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Parlamentsvorsteher ist in einigen deutschen Landern die nicht amtliche Bezeichnung fur den gewahlten Vorsitzenden der kommunalen Vertretungskorperschaft der Gemeinden oder Kreise kommunale Gebietskorperschaften Die Gesetzessprache kennt die Bezeichnung Parlamentsvorsteher fur kommunale Volksvertretungen nicht sie ist vielmehr eine Sammelbezeichnung in der Wissenschaft fur die verschiedenen Vorsteher und Vorsitzendenbezeichnungen und der in den Interessenverbanden der Kommunen so hat z B der Hessische Stadte und Gemeindebund eine Arbeitsgemeinschaft der Stadtverordnetenvorsteher innen und Vorsitzenden der Gemeindevertretungen die im Jargon oft als Parlamentsvorsteher AG bezeichnet wird Die Mehrheit der deutschen Lander kennt allerdings auch einen gewahlten Parlamentsvorsteher nicht in diesen Landern ist kraft Gesetzes meist der Burgermeister oder Landrat Vorsitzender der jeweiligen kommunalen Volksvertretung Die amtlichen Bezeichnungen fur die Parlamentsvorsteher sind nicht einheitlich denn es handelt sich bei den kommunalen Volksvertretungen nicht um Parlamente und nicht um Organe der Legislative im Gegensatz zu den Volksvertretungen der Staaten die Zahl der Mandatstrager in Parlamenten lag 1982 bei ca 2000 die der Mandatstrager in kommunalen Volksvertretungen bei 200 000 Demgemass gibt es verschiedene Bezeichnungen in den Kommunalverfassungsgesetzen sowohl fur die unterschiedlichen Vertretungskorperschaften wie fur deren Vorsitzende So ist der gewahlte Vorsitzende in Thuringen Vorsitzender des Gemeinderats in den brandenburgischen und hessischen Gemeinden Vorsitzender der Gemeindevertretung in den Kreisen oder Landkreisen Vorsitzender des Kreistags oder Kreistags bzw Kreisprasident usw Die Vertretungskorperschaften werden nicht nur im Jargon der Kommunalpolitiker sondern auch in der Wissenschaft haufig als Kommunal Parlamente bezeichnet 1 2 daher die Bezeichnung Parlamentsvorsteher 3 4 Einzelne Vorschriften dieser Gesetze verleihen den Parlamentsvorstehern eigene Zustandigkeiten Befugnisse und wenige subjektive Rechte Inhaltsverzeichnis 1 Liste der Bezeichnungen der kommunalen Volksvertretungen der Volksvertreter und der Parlamentsvorsteher in Gebietskorperschaften der deutschen Lander 2 Kommunalverfassungsrechtliche Gesetze in den deutschen Landern mit Gebietskorperschaften und gewahlten Parlamentsvorstehern 3 Person und Amt des Vorstehers von kommunalen Volksvertretungen 4 Wahl 4 1 Wahlkorper 4 2 Handlungsfahigkeit der Volksvertretung 4 3 Altersprasident 4 4 Abwahl 5 Aufgaben Zustandigkeiten Befugnisse und Rechte 5 1 Protektor der Minderheit 5 2 Kerngeschaft Sitzungsleitung 5 2 1 Einberufung Ladung Ort und Zeit 5 2 2 Verhandlungsgegenstande Tagesordnungspunkte 5 2 3 Sitzungsleitung Geschaftsordnung 5 2 4 Mitwirkung bei der Beurkundung der Niederschrift 5 2 5 Disziplinarbefugnisse 5 3 Vertretung in Streitigkeiten auch Rechtsstreitigkeiten 5 4 Aussendarstellung des Kollegialorgans 5 4 1 Presse 5 4 2 Einwohnerversammlung 5 5 Dignitats und Rechtswahrung Leitbild 5 6 Organleihe Wahrnehmung fremder Angelegenheiten 5 6 1 Zusammenstellung von Anzeigen der Gemeindevertreter uber mogliche Interessenkollision auf Grund von anderen Tatigkeiten 5 6 2 Burgerversammlung 6 Einzelnachweise der Rechtsquellen fur Zustandigkeiten Befugnisse und Rechte der gewahlten Parlamentsvorsteher 7 Literatur 8 EinzelnachweiseListe der Bezeichnungen der kommunalen Volksvertretungen der Volksvertreter und der Parlamentsvorsteher in Gebietskorperschaften der deutschen Lander BearbeitenLandAmtl Abkurzung der Kommunalgesetze Bezeichnung der Volksver tretung der Gebietskorperschaft Bezeichnung der Volksvertreter Gemeinde verbande Amter o A Bezeichnung des Parlamentsvorstehers Amt kraft Gemeinden und Kreise mit von der Volksvertretung gewahlten ParlamentsvorstehernBrandenburgBbgKVerf G GemeindevertretungS StadtverordnetenversammlungK Kreistag G GemeindevertreterS StadtverordneteK Kreistagsabgeordneter ja Amter G In amtsangehorigen Gemeinden ehrenamtlicher BurgermeisterG In amtsfreien Gemeinden Vorsitzender der GemeindevertretungS Vorsitzender der StadtverordnetenversammlungK Vorsitzender des Kreistags WahlBremen nur BremerhavenVerfBrhv Stadtverordnetenversammlung Stadtverordneter nein Stadtverordnetenvorsteher WahlHessenG HGOK HKO G GemeindevertretungS StadtverordnetenversammlungK Kreistag G GemeindevertreterS StadtverordneterK Kreistagsabgeordneter nein G Vorsitzender der GemeindevertretungS StadtverordnetenvorsteherK Vorsitzender des Kreistags WahlMecklenburg VorpommernKV M V G GemeindevertretungS StadtvertretungIn den Hansestadten BurgerschaftK Kreistag G Mitglied der GemeindevertretungS Mitglied der StadtvertretungK Kreistagsmitglieder ja Amter G In hauptamtl verwalteten Gemeinden Vorsitzender der GemeindevertretungG In ehrenamtl verwalteten Gemeinden BurgermeisterS StadtvertretervorsteherK Kreistagsprasident WahlNiedersachsenNKomVG G RatS RatK Kreistag G Ratsfrau RatsherrS Ratsfrau RatsherrK Kreistagsabgeordneter ja Samtge meinden G VorsitzenderS VorsitzenderK Vorsitzender des Kreistags WahlLandAmtl Abkurzung der Kommunalgesetze Bezeichnung der Volksver tretung der Gebietskorperschaft Bezeichnung der Volksvertreter Gemeinde verbande Amter o A Bezeichnung des Parlamentsvorstehers Amt kraft Sachsen AnhaltKVG LSA G GemeinderatVG VerbandsgemeinderatS StadtratK Kreistag G GemeinderatVG VerbandsgemeinderatS