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Mit Haverei bezeichnet man in der Schifffahrt die vermogensrechtliche Abwicklung einer Havarie Die Haverei ist von Bedeutung vor allem fur das Seehandelsrecht aber auch fur die Binnenschifffahrt Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen 2 Arten der Haverei 2 1 Grosse Haverei 2 2 Kleine Haverei 2 3 Besondere Haverei 3 Binnenschifffahrt 4 Gerichtsbarkeit 5 Siehe auch 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseGrundlagen BearbeitenIn Deutschland ist die Haverei fur das Seehandelsrecht in den 588 ff des Handelsgesetzbuchs HGB 1 geregelt 2 fur die Binnenschifffahrt in den 78 Binnenschiffahrtsgesetz BinSchG geregelt Eine Havarie kann eine Reihe von Folgeschaden nach sich ziehen etwa durch Umweltbeeintrachtigungen oder Schadensersatzanspruche dritter Personen Fur die Begutachtung zur Festlegung und Regulierung von Schaden kommt oft ein Havariekommissar oder Dispacheur zum Einsatz der von der Reederei von einem Versicherungsunternehmen oder vom Versender der Waren beauftragt wird einen Schadensverteilungsplan oder Dispache zu erstellen Eine hohe Bedeutung in dieser Hinsicht hat ferner die Frage wer oder was die Havarie verursachte und wer fur Schaden haftbar gemacht werden kann In der Praxis regeln die Vertragsparteien die moglichen Falle der Haverei insbesondere der Grossen Haverei haufig im Vorhinein vertraglich hierzu wird haufig auf die sog York Antwerpener Regeln engl York Antwerp Rules kurz YAR 3 Bezug genommen am gebrauchlichsten sind derzeit noch die YAR 1994 4 Arten der Haverei BearbeitenUnterschieden wurden im deutschen Seehandelsrecht in der Vergangenheit drei verschiedene Arten der Haverei die grosse die kleine sowie die besondere Haverei Die kleine und die besondere Haverei wurden mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Seehandelsrechts am 25 April 2013 aufgehoben so dass seit dem 25 April 2013 nur noch Regelungen zur Grossen Haverei existieren 5 Ubergangsregelungen zu Tatbestanden die davor eingetreten sind sind in Art 71 des Einfuhrungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch EGHGB festgelegt Grosse Haverei Bearbeiten auch gemeinschaftliche Haverei oder Havarie grosse genannt engl general average franz avarie commune Befinden sich das Schiff oder die Passagiere in einer Gefahrensituation und entscheidet sich daraufhin der Kapitan dem Schiff oder der Ladung vorsatzlich Schaden zuzufugen um Schiff Mannschaft und Ladung aus einer gemeinsamen Gefahr zu retten 588 HGB n F 6 dann handelt es sich um eine Grosse Haverei Voraussetzung ist die ganze oder teilweise Rettung des Schiffs und der Ladung Fur solche Kosten die letztlich allen zugutekommen da sie Schiff und Ladung im Grossen und Ganzen retten sollen dann Schiff Ladung und Fracht gemeinsam aufkommen Dies bedeutet im Umkehrschluss aber auch dass die Grosse Haverei nicht zum Tragen kommt wenn das Schiff und die restliche Ladung trotz dieser Massnahmen dann dennoch nicht gerettet werden konnen Grundidee ist also dass Rettungsmassnahmen die allen zugutekommen auch gemeinschaftlich bezahlt werden sollen 7 sofern nicht ohnehin der Schadiger diese Kosten zu erstatten hat Zu den Havereikosten gehoren auch die sonstigen Aufwendungen um Schiff und Ladung aus einer gemeinsamen Gefahr zu retten Im 706 HGB a F wurden u a folgende Falle der Grossen Haverei genannt 8 Nr 1 Uberbordwerfen von Ladung sog Seewurf Nr 2 Leichtern von Ladung Nr 3 absichtliche Strandung des Schiffes Nr 5 Abwehr von Seeraubern Schaden an Ladung und Schiff gehoren ebenso zu den Kosten der Haverei wie Aufwendungen des Reeders z B bei einer Bergung oder Leichterung oder die Kosten fur das Anlaufen eines Nothafens Die Kosten werden von Schiff Fracht und Ladung gemeinsam getragen in Deutschland 591 592 HGB n F 9 Die Anteile werden aus dem Wert des Schiffes dem Wert der Ladung auch der beschadigten oder untergegangenen und der mit der Fahrt erzielten Fracht ermittelt Kleine Haverei Bearbeiten Samtliche Kosten der Seereise wie Lotsengelder Hafengebuhren Leuchtfeuergeld Schlepplohne Kosten fur Quarantane und Auseisung etc wurden nach 621 HGB a F zu der Kleinen Haverei gerechnet Besondere Haverei Bearbeiten Particular Average Die Besondere Haverei umfasst alle durch einen Unfall verursachten Schaden z B durch Schiffszusammenstoss Strandung und Kosten die nicht zur Grossen Haverei gehoren