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Primas Germaniae Primas von Deutschland ist ein Titel der ursprunglich dem hervorragendsten Bischof Primas Germaniens das heisst aller deutschen Lander zustand Der Titel wurde im Laufe der Geschichte von den Erzbischofen von Trier Mainz Magdeburg und Salzburg beansprucht und gefuhrt oft auch gleichzeitig was dem eigentlichen Wortsinn widerspricht Kompetenzen uber die anderen Erzbistumer des Reiches waren mit dem Titel jedoch nie verbunden Solche Vorrechte waren allenfalls durch spezielle papstliche Beauftragung mit einer Legation zu erlangen also die Ernennung zum papstlichen Legaten mit weit reichenden Befugnissen Legaten konnen je nach Ausgestaltung ihrer Vollmachten tatsachlich auch gegenuber anderen Bischofen mit der Autoritat des Papstes handeln Einige besonders herausragende Erzbischofe bezeichneten sich daher gern als geborene Legaten legatus natus um anzuzeigen dass die Legatenwurde standig mit ihrem Bischofsstuhl verbunden sei Allerdings beschrankt sich die regulare Befugnis solcher standigen Legaten im Namen des Papstes zu handeln auf das Metropolitangebiet ihres Sitzes in dem sie als Erzbischof ohnehin die hochste Jurisdiktion ausuben Bei der Bezeichnung handelt es sich darum ebenso wie bei dem Titel Primas weitgehend um einen blossen Ehrentitel Trier Mainz und Magdeburg verloren die Primaswurde mit dem Westfalischen Frieden 1648 bzw mit der Sakularisation in der Napoleonischen Zeit 1802 wahrend der Erzbischof von Salzburg sie bis heute innehat Wie der Salzburger besitzt auch der Kolner Erzbischof den Titel Legatus natus nannte sich aber nur selten Primas Germaniae Inhaltsverzeichnis 1 Die einzelnen Primate 1 1 Mainz 1 2 Trier 1 3 Salzburg 1 4 Magdeburg 1 5 Koln 2 Befugnisse des Primas Germaniae 3 Primat und Legation heute 4 EinzelnachweiseDie einzelnen Primate BearbeitenMainz Bearbeiten Der angelsachsische Missionar Bonifatius war um 745 Bischof von Mainz geworden das damals den Rang eines Suffraganbistums besass Bonifatius besass aussergewohnliche vom Papst verliehene Vollmachten fur seine Missionsarbeit die denen der spateren papstlichen Legaten ahneln Er durfte Bistumer grunden deren Gebiete voneinander abgrenzen und in ihnen Bischofe ein oder absetzen Ihm wurde darum in der Kirchengeschichtsschreibung der personliche Titel Erzbischof zugesprochen und er wird wegen seiner Verdienste fur die Kirche im Reich in neuerer Zeit auch als Apostel der Deutschen bezeichnet Das Bistum Mainz das um 780 82 zum Erzbistum erhoben wurde beanspruchte aufgrund seiner Berufung auf Bonifatius daher eine hervorragende Stellung unter den deutschen Bistumern Unter seinen Nachfolgern wurde es zur weitaus grossten Kirchenprovinz des Reiches hinzu kam noch eine Schlusselstellung im Verfassungsgefuge des Reichs der Mainzer Erzbischof war Reichserzkanzler fur Germanien und gehorte spater zu den sieben Kurfursten die das Recht zur Konigswahl hatten Daraus nicht etwa aus einer formellen Verleihung begrundete sich der Primat des Mainzer Erzbischofs der ab 900 bestatigt ist 1 Rechtlich verliehen wurde ihm der Primat dagegen nie 2 Als Kanzlei Titel wurde er von den Erzbischofen auch niemals gefuhrt 3 Rechte uber die anderen Metropoliten ubte der Mainzer Erzbischof nicht aus 4 Es handelte sich lediglich um einen Ehrenvorrang Um tatsachliche Kompetenzen uber seine Kirchenprovinz heraus zu erhalten mussten die Erzbischofe versuchen beim Papst ein Vikariats oder Legationsprivileg zu erhalten Solche Privilegien sind im Laufe der Zeit einigen Erzbischofen auch verliehen worden so z B den Erzbischofen Willigis Adalbert I von Saarbrucken und Konrad I von Wittelsbach 5 Ab dem 11 Jahrhundert nahmen die Erzbischofe eine standige Legation bzw ein mit