StadtratK Kreistagsmitglied ja Verbands gemeinden G VorsitzenderVG VorsitzenderS VorsitzenderK Vorsitzender WahlSchleswig HolsteinGO SH G GemeindevertretungIn kleinen Gemeinden bis zu 70 Einw GemeindeversammlungS StadtvertretungK Kreistag G GemeindevertreterS StadtvertreterK Kreistagsabgeordneter ja Amter G Vorsitzender der Gemeindevertretung in Gemeinden mit hauptamtl Burger meister Burgervorsteher S Burgermeister bei amtsan gehorigen Gemeinden oder durch Hauptsatzungbestimmung K Kreisprasident WahlGemeinden und Kreise mit nicht von der Volksvertretung gewahlten Parlamentsvorstehern Wahl aber moglich Bremen nur Stadt Bremen als Kommune Artikel 143 und 145 Landesverfassung Stadtburgerschaft Mitglied der Burgerschaft nein Prasident der Burgerschaft Beschluss erforderlich Verfassung Wahl mogl ThuringenThurKO G GemeinderatS StadtratK Kreistag G GemeinderatsmitgliedS StadtratsmitgliedK Kreistagsabgeordneter ja G Burgermeister Vorsitzender d Gemeinderats Hauptsatzgsbestimmg erforderlich K Landrat Vorsitzender des Kreistags Hauptsatzgsbestimmg erforderlich Gesetzes Wahl mogl LandAmtl Abkurzung der Kommunalgesetze Bezeichnung der Volksver tretung der Gebietskorperschaft Bezeichnung der Volksvertreter Gemeinde verbande Amter o A Bezeichnung des Parlamentsvorstehers Amt kraft Gemeinden und Kreise mit Parlamentsvorstehern kraft Amtes sie werden nicht von der Volksvertretung gewahltBaden WurttembergG GemOK LKrO G GemeinderatS GemeinderatK Kreistag G GemeinderateS StadtrateK Kreisrate nein G Vorsitzender BurgermeisterS Vorsitzender Burgermeister OberburgermeisterK Landrat GesetzesBayernG GOK LKrO G GemeinderatS StadtratK Kreistag G GemeinderatsmitgliedS StadtratsmitgliedK Kreisrate nein G Erster BurgermeisterS Erster Burgermeister OberburgermeisterK Landrat GesetzesBerlinkeine Gemeindeordnung Abgeordnetenhaus Landesparlament Hamburgkeine Gemeindeordnung Burgerschaft Landesparlament Nordrhein WestfalenGO NRW G Rat der GemeindeS Rat der StadtK Kreistag G RatsmitgliedS RatsmitgliedK Kreistagsabgeordneter G BurgermeisterS BurgermeisterIn kreisfreien Stadten OberburgermeisterK Landrat GesetzesRheinland PfalzGemO OG GemeinderatVG VerbandsgemeinderatS StadtratK Kreistag OG RatsmitgliedVG RatsmitgliedS RatsmitgliedK Kreistagsmitglied ja Verbands gemeinden OG OrtsburgermeisterVG BurgermeisterS BurgermeisterIn kreisfreien und grossen kreisangehorigen Stadten OberburgermeisterK Landrat GesetzesSaarlandKSVG G GemeinderatS StadtratK Kreistag G Mitglied des GemeinderatsS Mitglied des StadtratsK Mitglied des Kreistags nein G Vorsitzender des GemeinderatsS Vorsitzender des StadtratsK Vorsitzender des Kreistags GesetzesSachsenSachsGemO G GemeinderatS StadtratK Kreistag G GemeinderatS StadtratK Kreisrat nein Verwaltungs verband Verwaltungs gemeinschaft G BurgermeisterS Burgermeister OberburgermeisterK Landrat GesetzesOG Ortsgemeinde G Gemeinde VG Verbandsgemeinde S Stadt K Kreis Landkreis Verbande Amter Samtgemeinden Verwaltungsgemeinschaften Verbandsgemeinden in Rheinland Pfalz und Sachsen Anhalt sind Gebietskorperschaften mit den entsprechenden Hoheitsrechten Verwaltungsverband und Verwaltungsgemeinschaft sind keine GebietskorperschaftenKommunalverfassungsrechtliche Gesetze in den deutschen Landern mit Gebietskorperschaften und gewahlten Parlamentsvorstehern BearbeitenDie nachfolgend genannten einzelnen Gesetze enthalten zahlreiche Ermachtigungen zu vielfaltigen rechtlichen Regelungen der Kollegialorgane durch Satzungen Ortsrecht insbes die Hauptsatzung und die Geschaftsordnung GeschO Brandenburg Kommunalverfassung des Landes Brandenburg BbgKVerf vom 18 Dezember 2007 GVBl I 07 Nr 19 S 286 zuletzt geandert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10 Juli 2014 GVBl I 14 Nr 32 Bremen Artikel 143 Abs 2 der Landesverfassung Die Stadt Bremen und die Stadt Bremerhaven bilden jede fur sich eine Gemeinde des bremischen Staates Artikel 145 Abs 1 der Landesverfassung Die Verfassungen der Gemeinden werden von den Gemeinden selbst festgestellt Durch Gesetz konnen dafur Grundsatze bestimmt werden Ausfuhrungsgesetz zu Artikel 145 Absatz 1 der Landesverfassung vom 23 Marz 2010 mehrfach geandert durch Gesetz vom 1 April 2014 Brem GBl S 243 Geschaftsordnung der Bremischen Burgerschaft 18 Wahlperiode in der Fassung des Ubernahmebeschlusses vom 1 Juli 2015 zuletzt geandert am 23 September 2015 insbesondere 75 Anwendung der Geschaftsordnung auf die Stadtburgerschaft Verfassung fur die Stadt Bremerhaven VerfBrhv vom 3 Dezember 2015 Brem GBl S 670 Hessen Hessische Gemeindeordnung HGO in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 Marz 2005 GVBl I S 142 zuletzt geandert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28 Marz 2015 GVBl I S 158 188 Hessische Landkreisordnung HKO in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 Marz 2005 GVBl I S 183 zuletzt geandert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28 Marz 2015 GVBl I S 158 Mecklenburg Vorpommern Kommunalverfassung fur das Land Mecklenburg Vorpommern Kommunalverfassung KV M V vom 13 Juli 2011 verkundet als Artikel 1 des Gesetzes uber die Kommunalverfassung und zur Anderung weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften vom 13 Juli 2011 GVOBl M V S 777 Niedersachsen Niedersachsisches Kommunalverfassungsgesetz NKomVG vom 17 Dezember 2010 Nds GVBl S 576 zuletzt geandert durch 4 des Gesetzes vom 12 November 2015 Nds GVBl S 311 Schleswig Holstein Gemeindeordnung fur