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Der Seefrachtvertrag ist im Seehandel ein Frachtvertrag zwischen Befrachter und Verfrachter uber den Transport von Frachtgut zu einem uberseeischen Bestimmungsort gegen Bezahlung der Fracht Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Geschichte 3 Rechtsfragen 4 Sonderregelungen 5 Siehe auch 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDer Seefrachtvertrag betrifft die Seeschifffahrt wobei er ausschliesslich fur die Seefracht und nicht fur die Personenbeforderung vorgesehen ist Zu unterschieden ist zwischen dem Chartervertrag uber ein ganzes Schiff einen Teil hiervon oder einen genau bestimmten Schiffsraum englisch slot dem Stuckgutfrachtvertrag und dem Zeitcharter 1 Wahrend der allgemeine Charter den Transport zu einem bestimmten Zeitpunkt durchfuhrt ist der Zeitcharter fur einen grosseren Zeitraum vorgesehen wahrend dem die gecharterten Schiffe mehrfach genutzt werden konnen Beteiligte am Seefrachtvertrag sind der Befrachter Exporteur oder der von ihm beauftragte Ablader der Verfrachter und der Empfanger Importeur Der Verfrachter ubernimmt das Frachtgut zum Transport auf einem Handelsschiff und verpflichtet sich zur Ablieferung an den Empfanger Geschichte Bearbeiten nbsp Haupthandelsrouten des spanischen und portugiesischen Kolonialreichs nbsp Niederlandischer Dreimaster vor Schloss Kronborg in Danemark der Erhebungsstelle des SundzollsDer Ursprung des Seefrachtvertrags ist mit der Handelsschifffahrt eng verbunden denn die meisten Handelsschiffe betrieben nicht die Handler selbst sondern am Warenhandel nicht unmittelbar beteiligte Reeder Da der Inhalt eines Frachtvertrags in verkurzter Form im Frachtbrief wiedergegeben ist gab es beim Landtransport und in der Binnenschifffahrt die ersten Frachtvertrage bevor sie im Eisenbahn Luft und zuletzt auch im Seetransport eingefuhrt wurden 2 Ein erster Vorlaufer der Charter Partie tauchte im Jahre 236 nach Christus in Italien auf Es handelte sich um eine geteilte Urkunde italienisch carta partita eine im Zickzack zerschnittene Doppelurkunde von welcher der Befrachter und Verfrachter je einen Teil erhielten Erst wenn jemand die zusammengefugte Urkunde prasentieren konnte besass er das Verfugungsrecht uber die Fracht 3 Auch das rhodische Seerecht kannte ab 600 den Vorlaufer der Charter Partie 4 Das rhodische Seerecht lateinisch lex Rhodia von Rhodos galt als das erste und umfassendste Seerecht uberhaupt Rhodos war dem Historiker Strabon etwa 63 v Chr nach 23 n Chr zufolge wegen seiner gesetzlichen Ordnung und des Seewesens beruhmt 5 Isidor von Sevilla sprach nach 560 n Chr davon dass es rhodische Gesetze uber den Seehandel gebe 6 Es beinhaltete unter anderem Regelungen uber die Havarie und sogar uber Schiffshypotheken Erste Belege finden sich uber das Rhodische Seerecht in den Digesten des romischen Corpus Iuris Civilis 7 Der Frachtkontrakt galt hier als Konsensualvertrag im Rahmen des Dienst und Werkvertragsrechts lateinisch Locatio conductio das auch auf den Seefrachtvertrag anwendbar war Im Streitfall klagte der durch Seewurf benachteiligte Befrachter lateinisch locator gegen den Verfrachter lateinisch conductor darauf dass dieser beim begunstigten Befrachter den geschuldeten Schaden lateinisch contributio einforderte 8 Hierin ubernahmen die Romer vermutlich im 1 Jahrhundert v Chr das Rhodische Seerecht in ihr romisches Recht auch die grosse Haverei lateinisch Lex Rhodia de iactu die der Jurist Lucius Volusius Maecianus verfasste Ausweislich der spatantiken Digesten lobte Ulpian den Nutzen von Schiffsfrachtvertragen und beschrieb die Haftung der Reeder und Schiffer 9 Im Mittelalter entstanden zwischen 1160 und 1286 die Roles d Oleron die heute als alteste schriftliche Fixierung von Seerechtssatzen gelten Sie beschrieben das Gewohnheitsrecht auf See die Handelsbrauche des Seehandels und beinhalteten einen Katalog