dem Mainzer Stuhl verbundenes Vikariat an Die damit erhobenen Anspruche liessen sich gegenuber den anderen Metropoliten aber nicht durchsetzen Es blieb beim Ehrenvorrang Mit dem Reichsdeputationshauptschluss 1803 wurden die Mainzer Wurden auf die Kirche von Regensburg ubertragen auf deren Bischofssitz auch der letzte Mainzer Erzbischof Karl Theodor von Dalberg transferiert wurde Mit dessen Tod 1817 erlosch der Titel des Primas mit Sitz in Regensburg Trier Bearbeiten Fur den Trierer Erzbischof ist der Titel Primas schon im 9 Jahrhundert bezeugt allerdings nur fur die Provinz Belgica prima Im 10 Jahrhundert erhielt er ein Vikariatsprivileg das ihm den Vorrang vor allen ubrigen Bischofen des Reiches sowie vor allen sich dort aufhaltenden Legaten einraumte 6 Im 11 Jahrhundert erreichten die Erzbischofe wiederholt die Bestatigung ihrer Privilegien und unter Papst Innozenz II sogar die Legation uber die Erzdiozesen Mainz Koln Salzburg Bremen und Magdeburg Die Trierer Erzbischofe wurden spater ofter als Primates bezeichnet fuhrten den Titel selbst jedoch selten Eine primatiale Jurisdiktion besassen sie genauso wenig wie die Mainzer 7 Auch die Legationsgewalten behinderten sich gegenseitig 1802 erlosch der Titel bei der Suppression des Erzbistums zum Suffraganbistum 7 Salzburg Bearbeiten nbsp Detail vom Denkmal fur Erzbischof Andreas Jakob von Dietrichstein im Salzburger DomFur Salzburg wird schon fur die Zeit des ersten Erzbischofs Arno von Salzburg 798 821 die Existenz eines papstlichen Vikariatsprivilegs angenommen das jedoch nur unsicher uberliefert ist 7 Im Laufe des Mittelalters wurde ihnen der Titel eines Legaten und eines Vikars des romischen Stuhls nachweislich mehrfach verliehen Die Erzbischofe beanspruchten daraus das Recht sich geborene Legaten legati nati und Primates von Deutschland zu nennen Laut einer Inschrift auf dem Denkmal fur Erzbischof Andreas Jakob von Dietrichstein 1689 1753 im Salzburger Dom war er der erste Salzburger Erzbischof der diesen Titel formell vom romisch deutschen Kaiser erhielt Beide Titel fuhrt der Salzburger Erzbischof noch heute ein Jurisdiktionsvorrang ist mit ihnen nicht verbunden wohl aber ein liturgisches Prazedenzrecht Salzburg ist das einzige Erzbistum das schon im Mittelalter und in der fruhen Neuzeit den Titel eines Primas fuhrte und auch nach der postnapoleonischen Neuordnung den Rang eines Erzbistums behielt Magdeburg Bearbeiten Der Magdeburger Primat geht auf eine papstliche Urkunde von 986 zuruck In ihr wurden dem Erzbischof der gerade gegrundeten Provinz dieselben Rechte verliehen wie den Erzbischofen von Mainz Trier und Koln 8 Die Magdeburger Erzbischofe bezeichneten sich daher selbst als Primas Germaniae genau wie die Salzburger wahrend Mainzer und Trierer den Titel wie bereits beschrieben gar nicht oder nur selten selbst fuhrten Im 15 Jahrhundert kam es zwischen dem Magdeburger und dem Salzburger Erzbischof daher zum Streit uber die Rangordnung auf den Reichstagen Dieser Streit wurde 1530 durch einen Vergleich beigelegt der bestimmte dass sich beide jeden Tag im Vortritt abwechseln sollten 9 Wahrend der Reformation fiel das Erzbistum Magdeburg an die Partei der Protestanten Die evangelischen Administratoren fuhrten den Titel Primas Germaniae weiter bis das ehemalige Erzstift Magdeburg nach dem Westfalischen Frieden 1648 in das weltliche Herzogtum Magdeburg umgewandelt wurde Koln Bearbeiten Auch dem Erzbischof von Koln wird bisweilen der Titel Primas Germaniae zugestanden 9 Dies wird mit den ausserordentlichen Ehrenrechten des Kolners begrundet die jenen der anderen Primatssitze voll entsprachen 1240 wurde ihm zudem die Legation fur Deutschland ubertragen Spater fuhrten auch die Kolner Erzbischofe den Titel Legatus natus