www.wikidata.de-de.nina.az
Partikularkonzilien sind nach dem geltenden Recht der Lateinischen Kirche das Plenarkonzil und das Provinzialkonzil can 439 CIC Es handelt sich um eine Versammlung einer Teilkirche im Unterschied zum Okumenischen Konzil das eine Versammlung der Gesamtkirche ist Inhaltsverzeichnis 1 Konzile 1 1 Plenarkonzil 1 1 1 Einberufung 1 1 2 Ordnung 1 1 3 Vorsitz 1 1 4 Beratungsgegenstande 1 2 Provinzialkonzil 1 2 1 Einberufung 1 2 2 Rechte des Metropoliten 2 Teilnahmeordnung 2 1 Mitgliedschaft und Gastrecht 2 2 Stimmrecht 3 Aufgabe und Amtsgewalt 4 Abschluss des Partikularkonzils 5 Partikularkonzilien in der kirchlichen Praxis 6 Literatur 7 EinzelnachweiseKonzile BearbeitenDie Konzilien oder auch fruher synonym gebraucht Synoden sind die altesten Synodaleinrichtungen der katholischen Kirche 1 Ihr Ursprung liegt im 2 Jahrhundert n Chr in der Versammlung mehrerer Bischofe einer bestimmten Region auf der wichtige theologische oder kirchenpolitische Fragen erortert wurden Die Bedeutung der Beschlusse reichte oft uber die Bistumer der teilnehmenden Bischofe hinaus Als die Kirche zunehmend eine feste rechtliche Verfassung erhielt bildeten sich die Begriffe Provinzialkonzil und Plenarkonzil heraus Plenarkonzil Bearbeiten Das Plenarkonzil bezeichnet eine Versammlung der Bischofe eines bestimmten Landes auch Nationalkonzil Es kam im Laufe der Zeit nur sehr selten zum Einsatz 2 An seine Stelle traten ab dem 19 Jahrhundert die Bischofskonferenzen die seit der Reform des Kirchenrechts nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil unter bestimmten Umstanden auch exekutive Befugnisse haben Dennoch sind die Plenarkonzilien weiterhin im Kirchenrecht vorgesehen Heute ist es ein Partikularkonzil fur ein und dieselbe Bischofskonferenz can 439 1 CIC Existiert in dem Bereich einer Bischofskonferenz nur eine Kirchenprovinz so ist dort nur die Einberufung eines Plenarkonzils moglich can 439 2 CIC Einberufung Bearbeiten Die Einberufung eines Plenarkonzils obliegt der jeweiligen Bischofskonferenz can 441 Nr 1 CIC Es tritt so oft zusammen wie es der Bischofskonferenz notwendig oder nutzlich erscheint Der Beschluss der Bischofskonferenz bedarf der Genehmigung des Apostolischen Stuhls can 439 1 CIC Ordnung Bearbeiten Die Ordnung des Plenarkonzils wird von der Bischofskonferenz bestimmt Als Herrin der Versammlung 3 bestimmt sie allein uber Beginn Dauer Vertagung Verlegung und Abschluss des Konzils Ferner erlasst sie die Konzilsordnung die die Geschaftsordnung das ausserordentliche Teilnahmerecht und das Gastrecht regelt 4 Vorsitz Bearbeiten Die Bischofskonferenz wahlt aus der Reihe der ihr zugehorigen Diozesanbischofe den Konzilsprasidenten can 441 Nr 3 CIC Seine Wahl bedarf der Bestatigung des Apostolischen Stuhls Die erforderliche Mehrheit ist gemeinrechtlich nicht festgelegt 5 Beratungsgegenstande Bearbeiten Das Konzil kann nur uber die von der Bischofskonferenz bestimmten Gegenstande bestimmen Insofern unterscheidet sich die Versammlung vom Okumenischen Konzil das weitere Beratungsgegenstande hinzufugen darf die aber vom Papst bestatigt werden mussen Provinzialkonzil Bearbeiten nbsp Romisches Provinzialkonzil 1725 mit Papst Benedikt XIII Das Provinzialkonzil auch Provinzialsynode ist eine Versammlung der Bischofe einer Kirchenprovinz unter Vorsitz des jeweiligen Metropoliten Es stellt in der Kirchengeschichte