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Die lex Rhodia de iactu deutsch Grosse Haverei wortlich Rhodisches Gesetz uber den Seewurf war eine aus dem griechischen Seefahrrecht in das romische Recht adaptierte Bestimmung des gewohnheitsrechtlichen Werkvertragsrechts Locatio conductio operis die fur den Seefrachtvertrag galt Danach konnte der Eigentumer von Waren die vom Seefrachtfuhrer nauta eines in Not geratenen Schiffes zur Rettung desselben beziehungsweise der ubrigen Waren uber Bord geworfen worden waren einen Ausgleich verlangen Die Ausgleichsanspruche verteilten sich in Hohe der eingebussten Anteile auf alle Eigner die ihre Ware verloren hatten Der Seefrachtfuhrer seinerseits konnte Ruckgriff bei den Eigentumern der geretteten Waren nehmen womit er sich schadlos halten konnte Somit kommt in der Bestimmung der Gedanke einer Gefahrengemeinschaft zum Ausdruck 1 Inhaltsverzeichnis 1 Antikes Seerecht 2 Neuzeitliches Seerecht 3 Literatur 4 Weblinks 5 AnmerkungenAntikes Seerecht BearbeitenDie Solidarbestimmung stammte vermutlich aus dem 3 Jahrhundert v Chr und war nach dem griechischen Seeschifffahrtsbrauch der Insel Rhodos benannt Im 2 Jahrhundert v Chr fand diese Regelung ihren Eingang in das romische ius gentium um dort als eine verbindliche Norm im privaten Vertragsrecht dauerhaft Aufnahme zu finden 2 In den spatklassischen Digesten 3 findet sich ein Fragment unter dem Titel de lege Rhodia de iactu das aus dem Reskript ex lege Rhodia stammt welches vom Juristen Lucius Volusius Maecianus aus dem 2 Jahrhundert n Chr als kaiserliches Antwortschreiben auf eine seerechtliche Rechtsanfrage bezuglich der Eigentumsverhaltnisse an schiffbruchiger Ladung verfasst wurde 4 Hier wurde bestimmt dass die durch Seenot verlorene Ladung im Eigentum des Befrachters bleibt 5 Besitz und tatsachlicher Gewahrsam an der Sache gingen zwar durch hohere Gewalt vis maior unter nicht so das Eigentum an der Sache Die lex Rhodia definierte eine Gefahrengemeinschaft die sich aus Schiffseigner und den Wareneignern Befrachter zusammensetzte Die finanziellen Risiken welche sich naturgemass aus dem Seehandelsverkehr ergaben sollten damit minimiert und gerecht verteilt werden Der fur die Rettung des Schiffs vorgenommene Seewurf und dadurch entstandene Verlust der Ladung oder die vorgenommene Beschadigung des Schiffs fur den Erhalt der Ladung wurden anteilmassig unter den betroffenen Parteien aufgeteilt 6 Um die Schadenshohe beziffern zu konnen wurde der Wert der geretteten Ware im Bestimmungshafen veranschlagt die verlorene oder aufgeopferte Ware hingegen zum Wert im Ausgangshafen 1 Die Auslosung eines durch Piraterie an Schiff und Ladung verlustig gegangenen Besitzverhaltnisse wurden ebenso gemeinschaftlich getragen 7 Die Kosten fur Bergungsmassnahmen zur Wiedererlangung verlustiger Fracht wurden proportional aufgeteilt Neuzeitliches Seerecht BearbeitenDer solidarische Aspekt der lex Rhodia de iactu bildet bis heute das Grundprinzip einer solidarischen seerechtlichen Risikogemeinschaft Der Schadensersatz im Rahmen der Haverei wird in der Regel jedoch nicht mehr anteilmassig reguliert sondern nach gutachterlich festgestellten versicherungsinternen Massstaben ermittelt Die gesetzlichen Bestimmungen finden sich im bundesdeutschen Recht unter den 588 ff HGB 8 9 10 und im osterreichischen Recht in 700 ff UGB 11 1 Literatur BearbeitenDimitrios G Letsios Nomos Ῥodiwn Naytikos Das Seegesetz der Rhodier Untersuchungen zu Seerecht und Handelsschiffahrt in Byzanz Veroffentlichungen zum Schiffahrtsrecht 1 Inst d Agais Institouto Aigaiou tou Dikaiou tes Thalassas kai tou Nautikou Dikaiou Rhodos 1996 Heinrich Honsell Romisches Recht 5 Auflage Springer Zurich 2001 ISBN 3 540 42455 5 S 145 147 Christoph Krampe Romisches Recht auf hoher See Die Kunst des Guten und Gerechten In Iole Fargnoli Stefan Rebenich Hrsg Das Vermachtnis der Romer Romisches Recht und Europa Haupt Bern 2012 ISBN 978 3 258 07751 2 S 111 150 Albert Schug Der Versicherungsgedanke und seine historischen Grundlagen Beitrage zu Grundfragen des Rechts Bd 6 V amp R Unipress Gottingen 2011 ISBN 978 3 89971 647 4 S 111 127 Weblinks BearbeitenMuseum der deutschen Versicherungswirtschaft Herbert Wagner Die lex Rhodia de iactu Marburg 1997 Veroffentlichungen zur Lex Rhodia im Opac der Regesta ImperiiAnmerkungen Bearbeiten a b c Heinrich Honsell Romisches Recht 5 Auflage Springer Zurich 2001 ISBN 3 540 42455 5 S 146 f Wolfgang Kunkel Martin Schermaier Romische Rechtsgeschichte 13 Auflage Bohlau Koln 2001 S 97 D 14 2 Christoph Krampe Romisches Recht auf hoher See S 121 Christoph Krampe Romisches Recht auf hoher See S 113 Christoph Krampe Romisches Recht auf hoher See S 125 Christoph Krampe Romisches Recht auf hoher See S 144 HGB in der seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Seehandelsrechts am 25 April 2013 geltenden neuen Fassung des 5 Buches des HGB Seehandelsrecht Bis 24 April 2013 war die Grosse Haverei in den 700 ff Handelsgesetzbuch geregelt Christoph Krampe Romisches Recht auf hoher See S 131 Wolfgang Kunkel Martin Schermaier Romische Rechtsgeschichte 13 Auflage Bohlau Koln 2001 S 97 Unternehmensgesetzbuch Das von Deutschland rezipierte HGB wurde durch das Handelsrechtsanderungsgesetz HaRAG BGBl I 2005 120 weitreichend novelliert und entsprechend umbenannt Normdaten Sachbegriff GND 4121647 7 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Lex Rhodia de iactu amp oldid 194697002