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Reinhard Moos 29 April 1932 in Darmstadt ist ein deutscher und osterreichischer Jurist der sich vor allem mit Rechtsvergleichung und osterreichischem Strafrecht insbesondere auch mit der Rehabilitierung von Opfern der NS Justiz beschaftigt hat und beschaftigt Als ordentlicher Professor fur Strafrecht und Strafprozessrecht lehrte er von 1972 bis 1976 an der Universitat Graz und ab 1976 bis zu seiner Emeritierung 1998 an der Johannes Kepler Universitat in Linz Reinhard Moos 2014Inhaltsverzeichnis 1 Leben und Wirken 2 Werke Auswahl 3 Ehrungen 4 Literatur 5 Weblinks 6 AnmerkungenLeben und Wirken BearbeitenReinhard Moos wurde in Darmstadt als jungstes von zwei Kindern geboren Sein Vater war bei der Bundesbahn beschaftigt In Ludwigshafen am Rhein besuchte er bis 1942 die Volksschule und die erste Klasse der Oberschule Als sein Vater nach Danzig versetzt wurde folgte ihm die Familie 1943 nach vorher wurden sie aber in Ludwigshafen noch vollig ausgebombt und konnten ihr Leben nur mit knapper Not retten Bis Januar 1945 besuchte er in Danzig die Oberschule Dann als die Sowjetarmee immer naher ruckte hatten sie das Gluck mit einem Lazarettzug nach Berlin fliehen zu konnen Sie kamen dann bei Verwandten in Reusch Mittelfranken unter und uberstanden das Kriegsende mit Gluck im Luftschutzkeller Das Abitur legte er 1950 in Rothenburg ob der Tauber ab 1 Anschliessend studierte er Rechtswissenschaften zunachst in Wurzburg und dann ab 1952 in Freiburg im Breisgau das ihm zu einer zweiten Heimat werden sollte In den Ferien arbeitete er am Bau in Fabriken oder als Mobeltrager Das Studium beendete er 1956 mit dem Referendarexamen 1965 legte er in Stuttgart die Zweite Juristische Staatsprufung ab die ihn zum Dienst als Richter oder Rechtsanwalt befahigte 1 Wahrend seiner Ausbildung war Moos ab 1959 bei Hans Heinrich Jescheck am Institut fur auslandisches und internationales Strafrecht das 1966 zum Max Planck Institut erhoben wurde in Freiburg tatig Er war Referent fur die deutschsprachigen Lander und hatte zahlreiche Rechtsgutachten zu erstatten vor allem fur das Ministerium der Justiz in Bonn der Hauptstadt der BRD Spater war er auch fur die Redaktion der ZStW Zeitschrift fur die gesamte Strafrechtswissenschaft verantwortlich 1 1962 betraute ihn Jescheck mit einer Dissertation uber die Entwicklung des Verbrechensbegriffs in Osterreich die allmahlich zu einem Werk von 690 Schreibmaschinenseiten uber den Sinn und Strukturwandel des Verbrechensbegriffs in Osterreich von 1768 bis zum Ende des 19 Jahrhunderts 2 heranwuchs 1965 legte Moos das Rigorosum ab mit der Note summa cum laude Ab diesem Jahr war Moos am Institut nur mehr als Referent fur Osterreich zustandig die Lander Deutschland und Schweiz hatten andere Kollegen ubernommen 1 1972 habilitierte sich Moos in Freiburg mit einer Arbeit 3 Die Unzumutbarkeit als allgemeiner ubergesetzlicher Entschuldigungsgrund fur die Facher Deutsches und auslandisches Straf und Strafprozessrecht Noch vorher war er von Jescheck fur einen Lehrstuhl an der Universitat Graz vorgeschlagen worden und im November 1972 wurde er tatsachlich zum Ordentlichen Universitatsprofessor fur Strafrecht und Strafprozessrecht 3 an der Universitat Graz ernannt wo er bald auch Institutsvorstand wurde Obwohl ihm die liebe alte Stadt bald ans Herz wuchs wurde er doch in Graz nie so recht