den sie bis heute beibehalten haben Befugnisse des Primas Germaniae BearbeitenDie Primatialsitze sind eine Fortentwicklung des schon im Fruhmittelalter bekannten Apostolischen Vikariats das nicht mit der heutigen Organisationsform verwechselt werden darf Die Apostolischen Vikare ubten fur den Papst Jurisdiktion uber ihnen zugewiesene Gebiete aus die uber ihren eigentlichen Bereich hinausgingen Die feste Verbindung mit einem bestimmten Bischofsstuhl fuhrte zum Status eines prima sedes einer bestimmten Provinz Vorrechte der Vikare waren beispielsweise die Ordination der Metropoliten ihres Gebiets die Einberufung von Plenarkonzilien oder die Unterhaltung eines Appellationsgerichts fur Urteile der Metropolitangerichte Zu einer wirklichen Auspragung des Primas als einer regularen Instanz zwischen den Metropoliten und dem Apostolischen Stuhl in Rom ist es im Abendland jedoch nicht gekommen 10 Daher war mit dem Primat von Deutschland stets nur ein Ehrenvorrang verbunden Hinzu kam noch dass der Titel wie beschrieben von etlichen verschiedenen Bischofssitzen beansprucht oder gefuhrt wurde Eine wirkliche Bedeutung konnte der Titel daher nicht erlangen Rechtlichen Gehalt hatte allein die Position eines Legaten bzw Vikars Im Laufe der Zeit wurden etliche Bischofe mit Legatenrechten ausgestattet Die entsprechenden Privilegien waren jedoch oft unbestimmt formuliert und zudem nur dem betreffenden Bischof personlich verliehen Ihre wirkliche rechtliche Qualitat ist daher unsicher 9 Nachdem sich die meisten Primates bald auch als geborene Legaten bezeichneten um die verliehene Legation auf Dauer mit ihrem Bischofssitz zu verbinden trat derselbe Effekt ein wie bei Titel des Primas So bedeutete der Titel Legatus natus ebenfalls bald nur einen Ehrenvorrang wobei unklar ist ob die Legatenrechte jemals gegenuber anderen machtigen Erzbischofen irgendeine Durchsetzungskraft entfalten konnten Primat und Legation heute Bearbeiten nbsp Wappenmuster des Salzburger Erzbischofs als MetropolitDer Titel Primas Germaniae wird heute nur noch vom Salzburger Erzbischof gefuhrt der auch den Titel eines Legatus natus beibehalten hat Im kirchlichen Recht ist festgeschrieben dass der Titel eines Primas nur Ehrenrechte beinhaltet Der Titel eines Legatus natus kommt im Codex Iuris Canonici von 1983 nicht mehr vor wird aber weiter gewohnheitsmassig gefuhrt Die Ehrenrechte bestehen in der liturgischen Prazedenz Primates gehen den Metropoliten in der Prazedenz vor und folgen ihrerseits den Kardinalen und Patriarchen Die geborenen Legaten durfen sich nach hergebrachter Tradition des Legatenpurpurs nicht zu verwechseln mit dem Kardinalspurpur bedienen Die Quasten in ihren Wappen sind daher stets rot und nicht wie bei Bischofen grun Derzeitiger Primas Germaniae ist Erzbischof Franz Lackner Einzelnachweise Bearbeiten Georg May Der Mainzer Erzbischof als Primas in Archiv fur katholisches Kirchenrecht 1995 S 76 Georg May Der Mainzer Erzbischof als Primas in Archiv fur katholisches Kirchenrecht 1995 S 77f Paul Hinschius System des katholischen Kirchenrechts Band 1 Berlin 1869 S 608 Paul Hinschius System des katholischen Kirchenrechts Bd 1 Berlin 1869 S 607 Paul Hinschius System des katholischen Kirchenrechts Bd 1 Berlin 1869 S 608 Fn 6 Paul Hinschius System des katholischen Kirchenrechts Bd 1 Berlin 1869 S 609 a b c Paul Hinschius System des katholischen Kirchenrechts Bd 1 Berlin 1869 S 610 Paul Hinschius System des katholischen Kirchenrechts Bd 1 Berlin 1869 S 611 a b c Paul Hinschius System des katholischen Kirchenrechts Bd 1 Berlin 1869 S 612 Georg May Der Mainzer Erzbischof als Primas in Archiv fur katholisches Kirchenrecht 1995 S 87 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Primas Germaniae amp oldid 226792494