die haufigerere Variante eines Partikularkonzils dar Lange Zeit war die regelmassige Abhaltung eines Provinzialkonzils vorgeschrieben konnte jedoch in der Realitat selten eingehalten werden Obwohl das Konzil von Trient die Pflicht zur Abhaltung von Provinzialkonzilien erneuerte wurde die Einrichtung in den meisten Gegenden der Kirche praktisch bedeutungslos 6 Einberufung Bearbeiten Ein Provinzialkonzil kann nicht einberufen werden wenn die Kirchenprovinz die einzige im Gebiet einer Bischofskonferenz ist In diesem Fall konnen nur Plenarkonzilien stattfinden Anders als das Plenarkonzil ist fur die Einberufung eines Provinzialkonzils keine besondere Genehmigung notig Das Einberufungsrecht liegt jedoch allein beim Metropoliten der Kirchenprovinz demgemass kann ein Provinzialkonzil weder gegen dessen Willen noch bei Vakanz des Metropolitansitzes einberufen werden can 440 2 442 CIC Die Entscheidung zur Einberufung eines Provinzialkonzils trifft der Metropolit mit der Mehrheit der Stimmen seiner Suffraganbischofe Rechte des Metropoliten Bearbeiten Dem Metropoliten obliegt das Recht zur Bestimmung des Konzilsortes can 442 1 Nr 2 CIC Er bestimmt die Verhandlungsgegenstande und die Geschaftsordnung und befindet uber die Dauer die Verlegung die Vertagung und Beendigung des Konzils can 442 1 Nr 3 CIC Er hat die Versammlung selbst zu leiten wenn er nicht rechtmassig verhindert ist In diesem Fall obliegt die Leitung einem von den anwesenden Diozesanbischofen aus ihrer Mitte gewahlten Vertreter can 442 2 CIC Der Stellvertreter verfugt jedoch nicht uber die genannten Organisationsrechte 7 Teilnahmeordnung BearbeitenDie Rechte der Teilnehmer sind zu unterscheiden in Mitgliedschaft und Gastrecht ordentliche und ausserordentliche Mitgliedschaft entscheidendes und beratendes Stimmrecht Mitgliedschaft und Gastrecht Bearbeiten Mitglied eines Partikularkonzils ist jeder der uber Teilnahmerecht von Rechts wegen oder durch rechtmassige Einladung verfugt und dabei entscheidendes oder beratendes Stimmrecht innehat can 443 1 5 CIC Die Mitglieder sind zur Teilnahme verpflichtet 8 Bei rechtmassiger Verhinderung eines Mitglieds mit entscheidendem Stimmrecht kann ein Vertreter entsandt werden der dann jedoch nur uber beratendes Stimmrecht verfugt can 444 2 CIC Die Mitgliedschaft unterteilt sich in ordentliche und ausserordentliche Mitgliedschaft Ordentliche Mitglieder sind gem can 443 1 und 3 CIC die Diozesanbischofe die Bischofskoadjutoren und Auxiliarbischofe Weihbischofe andere Titularbischofe die in dem Gebiet ein besonderes vom Apostolischen Stuhl oder der Bischofskonferenz ubertragenes Amt ausuben etwa der Apostolische Nuntius die Generalvikare und Bischofsvikare gewahlte hohere Obere von Ordensinstituten und Gesellschaften des apostolischen Lebens wobei die Anzahl von der Bischofskonferenz bzw dem Metropoliten und seinen Suffraganbischofen bestimmt wird die Rektoren der katholischen Universitaten und die Dekane der katholischen und kanonistischen Fakultaten einige Rektoren der Priesterseminare des Gebiets die Zahl wird von der Bischofskonferenz bzw dem Metropoliten und seinen Suffraganbischofen bestimmtAusserordentliche Mitglieder sind nach besonderer Einladung gem can 443 2 und 4 CIC im Gebiet wohnende Titularbischofe auch wenn sie im Ruhestand sind Priester und andere Glaubige deren Zahl die Halfte der bereits genannten