und keine Nebenkosten zur Fracht darstellen Die erlauternde Vorschrift war 701 HGB a F Wenn der Schadiger die Schaden und Kosten an der Ladung bzw am Schiff nicht getragen hat waren jeweils die Eigentumer zu ihren Teilen fur den Aufwand verantwortlich Dabei waren Schaden die am Schiff entstanden sind durch den Verfrachter zu tragen Ladungsschaden durch die Befrachter Binnenschifffahrt BearbeitenDie Regelungen zur Haverei und zur Dispache im Bereich der Binnenschifffahrt finden sich in den 78 des deutschen Binnenschifffahrtsgesetzes BinSchG die wiederum teilweise auf die entsprechenden Bestimmungen im Seehandelsrecht des deutschen Handelsgesetzbuches verweisen Gerichtsbarkeit BearbeitenDas Verfahren wird der freiwilligen Gerichtsbarkeit 402 ff FamFG zugeordnet Siehe auch BearbeitenHavariegeld Lex Rhodia de iactuLiteratur Bearbeitenzum deutschen Recht Rechtslage bis zum 24 April 2013 Rolf Herber Seehandelsrecht Systematische Darstellung Verlag de Gruyter Berlin 1999 ISBN 3 11 016311 X Rolf Herber Seefrachtvertrag und Multimodalvertrag RWS Skript 170 2 Auflage Verlag RWS 2000 ISBN 3 8145 9170 4 Hans Jurgen Puttfarken Seehandelsrecht Verlag Recht und Wirtschaft Heidelberg 1997 ISBN 3 8005 1171 1 Heinz Prussmann Dieter Rabe Bearb Seehandelsrecht funftes Buch des Handelsgesetzbuches mit Nebenvorschriften und internationalen Ubereinkommen 4 Auflage Verlag C H Beck Munchen 2000 ISBN 3 406 45510 7 Carl Creifelds Begr Rechtsworterbuch 19 Auflage Verlag C H Beck Munchen 2007 ISBN 978 3 406 55392 9 Stichwort Haverei Olaf Hartenstein Fabian Reuschle Hrsg Handbuch des Fachanwalts fur Transport und Speditionsrecht 2 Auflage Verlag Carl Heymanns Koln 2012 ISBN 978 3 452 27562 2 Kap 4 Seefrachtrecht Rn 304 ff Grosse Haverei zum deutschen Recht Rechtslage ab dem 25 April 2013 Beate Czerwenka Das Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts Einfuhrung Erlauterungen Synopse Materialien Bundesanzeiger Verlag Koln 2014 ISBN 978 3 89817 967 6 Hartmut Oetker Kurz Kommentar zum HGB 7 Auflage Verlag C H Beck 2021 ISBN 978 3 406 76867 5 Munchner Kommentar zum HGB Band 7 Transportrecht 5 Auflage Beck Verlag Munchen 2023 ISBN 978 3 406 75847 8 Anm mit Kommentierung der ADSp CMR MU CMNI COTIF und des neuen dt Seehandelsrechts Olaf Hartenstein Fabian Reuschle Hrsg Handbuch des Fachanwalts fur Transport und Speditionsrecht 3 Auflage Verlag Carl Heymanns Koln 2015 ISBN 978 3 452 28142 5 Kap 4 Seefrachtrecht Rolf Herber Seehandelsrecht Systematische Darstellung 2 Auflage Verlag de Gruyter Berlin New York 2016 ISBN 978 3 89949 211 8 Dieter Rabe Kay Uwe Bahnsen Seehandelsrecht HGB Nebengesetze und Internationale Ubereinkommen Kommentar 5 Auflage Verlag C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 65238 7 Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Haverei Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Transport Informations Service Fachinformationen zum Thema Grosse Haverei Text der York Antwerp Rules auf der Internet Seite des Comite Maritime International englisch Internet Prasenz der Dt Gesellschaft fur Transportrecht e V Einzelnachweise Bearbeiten HGB in der seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Seehandelsrechts am 25 April 2013 geltenden neuen Fassung des 5 Buches des HGB Seehandelsrecht Bis 24 April 2013 war die Grosse Haverei in den 700 ff Handelsgesetzbuch HGB geregelt Bei den York Antwerp Rules kurz YAR handelt es sich um ein internationales AGB Regelwerk fur das Seehandelsrecht letzte Version mit Stand Mai 2016 YAR 1994 Zitat aus S 91 dort Abs 5 der Gesetzesbegrundung des Entwurfes der Bundesregierung BT Drs 17 10309 vom 9 Mai 2012 Entsprechendes hatte zuvor der Abschlussbericht der Sachverstandigengruppe zur Reform des Seehandelsrechts S 9 2 Spiegelstrich Satze 5 und 6 sowie Erlauterungen zu 571 ff des Entwurfs der Bundesregierung S 164 ff gefordert Bis 24 April 2013 700 HGB a F Olaf Hartenstein Fabian Reuschle Hrsg Handbuch des Fachanwalts fur Transport und Speditionsrecht 2 Auflage Verlag Carl Heymanns Koln 2012 ISBN 978 3 452 27562 2 Kap 4 Seefrachtrecht Rn 305 Anm Diese exemplarische Aufzahlung wurde in die 588 ff HGB n F nicht mehr aufgenommen Es ist aber davon auszugehen dass auch zukunftig diese Falle als typische Falle der Grossen Haverei anzusehen sind Bis 24 April 2013 725 HGB a F Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Haverei amp oldid 235236963