heimisch 1 In Moos Grazer Zeit fiel die Entstehung eines neuen Strafgesetzbuches unter dem sozialistischen Justizminister Christian Broda das sich die Pravention durch Wertintegration statt des Vergeltungsprinzips zum Ziel setzte Obwohl selbst kein Sozialist war Moos ein entschiedener Verfechter von Brodas Reformideen 4 und wurde dafur angefeindet ja sogar zum Kommunisten gestempelt Ein Hohepunkt der politischen Differenzen war 1976 in einer Fakultatssitzung wo uber die Wiederverleihung des Doktortitels an den ehemaligen SS Obersturmfuhrer Erich Rajakowitsch einen engen Mitarbeiter Eichmanns verhandelt wurde Der Antrag wurde schliesslich abgelehnt aber die Diskussion bewirkte dass Moos den schon fruher erfolgten Ruf auf die zweite Lehrkanzel fur Strafrecht mit zusatzlicher Venia legendi fur Kriminologie in Linz endgultig annahm 1 In Linz konnte Moos nun Wurzeln fassen auch dank seiner Frau Helene Lerch einer Linzerin die er zufallig auf einer Zugfahrt kennengelernt hatte und 1981 heiratete Gemeinsam mit Sohn Gerwig der jetzt in New York lebt begann ein gluckliches Familienleben Moos verkaufte sein Haus im Schwarzwald das ihm stets als Refugium gedient hatte und kaufte ein Haus am Stadtrand von Linz Die besonderen beruflichen Interessen von Moos betreffen im Allgemeinen Teil des Strafrechts die Dogmatik des Verbrechensbegriffs mit den Begriffen von Unrecht und Schuld in ihren systematischen rechtstheoretischen rechtspolitischen und historischen Bezugen 5 im Besonderen Teil die vorsatzlichen Totungsdelikte die er ausfuhrlich kommentiert hat 6 Auch die Sinngebung von Strafen und Massnahmen sowie der Diversion war ihm sehr wichtig 7 und er machte die ideelle Entwicklung der Kriminologie von der Aufklarung bis zur Gegenwart zum Gegenstand einer Vorlesung 1 Im Zentrum der strafprozessualen Arbeiten von Moos stand zunachst die Untersuchungshaft und dann vor allem die Reform des strafprozessualen Vorverfahrens 8 die 2004 beschlossen wurde und 2008 in Kraft trat In massgeblichen Kreisen wurde er als geistiger Vater dieser Reform bezeichnet 8 Die Staatsanwaltschaft ist nun nicht mehr auf die formale Transportfunktion des Prozessstoffes an das Gericht beschrankt 9 10 11 sondern nimmt die Aufgabe der richterlichen Voruntersuchung die fruher der Untersuchungsrichter hatte selbst wahr Sie macht den Verdachtigen schon durch die ersten Ermittlungshandlungen automatisch zum Beschuldigten und lasst ihm damit eine eigene Rechtsposition zukommen 1 9 12 13 14 15 16 Moos letzter grosser Interessenschwerpunkt ist aber die Bewaltigung der politischen Vergangenheit auf dem Gebiet der nationalsozialistischen Militarjustiz Besonders hat ihn das Schicksal des oberosterreichischen Bauern Franz Jagerstatter beruhrt der den Kriegsdienst als katholischer Christ aus Glaubensgrunden verweigerte und deshalb 1943 zum Tode verurteilt und hingerichtet wurde Vom juristischen Standpunkt ging es dabei um die Frage ob Strafurteile die zwar zur NS Zeit dem damaligen Gesetz entsprachen nunmehr als Unrecht angesehen werden konnen oder mussen da sie gegen die Menschenrechte und damit gegen die Gerechtigkeit verstiessen Diese Meinung hat Moos gegen die osterreichische formalpositivistische Rechtslehre bejaht 17 18 19 20 21 Daraus folgt die juristische und moralische Rehabilitierung des Widerstands gegen den nationalsozialistischen Staat 1 Schliesslich wurde Moos obwohl bekennender