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Das gegenwartige Schweizer Kindes und Erwachsenenschutzrecht datiert von 2013 und wird im Schweizerischen Zivilgesetzbuch geregelt Die Ausfuhrung des Kindes und Erwachsenenschutzrechts liegt bei den Kantonen die ihrerseits die hierzu notigen Gesetze erlassen haben Ahnlich dem in Stadten schon praktizierten Muster wurden in landlichen Regionen Laien durch Fachpersonal ersetzt Diese Fachleute sind interdisziplinar in der Kindes und Erwachsenenschutzbehorde KESB organisiert Im Parlament war die Reform unbestritten 1 jedoch lost die Durchfuhrung in der Praxis Kontroversen aus 2 Eine in diesem Zusammenhang lancierte Volksinitiative kam nicht zustande 3 Inhaltsverzeichnis 1 Kindes und Erwachsenenschutzbehorde 1 1 Organisation 1 2 Massnahmen 2 Organisation 3 Geschichte 3 1 19 Jahrhundert 3 2 20 Jahrhundert 3 2 1 Kinder der Landstrasse 3 3 Gegenwartige Situation 4 Kritik 5 KESCHA 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseKindes und Erwachsenenschutzbehorde BearbeitenSchweiz nbsp Kindes und Erwachsenenschutzbehorde KESB Website Adressen und Linksammlung KOKESOrganisation Bearbeiten nbsp Demonstration gegen die KESB am 13 Marz 2015 in der Stadthausanlage ZurichDie Kindes und Erwachsenenschutzbehorde KESB Kesb ist eine interdisziplinar zusammengesetzte professionelle Fachbehorde in der Schweiz mit mindestens drei nach fachlichen Kriterien gewahlten Mitgliedern Je nach Kanton ist sie eine gerichtliche Behorde oder eine Verwaltungsbehorde die auf kantonaler oder inter kommunaler Ebene organisiert ist Sie ist das zentrale Organ und gemass Art 440 ZGB zustandig fur die Anordnung von Massnahmen und die Aufgabenbeschreibung der Mandatstrager Sie ersetzt die fruhere Vormundschaftsbehorde Da in der Schweiz die Umsetzung des Bundesrechts den Kantonen obliegt war es an den Kantonen das neu geschaffene Recht zu vollziehen Insgesamt wird die Umsetzung von Fachleuten als positiv bewertet 4 2008 erfolgte eine Revision der Gesetzesgrundlagen der KESB 5 Massnahmen Bearbeiten Jede Massnahme der KESB ist nicht nur Hilfe sondern auch ein Eingriff des Staates in die personliche Freiheit und Privatsphare der Betroffenen Eine Massnahme wird daher nur angeordnet wenn sie zum Schutz der betroffenen Person zwingend erforderlich ist Sie hat so schwach wie moglich aber so stark wie notig zu sein Verhaltnismassigkeitsprinzip Im Weiteren pruft die KESB ob die Massnahme geeignet ist den angestrebten Zweck zu erfullen und ob der zu erwartende Erfolg in einem vernunftigen Verhaltnis zur Beschrankung der Freiheit steht Das Einschreiten der KESB ist nur dann angezeigt wo eine freiwillige Betreuung oder Vertretung nicht ausreicht oder nicht zum Ziel fuhren wurde Deshalb muss die KESB immer erst klaren ob nicht schon vorgesorgt wurde ob die Mittel und Angebote der privaten und offentlichen Sozialhilfe ausgeschopft sind und ob nicht Angehorige nahestehende Personen oder Beratungsstellen einem Menschen in Schwierigkeiten die notwendige Hilfe und Unterstutzung gewahren konnen Erforderlich ist eine gegenwartige oder zumindest unmittelbar bevorstehende Gefahr 6 Organisation BearbeitenDie Organisation des Kindes und Erwachsenenschutzes liegt in der Kompetenz der Kantone Der Bund macht nur minimale Vorgaben Entsprechend ist die Behordenorganisation je nach Kanton unterschiedlich umgesetzt 7 Zum 1 Januar 2013 wurde mit der Revision des Zivilgesetzbuchs das Vormundschaftsrecht durch eine neue Kindes und Erwachsenenschutzgesetzgebung abgelost Das Gesetz schreibt dass Entscheide im Kindes und Erwachsenenschutzrecht durch Fachbehorden die Kindes und Erwachsenenschutzbehorden zu treffen sind 8 Das Kindesrecht ist in den Art 252 327c des Schweizerischen Zivilgesetzbuches ZGB das Erwachsenenschutzrecht