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Eine Arbeitspause ist eine Unterbrechung der Arbeit zur kurzfristigen Erholung Rechtlich gesehen ist die Arbeitspause eine im Arbeitsvertrag in der Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag festgelegte Pause wahrend der bei Arbeitnehmern die Arbeitsleistung ruht Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Arten 3 Rechtsfragen 4 Rechtsfolgen 5 Arbeitsphysiologische Aspekte 6 Abgrenzung 7 International 8 Siehe auch 9 Weblinks 10 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenArbeitspausen dienen der kurzfristigen Erholung und fur Mahlzeiten In dieser Zeit mussen Arbeitnehmer weder Arbeitsleistung erbringen noch sich dafur bereithalten Sie konnen auch frei entscheiden wo und wie sie diese Zeit verbringen 1 Arbeitspausen konnen deshalb am Arbeitsplatz in besonderen Pausenraumen in der Kantine oder ausserhalb der Arbeitsstatte verbracht werden Auch Pausenraume gehoren nach 6 Abs 2 ArbStattenV zur Arbeitsstatte Die Arbeitswissenschaft versteht unter Pause einen Zustand der Untatigkeit der in einen Arbeitsablauf eingefugt ist wobei die Untatigkeit die Einstellung der jeweils ausgeubten gewerblichen Arbeit betrifft 2 Die Untatigkeit beschrankt sich also auf den Arbeitsprozess so dass hiermit nicht zusammenhangende Tatigkeiten wie Zeitunglesen oder Sport eine zulassige Pausentatigkeit bedeuten Arbeitspausen sind Arbeitsunterbrechungen verschiedener Lange die zwischen zwei in einer Arbeitsschicht vorkommenden Tatigkeitszeiten auftreten und der Erholung des Arbeiters dienen sollen 3 Nicht zu den Arbeitspausen gehoren deshalb arbeitsablaufbedingte Wartezeiten sonstige arbeitsbedingte Unterbrechungen etwa durch Betriebsstorungen Streiks oder versteckte Pausen eine Tasse Kaffee zwischendurch am Meeting Point Arten BearbeitenNach der Dauer der Arbeitspause kann unterschieden werden 4 Kurzestpause oder Mikropause Sie tritt insbesondere unbeeinflussbar bei Taktzeiten auf und dauert maximal drei Minuten Kurzpausen dauern drei bis zehn Minuten Die eigentliche Arbeitspause oder Langpause dauert zehn Minuten bis eine Stunde Die Fachliteratur geht von unterschiedlichen Langen dieser Pausenarten aus Die Kurzestpause ist arbeitsrechtlich unzulassig Rechtsfragen BearbeitenDie Anordnung von Arbeitspausen ist Teil des Direktionsrechts des Arbeitgebers aus 106 GewO das im Rahmen einer Betriebsvereinbarung wahrgenommen werden kann Rechtsgrundlage der Arbeitspausen ist das Arbeitszeitgesetz ArbZG das hierfur den Rechtsbegriff der Ruhepause verwendet Gemass 4 ArbZG ist die Arbeit durch im Voraus feststehende Ruhepausen bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden von mindestens 30 Minuten und bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden 45 Minuten insgesamt zu unterbrechen Diese Ruhepausen durfen in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden Die in 4 ArbZG geregelten Ruhepausen stellen lediglich das Mindestmass dar und verwehren es dem Arbeitgeber nicht kraft seines Weisungsrechts langere Pausen vorzusehen 5 In Verkehrsbetrieben und Schichtbetrieben darf nach 7 Abs 1 Ziff 2 ArbZG diese Mindestpausendauer unterschritten werden Langer als sechs Stunden hintereinander durfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschaftigt werden Ruhepausen gehoren nach 2 Abs 1 ArbZG nicht zur Arbeitszeit nur im Bergbau unter Tage zahlen die Ruhepausen zur Arbeitszeit Pausen sind im Voraus festgelegte Unterbrechungen der Arbeitszeit in denen der Arbeitnehmer weder Arbeit zu leisten noch sich dafur bereitzuhalten