Protestant zum juristischen Gutachter fur das Seligsprechungsverfahren Jagerstatters beim Vatikan bestellt das 2007 erfolgreich abgeschlossen werden konnte 22 Dieselbe Problematik trifft auch fur die den Kriegsdienst verweigernden Zeugen Jehovas zu fur die sich Moos ebenfalls eingesetzt hat 23 20 24 21 Moos unterstutzte auch die Initiativen der Grunen Fraktion im osterreichischen Parlament zur umfassenden juristischen Rehabilitierung von Opfern der Militarjustiz und Deserteuren der NS Zeit durch Aufsatze und Gesetzentwurfe 25 26 Nach zehnjahrigen Bemuhungen gelang es so schliesslich die pauschale Rehabilitierung der Deserteure zu erreichen 1 Auf sein Gutachten gehen auch die Bemuhungen zur Rehabilitierung des Priesters Johannes Gruber zuruck der im KZ Gusen 1944 ermordet worden ist 27 Fur Reinhard Moos ist Recht sowohl eine aussere Ordnungsnorm als auch eine geistige Macht die in der Sozialethik grundet und in der Gesetz und Wert untrennbar zusammengehort 28 Von Moos stammt auch der bemerkenswerte Satz Mit dem Schutz des Einzelnen schutzt der Staat sich selbst gegen ein Ubermass seiner Macht 29 So hat der Verein der Osterreichischen Staatsanwaltinnen und Staatsanwalte im Jahr 2014 beschlossen Moos den Wolfgang Swoboda Preis fur Menschlichkeit im Strafverfahren 30 zu verleihen der ihm im Februar 2015 uberreicht werden soll Privat gilt die Vorliebe von Moos der Teilhabe an der schopferischen Kraft der Natur sei es durch intensive Gartenarbeit oder durch begeistertes Fotografieren Moos ist auch ein Sammler Bemerkenswert sind seine grosse wissenschaftliche Bibliothek seine Sammlungen alter osterreichischer Bauernkeramik und kunstlerisch wertvoller Kinderbilderbucher Werke Auswahl BearbeitenDer Verbrechensbegriff in Osterreich im 18 und 19 Jahrhundert Sinn und Strukturwandel Bonn 1968 543 Seiten Rechtsvergleichende Untersuchungen zur gesamten Strafrechtswissenschaft N F 39 Die Untersuchungshaft in Osterreich Landesbericht in Die Untersuchungshaft im deutschen auslandischen und internationalen Recht Hrsg von Jescheck Krumpelmann Bonn 1971 347 f 202 Seiten Rechtsvergleichende Untersuchungen zur gesamten Strafrechtswissenschaft N F 45 Zur Reform des Strafprozessrechts und des Sanktionenrechts fur Bagatelldelikte Wien 1981 246 Seiten Linzer Universitatsschriften Monographien 7 Polizei und Strafprozess Gutachten Verhandlungen des 14 OJT in Wien 2000 Bd IV 1 Strafrecht Wien 2000 156 Seiten 75 79 StGB Vorsatzliche Totungsdelikte in Wiener Kommentar zum Strafgesetzbuch 2 Aufl Hrsg von Hopfel Ratz 33 bis 35 Lfg Wien 2002 187 Seiten 4 Schuldgrundsatz in SbgK Hrsg von Triffterer Rosbaud Hinterhofer 10 Lfg Wien 2004 76 Seiten 10 StGB Entschuldigender Notstand in SbgK Hrsg von Triffterer Rosbaud Hinterhofer 12 Lfg Wien 2005 60 Seiten Franz von Liszt als Osterreicher in Franz von Liszt zum Gedachtnis Zur 50 Wiederkehr seines Todestages Berlin 1969 116 138 zugleich in ZStW 81 1969 S 660 682 Die vorbeugenden Massnahmen im neuen osterreichischen Strafrecht in Zum neuen Strafrecht Richterwoche 1973 Wien BMJ 1974 S 53 57 Die finale Handlungslehre in StPdG 2 1974 S 5 41 Die Reformbewegung des Strafrechts in Osterreich der Schweiz und Bundesrepublik Deutschland in Wilburg Festschrift Hrsg von der Grazer Rechts und Staatswissenschaftlichen Fakultat Graz 1975 253 287 Die gesellschaftliche Funktion des Strafrechts und die Strafrechtsreform RZ 1977 S 229 236 