in den Art 360 455 ZGB geregelt Die kantonalen Einfuhrungsgesetze zum Kindes und Erwachsenenschutzrecht EG KESR oder sonstigen kantonalen Gesetze enthalten Vorschriften zur Organisation und zur Zustandigkeit der KESB Fur das Verfahren gelten in erster Linie die Bestimmungen des ZGB dann diejenigen des KESR des Gesetzes uber die Gerichts und Behordenorganisation im Zivil und Strafprozess und schliesslich die der Schweizerischen Zivilprozessordnung ZPO Wie jede staatliche Behorde darf die KESB nur dort handeln wo dafur eine Rechtsgrundlage besteht Legalitatsprinzip Die Voraussetzungen fur eine Kindes oder Erwachsenenschutzmassnahme die Rechte und Pflichten der Mandatsfuhrenden sowie die Zustandigkeiten und das Verfahren sind gesetzlich geregelt Bei der selbstbestimmten Unterstutzung dagegen konnen die Art und Weise der Hilfeleistung und Vertretung mittels Vollmacht oder aufgrund eines Auftragsverhaltnisses frei gestaltet werden Beispiele dafur sind der Vorsorgeauftrag eine Patientenverfugung oder sonstige Vertretungsrechte Geschichte Bearbeiten19 Jahrhundert Bearbeiten Im Verlauf des 19 Jahrhunderts vereinheitlichten die Kantone die offentliche Armenpflege mittels Fursorgegesetzen Bedurftige waren sowohl auf private Wohltatigkeit als auch auf offentliche Fursorge seitens ihrer Burgergemeinden angewiesen Nur unverschuldete und zur Gemeinschaft gehorende Arme hatten einen Anspruch auf Unterstutzung Auslander waren von der offentlichen Fursorge ausgeschlossen weil sie kein Gemeindeburgerrecht besassen Die Finanzierung der privaten und offentlichen Fursorge erfolgte im 19 Jahrhundert mehrheitlich durch Spenden und nicht durch Steuern Der Bund steuerte 10 Prozent der Einnahmen des Alkoholmonopols bei Als mit der Industrialisierung eine verstarkte Binnenwanderung von Arbeitern einsetzte wurde die Unterstutzungspflicht der Burgergemeinden zum wachsenden Problem Ab Mitte des 19 Jahrhunderts begannen deswegen manche Kantone mit der Umstellung von der Burgergemeinde zur Wohnortsgemeindefursorge allen voran der Kanton Bern im Jahr 1857 Ebenfalls im 19 Jahrhundert entstanden auf private oder offentliche Initiative Heime und Anstalten fur Waisen Alkoholkranke Betagte Jugendliche und Erwachsene 9 20 Jahrhundert Bearbeiten Eine neue Generation von Fursorgeexperten die sich 1905 in der Schweizerischen Armenpflegerkonferenz zusammenschlossen pladierte fur eine Rationalisierung der Fursorge nach auslandischen Vorbildern Leitlinien bildeten dabei die Einzelfallhilfe die Zentralisierung der Organisation die Burokratisierung der Verfahren und die Professionalisierung des Personals Von Frauen selbst gegrundete soziale Schulen eroffneten Frauen aus der Mittelschicht das Berufsfeld der Fursorgerin Paradigmatisch zeigte sich das neue Fursorgeverstandnis in der meist stadtischen Jugendfursorge Sie wurde mit den Kinderschutzbestimmungen des Zivilgesetzbuches 1912 und der Institutionalisierung von Aus und Weiterbildungskursen ab 1908 ausgebaut und verwissenschaftlicht So professionalisierte die Stadt Zurich die arztliche Betreuung der Schulkinder 1905 und reorganisierte das Vormundschaftswesen 1908 Dadurch weitete sich die staatliche Fursorge von den bedurftigen Kindern auf die verwahrlosten und kranken Kinder aus Die Behorden zogen dabei zunehmend wissenschaftliche Experten bei insbesondere Arzte und Heilpadagogen 10 Bis ins 19 Jahrhundert galten Mutterschaft und Familie als naturliche Risiken die keiner sozialstaatlichen Absicherung bedurften Dies anderte sich nach dem Ersten Weltkrieg als die Mutterschaftsversicherung und Familienzulagen auf die politische Agenda gesetzt wurden 1945 verankerten Volk und Stande beide Instrumente in der Bundesverfassung Vor allem die Rechte des Ehemannes unter dessen Vormundschaft sich Ehefrau