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Der Seefrachtbrief englisch sea waybill ist im Frachtgeschaft ein Warenbegleitpapier das im Seehandel uber die Seefracht ausgestellt wird Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Geschichte 3 Rechtsfragen deutsches Recht 4 Literatur 5 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenEr ist ein Frachtbrief der im Seehandel ausgestellt wird wahrend sein Pendant in der Binnenschifffahrt Ladeschein heisst Der Seefrachtbrief ist vor allem im Fahrverkehr auf kurzen Seestrecken und in der Containerschifffahrt von grosser Bedeutung 1 Fur kleines Stuckgut Kollo wird ein Parcel receipt ausgestellt dessen Stuckgut in einem besonderen Raum an Bord englisch parcel room unter Verschluss kommt 2 Geschichte BearbeitenErste Frachtbriefe gab es beim Landtransport und in der Binnenschifffahrt bevor sie im Eisenbahn Luft und zuletzt auch im Seetransport eingefuhrt wurden 3 Im Jahre 1063 lasst sich in den Regeln und Brauchen fur das Meer von Trani lateinisch Ordinamento et Consuetudo Maris de Trani der Vorlaufer des heutigen Konnossements feststellen 4 Danach musste ein offentlich bestellter und vereidigter Schiffsschreiber ein Verzeichnis lateinisch cartularium aller an Bord genommenen Guter erstellen 5 der Empfanger konnte die Auslieferung der hierin verzeichneten Waren verlangen 6 Vergleichbar mit dem Seefrachtbrief ist die im Jahre 1727 aufgekommene Charter Partie Certepartie die jedoch weder das Konnossement noch den Frachtbrief ersetzte Sie wurde zwischen dem Verfrachter Schiffer und dem Befrachter abgeschlossen und enthielt den Frachtvertrag 7 Der Seefrachtbrief galt in Deutschland noch 1974 als unbekannt 8 Das deutsche Seehandelsrecht erfuhr im April 2013 eine deutliche Internationalisierung wodurch auch erstmals die Wahl zwischen einem Konnossement oder einem Seefrachtbrief ermoglicht wurde Rechtsfragen deutsches Recht BearbeitenDer Seefrachtbrief unterliegt dem seit April 2013 auch in Deutschland geltenden internationalen Seehandelsrecht das ins Handelsgesetzbuch HGB aufgenommen wurde Danach besteht die Wahl zwischen einem Konnossement oder einem Seefrachtbrief die jeweils durch den Verfrachter englisch Carrier ausgestellt werden 526 Abs 1 HGB Der Seefrachtbrief dient bis zum Beweis des Gegenteils als Nachweis fur Abschluss und Inhalt des Stuckgutfrachtvertrages sowie fur die Ubernahme des Frachtgutes durch den Verfrachter 526 Abs 2 HGB Er begrundet damit die widerlegbare Vermutung dass das Frachtgut und seine Verpackung bei der Ubernahme durch den Frachtfuhrer in ausserlich gutem Zustand waren und dass die Anzahl der Frachtstucke und ihre Zeichen und Nummern mit den Angaben im Seefrachtbrief ubereinstimmen Mit dieser Vermutung ist eine Beweislastumkehr verbunden Denn nach 292 ZPO ist bis zum Beweis des Gegenteils von dem Vorhandensein der angefuhrten Tatsache auszugehen Der Inhalt des Seefrachtbriefs entspricht dem des Konnossements siehe 515 Abs 1 HGB Zu erwahnen sind insbesondere der Name des Schiffes Verlade und Empfangshafen Ausstellungsdatum und Frachtfuhrer oder Kapitan Anders als das Konnossement ist der Seefrachtbrief lediglich ein Warenbegleitpapier und eine Abladebestatigung nicht dagegen ein Wertpapier oder gar Traditionspapier Der Seefrachtbrief unterliegt nicht den Haager Regeln es sei denn hierauf wird ausdrucklich verwiesen 9 Er hat auch die Funktion eines Sperrpapiers Ein Seefrachtbrief muss nicht unterschrieben werden Durch den fehlenden Wertpapiercharakter ist er nicht ubertragbar und kann daher auch nicht fur ein Akkreditiv genutzt werden Durch die Ausstellung eines Seefrachtbriefs im Ladehafen ist die Ware bereits am Loschplatz fur den Empfanger freigestellt und dieser muss nur noch ausstehende Kosten wie die Seefracht und lokale Kosten wie THC amp ISPS Terminal Handling Charge und International Security Port Surcharge zahlen Nach Zahlung dieser Kosten kann er sofort uber die Ware verfugen Literatur BearbeitenRolf Herber Seehandelsrecht Systematische Darstellung 2 Aufl de Gruyter Berlin Boston 2016 ISBN 978 3 89949 211 8 Dieter Rabe Kay Uwe Bahnsen Seehandelsrecht HGB Nebengesetze und Internationale Abkommen Kommentar 5 Aufl Munchen 2017 Verlag C H Beck Klaus Ramming Der Seefrachtbrief Recht der Transportwirtschaft RdTW 10 2013 373Einzelnachweise Bearbeiten Hans J Puttfarken Seehandelsrecht 1997 Rn 126 Rudolf Sachs Leitfaden Aussenwirtschaft 1990 S 72 Florian Gehrke Das elektronische Transportdokument 2005 S 3 Heiko A Giermann Die Haftung des Verfrachters fur Konnossementsangaben die Haager und Haager Visby Regeln 2000 S 16 Chester B Mclaughlin The Evolution of the Ocean Bill of Lading in Yale Law Journal vol 35 1925 S 550 Abraham Polak Historisch juridisch onderzoek naar den art van het cognossement 1865 S 24 ff Reinhold Nizze Das allgemeine Seerecht der civilisirten Nationen Band 1 1857 S 259 Hans Jurgen Abraham Das Seerecht 1974 S 165 Hans J Puttfarken Seehandelsrecht 1997 Rn 128Normdaten Sachbegriff GND 4279090 6 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Seefrachtbrief amp oldid 195345412