Die Totung im Affekt im neuen osterreichischen Strafrecht ZStW 89 1977 796 848 Die authentische Interpretation der Strafscharfung beim Ruckfall nach 39 StGB und der Schuldbegriff OJZ 1980 S 113 123 143 156 169 173 Zum Stand der osterreichischen Verbrechenslehre aus der Sicht einer gemeinrechtlichen Tradition ZStW 93 1981 S 1023 1043 Die mangelnde Strafwurdigkeit bei Bagatelldelikten nach 42 osterr StGB ZStW 95 1983 S 153 219 Die Zweiteilung der Hauptverhandlung im Strafprozess OJZ 1983 S 561 569 593 601 Grundstrukturen einer neuen Strafprozessordnung Referat Verh des 9 OJT Wien 1985 Bd II 3 Strafrecht Wien 1986 S 53 148 355 373 Systematische Betrachtungen zum Vorverfahren in Neue Wege im strafrechtlichen Vorverfahren Tagung der Osterreichischen Sektion der OJK 1985 Wien 1985 73 103 Schriftenreihe des BMJ 27 Beschuldigtenstatus und Prozessrechtsverhaltnis im osterreichischen Strafverfahren in Festschrift fur Hans Heinrich Jescheck zum 70 Geburtstag Hrsg von Vogler Berlin 1985 Bd 1 S 725 755 Zur Reform der bedingten Entlassung aus dem Strafvollzug AnwBl 1986 S 441 444 Die Reform der Rechtsmittel im Strafprozess in Gesamtreform des Strafverfahrens Internationales Christian Broda Symposion Bad Homburg v d H 1986 Hrsg von Schreiber Wassermann Neuwied und Darmstadt 1987 S 177 191 Carl Stooss in Osterreich SchwZStrR 105 1988 S 35 79 Die ethischen Grundlagen des Strafrechts in Dimensionen und Perspektiven des Rechts Festschrift fur Wilhelm Rosenzweig zum 80 Geburtstag Hrsg von Machacek Kostelka Martinek Wien 1988 S 399 426 Juristen versus Soziologen Was bei der Einfuhrung der Konfliktregelung aus juristischer Sicht zu beachten ware in Wiener Zeitung EXTRA zum Wochenende v 25 November 1988 3 Die Ausdehnung der Nichtigkeitsbeschwerde auf die Beweiswurdigung nach 281 Abs 1 Z 5a StPO OJZ 1989 S 97 106 135 144 Positive Generalpravention und Vergeltung in Strafrecht Strafprozessrecht und Kriminologie Festschrift fur Franz Pallin zum 80 Geburtstag Hrsg von Melnizky O F Muller Wien 1989 S 283 318 Grundlinien und Standortbestimmung des osterreichischen Strafprozessrechts in Der Strafprozess im Spiegel auslandischer Verfahrensordnungen Hrsg von Jung Berlin 1990 S 47 82 Der Einfluss Cesare Beccarias auf das osterreichische Strafrecht JBl 1991 S 69 85 Ausgewogene Kommunikationsstruktur der Hauptverhandlung durch Wechselverhor und Teilung in zwei Abschnitte ZStW 103 1991 S 553 583 Tatausgleich statt Strafe in Osterreich SchwZStrR 1993 S 56 80 Vergangenheitsbewaltigung der Militargerichtsbarkeit Auch ein Beitrag zu Franz Jagerstatter JRP 1994 S 135 148 Das strafprozessuale Legalitatsprinzip in Osterreich im Umbruch in Festschrift fur Koichi Miyazawa Hrsg von Kuhne Baden Baden 1995 S 635 672 Die Wahrheitspflicht des Beschuldigten Reformforderung an den Gesetzgeber Juridikum 4 1995 S 31 36 Richter und Strafrechtsreform JBl 1996 S 345 361 Der Schuldbegriff im osterreichischen StGB in Festschrift fur Otto Triffterer zum 65 Geburtstag Hrsg von Schmoller Wien 1996 S 169 202 Grundsatzfragen der Reform des Vorverfahrens OJZ 1996 S 886 902 Sozialadaquanz und objektive Zurechnung bei Tatbeitragen im Finanzstrafrecht in Aktuelles zum Finanzstrafrecht Beitrage der Finanzstrafrechtlichen Tagung Linz 1996 Hrsg von Leitner Wien 1996 85 115 Aktualisierung 2005 in Finanzstrafrecht 1996 2002 Hrsg von Leitner Wien 2006 S 113 115 Der Aussergerichtliche Tatausgleich fur