Schleswig Holstein Gemeindeordnung GO in der Fassung vom 28 Februar 2003 GVOBl 2003 S 57 Kreisordnung fur Schleswig Holstein Kreisordnung KrO in der Fassung vom 28 Februar 2003 GVOBl 2003 S 94 Thuringen Thuringer Gemeinde und Landkreisordnung Thuringer Kommunalordnung ThurKO in der Fassung der Bekanntmachung vom 28 Januar 2003 GVBl 2003 S 41 Person und Amt des Vorstehers von kommunalen Volksvertretungen BearbeitenDie von der kommunalen Volksvertretung Gemeinderat Gemeindevertretung Stadtverordnetenversammlung Kreistag o a gewahlte Person bekleidet ein offentliches Amt Es ist ein Ehrenamt Die gewahlte Person steht in einem offentlichen Treue nicht aber notwendigerweise in einem Dienstverhaltnis etwa im Sinne des Beamtenrechts In ihrer Treuepflicht hat sie in erster Linie die durch die Tradition gebotenen Regeln Herkommen Brauchtum der Geschaftsordnung von Volksvertretungsorganen zu beachten andererseits hat sie Pflichten die ihr das Gesetz daruber hinaus auferlegt hat z B Informations und Reprasentationspflichten Bei formaler Betrachtung sind die Parlamentsvorsteher zweifach treuepflichtig doppelte Loyalitat einerseits als vom Volk gewahlter Abgeordneter dem Gemeindewohl und dem Gewissen verpflichtet bzw an Wahlerauftrage gebunden wenn die einzelnen Vorsteher als Abgeordnete diese als personliche Verpflichtung auffassen andererseits als von den Mitgliedern der kommunalen Volksvertretung gewahlter Diener ihrer Kollegen die Gemeinderatsmitglieder Gemeindevertreter Stadtverordnete Kreistagsabgeordnete u a sind einerseits sind sie als Volksvertreter weisungsfrei aber andererseits als Vorsitzende an die Weisungen Beschlusse durch ihr Organ gebunden Wahl BearbeitenWahlkorper Bearbeiten Der Parlamentsvorsteher wird in den Kommunen in denen durch das Gesetz eine Wahl durch die Volksvertretung vorgeschrieben ist von dem Organ dem er angehort Wahlbarkeit in der ersten Sitzung haufig auch umgangssprachlich konstituierende Sitzung genannt gewahlt Wahlberechtigt sind alle Mitglieder wahlbar sind ebenfalls alle Mitglieder Die Wahl findet in einem besonderen Wahlgang statt Stimmenmehrheit ist erforderlich Meist hat die Hauptsatzung der Gemeinde oder des Kreises die Zahl der Vertreter des Vorsitzenden zu bestimmen bzw auch das Wahlverfahren Mehrheitswahl oder Verhaltniswahl moglich bei mehreren Stellvertretern wenn fur das Wahlverfahren gesetzlich nicht Anderes vorgeschrieben ist Handlungsfahigkeit der Volksvertretung Bearbeiten Der gewahlte Abgeordnete wird durch die Wahl nicht nur individuell Parlamentsvorsteher rechtlich wird das Kollegialorgan erst durch diese Wahl handlungsfahig d h es kann erst dann als Organ Rechtshandlungen vornehmen also z B Beschlusse fassen oder Wahlen vornehmen bzw andere rechtserhebliche Entscheidungen treffen Altersprasident Bearbeiten Bis zur Wahl des Vorsitzenden fuhrt das an Jahren alteste Mitglied der Vertretungskorperschaft im Jargon Altersprasident den Vorsitz Dessen Funktion erschopft sich aber in der Leitung der Wahl des Vorstehers andere Zustandigkeiten Befugnisse oder Rechte hat er nicht er ist auch nicht der Vertreter im Amt Abwahl Bearbeiten Gewohnlich endet das Amt des Parlamentsvorstehers mit dem Ende der Wahlzeit des Organs dem er vorsteht Dieses kann nach einigen Kommunalverfassungsgesetzen ein fruheres Ende durch eine Abwahl herbeifuhren Beschluss Dem Beschluss muss haufig eine qualifizierte Mehrheit z B zwei Drittel der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Organs zustimmen 5 Das Gleiche gilt auch fur die Abwahl seiner Vertreter Aufgaben Zustandigkeiten Befugnisse und Rechte BearbeitenDie Vorsteher haben eine Reihe von Aufgaben durch das Gesetz die einzelnen Bestimmungen des jeweiligen Kommunalverfassungsgesetzes die Geschaftsordnung ihres Organs und einige wenige auch durch das fur das Parlament geltende Gewohnheitsrecht wie im britischen Parlamentssystem die customs and conventions zugewiesen erhalten Daraus folgen ihre Zustandigkeiten Befugnisse und in wenigen Fallen auch eigene Rechte die zur Erfullung der gesetzlich bestimmten Aufgaben erforderlich sind Protektor der Minderheit Bearbeiten Der Vorsitzende ist verpflichtet die Arbeiten der Vertretungskorperschaft gerecht und unparteiisch zu fordern 6 Ihm werden in der Literatur die verschiedensten Funktionen zugeordnet er ist zwar der Vertreter der Parlamentsmehrheit der aber die Rechte und Chancen der Parlamentsminderheit wahren und fordern soll Protektor der Minderheit 7 er soll aber gleichzeitig die Obstruktion gezielte Hemmung oder Behinderung verhindern durch die die Parlamentsarbeit lahmgelegt oder wesentlich verzogert oder gestort werden kann etwa durch Ermudungsdebatten z B in USA auch Filibuster genannt Kerngeschaft Sitzungsleitung Bearbeiten Die Angehorigen der Vertretungskorperschaften erfullen ihre Verpflichtung vorrangig durch die Teilnahme an Sitzungen Sitzungszwang 8 Die Organisation dieser Sitzungen ist Aufgabe des Vorstehers er kann sich der Hilfe des jeweiligen Verwaltungsorgans der Gemeinde Burgermeister Gemeindevorstand Magistrat Kreisausschuss als seiner Geschaftsstelle bedienen Organleihe Einberufung Ladung Ort und Zeit Bearbeiten Der Vorsitzende beruft die Abgeordneten zu den Sitzungen ein Die Anzahl der Sitzungen bestimmt das Gesetz nicht es schreibt meist nur die Mindestanzahl vor in Hessen z B fur die Gemeindevertretung mindestens alle zwei Monate einmal 9 der Kreistag viermal im Jahr 10 Haufig ist es