www.wikidata.de-de.nina.az
Die Reichsheeresverfassung des Heiligen Romischen Reiches auch Reichskriegsverfassung genannt war wie dessen ganze Verfassung durch verschiedene Gesetze gewachsen und regelte die Aufstellung von Truppen innerhalb des Reiches und war die Grundlage fur die Aufstellung der Reichsarmee die zwar unter dem Oberbefehl des Kaisers stand aber von dessen Kaiserlichen Truppen getrennt war und nur vom Reichstag eingesetzt wurde Die Reichsdefensionalordnung Reichsgutachten in puncto securitatis vom 13 23 Mai 1681 schloss als letztes die Heeresverfassung des Heiligen Romischen Reiches ab Inhaltsverzeichnis 1 Rechtliche Entwicklung 1 1 Erste Reichsmatrikel 1 2 Folgende Reichsmatrikel 1 3 Reichsmatrikel von 1521 1 4 Reichsexecutionsordnung 1555 1 5 Westfalischer Friede 1648 1 6 Matrikel in der Reichsdefensionalordnung von 1681 2 Siehe auch 3 Quellen 4 Literatur 5 EinzelnachweiseRechtliche Entwicklung BearbeitenErste Reichsmatrikel Bearbeiten Die erste Reichsmatrikel wurde 1422 auf dem Reichstag zu Nurnberg aufgestellt Dem Vorschlag der Fursten den hundertsten Pfennig zu erheben und damit ein Soldnerheer fur die Dauer eines Krieges anzuwerben und zu unterhalten widersprachen die Stadte Man einigte sich auf die Aufstellung einer 1 Matrikel als Verzeichnis der Truppenkontingente der einzelnen Reichsstande Folgende Reichsmatrikel Bearbeiten Weitere Matrikel folgten bei denen wechselnd konkrete Truppenzahlen oder nur Geldbetrage festgelegt wurden so unter anderem 1467 in Nurnberg Truppen in Starke von 20 000 Mann 1471 ein gemeiner pfennig 1486 ein Geldbetrag und 1505 wieder Truppen Dies fuhrte zu der Gewohnheit geforderte Truppenstellung durch Geld oder geforderte Steuern durch Truppenstellung zu ersetzen Die Berechnung fuhrte immer wieder zu Unstimmigkeiten so dass das Reich das Truppenquantum von der Summe der Reichsmatrikelanschlage trennte und ab 1669 fur jeden Reichskreis das Reichskontingent in absoluten Zahlen an Reitern und Fussknechten festlegte Reichsmatrikel von 1521 Bearbeiten Die bedeutendste dieser Aufstellungen wurde entsprechend den Vereinbarungen des Wormser Reichstages von 1521 fur den Italienzug Karls V zur Kaiserkronung nach Rom erstellt Sie wird als eines der grundlegenden Gesetze fur das Reich in der Fruhen Neuzeit angesehen Mit gewissen Anpassungen an die aktuellen Verhaltnisse Moderationen genannt bildete die Wormser Matrikel bis zum Ende des Reiches die Grundlage fur die Heeres und Steuerkontingente der Reichsstande Die Matrikel ging von einer Grosse des Reichsheeres von 4 000 Reitern und 20 000 Fussknechten aus Die Besoldung fur einen Reiter 10 Gulden ab 1542 12 Gulden und fur einen Fussknecht 4 Gulden betrug pro Monat 128 000 Gulden Diese Summe wurde Romermonat genannt und als Rechnungseinheit bis zum Ende des Reiches verwendet Dementsprechend wurden spater die von den Reichsstanden z B fur die Verteidigung des Reiches auf dem Reichstag bewilligten Beitrage in Romermonaten gezahlt Dieser Gesamtbetrag wurde auf die Reichsstande entsprechend ihrer Grosse und Bedeutung aufgeteilt Die vom jeweiligen Reichsstand zu zahlenden Summe wurde mit Hilfe des Simplums angegeben Dies war die Anzahl von Soldaten zu Pferd und zu Fuss die der Reichsstand zu stellen oder fur die er die dem Sold entsprechende Summe zu entrichten hatte So war beispielsweise 1521 im Bayerischen Reichskreis festgelegt 1 dass das Herzogtum Bayern ein Simplum von 60 Soldaten zu Pferd und 277 zu Fuss und die kleine Reichsgrafschaft Ortenburg 2 Reiter und 6 Mann zu Fuss stellen musste Das Erzstift Salzburg sollte als Simplum 60 Mann zu Pferd und 277 Mann zu Fuss das Hochstift Passau 18 zu Pferd und 78 zu Fuss und die Reichspropstei Berchtesgaden 2 zu Pferd und 34 zu Fuss stellen Reichsexecutionsordnung 1555 