Erwachsene als strafrechtlicher Sanktionsersatz JBl 1997 S 337 357 Die Aufhebung der Todesurteile der NS Militargerichtsbarkeit JRP 1997 S 253 265 Die Irrtumsproblematik im Finanzstrafrecht in Aktuelles zum Finanzstrafrecht Beitrage der Finanzstrafrechtlichen Tagung Linz 1997 Hrsg von Leitner Wien 1998 101 143 Aktualisierung 2005 in Finanzstrafrecht 1996 2002 Hrsg von Leitner Wien 2006 S 182 184 Die Rehabilitierung Franz Jagerstatters durch das Landgericht Berlin In Neues Archiv fur die Geschichte der Diozese Linz Heft 1 1998 99 S 26 30 ooegeschichte at PDF Menschenrechte und Polizei in geschichtlicher Entwicklung in Menschenrechte und Staatsgewalt Hrsg von Fehervary Stangl Wien 2002 S 21 54 Recht und Gerechtigkeit Kriegsdienstverweigerung im Nationalsozialismus und die Zeugen Jehovas in Vergessene Opfer des Nationalsozialismus Hrsg von R Steininger Innsbruck 2002 S 23 55 Die Stellung der Staatsanwaltschaft im strafprozessualen Vorverfahren Vom formalen zum materiellen Rechtsdenken in Staatsanwaltschaft im 21 Jahrhundert Aufgaben Positionen Perspektiven Hrsg von Pilgermair Wien 2001 S 59 102 Objektive Zurechnung und sozialadaquates Verhalten bei wertneutraler Gehilfenschaft in Festschrift fur Stefan Trechsel zum 65 Geburtstag Hrsg von Donatsch Forster Schwarzenegger Zurich 2002 S 477 504 Die Reform der Hauptverhandlung OJZ 2003 321 332 S 369 381 Die juristische Rehabilitierung der Opfer der NS Militarjustiz in Osterreichische Opfer der NS Militargerichtsbarkeit Rehabilitierung und Entschadigung Hrsg von Kohlhofer Moos Wien 2003 S 65 90 Absprachen im Strafprozess RZ 2004 S 56 65 Die Strafbarkeit juristischer Personen und der Schuldgrundsatz RZ 2004 S 98 105 Die subjektive Sorgfaltswidrigkeit bei der Fahrlassigkeit als Unrechtselement in Festschrift fur Manfred Burgstaller zum 65 Geburtstag Hrsg von Medigovic Grafl Wien 2004 S 111 132 Der allgemeine ubergesetzliche Entschuldigungsgrund der Unzumutbarkeit in Deutschland und Osterreich ZStW 116 2004 S 891 914 Das Anerkennungsgesetz 2005 und die Vergangenheitsbewaltigung der NS Militargerichtsbarkeit in Osterreich JRP 2006 S 182 196 Die Anwesenheit des Verteidigers bei Vernehmungen des Beschuldigten im Vorverfahren in Festschrift fur Roland Miklau Hrsg von Moos Jesionek O F Muller Wien 2006 S 331 351 Die Abgrenzung von Versuch Vollendung als Nichtigkeitsgrund JBl 2008 S 341 347 Die Begrundung der Geschworenengerichtsurteile JBl 2010 S 73 87 Das Anerkennungs und Rehabilitationsgesetz 2009 JRP 2010 S 146 158 Wozu brauchen wir Staatsanwalte in Strafverfolgung auf dem Prufstand Tagung der OJK in Attersee Wien 2012 S 19 31 Kritik und Fortschritt im Rechtsstaat Bd 38 Die objektive Unrechtszurechnung bei Vorsatzdelikten JBl 2013 S 477 487Ehrungen BearbeitenPreis der Freiburger Rechts und Staatswissenschaftlichen Fakultat fur das Rigorosum 1965 Silbernes Ehrenzeichen des Landes Oberosterreich 2012 Osterreichisches Ehrenkreuz fur Wissenschaft und Kunst I Klasse 2012 Wolfgang Swoboda Preis fur Menschlichkeit im Strafverfahren 2015 30 Literatur BearbeitenFestschrift fur Reinhard Moos zum 65 Geburtstag hrsg von Christian Huber Udo Jesionek und Roland Miklau Wien 1997 Strafrecht und wertbezogenes Denken Festgabe fur Reinhard Moos zum 80 Geburtstag hrsg von Alois Birklbauer Christian Huber Udo Jesionek und Roland Miklau Wien 2012Weblinks BearbeitenJohannes Kepler Universitat Linz Reinhard Moos