so dass der Kreistag vierteljahrlich tagt Verhandlungsgegenstande Tagesordnungspunkte Bearbeiten In der Einladung mussen die Gegenstande der Verhandlung Tagesordnungspunkte abgekurzt auch TOP angegeben werden Der Vorsitzende setzt die Tagesordnung insbes die Reihenfolge der Verhandlungsgegenstande und den Zeitpunkt der Sitzungen Beginn und Ende fest 11 Er hat sich deswegen mit dem ausfuhrenden Organ Gemeindevorstand Burgermeister Magistrat Kreisausschuss o a ins Benehmen zu setzen Uber Vorhaben zu informieren und Bedenken anzuhoren und nur aus zwingenden Grunden von dessen Vorstellungen abzuweichen mitunter auch pleonastisch als gesteigerte Rucksichtnahme bezeichnet Sitzungsleitung Geschaftsordnung Bearbeiten Der Vorsteher leitet die Verhandlungen der Vertretungskorperschaft er handhabt die Ordnung in den Sitzungen und ubt das Hausrecht aus 12 Er kann gegenuber den Mitgliedern des Organs und den Besuchern Zuhorer Ge und Verbote erlassen und fur deren Ausfuhrung sorgen Unmittelbaren Zwang darf er oder die von ihm Beauftragten nicht ausuben fur deren Vollzug ist die Polizei zustandig Beide Funktionen Handhabung der Ordnung in der Sitzung und das Hausrecht sind ihm durch Gesetz verliehen bei den echten Parlamenten folgt dies da eine entsprechende Anordnung in der jeweiligen Verfassung bzw im Grundgesetz fehlt aus der autonomen Stellung des Parlaments gegenuber den anderen Verfassungsorganen 13 Die Geschaftsordnung der Vertretungskorperschaft kann ihm weitere Funktionen hinsichtlich des internen Verfahrensablaufs zuweisen Zur Geschaftsordnung gehoren nicht nur die Regeln die sich die Korperschaft in einer formellen Geschaftsordnung gegeben hat sondern alle Regelungen die zu dem materiellen Bereich eines Kodex Gesetzsammlung uber den Ablauf der Geschafte gehoren was auch durch einzelne Beschlusse der Volksvertretung geschehen kann 14 Mitwirkung bei der Beurkundung der Niederschrift Bearbeiten Die meisten Kommunal Gesetze ordnen an eine Niederschrift Protokoll uber den Verlauf der Sitzung anzufertigen Neben der eigentlichen Urkundsperson dem Schriftfuhrer ist der Parlamentsvorsteher verpflichtet die Niederschrift zu unterzeichnen Ihm kommt dabei aber keine Beurkundungsfunktion zu denn der Vorsitzende ist fur den Text nicht verantwortlich seine Funktion ist lediglich die Versammlungsleitung und die Feststellung daruber welche Beschlusse gefasst worden sind Der Vorsteher ist deshalb unterzeichnungspflichtig weil er Kenntnis von dem Text der Urkunde erhalten muss seine Unterschrift bedeutet nach der Tradition der Geschaftsgepflogenheiten der Parlamente in Deutschland Geschaftsordnung nur ein schlichtes Vidit fruhere Bezeichnung fur Ich habe es gesehen und vom Inhalt Kenntnis genommen abgekurzt auch Vt Vdt Er kann wie jeder kommunale Volksvertreter den Schriftfuhrer zwar auf seine ggf abweichende Auffassung hinweisen die Anderung des Protokolls kann er aber nicht erzwingen dies kann nur die kommunale Volksvertretung per Plenar Beschluss Die Unterzeichnungspflicht hat nichts damit zu tun wer das Schriftstuck erstellt verfasst hat Dies ist ublicherweise die Aufgabe und Verantwortung des Schriftfuhrers und zwar von ihm allein denn nur er ist fur den Text verantwortlich er ist die Urkundsperson falls das Gesetz oder die Geschaftsordnung nicht andere Bestimmungen getroffen haben Der gewahlte Schriftfuhrer ist in aller Regel auch der Stimmenzahler nicht der Vorsitzende falls die Geschaftsordnung dies nicht anderweitig geregelt hat Der Inhalt der Niederschrift hat regelmassig die wesentlichen Protokollbestandteile zu enthalten Ort und Zeitpunkt der Sitzung die beteiligten Personen und den Vorgang nach den Kommunalverfassungsgesetzen den wesentlichen Inhalt der Verhandlungen 15 Disziplinarbefugnisse Bearbeiten Der Parlamentsvorsteher hat auch Disziplinarbefugnisse gegenuber einzelnen Volksvertretern Die meisten Kommunalverfassunggesetze verleihen ihm die Befugnis Mitglieder der Vertretungskorperschaft wegen ungebuhrlichem oder wiederholt ordnungswidrigem Verhalten bis zu drei Sitzungstagen von der Sitzungsteilnahme auszuschliessen Vertretung in Streitigkeiten auch Rechtsstreitigkeiten Bearbeiten Der Vorsitzende ist der gesetzliche Vertreter des Kollegialorgans dem er vorsteht Bei gerichtlichen und aussergerichtlichen Verfahren vertritt er nach der Gemeindeverfassung etlicher Lander die Vertretungskorperschaft in den von ihr betriebenen oder gegen sie gerichteten Verfahren wenn diese dafur nicht aus ihrer Mitte einen oder mehrere Beauftragte bestellt Mildere Disziplinarmassnahmen sind dadurch aber nicht ausgeschlossen Ordnungsruf Ermahnung o a solange sie der parlamentarischen Tradition entsprechen Aussendarstellung des Kollegialorgans Bearbeiten Bis zum letzten Drittel des 20 Jahrhunderts hatte der Parlamentsvorsteher lediglich die Aufgabe des Sitzungsleiters die danach erlassenen gesetzlichen Bestimmungen betonten vermehrt seine Stellung als erster Burger seiner Kommune diese Ehrenbezeichnung kam nach der preussischen Stadteordnung von 1808 fruher nur dem Stadtverordnetenvorsteher zu Besondere Schwierigkeiten konnen in den kleinen Stadten mit Magistratsverfassung durch das Amt des Stadtverordnetenvorstehers entstehen Haufig beschrankt sich der Stadtverordnetenvorsteher nicht auf die ihm zustehende formelle Leitung der Geschafte der Stadtverordnetenversammlung 16 Der Vorsitzende reprasentiert die Vertretungskorperschaft als Kollegialorgan