hat sondern frei daruber entscheiden kann wo und wie er diese Zeit verbringen will Entscheidendes Merkmal fur die Pause ist mithin dass der Arbeitnehmer von jeder Dienstpflicht und auch von jeder Verpflichtung sich zum Dienst bereitzuhalten freigestellt ist 6 Eine Ruhepause liegt mithin nur dann vor wenn der Arbeitnehmer wahrend des vorgesehenen oder von ihm bestimmten Pausenzeitraumes von jeglicher Arbeitsleistung und zwar auch in Form der Arbeitsbereitschaft freigestellt ist 7 Sofern der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch einen entsprechenden Zeitausgleich gewahrleistet ist kann gemass 7 Abs 2 Ziff 3 ArbZG in einem Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags in einer Betriebs oder Dienstvereinbarung zugelassen werden die Regelungen des 4 ArbZG bei der Behandlung Pflege und Betreuung von Personen der Eigenart dieser Tatigkeit und dem Wohl dieser Personen entsprechend anzupassen Gemass 18 Abs 1 Ziff 1 ArbZG ist das Arbeitszeitgesetz unter anderem auf leitende Angestellte und Chefarzte nicht anwendbar die Regelungen des 4 ArbZG gelten daher nicht Sonderregeln gibt es gemass 18 Abs 2 ArbZG fur Personen unter 18 Jahren Jugendliche fur die das JArbSchG gilt Dieses sieht in 11 JArbSchG unter anderem vor dass die Ruhepausen 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb bis zu sechs Stunden und 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden betragen mussen Langer als viereinhalb Stunden hintereinander durfen Jugendliche nicht ohne Ruhepause beschaftigt werden Weitere Ausnahmen gelten fur Schwangere oder Behinderte Zusatzliche Kurzpausen von mindestens 5 Minuten sind bei Arbeit mit starker Beanspruchung einzurichten z B bei Schicht Fliessband und Nachtarbeit bei schwerer korperlicher Beanspruchung oder bei verspannungs fordernden Tatigkeiten wie langerer Bildschirmarbeit Diese Kurzpausen sollen nicht zu einer grosseren Pause zusammengezogen werden um die Gefahr von Arbeitsunfallen niedrig zu halten Nach 87 Abs 1 Ziff 2 BetrVG unterliegt der Beginn und das Ende der taglichen Arbeitszeit einschliesslich der Pausen dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht Dieses Mitbestimmungsrecht betrifft sowohl zeitliche Lage als auch Dauer der Pausen Nicht erfasste Rauchpausen konnen ein Arbeitszeitbetrug sein wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber uber seine tatsachlich erbrachten Arbeitsleistungen tauscht und rechtfertigen als besonders schwerwiegende Pflichtverletzung eine fristlose Kundigung ohne vorhergehende Abmahnung 8 Rechtsfolgen BearbeitenDie gesetzliche Regelung dass Arbeitspausen ausser im Bergbau nicht zur Arbeitszeit gehoren hat folgenschwere Konsequenzen Arbeitnehmer sind wahrend der Arbeitszeit und auf dem Arbeitsweg gesetzlich unfallversichert Kommt es hier zu einem Unfall liegt ein Arbeitsunfall vor Geschieht indes ein Unfall wahrend der Arbeitspause so ist der Weg zu der und von der Kantine versichert das dortige Mittagessen jedoch nicht Auch der Weg zu und von einer Gaststatte unweit der Arbeitsstatte ist versichert Der private Spaziergang wahrend der Mittagspause und Raucherpausen ausserhalb des Arbeitsplatzes fallen in die Privatsphare des Arbeitnehmers und sind unversichert Hierbei handelt es sich um vorwiegend eigenwirtschaftliche privatnutzige Tatigkeiten Zu den privatnutzigen Verrichtungen gehoren prinzipiell alle Tatigkeiten die jeder Mensch unabhangig von versicherter Tatigkeit ausubt wie etwa ruhen schlafen joggen schwimmen fernsehen einkaufen essen trinken rauchen oder Verrichtung der Notdurft Sie sind