Lebenslauf und PublikationenAnmerkungen Bearbeiten a b c d e f g h i j R Moos Grazer Lehrjahre Mein osterreichischer Weg Autobiographie in Strafrecht und wertbezogenes Denken Festgabe fur Reinhard Moos zum 80 Geburtstag hrsg von Alois Birklbauer Christian Huber Udo Jesionek und Roland Miklau Wien 2012 R Moos Der Verbrechensbegriff in Osterreich im 18 und 19 Jahrhundert Sinn und Strukturwandel Bonn 1968 543 Seiten Rechtsvergleichende Untersuchungen zur gesamten Strafrechtswissenschaft N F 39 a b O Triffterer Reinhard Moos Wirken und Werke in Osterreich Deutschland und der Schweiz in Festschrift fur Reinhard Moos zum 65 Geburtstag hrsg von Christian Huber Udo Jesionek und Roland Miklau Wien 1997 R Moos Die gesellschaftliche Funktion des Strafrechts und die Strafrechtsreform RZ 1977 229 236 Siehe zuletzt R Moos Salzburger Kommentar zum Strafgesetzbuch 2004 und 2005 4 und 12 StGB zur Schuld und dem Entschuldigenden Notstand zum Unrecht siehe zuletzt R Moos Die objektive Unrechtszurechnung bei Vorsatzdelikten JBl 2013 477 487 R Moos Wiener Kommentar zum Strafgesetzbuch 2 Aufl 2002 75 78 StGB Vgl u a R Moos Die vorbeugenden Massnahmen im neuen osterreichischen Strafrecht in Zum neuen Strafrecht Richterwoche 1973 Wien BMJ 53 Moos Zur Reform des Strafprozessrechts und des Sanktionenrechts fur Bagatelldelikte Wien 1981 137 R Moos Positive Generalpravention und Vergeltung in Strafrecht Strafprozessrecht und Kriminologie Festschrift fur Franz Pallin zum 80 Geburtstag Hrsg von Melnizky O F Muller Wien 1989 283 R Moos Der Aussergerichtliche Tatausgleich fur Erwachsene als Sanktionsersatz JBl 1997 337 a b Miklau Resumee und Ausblick in Strafverfahren Menschenrechte Effektivitat Ministerialentwurf 2001 fur eine Vorverfahrensreform Richterwoche Wels 2001 Schriftenreihe BMJ Bd 106 a b R Moos Zur Reform des Strafprozessrechts und des Sanktionenrechts fur Bagatelldelikte Wien 1981 246 Seiten Linzer Universitatsschriften Monographien 7 R Moos Die Stellung der Staatsanwaltschaft im strafprozessualen Vorverfahren Vom formalen zum materiellen Rechtsdenken in Staatsanwaltschaft im 21 Jahrhundert Aufgaben Positionen Perspektiven Hrsg von Pilgermair Wien 2001 S 59 102 R Moos Wozu brauchen wir Staatsanwalte in Strafverfolgung auf dem Prufstand Tagung der osterreichischen Juristenkommission in Attersee 2 4 Juni 2011 Wien 2012 19 31 Kritik und Fortschritt im Rechtsstaat Bd 38 R Moos Systematische Betrachtungen zum Vorverfahren in Neue Wege im strafrechtlichen Vorverfahren Tagung der osterreichischen Sektion der OJK in Weissenbach 1985 Wien 1985 73 103 Schriftenreihe des BMJ 27 R Moos Die Reform des strafprozessualen Vorverfahrens Enquete im Parlament am 28 November 1995 Hrsg von Soyer Wien 1996 41 62 Juristische Schriftenreihe 96 R Moos Grundsatzfragen der Reform des Vorverfahrens in OJZ 1996 886 902 gekurzte Fassung in Entwicklungslinien im Straf und Strafprozessrecht Vortrage gehalten bei der Richterwoche 1996 in Rust Wien 1996 37 80 Schriftenreihe des BMJ 82 R Moos Die Stellung der Staatsanwaltschaft im strafprozessualen Vorverfahren Vom formalen zum materiellen Rechtsdenken in Staatsanwaltschaft im 21 Jahrhundert Aufgaben Positionen Perspektiven Hrsg von Pilgermair Wien 2001 S 59 102 R Moos Die Reform des Vorverfahrens im osterreichischen Strafverfahren in Festschrift fur Heike Jung zum 65 Geburtstag Hrsg von Muller Dietz u a Baden Baden 2007 S 581 599 R Moos