeschlagen wurde Weitere Regelungen BearbeitenDas Grossherzogtum erkannte die Regelungen im Vorfrieden von Nikolsburg an Preussen erhielt ein Monopol fur das Telegraphen und Postwesen im Grossherzogtum Das Grossherzogtum verpflichtete sich Verhandlungen zum Abschluss einer Zollunion fur die Provinz Oberhessen zu fuhren und bei erfolgreichem Abschluss auf Rheinzolle zu verzichten Siehe auch BearbeitenPreussische Annexionen 1866Weblinks BearbeitenText des FriedensvertragesEinzelnachweise Bearbeiten Gem Art 15 Abs 2 Satz 2 des Friedensvertrages Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Friedensvertrag vom 3 September 1866 amp oldid 239008531