von Bussbestimmungen bei Zuwiderhandlungen Das Seerecht von Wisby schwedisch Waterrecht tho Wisby erschien wohl nach 1350 und enthielt einen Teil aus Lubecker Satzungen und auch der Roles d Oleron 10 Das alte Hanseatische Seerecht entstand 1591 und wurde 1614 revidiert 11 In England erbat eine Petition an Konigin Elisabeth I um die Erlaubnis in den Indischen Ozean segeln zu durfen 12 Durch diese Erlaubnis segelten im Jahre 1591 drei Schiffe von England um das Kap der Guten Hoffnung in das Arabische Meer Die im Dezember 1600 gegrundete British East India Company organisierte den intensivierten Handel mit Indien Bereits im Marz 1602 folgte die Grundung der Niederlandische Ostindien Kompanie die sich auf den Seehandel mit Sudostasien spezialisierte Beide vereinheitlichten jede fur sich das Seehandelsrecht Das Allgemeine Preussische Landrecht APL vom Juni 1794 beinhaltete auch den Seehandel Nach II 8 1658 APL war dem Befrachter ein Empfangsschein oder sogenanntes Connoissement auszustellen 13 Das ADHGB vom Mai 1861 regelte in den Art 557 ff ADHGB den Seefrachtvertrag 14 wobei es bereits zwischen Raum und Stuckgutfrachtvertrag unterschied Chartepartie Art 558 ADHGB Art 607 ADHGB sah vor dass der Frachtfuhrer nicht fur hohere Gewalt auf See haften musste 15 Gemass Art 480 ADHGB und Art 481 ADHGB hatte der Verfrachter Schiffer fur Seetuchtigkeit bzw Ladungstuchtigkeit des Schiffs zu sorgen Dem Verfrachter stand gemass Art 624 ADHGB ein gesetzliches Pfandrecht am Frachtgut wegen nicht bezahlter Fracht zu Das Konnossement regelten die Art 645 ff ADHGB Im Jahre 1864 entstanden in York die York Antwerp Rules YAP die bis 1877 in Antwerpen ausgearbeitet und 1890 mit der Empfehlung veroffentlicht wurden sie allen Seefrachtvertragen zugrunde zu legen Sie betreffen die Versicherung grosser Havereien und verteilen die Schaden an Schiff und Ladung Seit dem fruhen 20 Jahrhundert beschaftigte man sich wissenschaftlich mit den Seefrachtvertragen so etwa 1905 mit der Seetuchtigkeit 16 Die Bestimmungen des ADHGB wurden vom HGB im Januar 1900 fast wortlich ubernommen Der Seefrachtvertrag bezog sich auf das ganze Schiff oder einen Teil hiervon oder auf einzelne Guter Stuckguter 557 HGB a F woruber eine Charter Partie auszustellen war Rechtsfragen BearbeitenDas allgemeine Handelsrecht und das Burgerliche Gesetzbuch BGB werden durch das Seehandelsrecht nicht vollstandig verdrangt sondern gelten subsidiar Eine allgemeine Regelung des BGB oder des Handelsrechts findet deshalb nur Anwendung wenn das Seehandelsrecht lex specialis keine speziellere Regelung enthalt Der Seefrachtvertrag ist ein Sonderfall des Werkvertrages Beteiligte an einem Seefrachtvertrag sind der Exporteur als Befrachter englisch shipper 17 der Seefrachtfuhrer als Verfrachter englisch carrier und der Importeur als Empfanger englisch consignee Der Seefrachtvertrag ist ein echter Vertrag zugunsten eines Dritten namlich des Empfangers des Frachtgutes der selbst jedoch nicht unmittelbar am Vertragsabschluss beteiligt ist 18 Das deutsche Seehandelsrecht des HGB nahm im April 2013 eine internationale Rechtsangleichung vor 19 die sich auch auf den Seefrachtvertrag erstreckte Durch den Stuckgutfrachtvertrag wird der Verfrachter gemass 481 Abs 1 und 2 HGB verpflichtet das Frachtgut mit einem Seeschiff uber See zum Bestimmungsort zu befordern und dort dem Empfanger abzuliefern wahrend der Befrachter die Fracht zu zahlen hat Der Befrachter hat dem Verfrachter vor Ubergabe des Frachtgutes die fur die Durchfuhrung der Beforderung erforderlichen Angaben zum Gut zu machen insbesondere in Textform Angaben uber Mass Zahl oder Gewicht sowie uber Merkzeichen und die Art des Gutes 482 Abs 1 HGB Der Verfrachter hat nach 483 HGB dafur zu sorgen dass das Schiff in seetuchtigem Stand also gehorig eingerichtet ausgerustet bemannt und mit genugenden Vorraten versehen ist Zudem mussen sich die Laderaume