Mitglieder nicht ubersteigen darfZu Partikularkonzilien konnen Gaste geladen werden die uber Beobachterstatus verfugen Sie konnen jedoch auch um ihre Meinungsausserung gebeten werden 9 An Abstimmungen konnen sie nicht teilnehmen Uber die Einladung von Gasten bestimmt beim Plenarkonzil die Bischofskonferenz beim Provinzialkonzil der Metropolit zusammen mit den Suffraganbischofen can 443 6 CIC Stimmrecht Bearbeiten Entscheidendes Stimmrecht kommt allen Bischofen zu die in ordentlicher oder ausserordentlicher Weise Mitglieder des Konzils sind 10 Wenigstens die Schlussabstimmung uber die Konzilsdokumente ist den Mitgliedern mit entscheidendem Stimmrecht vorbehalten 11 Beratendes Stimmrecht haben alle anderen Mitglieder des Konzils Aufgabe und Amtsgewalt BearbeitenPartikularkonzilien treten zusammen um uber gemeinsame seelsorgliche Erfordernisse im jeweiligen Gebiet zu beraten und zu beschliessen Die Beschlusse sind dabei am ubergeordneten Recht der Kirche auszurichten das von den Beschlussen nicht tangiert werden darf Primare Aufgaben sind die Forderung des Glaubens und der Sitten die Organisation des gemeinsamen seelsorglichen Wirkens und die Bewahrung die Einfuhrung und der Schutz der allgemeinen kirchlichen Disziplin 12 Zur Durchsetzung seiner Aufgabe verfugt das Partikularkonzil uber jede erforderliche Gewalt sowohl legislative als auch exekutive Die fruher nicht unbedeutende rechtsprechende Gewalt ist heute durch das allgemeine Kirchenrecht stark eingeschrankt aber nicht vollig ausgeschlossen 13 Abschluss des Partikularkonzils BearbeitenGemass can 446 CIC hat der Konzilsprasident nach Abschluss des Partikularkonzils alle Konzilsakten dem Apostolischen Stuhl genauer der Kongregation fur die Bischofe 14 vorzulegen Die vom Konzil beschlossenen Dekrete durfen erst nach Uberprufung durch den Apostolischen Stuhl promulgiert werden Partikularkonzilien in der kirchlichen Praxis BearbeitenTrotz des Wunsches des Zweiten Vatikanischen Konzils ist es nicht zu einer Wiederbelebung der Konzilstatigkeit auf partikularer Ebene gekommen Entscheidendes Organ fur die gemeinsame Ausubung der Hirtensorge ist mehr denn je die durch Rechtsreformen erheblich gestarkte Bischofskonferenz eines jeweiligen Landes Literatur BearbeitenAymans Morsdorf Kanonisches Recht Band 2 Verfassungs und Vereinigungsrecht 13 vollig neu bearbeitete Auflage Schoningh Paderborn 1997 ISBN 3 506 70482 6 Reimund Haas und an die geistlichen Personen und glaubigen Laien unserer Provinz 150 Jahre Kolner Provinzialkonzil von 1860 In Pastoralblatt fur die Diozesen Aachen Berlin Essen Hildesheim Koln und Osnabruck Band 63 2011 S 121 125 Einzelnachweise Bearbeiten Aymans Morsdorf Kath Kirchenrecht II S 299 Aymans Morsdorf Kath Kirchenrecht II S 300 Aymans Morsdorf Kath Kirchenrecht II S 303 Aymans Morsdorf Kath Kirchenrecht II S 202 Aymans Morsdorf Kath Kirchenrecht II S 303 Aymans Morsdorf Kath Kirchenrecht II S 299f Aymans Morsdorf Kath Kirchenrecht II S 305 Aymans Morsdorf Kath Kirchenrecht II S 305 Aymans Morsdorf Kath Kirchenrecht II S 305 Aymsn Morsdorf Kath Kirchenrecht II S 306 Aymans Morsdorf Kath Kirchenrecht II S 306 Aymans Morsdorf Kath Kirchenrecht II S 301 Aymans Morsdorf Kath Kirchenrecht II S 301 Aymans Morsdorf Kath Kirchenrecht II S 308 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Partikularkonzil amp oldid 237722167 Plenarkonzil