in der Offentlichkeit 17 Obwohl diese Aufgabe von den jeweiligen ortlichen Vorstehern unterschiedlich gehandhabt wird fuhrt sie gewohnlich zu einer Anzahl offentlicher Auftritte besonders bei offentlichen Veranstaltungen der jeweiligen Gebietskorperschaft Gemeinde Kreis und der ortlichen z B kultur und sportfordernden Vereine und der in der Gefahrenabwehr und dem Rettungswesen und anderen sozial tatigen Organisationen Presse Bearbeiten Das Gesetz erwahnt eigens dass der Vorsteher sich an die Einwohner wenden kann um sie uber das Wirken des Organs dem er vorsteht nicht sein eigenes Wirken zu informieren Ziel seiner Information ist die Forderung der Aufgaben des kommunalen Vertretungsorgans seine Mittel Methode kann er frei wahlen wenn er nicht seine Unparteilichkeit manchmal auch als Allparteilichkeit bezeichnet und die ihm gebotene Gerechtigkeitsverpflichtung verletzt Er kann sich insbesondere mundlich durch Ansprachen Pressegesprache Reden u a oder schriftlich Presseerklarungen oder Druckwerke Rundfunk und Fernseh Interviews Internet u a den Einwohnern mitteilen Einwohnerversammlung Bearbeiten Der Parlamentsvorsteher ist nicht verpflichtet Einwohnerversammlungen abzuhalten die gesetzliche Formulierung kann raumt ihm ein Ermessen uber das Ob und das Wie seiner Mittel ein Fur die Bekanntmachung wichtigerer Informationen geschieht dies jedoch meist durch eine Einwohnerversammlung Sie ist im Gegensatz zur Burgerversammlung fur alle Einwohner offen es durfen also auch Nicht Wahlberechtigte teilnehmen da sie aber zumindest in Sachsen nicht offentlich ist darf der Parlamentsvorsteher Andere nicht zur Teilnahme zulassen z B Nicht Sesshafte Besucher aus anderen Gemeinden und auch Pressevertreter 18 Dignitats und Rechtswahrung Leitbild Bearbeiten Die Parlamentsvorsteher wahren die Wurde und die Rechte der kommunalen Volksvertretung Diese Vorstellung richtet sich vor allem nach dem Leitbild das die Allgemeinheit vom Verhalten des Amtsinhabers hat und insbesondere daran mit welchem Verstandnis er sein Amt nach aussen darstellt und die Geschaftsordnung in der parlamentarischen Praxis handhabt Weltweite Beachtung und Orientierung hat die Ausgestaltung der Rolle des Speakers des englischen britischen House of Commons in den vergangenen 400 Jahren gehabt insbesondere wahrend krisen oder konflikthafter Zeiten des Parlamentarismus Die Wurzeln der deutschen parlamentarischen Geschaftsordnungen werden regelmassig in den Verfahrensregeln des britischen Parlamentes verortet Von dort erhielt die franzosische Nationalversammlung Assemblee nationale constituante die richtungsweisenden Anregungen fur die erste kontinental europaische parlamentarische Geschaftsordnung Der starke Einfluss des englischen Vorbildes ist wesentlich darauf zuruckzufuhren dass Graf Mirabeau den britischen Juristen Jeremy Bentham veranlasste einen kleinen Abriss der Geschaftsordnung des britischen Unterhauses zu verfassen 19 Die Schrift wurde in fast alle europaischen Sprachen ubersetzt bald auch ins Deutsche 20 wie auch die des ehemaligen US Prasidenten Thomas Jefferson die einen ausfuhrlichen Vergleich zwischen dem englischen und dem US amerikanischen Parlamentssystem enthalt 21 und Vorbilder fur die Geschaftsordnungen der Kammern der Parlamente der einzelnen Staaten im Deutschen Bund 1815 1866 waren In der Vorrede der Schrift Benthams wird das Ideal der damaligen Parlamentsarbeit und auch die Handlungsweise des Parlamentsvorstehers umschrieben Die Freiheit aller Glieder sichern die Minoritat schutzen die Fragen uber die man berathschlagt gehorig ordnen eine methodische Verhandlung erzielen und als letztes Resultat zum treuen Ausspruch des allgemeinen Willens gelangen endlich Beharrlichkeit in allen Unternehmungen dies sind nothwendige Bedingungen zur Erhaltung einer politischen Versammlung Sie muss ununterbrochen gegen drei grosse Uebel sich zu verwahren suchen die ihr drohen solange sie existirt Uebereilung Gewalt und Trug fraude Zwei grosse Feinde stehen bestandig an ihren Thoren die Oligarchie wenn die kleine Zahl den Willen der Majoritat beherrscht und die Anarchie wenn jeder eifersuchtig auf seine eigene Unabhangigkeit der Bildung eines Gemeinwillens widerstrebt Umringt von so vielen Gefahren was hat sie fur Verteidigungsmittel Kein anderes als ihr inneres System das sie nur dann retten kann wenn es bestandig dem ganzen Corps die Nothwendigkeit der Massigung des Nachdenkens und Beharrens auf er legt Bereits vor 1860 schrieben die Lehrbucher uber den Speaker des britischen Unterhauses inzwischen weltweit das Vorbild aller Parlamentsvorsteher Im Allgemeinen ist das Amt des Sprechers im Unterhause ein sehr wurdevolles und zugleich schwieriges Er muss in und ausser Hause stets bereit sein Belehrungen zu erteilen wird aber auch von ganzen Unterhause dessen Wurde er in seiner Person zusammenfasst stets mit grosser Ehrerbietung behandelt selbst und vor allem da wo ein Einzelner gegen seine Ausspruche Einwendung zu erheben zu konnen glaubt Wenn er sich wahrend der Verhandlungen zum Sprechen erhebt so muss jedes andere Mitglied sogleich sich setzen und schweigen 22 Zur Popularisierung der Rolle des Speakers hat auch ein im Revolutionsjahr 1848 erschienener Bestseller der englischen Geschichtsschreibung uber die Glorreiche Revolution 1688 89 23 beigetragen in dem der Autor Thomas Babington Macaulay besonders das souverane und furchtlose Verhalten des Speakers gegenuber dem