auch dann unversichert wenn sie in den raumlichen Grenzen des Betriebes vorgenommen werden oder sich an einer Betriebseinrichtung ereignen 9 Auch in 8 SGB VII sind die Arbeitspausen und sogar die Wege dorthin und von dort nicht als versicherte Tatigkeiten aufgezahlt Da Arbeitspausen nach 2 Abs 1 ArbZG nicht zur vergutungspflichtigen Arbeitszeit gehoren sind sie vom Arbeitgeber nicht zu bezahlen und somit nicht im Arbeitsentgelt enthalten Die Arbeitszeit bestimmt den zeitlichen Umfang in welchem der Arbeitnehmer berechtigt ist Arbeitsleistung zu erbringen und der Arbeitgeber verpflichtet ist die Arbeitsleistung anzunehmen 10 Wahrend einer Arbeitspause ist der Arbeitnehmer von der Arbeitspflicht befreit Im Umkehrschluss entbindet 4 ArbZG im Umfang der gesetzlichen Mindestpausen den Arbeitgeber von der Verpflichtung die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers anzunehmen und setzt zugleich den Arbeitnehmer ausserstande die Arbeitsleistung zu bewirken 11 Dessen ungeachtet konnen die Betriebsvereinbarung oder der Tarifvertrag vorsehen dass Arbeitspausen bezahlt werden Vergutet der Arbeitgeber die Zeit der Arbeitspausen so handelt es sich dabei folglich nicht um die Vergutung von zusatzlicher Arbeitszeit sondern um zusatzlich gewahrtes Arbeitsentgelt 12 Arbeitsphysiologische Aspekte Bearbeiten nbsp Erholungswert von PausenBei jeder Arbeit tritt eine physische und oder psychische Ermudung ein mit nachfolgender Leistungs und Funktionsminderung bis hin zur Verschlechterung des Fehlerquotienten Arbeitsermudung ist ein reversibler Prozess der sich durch Erholung beseitigen lasst 13 Die Ermudung steigt nicht linear mit der Arbeitszeit sondern nahezu exponentiell an ist also vor einer Pause am starksten 14 Unter Erholung versteht die Arbeitsphysiologie die Beseitigung einer Ermudung Arbeitspausen dienen zur Beseitigung der Ermudung durch Erholung und Entspannung und stellen die Grundlage fur die nachfolgende Verbesserung der Arbeitsleistung dar Wahrend der Pause kann verbrauchte Energie regeneriert werden wobei eine gesicherte Erkenntnis davon ausgeht dass bei optimaler Pausenlange auch der Erholungsverlauf eine exponentielle Funktion darstellt 15 Kombiniert man diese Erkenntnisse auf die Pausengestaltung dann steigt der Erholungswert wenn die Pausen in kurzen Abstanden aufeinander folgen weil pro Zeitspanne die Ermudung gemindert und die Erholung gesteigert wird 16 Arbeitspausen setzen in der sich wegen Ermudung abflachenden Arbeitskurve einen nachfolgenden Erholungsprozess in Gang der die Arbeitskurve wieder ansteigen lasst Da der Erholungswert zu Beginn einer Arbeitspause am grossten ist und mit zunehmender Dauer der Pause abnimmt ist es sinnvoll haufigere Kurzpausen einzulegen anstatt nach langeren Arbeitsphasen eine geringere Anzahl langerer Pausen zu machen 17 Fur den Abbau der Ermudung nach einer Arbeitsbelastung weisen Pausen erst nach funf Minuten Dauer einen messbaren Erholungswert auf Abgrenzung BearbeitenUnter Ruhezeit versteht 5 Abs 1 ArbZG die nach Beendigung der taglichen Arbeitszeit beginnende Freizeit die mindestens ununterbrochene elf Stunden betragen muss Ausnahmen hiervon bestehen fur bestimmte Dienstleistungsberufe Arbeitsbedingte bezahlte Erholungszeiten werden vorgeschrieben wo die Art der Arbeit die menschlichen Leistungsvoraussetzungen sehr schnell beeintrachtigt und damit die Arbeitsqualitat nicht mehr gewahrleistet werden kann Eine Leistungssteigerung und geringere psychische Beanspruchung kann durch haufigere Kurzpausen im Vergleich zu wenigeren aber langeren