Bearbeiten Die Reichsexecutionsordnung 1555 auf dem Reichstag zu Augsburg von allen Standen beschlossen behielt Gultigkeit als Reichsgesetz bis zur Auflosung 1806 Sie regelte aber vor allem die Verhaltnisse im Inneren des Reiches 2 Die Kreisordnung enthielt aber einzelne Regelungen uber das Aufgebot von Truppen 80 83 die Bereitstellung von Material 81 und die Verteilung der Kosten 86 Auf dem Reichstag zu Speyer 1557 bezog der Abschied in 21 Kreishilfe wider alle Vergadderung Aufwicklung und Versammlung Reutern und Knecht auch alle thatliche Handlung derjenigen so sich im Heil Reich an Gleich und Recht nicht begnugen lassen und dann aller Vergewaltigungen frembder Ein und Ausfallen feindlich Angriffen ungebuhrliche gewaltige An Durch oder Abzuge 3 auch die Abwehr fremder Truppen mit ein Westfalischer Friede 1648 Bearbeiten Im Westfalischen Frieden 1648 war in Artikel VIII 64 festgelegt worden spatestens nach sechs Monaten sollten u a die Kreisverfassung und Matrikel neu beraten und bestimmt werden Diese Zeitvorgabe konnte aber wegen der unterschiedlichen Interessen der Reichsstande nicht eingehalten werden Das ebenfalls im Westfalischen Frieden verankerte Recht der Landesherren auf eigene Truppen jus armorum et foederum nutzten die grossen Reichsstande zur Aufstellung eigener stehender Heere so bereits ab 1644 Brandenburg ab 1682 Bayern und Sachsen 4 Die Diskussion auf dem Reichstag zu Regensburg uber eine neue Reichskriegsverfassung und eine Generalgarantie zwischen Kaiser und Reichsstanden zum gegenseitigen Schutz vor feindlichen Uberfallen und Eingriffen von aussen ohne Einbeziehung der Friedensgaranten Frankreich und Schweden wurde jedoch 1663 durch neue Angriffe der Turken unterbrochen die 1664 zur eyligen Hulf und Ersten Armatur des Reiches fuhrten Matrikel in der Reichsdefensionalordnung von 1681 Bearbeiten In der Reichsdefensionalordnung von 1681 erfolgte die Aufteilung nicht nach der alten Matrikel von 1521 sondern die Truppenkontingente der Kreise wurden neu frei bestimmt und die Gesamtsumme auf 40 000 Soldaten erhoht Die Aufteilung auf die Stande innerhalb des Kreises Repartition musste dieser vornehmen Bei dem obigen Beispiel anderte sich so das Kontingent fur das Kurfurstentum Bayern auf 120 Soldaten zu Pferd und 554 zu Fuss auf die Landgrafschaft Leuchtenburg seit 1743 ebenfalls bayerisch in der Aufstellung von 1521 nicht enthalten entfielen 12 zu Pferd und 28 zu Fuss und die kleine Reichsgrafschaft Ortenburg musste 4 Reiter und 26 Mann zu Fuss stellen Die Zahlen anderten sich fur das Erzstift Salzburg auf 60 Mann zu Pferd und 277 Mann zu Fuss fur das Hochstift Passau auf 18 zu Pferd und 78 zu Fuss und fur die Furstpropstei Berchtesgaden auf 4 zu Pferd und 64 zu Fuss Der Massstab Romermonat zu 51 269 Gulden wurde beibehalten Im Reichsgutachten vom 23 13 Mai 1681 wurden gesamt 40 000 Mann 28 000 Knechte und 12 000 Reiter als Simplum festgelegt Nachdeme aber aller Orten die Zeiten und Laufften jetztmahls dergestalt beschaffen dass auf die Securitat des Vatterlands zeitlich ein wachtsames Auge zu haben Also ist in allen dreyen Reichs Collegiis fur nothig erachtet und geschlossen worden dass zu solchem Ende eine rechte Zusammensetzung nach denen Reichs Constitutionen und Ordnungen einzurichten und dahero uber und neben der von Ihrer Kayserlichen Majestat zu eben dem Zweck zu stellen und von Deroselben zu unterhalten anerbietenden Mannschaft von Reichs wegen 40000 Mann und zwar etwan 10000 zu Pferd 2000 Dragoner und 28000 zu Fuss alles geworbenen guten und wohlgeubten Volcks unverzuglich aufzubringen und folgends damit zu continuiren seye solang man befinden wird dass es des Reichs Nothdurfft und Sicherheit nicht weiter erfordere auf welchen Fall selbiges alsdann verringert oder gantz