einschliesslich der Kuhl und Gefrierraume sowie alle anderen Teile des Schiffs in dem fur die Aufnahme Beforderung und Erhaltung der Guter erforderlichen Zustand befinden Ladungstuchtigkeit Nach Ankunft des Frachtgutes am Loschplatz ist der Empfanger berechtigt vom Verfrachter zu verlangen ihm das Gut gegen Erfullung der Verpflichtungen aus dem Stuckgutfrachtvertrag abzuliefern 494 Abs 1 HGB Dem Verfrachter steht fur alle Forderungen aus dem Stuckgutfrachtvertrag gemass 495 Abs 1 HGB ein gesetzliches Pfandrecht an dem ihm zur Beforderung ubergebenen Gut des Befrachters zu Nach 513 Abs 1 HGB hat der Befrachter oder Ablader Anspruch auf Ausstellung eines Konnossements Dokumente der Seefracht sind ausser dem Konnossement der Seefrachtbrief und die Charter Partie 20 Sie sind Wertpapier Konnossement Warenbegleitpapier und Abladebestatigung Seefrachtbrief Charter Partie und Sperrpapier Konnossement Seefrachtbrief Die Grosse Haverei ist in den 588 ff HGB geregelt wobei die York Antwerp Rules YAP im Seefrachtvertrag berucksichtigt sind Sonderregelungen BearbeitenIm internationalen Getreidehandel werden uberwiegend Vertrage nach den GAFTA Regeln geschlossen der Financial Express zufolge werden 80 Prozent des Welthandels mit Getreide und ein wesentlicher Anteil der Futtermittel mit GAFTA Bedingungen gehandelt Ole Olsaaten und Fette werden haufig nach den FOSFA Vertragen gehandelt 21 Siehe auch BearbeitenHaager RegelnLiteratur BearbeitenBeate Czerwenka Das Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts Einfuhrung Erlauterungen Synopse Materialien Bundesanzeiger Verlag Oktober 2013 ISBN 978 3898179676 Dieter Rabe Kay Uwe Bahnsen Seehandelsrecht HGB und Nebengesetze Kommentar 5 Aufl Munchen 2017 Verlag C H BeckWeblinks BearbeitenSuche nach Seefrachtvertrag In Deutsche Digitale Bibliothek Suche nach Seefrachtvertrag im Online Katalog der Staatsbibliothek zu Berlin Preussischer Kulturbesitz Achtung Die Datenbasis hat sich geandert bitte Ergebnis uberprufen und SBB 1 setzen eingeschrankte Vorschau in der Google BuchsucheEinzelnachweise Bearbeiten Philipp Egler Seeprivatrechtliche Streitigkeiten unter der EuGVVO 2011 S 16 Florian Gehrke Das elektronische Transportdokument 2005 S 3 Patrick M Alderton Reeds Sea Transport Operation and Economics 2011 S 176 William Tetley International Encyclopedia of Comparative Law Instalment 12 Maritime Transportation 1981 S 33 Strabon 14 2 4 Isidor von Sevilla Origines 5 17 Andreas Maurer Lex Maritima Grundzuge eines transnationalen Seehandelsrechts 2012 S 8 Christoph Krampe Romisches Recht auf hoher See In Iole Fargnoli Stefan Rebenich Hrsg Das Vermachtnis der Romer Romisches Recht und Europa Haupt Verlag Bern 2012 ISBN 978 3 258 07751 2 S 111 150 S 123 Leseausschnitt abgerufen am 12 Juli 2019 Ulpian Digesten 14 1 Karl von Kaltenborn Grundsatze des praktischen europaischen Seerechts besonders im Privatverkehre 1851 S 21 Karl von Kaltenborn Grundsatze des praktischen europaischen Seerechts besonders im Privatverkehre 1851 S 27 Imperial Gazetteer of India Band II 1908 S 454 Allgemeines Landrecht fur die preussischen Staaten Band 3 1794 S 594 William Lewis Das deutsche Seerecht Ein Kommentar zum V Buch des ADHGB Band 1 1877 S 182 Allgemeines Landrecht fur die preussischen Staaten 1863 S 529 ff Hans Wustendorfer Studien zur modernen Entwicklung des Seefrachtvertrags 1905 S 469 der Befrachter ist hier der sich aus dem Seefrachtbrief ergebende Absender Clemens Buter Aussenhandel Grundlagen globaler und innergemeinschaftlicher Handelsbeziehungen 2010 S 252 Rolf Herber Seehandelsrecht Systematische Darstellung 2016 S 18 Philipp Egler Seeprivatrechtliche Streitigkeiten unter der EuGVVO 2011 S 58 Financial Express vom 17 November 2003 Changes In Contract Rules To Affect GAFTA membersNormdaten Sachbegriff GND 4180629 3 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Seefrachtvertrag amp oldid 210244659