Pausen erreicht werden Typisches Beispiel ist die Kontrolle von Teilen auf geringste Fehler mittels Mikroskop 18 International BearbeitenMindestzeiten von Arbeitspausen sind entweder gesetzlich nicht vorgegeben Danemark Kanada Schweden USA liegen zwischen zehn und zwanzig Minuten Belgien Frankreich Italien Vereinigtes Konigreich betragen mindestens 30 Minuten Irland Niederlande Osterreich oder mindestens 45 Minuten Finnland Japan Portugal 19 Betragt in Osterreich die Gesamtdauer der Tagesarbeitszeit mehr als sechs Stunden so ist die Arbeitszeit gemass 11 oAZG durch eine Ruhepause von mindestens einer halben Stunde zu unterbrechen Dabei konnen im Interesse der Arbeitnehmer oder aus betrieblichen Grunden anstelle einer halbstundigen Ruhepause zwei Ruhepausen von je einer Viertelstunde oder drei Ruhepausen von je zehn Minuten gewahrt werden In der Schweiz sieht Art 15 ArG ab einer bestimmten taglichen Arbeitszeit die Unterbrechung durch Pausen vor Die Mindestdauer der Pausen betragt 15 Minuten bei einer taglichen Arbeitszeit von mehr als funfeinhalb Stunden 30 Minuten bei einer taglichen Arbeitszeit von mehr als sieben Stunden und eine Stunde bei einer taglichen Arbeitszeit von mehr als neun Stunden Die Pausen gelten als Arbeitszeit wenn die Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz nicht verlassen durfen Siehe auch BearbeitenArbeitszeit Arbeitspausen Arbeitszimmer Bereitschaftsdienst PowernappingWeblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Arbeitspause Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Arbeitspausen In arbeitssicherheit de Arbeitspause in verschiedenem Kontext In thefreedictionary comEinzelnachweise Bearbeiten Bundesarbeitsgericht BAG Urteil vom 23 September 1992 Az 4 AZR 562 91 NZA 1993 752 Karl H Engel Pausen und Erholung in Fritz Neske Markus Wiener Hrsg Management Lexikon Band III 1985 S 1020 f Otto Graf Joseph Rutenfranz E Ulrich Arbeitszeit und Arbeitspausen in Arthur Mayer Bernhard Herwig Hrsg Handbuch der Psychologie Band 9 Betriebspsychologie 1970 S 250 Karl H Engel Pausen und Erholung in Fritz Neske Markus Wiener Hrsg Management Lexikon Band III 1985 S 1021 BAG Urteil vom 16 Dezember 2009 Az 5 AZR 157 09 NZA 2010 505 BAGE 58 243 247 BAGE 58 243 Thuringer LAG U v 3 Mai 2022 1 Sa 18 21 Rdnr 105 122 Hessisches Landessozialgericht Urteil vom 14 Juni 2019 Az L 9 U 208 17 BB 2019 1913 BAG Urteil vom 16 April 2014 Az 5 AZR 483 12 NZA 2014 1262 BAG Urteil vom 25 Februar 2015 Az 5 AZR 886 12 BAGE 151 45 Manfred Arnold Christoph Tillmanns Bundesurlaubsgesetz 2014 S 468 Verband Deutscher Rentenversicherungstrager Frankfurt Hrsg Sozialmedizinische Begutachtung fur die gesetzliche Rentenversicherung 2003 S 52 Harald Gundel Jurgen Glaser Peter Angerer Arbeiten und gesund bleiben 2014 S 147 Karl H Engel Pausen und Erholung in Fritz Neske Markus Wiener Hrsg Management Lexikon Band III 1985 S 1021 Harald Gundel Jurgen Glaser Peter Angerer Arbeiten und gesund bleiben 2014 S 147 Verband Deutscher Rentenversicherungstrager Frankfurt Hrsg Sozialmedizinische Begutachtung fur die gesetzliche Rentenversicherung 2003 S 52 Renate Rau Zur Wechselwirkung von Arbeit Beanspruchung und Erholung in Eva Bamberg Antje Ducki Anna Marie Metz Hrsg Gesundheitsforderung und Gesundheitsmanagement in der Arbeitswelt Ein Handbuch Hogrefe Gottingen 2011 S 83 106 Johannes Wendsche Andrea Lohmann Haislah Arbeitspausen gesundheits und leistungsforderlich gestalten 2018 o S Normdaten Sachbegriff GND 4142906 0 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Arbeitspause amp oldid 236811595