abgeschafft werden konne doch mit dem Anhang wann das Reich pro rerum exigentia einer mehreren Mannschaft benothiget seyn sollte das Quantum mit 20000 Mann zu vergrossern wozu sich die Stande eventualiter hiemit verbinden auf dass dardurch aller unversehenen Gefahr und vorbrechenden Gewalt gesteuert und krafftiglich widerstanden werden moge 5 Im Reichsgutachten vom 15 September 1681 uber die Reichskriegskasse und die Kreiskassen wurde aber den Standen freigestellt ob sie selbst Soldaten stellen oder sie gegen Geld von benachbarten armierten Standen ubernehmen wollten Siehe auch BearbeitenReichsarmee Kreistruppen Kreisobrist Heiliges Romisches ReichQuellen Bearbeiten nbsp Wikisource Heeresmatrikel von 1422 Quellen und Volltexte nbsp Wikisource Reichsmatrikel von 1521 Quellen und Volltexte nbsp Wikisource Verzeichnis der Reichskreise von 1532 Quellen und Volltexte Der Augsburger Reichsabschied Augsburger Religionsfrieden im Volltext nbsp Wikisource Reichsmatrikel beruhend auf den Beschlussen des Nurnberger Exekutionstages 1663 Quellen und VolltexteLiteratur BearbeitenHeinz Angermeier Die Reichskriegsverfassung in der Politik der Jahre 1679 1681 Germanistische Abteilung In Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte Band 82 Wien 1965 S 190 222 Winfried Dotzauer Die deutschen Reichskreise 1383 1806 Geschichte und Aktenedition Franz Steiner Verlag Stuttgart 1998 ISBN 3 515 07146 6 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Richard Fester Die armierten Stande und die Reichskriegsverfassung 1681 1697 Carl Jugel s Verlag Frankfurt am Main 1886 S 190 f Digitalisat Zugleich Strassburg Universitat Dissertation 1886 Hanns Hubert Hofmann Hrsg Quellen zum Verfassungsorganismus des Heiligen Romischen Reiches Deutscher Nation 1495 1815 Ausgewahlte Quellen zur deutschen Geschichte der Neuzeit Bd 13 Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1976 ISBN 3 534 01959 8 Gerhard Papke Von der Miliz zum Stehenden Heer Wehrwesen im Absolutismus In Militargeschichtliches Forschungsamt Hrsg Deutsche Militargeschichte in sechs Banden 1648 1939 Band 1 Abschnitt I Manfred Pawlak Verlagsgesellschaft Herrsching 1983 ISBN 3 88199 112 3 Lizenzausgabe der Ausgabe Bernard amp Grafe Verlag Munchen Martin Rink Harald Potempa Zweierlei Untergang Der Zusammenbruch des Alten Reichs 962 1806 und des alten Preussen im Jahre 1806 In Militargeschichte Heft 3 2006 ISSN 0940 4163 S 4 9 Hanns Weigel Die Kriegsverfassung des alten deutschen Reiches von der Wormser Matrikel bis zur Auflosung Bamberg 1912 Inaugural Dissertation der juristischen Fakultat der Friedrich Alexander Universitat zu Erlangen 1911 Jurg Zimmermann Militarverwaltung und Heeresaufbringung in Osterreich bis 1806 In Militargeschichtliches Forschungsamt Hrsg Deutsche Militargeschichte in sechs Banden Band 1 Abschnitt III Manfred Pawlak Verlagsgesellschaft Herrsching 1983 ISBN 3 88199 112 3 Lizenzausgabe der Ausgabe Bernard amp Grafe Verlag Munchen Einzelnachweise Bearbeiten Reichsmatrikel von 1521 31 55 Richard Fester Die armierten Stande und die Reichskriegsverfassung 1681 1697 In Dissertation Carl Jugel s Verlag Frankfurt am Main 1886 S 2 Martin Rink Harald Potempa Der Zusammenbruch des Alten Reichs 962 1806 und des alten Preussen im Jahre 1806 in Militargeschichte Heft 3 2006 Militargeschichtliches Forschungsamt ISSN 0940 4163 S 6Richard Fester Die armierten Stande und die Reichskriegsverfassung 1681 1697 In Dissertation Carl Jugel s Verlag Frankfurt am Main 1886 S 2 Hanns Hubert Hofmann Quellen zum Verfassungsorganismus des Heiligen Romischen Reiches Deutscher Nation 1495 1815 Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1 Auflage 1976 S 232ff Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Reichsheeresverfassung amp oldid 237796649