Vergangenheitsbewaltigung der Militargerichtsbarkeit Auch ein Beitrag zu Franz Jagerstatter JRP 1994 S 135 148 R Moos Die Aufhebung der Todesurteile der NS Militargerichtsbarkeit JRP 1997 253 265 Reinhard Moos Die Rehabilitierung Franz Jagerstatters durch das Landgericht Berlin In Neues Archiv fur die Geschichte der Diozese Linz Heft 1 1998 99 S 26 30 ooegeschichte at PDF zugleich in Franz Jagerstatter Zur Erinnerung seines Zeugnisses Eine Handreichung hrsg von Pax Christi Oberosterreich Linz 2000 31 40 a b R Moos Recht und Gerechtigkeit Kriegsdienstverweigerung im Nationalsozialismus und die Zeugen Jehovas in Vergessene Opfer des Nationalsozialismus Hrsg von R Steininger Innsbruck 2000 23 55 zugleich in Gewissensfreiheit und Militardienst Hrsg von Kohlhofer Wien 2000 S 105 143 a b R Moos Die juristische Rehabilitierung der Opfer der NS Militarjustiz in Osterreichische Opfer der NS Militargerichtsbarkeit Rehabilitierung und Entschadigung Hrsg von Kohlhofer Moos Wien 2003 S 65 90 Vgl E Putz Reinhard Moos und sein Engagement fur die Seligsprechung von Franz Jagerstatter Eine notwendige Begegnung in Festgabe fur R Moos zum 80 Geburtstag Wien 2012 S 107 113 R Moos Osterreichische Opfer der NS Militargerichtsbarkeit Rehabilitierung und Entschadigung Hrsg von Moos und Kohlhofer Wien 2003 122 Seiten R Moos Die Rehabilitierung von Kriegsdienstverweigerern am Beispiel der Zeugen Jehovas in DOW Mitteilungen Dokumentationsarchiv des osterreichischen Widerstandes Folge 147 Juni 2000 S 1 4 H Metzler Reinhard Moos und die Rehabilitierung der osterreichischen Opfer der NS Militarjustiz Ein Lob des langen Atems in Festgabe fur R Moos zum 80 Geburtstag Wien 2012 S 115 125 Vgl auch Moos Entwurf den Anderungsantrag von Stoisits Antrag Stoisits an den Justizausschuss v 19 April 2005 betreffend ein Bundesgesetz zur Rehabilitierung der Opfer der NS Militarjustiz 21 A XXII GP und die Dringliche Anfrage von Stoisits an den Bundeskanzler im Nationalrat v 12 Mai 2005 StenProt NR 22 GP 142 ff Siehe dazu eingehend Moos das Anerkennungsgesetz 2005 und die Vergangenheitsbewaltigung der NS Militarjustiz in Osterreich JRP 2006 182ff 188f auch zum Inhalt Vgl W Moringer Reinhard Moos und sein Einsatz fur das NS Opfer Johann Gruber sowie seine Kritik an der Versuchsrechtsprechung des OGH in Strafrecht und wertbezogenes Denken Festgabe fur Reinhard Moos zum 80 Geburtstag hrsg von Alois Birklbauer Christian Huber Udo Jesionek und Roland Miklau Wien 2012 S 127 Begrussungsansprache von Univ Prof DDr Herbert Kalb Vizerektor der Johannes Kepler Universitat Linz in Strafrecht und wertbezogenes Denken Festgabe fur Reinhard Moos zum 80 Geburtstag hrsg von Alois Birklbauer Christian Huber Udo Jesionek und Roland Miklau Wien 2012 R Miklau Laudatio fur Reinhard Moos in Strafrecht und wertbezogenes Denken Festgabe fur Reinhard Moos zum 80 Geburtstag hrsg von Alois Birklbauer Christian Huber Udo Jesionek und Roland Miklau Wien 2012 a b Archivierte Kopie Memento des Originals vom 24 Februar 2016 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www staatsanwaelte atNormdaten Person GND 11946280X lobid OGND AKS LCCN n83050291 VIAF 163863971 Wikipedia Personensuche PersonendatenNAME Moos ReinhardKURZBESCHREIBUNG deutscher und osterreichischer JuristGEBURTSDATUM 29 April 1932GEBURTSORT Darmstadt Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Reinhard Moos amp oldid 229671919