Konig Jakob II von England englisch James II wahrend der revolutionaren Ereignisse vom Herbst 1688 bis Fruhjahr 1689 als Vorbild fur die Abgeordneten wurdigt Das Vorbild des britischen Speakers wird in der spateren Literatur so dargestellt Der Speaker erfullt durch seine Vollmachten und sein unparteiisches Verhalten die Funktion fur eine zugige Debatte zu sorgen und zugleich der Opposition zu ihrem Recht zu verhelfen Iring Fetscher 1968 24 Wenn diese Schilderungen auch lediglich den Parlamentsprasidenten sog echter Parlamente Parlamente von Staaten betreffen hat das Vorbild doch bei der Gesetzgebung der entsprechenden Bestimmungen in den Kommunalverfassungsgesetzen eine grosse Rolle gespielt Organleihe Wahrnehmung fremder Angelegenheiten Bearbeiten Zusammenstellung von Anzeigen der Gemeindevertreter uber mogliche Interessenkollision auf Grund von anderen Tatigkeiten Bearbeiten Die Mitglieder eines Organs der Gemeinde sind verpflichtet ihre Mitgliedschaft oder entgeltliche oder ehrenamtliche Tatigkeit in einer Korperschaft Anstalt Stiftung Gesellschaft Genossenschaft oder in einem Verband einmal jahrlich dem Vorsteher der Volksvertretung der sie angehoren anzuzeigen 25 Dieser hat die gesammelten Anzeigen in den Kommunalverfassungen unterschiedlich geregelt meistens jedoch dem Vorsitzenden des Finanzausschusses zuzuleiten Burgerversammlung Bearbeiten Der Teilnehmerkreis der Burgerversammlung ist auf die Burger also nur die die in der Gemeinde wahlberechtigt sind beschrankt Zum Abhalten der Burgerversammlung mindestens einmal im Jahr ist der Parlamentsvorsteher z B in Hessen quasi verpflichtet denn in der gesetzlichen Vorschrift ist die Formulierung soll enthalten Das bedeutet im verwaltungsjuristischen Jargon ublicherweise ein muss wenn nicht erhebliche sachliche Grunde gegen eine Einberufung der Versammlung sprechen Die Verhandlungsgegenstande der Versammlung sind auf wichtige Angelegenheiten der Gemeinde beschrankt 26 Im Gegensatz zur Einwohnerversammlung konnen an den Burgerversammlungen nur Burger also wahlberechtigte Einwohner teilnehmen Einwohner die nicht wahlberechtigt sind konnen vom Vorsitzenden jedoch als Zuhorer zugelassen werden Der Ablauf der Burgerversammlung ist ahnlich wie die Sitzung der Gemeindevertretung zu gestalten Einladung Verhandlungsgegenstande Teilnahme und jederzeitiges Rederecht des dazu befugten Vertreters des Ausfuhrungsorgans in Hessen Gemeindevorstand Hausrecht u a Nach der hessischen Regelung konnen sogar Berater hinzugezogen und Sachverstandige gehort werden 27 Einzelnachweise der Rechtsquellen fur Zustandigkeiten Befugnisse und Rechte der gewahlten Parlamentsvorsteher BearbeitenGesetzliche Vorschriften in den deutschen Landern mit Parlamentsvorstehern VorschriftenbereichAbgekurzteGesetzesbezeichnung BrandenburgBbgKVerf BremerhavenVerfBrhv HessenHGO HKO Mecklenburg VorpommernKV M V NiedersachsenNKomVG Schleswig HolsteinGO KrO ThuringenThurKOInstitutionelle Garantiedes Amtes 33 Abs 2 Satz 1 27 Abs 1 Satz 1 49 Satz 2 31 Abs 1 Satz 1 23 Abs 3 Satz 4 105 Abs 2 Satz 4 59 Abs 3 Satz 1 33 Abs 1 Satz 1 23 Abs 1 Satz 3Wahl des Vorsitzenden 33 Abs 2 27 Abs 1 Satz 1 57 Abs 1 Satz 1 31 Abs 1 Satz 1 28 Abs 2 Satz 1 106 Abs 1 Satz 3 61 Abs 1 Satz 1 33 Abs 1 Satz 1 23 Abs 1 Satz 3Wahl der Vertreter 40 27 Abs 1 Satz 3 57 Abs 1 Satz 1 31 Abs 1 Satz 1 28 Abs 5 Satz 1 106 Abs 3 Satz 1 33 Abs 1 Satz 1 23 Abs 1 Satz 3 102 Abs 1 Satz 3Abwahl des Vorsitzenden 57 Abs 2 Satz 1 31 Abs 2 Satz 1 61 Abs 2 40a Abs 2 Satz 1 Nr 1 35a Abs 1 Satz 1 23 Abs 1 Satz 4 102 Abs 1 Satz 4Abwahl der Vertreter 57 Abs 2 Satz 2 31 Abs 2 Satz 2 33 Abs 6 35a Abs 1 Satz 1 Ende des Amtes 34 Satz 2 57 Abs 2 Satz 2 31 Abs 2 Satz 2 33 Abs 6 28 Abs 5 Forderung der Aufgaben der Vertretungskorperschaft 57 Abs 4 Satz 1 Gesetzlicher Vertreter desKollegialorgans Prozessvertreter 36 Satz 4 58 Abs 7 32 Satz 2 28 Abs 4 Satz 1 106 Abs 2 33 Abs 7 Eilentscheidungsbefugnis zus m d Hauptverwaltungsbeamten bei Gefahrenabwehr oder 58 Satz 1 Zusatzliche Aufwandsent schadigung 30 Abs 4 Satz 3 27 Abs 3 Satz 3 Reprasentation in derBevolkerung 36 Abs 1 Satz 1 57 Abs 3 31 Abs 3 10 Satz 1 10 Satz 1 VorschriftenbereichAbgekurzteGesetzesbezeichnung BrandenburgBbgKVerf BremerhavenVerfBrhv HessenHGO HKO Mecklenburg VorpommernKV M V NiedersachsenNKomVG Schleswig HolsteinGO KrO ThuringenThurKOEinwohner und BurgerEinwohnerantrag Zulassung 16 Abs 4 Satz 1 Einberufung und Leitung Vorsitzbei der Einwohnerversammlung 57 Abs 4 Satz 2 16b Abs 1 Satz 3 Einberufung und Leitung Vorsitzbei der Burgerversammlung 8a Abs 2 Satz 1 u 3 die Einreichung eines Burgerbegehrens 16 Abs 3 Satz 1 Kollegen und KollegialorganEinfuhrung und Verpflichtungdes Kollegialorgans 28 Satz 1 106 Abs 1 Satz 6 Veroffentlichung von Berufund Tatigkeit der Mitglieder 32 Abs 4 Satz 2 die Anzeigen von Berufund Tatigkeiten 31 Abs 3 Satz 1 26a Satz 1 25 Abs 3 32 Abs 4 Satz 1 die Anzeige von Aus schliessungsgrunden 31 Abs 2 Satz 1Nr 3 25 Abs 4 Satz 1 24 Abs 3 Satz 1 Bericht jahrlich uber anderweitigeTatigkeiten der Mitglieder Interessenkollision 26a Satz 2 Widerspruch uber dieGultigkeit von Wahlen 55 Abs 6 Satz 1 Mandatsverzicht 23 Abs 3 Satz 4 105 Abs 2 Satz 4 VorschriftenbereichAbgekurzteGesetzesbezeichnung BrandenburgBbgKVerf BremerhavenVerfBrhv HessenHGO HKO Mecklenburg VorpommernKV M V NiedersachsenNKomVG Schleswig HolsteinGO KrO ThuringenThurKOSitzungEinberufung zur ersten Sitzung durch den bisherigen Vorsitzenden 30 Abs 1 Satz 1 58 Abs 1 Satz 1 32 Satz 2 28 Abs 1 Satz 2 34 Abs 1 Satz 1 2 29 Abs 1 Satz 2 Einberufung zu den Sitzungen 34 Abs 1 Satz 22 Halbsatz 30 Abs 1 Satz 1 58 Abs 1 Satz 1 32 Satz 2 59 Abs 3 Satz 4 Abkurzung der Ladungsfrist bei entsprechender GeschO Regelung 34 58 Abs 1 Satz 3 32 Satz 2 Tagesordnung 35 Abs 1 Satz 1 30 Abs 3 Satz 1 58 Abs 5 Satz 1 32 Satz 2 29 Abs 1 Satz 1 107 Abs 1 Satz 1 59 Abs 3 Satz 1 34 Abs 4 Satz 1 29 Abs 4 Feststellung der Beschluss fahigkeit 38 Abs 2 Satz 2 3 53 Abs 1 Satz 3 32 Satz 2 30 Abs 1 Satz 3 108 Abs 1 Satz 4 65 Satz 2 38 Abs 1 Satz 2 33 Abs 1 Satz 1 Verhandlungsleitung 37 Abs 1 36 Satz 2 58 Abs 4 Satz 1 32 Satz 2 29 Abs 1 Satz 5 107 Abs 1 Satz 5 63 Abs 1 37 Satz 1 32 Satz 1 41 Satz 1 112Ordnungsgewalt 37 Abs 1 36 Satz 2 58 Abs 4 Satz 1 32 Satz 2 29 Abs 1 Satz 5 107 Abs 1 Satz 5 63 Abs 1 37 Satz 2 32 Satz 2 41 Satz 1 112Hausrecht 37 Abs 1 36 Satz 2 58 Abs 4 Satz 1 32 Satz 2 29 Abs 1 Satz 5 107 Abs 1 Satz 5 63 Abs 1 37 Satz 1 32 Satz 2 41 Satz 1 112Unterzeichnung desProtokolls 42 Abs 3 Satz 1 37 Abs 2 Satz 1 61 Abs 2 Satz 1 32 Satz 2 41 Abs 1 Satz 2 36 Abs 1 Satz 3 42 Abs 2 112VorschriftenbereichAbgekurzteGesetzesbezeichnung BrandenburgBbgKVerf BremerhavenVerfBrhv HessenHGO HKO Mecklenburg VorpommernKV M V NiedersachsenNKomVG Schleswig HolsteinGO KrO ThuringenThurKOWahlen Losentscheid 34 Abs 2 Satz 3 5 55 Abs 1 Satz 4 Abs 5 Satz 3 32 Satz 2 32 Abs 1 Satz 3 110 Abs 1 Satz 3 67 Satz 7 71 Abs 8 Satz 2 40 Abs 3 Satz 2 46 Abs 5 Satz 2 Wahlen Widerspruch 55 Abs 6 Satz 1 32 Satz 2 32 Abs 1 Satz 3 110 Abs 1 Satz 3 40 Abs 3 Satz 2 46 Abs 5 Satz 2 Disziplinargewalt Sitzungs ausschluss von Mitgliedern 38 Abs 2 Satz 2 60 Abs 2 Satz 1 32 Satz 2 42 Satz 1 37 Satz 2 AusschusseBekanntgabe der Zusammen setzung 43 Abs 2 Satz 2 4 u 5 62 Abs 2 Satz 2 Ladung zur ersten Sitzung 62 Abs 3 Satz 1 36 Abs 4 Satz 1 114 Abs 4 Satz 1 Sitzungsteilnahme anallen Sitzungen 60 Abs 4 Satz 1 32 Satz 2 Beratende Stimme beiallen Sitzungen 62 Abs 3 Satz 1 63 Abs 2 Vorsitz im Verfassungs und Ge schaftsordnungsausschuss 43 Abs 2 Satz 1 Fraktionendie Erklarung uber die Bildungeiner Fraktion und dieBenennung ihrer Mitglieder 43 Abs 2 Satz 2 36a Abs 2 die Hinterlegung derFraktionsgeschaftsordnung 26 Abs 3 Satz 1 106 Abs 1 Satz 6 VorschriftenbereichAbgekurzteGesetzesbezeichnung BrandenburgBbgKVerf BremerhavenVerfBrhv HessenHGO HKO Mecklenburg VorpommernKV M V NiedersachsenNKomVG Schleswig HolsteinGO KrO ThuringenThurKOParlamentsvorsteher als zustandige Stelle fur die Amtseinfuhrung Verpflich tung Vereidigung des Burger meisters und der Beigeordnetenbzw der Magistratsmitglieder 48 Abs 3 46 Abs 1 die Entgegennahme des Amts verzichts des Hauptverwaltungsbeamten Burger meisters 76 Abs 4 Satz 6 82 Abs 3 Satz 2 82 Abs 4 die Entgegennahme des Antragsauf Ruhestand wg Vertrauens verlusts 76a Satz 2 84 Abs 1 Satz 2 die Entgegennahme des Widerspruchs des Burger meisters gegen die Gultigkeit von Wahlen 60 Abs 3 Satz 2 55 Abs 6 Satz 1 32 Satz 2 VorschriftenbereichAbgekurzteGesetzesbezeichnung BrandenburgBbgKVerf BremerhavenVerfBrhv HessenHGO HKO Mecklenburg VorpommernKV M V NiedersachsenNKomVG Schleswig HolsteinGO KrO ThuringenThurKOdie Ernennung des Landrats 127 Abs 4 die Erhebung der Ruge wgForm und Frist der Einladung zur Sitzung 34 Abs 6 Satz 3 die Beanstandung von Be schlussen des Vertretungs organs durch den Burgermeister 55 Abs 1 Satz 2 63 Abs 1 Satz 3 63 Abs 2 Satz 1 die Entgegennahme des Wi derspruchs des Burgermeis ters gegen einen Ausschuss beschluss 55 Abs 1 55 Abs 6 63 Abs 1 Satz 3 die Auftragserteilung an dasRechnungsprufungsamt 73 Abs 3 Satz 1 die Entgegennahme des Antrags auf Abwahl der Beigeordneten des Landrats 60 Abs 3 Satz 2 128 Abs 3 Satz 2 zur Ausfuhrung der Geltend machung von Anspruchen gg den Burgermeister 29 Abs 1 Literatur BearbeitenMichael Borchmann Emil Vesper Reformprobleme im Kommunalverfassungsrecht Schriften des Deutschen Instituts fur Urbanistik Band 58 Herausgegeben und mit einer Einleitung von Gunter Puttner Stuttgart W Kohlhammer 1976 Ulrich Dressler 50 Jahre Parlamentsvorsteher in der HGO das unbekannte Jubilaum In Hessische Stadte und Gemeinde Zeitung Nr 9 September 2000 S 300 ff ISSN 0171 9610 Iring Fetscher Grossbritannien Gesellschaft Staat Ideologie Fischer Athenaum Taschenbucher Sozialwissenschaften Frankfurt am Main Athenaum Fischer Taschenbuch Verlag 1968 ISBN 3 8072 4010 1 Andreas Kost Hans Georg Wehling Hrsg Kommunalpolitik in den deutschen Landern 2 Auflage Wiesbaden VS Verlag fur Sozialwissenschaften Springer Fachmedien 2010 ISBN 978 3 531 17007 7 Thomas Mann Gunter Puttner Hrsg Handbuch der kommunalen Wissenschaft und Praxis Band 1 Grundlagen und Kommunalverfassung 3 Auflage Berlin Heidelberg Springer Verlag 2007 ISBN 978 3 540 23793 8 Thomas Erskine May Das englische Parlament und sein Verfahren Ein praktisches Handbuch Ubersetzt und bearbeitet von O tto G eorg Oppenheim Leipzig Hermann Mendelsohn 1860 592 S mit zwei Anhangen I Von den Privat Bills und II Proklamationen Eide Neuwahlen und Amendements Yvonne Ott Der Parlamentscharakter der Gemeindevertretung eine rechtsvergleichende Untersuchung der Qualitat staatlicher und gemeindlicher Vertretungskorperschaften Baden Baden Nomos 1994 Hans Peter Schneider Wolfgang Zeh Hrsg Parlamentsrecht und Parlamentspraxis in der Bundesrepublik Deutschland Ein Handbuch Berlin Walter de Gruyter 1989 ISBN 3 11 011077 6 Ernst Srocke Deutsche kommunale Verfassungssysteme Die Gemeinden und Gemeindeverbande in der Bundesrepublik Deutschland einschl der Verwaltungen in Bremen Hamburg und Berlin sowie eine Kurzdarstellung der ortlichen Organe in der DDR Berlin Erich Schmidt Verlag 1975 auch Landeszentrale fur politische Bildungsarbeit Berlin Einzelnachweise Bearbeiten Dirk Ehlers Die Gemeindevertretung In Thomas Mann Gunter Puttner Hrsg Handbuch der kommunalen Wissenschaft und Praxis Band 1 Grundlagen und Kommunalverfassung 3 Auflage Springer Verlag Berlin Heidelberg 2007 ISBN 978 3 540 23793 8 S 462 Rn 2 Yvonne Ott Der Parlamentscharakter der Gemeindevertretung eine rechtsvergleichende Untersuchung der Qualitat staatlicher und gemeindlicher Vertretungskorperschaften Nomos Baden Baden 1994 Ulrich Dressler 50 Jahre Parlamentsvorsteher in der HGO das unbekannte Jubilaum Hessische Stadte und Gemeindezeitung HSGZ Nr 9 September 2000 S 300 ff Ulrich Dressler Kommunalpolitik in Hessen In Andreas Kost Hans Georg Wehling Hrsg Kommunalpolitik in den deutschen Landern 2 Auflage VS Verlag fur Sozialwissenschaften Springer Fachmedien Wiesbaden 2010 ISBN 978 3 531 17007 7 S 172 ff Die gesetzliche Zahl bestimmt sich nach der Zahl der Einwohner sie wird z B in Hessen fur die Gemeinden durch die HGO bestimmt 38 Absatz 1 HGO Hessische Gemeindeordnung und kann je nach Einwohnerzahl zwischen 15 und 105 Gemeindevertretern in Stadten Stadtverordnete betragen fur die Kreise durch 25 Abs 1 HKO Hessische Landkreisordnung HKO ebenfalls nach der Zahl der Einwohner zwischen 51 und 93 Kreistagsabgeordneten In Hessen 57 Abs 4 Satz 1 HGO Hessische Gemeindeordnung Norbert Breunig 5 Jahre Parlamentsvorsteher In Grindaha Veroffentlichungen des Geschichtsvereins Grundau e V Heft 26 Grundau 2016 S 128 136 ISSN 2194 8631 Kurz und treffend 38 Sitzungszwang des saarlandischen Gesetzes Nr 788 Kommunalselbstverwaltungsgesetz KSVG vom 15 Januar 1964 Amtsblatt 1997 S 682 ff Der Gemeinderat beschliesst in Sitzungen In Hessen 56 Absatz 1 Satz 1 HGO Hessische Gemeindeordnung 32 Satz 2 HKO Hessische Landkreisordnung In Schleswig Holstein fur die Gemeinden 34 Abs 4 Satz 1 GO Gemeindeordnung fur Schleswig Holstein fur die Kreise 29 Abs 4 KrO Kreisordnung fur Schleswig Holstein In Brandenburg 37 Abs 1 BbgKVerf Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Norbert Achterberg Parlamentsrecht J C B Mohr Paul Siebeck Tubingen 1984 ISBN 3 16 644769 5 S 52 ff Peter Axer Normsetzung der Exekutive in der Sozialversicherung ein Beitrag zu den Voraussetzungen und Grenzen untergesetzlicher Normsetzung im Staat des Grundgesetzes Jus publicum Band 49 Mohr Siebeck Tubingen 2000 ISBN 3 16 147283 7 S 220 f Z B in Hessen 61 Abs 1 Satz 2 und 3 HGO Hessische Gemeindeordnung Moritz Jaffe Die Stadt Posen unter preussischer Herrschaft Verfassung und Verwaltungsorganisation der Stadte Schriften des Vereins fur Socialpolitik Band 119 Duncker amp Humblot Berlin 1909 S 67 In Bremerhaven 36 Abs 1 Satz 1 VerfBrhv Verfassung fur die Stadt Bremerhaven in Schleswig Holstein 10 Satz 1 GO Gemeindeordnung fur Schleswig Holstein Sachsisches Oberverwaltungsgericht Urteil vom 12 Juni 2019 4 A 469 18 https www kostenlose urteile de Urteil27525 https www juris de jportal portal page homerl psml nid jnachr JUNA190601448 amp cmsuri 2Fjuris 2Fde 2Fnachrichten 2Fzeigenachricht jsp Gerald Kretschmer Ursprunge und Entwicklungen parlamentarischer Geschaftsordnungen in Deutschland In Hans Peter Schneider Wolfgang Zeh Hrsg Parlamentsrecht und Parlamentspraxis in der Bundesrepublik Deutschland Ein Handbuch Walter de Gruyter Berlin 1989 ISBN 3 11 011077 6 S 293 ff Jeremias Bentham nach dessen hinterlassenen Papieren bearbeitet von St Dumont Tactik oder Theorie des Geschaftsganges in deliberirenden Volksstandeversammlungen J J Palm und Ernst Enke Erlangen 1817 Digitalisat Fraktur Thomas Jefferson Handbuch des Parlamentarrechts oder Darstellung der Verhandlungsweise und des Geschaftsganges beim englischen Parlament und beim Congress der vereinigten Staaten von Nordamerika in der Ubersetzung und Kommentierung von Leopold von Henning Berlin 1819 Ferdinand Dummler 311 Seiten Im Anhang folgen den Verhandlungsregeln des Senats der vereinigten Staaten S 312 bis 325 auch die Verhandlungsregeln der Kammer der Reprasentanten und ein Katalog der Pflichten des Sprechers die von einer Kommission von ehemaligen Sprechern des Congresses oder der legislativen Versammlungen der einzelnen Staaten erarbeitet worden seien S 325 bis 331 infolge eines Druckfehlers folgen nach den genannten Seitenbezeichnungen die Seiten 289 bis 305 Gottfried Cohen Die Verfassung und Geschaftsordnung des englischen Parlaments mit Hinweis auf die Geschaftsordnungen deutscher Kammern Perthes Besser und Mauke Hamburg 1861 S 58 f Thomas B Macaulay Die Glorreiche Revolution Geschichte Englands 1688 89 Manesse Bibliothek der Weltgeschichte Herausgegeben ubersetzt und mit einem Nachwort versehen von Robert Schneebeli Manesse Verlag Zurich 1998 ISBN 3 7175 8240 2 Iring Fetscher Grossbritannien Gesellschaft Staat Ideologie Fischer Athenaum Taschenbucher Sozialwissenschaften Athenaum Fischer Taschenbuch Verlag Frankfurt am Main 1968 ISBN 3 8072 4010 1 S 123 In Hessen 26a Satz 1 HGO Hessische Gemeindeordnung In Hessen 8a Absatz 1 Satz 1 HGO Hessische Gemeindeordnung In Hessen 8a Abs 3 Satz 2 HGO Hessische Gemeindeordnung Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Parlamentsvorsteher Deutschland amp oldid 229305633