und Kinder befanden sollten dabei vor staatlichen Eingriffen geschutzt werden Gleichzeitig bildeten die Geburt Pflege und Erziehung von Kindern die Voraussetzung dafur dass sich Gesellschaften uber mehrere Generationen hinweg erhalten konnen Bereits fruh drangten sich deshalb sozialstaatlich bedeutsame Fragen auf Sind Gebaren und Familie wirklich Privatsache oder soll die Gesellschaft als Ganzes zur Absicherung der finanziellen Risiken und Belastungen beitragen die mit der Mutterschaft und der Grundung einer Familie verbunden sind An welchen Familien und Geschlechterverhaltnissen soll sich der Staat im Falle sozialstaatlicher Massnahmen orientieren 11 Kinder der Landstrasse Bearbeiten Das Hilfswerk fur die Kinder der Landstrasse entstand 1926 als Projekt der halbstaatlichen schweizerischen Stiftung Pro Juventute Sie wurde unter der Leitung von Alfred Siegfried auf die Beine gestellt mit der von ihm formulierten Intention Wer die Vagantitat erfolgreich bekampfen will muss versuchen den Verband des fahrenden Volkes zu sprengen er muss so hart das klingen mag die Familiengemeinschaft auseinanderreissen Dass Kinder einer fahrenden Familie angehorten war ein hinreichender Grund sie den Eltern wegzunehmen Diese Konzepte wurden vom Graubundner Psychiater Josef Jorger oder vom deutschen Rassenhygieniker Robert Ritter vertreten In der Praxis wuchs im 20 Jahrhundert weiterhin eine grosse Anzahl von Kindern und Jugendlichen zufolge von Schatzungen bis zu funf Prozent der Kinder unter 14 Jahren in Pflegefamilien oder Heimen auf Viele wurden fremdplatziert weil die Familienverhaltnisse okonomisch instabil waren oder in sittlicher Hinsicht als fragwurdig galten Das neue Zivilgesetzbuch von 1907 sah Kindswegnahmen und fursorgerische Fremdplatzierungen in Heimen oder privaten Haushalten vor wenn ein Kind verwahrlost oder in seinem leiblichen und geistigen Wohl gefahrdet war Oft genugte eine Scheidung oder eine uneheliche Geburt als Grund fur eine Fremdplatzierung Des Weiteren wurden renitente Kinder und Jugendliche auch in geschlossene Anstalten eingewiesen Diese sogenannten administrativen Versorgungen konnten auf Betreiben der Behorden ohne Gerichtsentscheid und Rekursmoglichkeiten vorgenommen werden In den 1970er Jahren machte eine kritische Offentlichkeit gegen die Missstande im Heim und Anstaltswesen mobil und bewirkte eine Verbesserung der Betreuungsbedingungen und Erziehungsmethoden Im Jahr 1981 wurde beispielsweise das Instrument der administrativen Versorgungen abgeschafft und durch den fursorgerischen Freiheitsentzug ersetzt Auch die Europaische Menschenrechtskonvention die von der Schweiz 1974 ratifiziert wurde war massgebend fur die Abschaffung der rechtsstaatlich fragwurdigen Behordenkompetenzen 12 Gegenwartige Situation Bearbeiten Im Jahr 2013 reformierte die Schweiz das Vormundschaftsrecht umfassend 13 Grund war dass das Vormundschaftswesen in den Kantonen zuvor unbefriedigend war Die Organisation der Laienbehorden waren mehrheitlich auf kommunaler Ebene organisiert und waren zeitlich sowie fachlich uberfordert Hinzu kam dass in den kommunalen in der Regel politisch zusammengesetzten Behorden die Unabhangigkeit und Anonymitat der Verfahren nicht immer gewahrleistet war Auch nach der Revision kommt den Kantonen ein grosser Handlungsspielraum zu wobei sie jedoch neu bundesrechtliche Mindestanforderungen zu beachten haben die KESB muss eine Fachbehorde sein und aus mindestens drei Sachverstandigen bestehen 14 Nachdem die Wiedergutmachungsinitiative im Dezember 2014 zustande gekommen war liess der Bundesrat einen indirekten Gegenentwurf ausarbeiten Das Plenum des Nationalrats behandelte das Geschaft in der Sondersession vom 26 und 27 April 2016 und stimmte dem indirekten Gegenentwurf mit 143 zu 26 Stimmen bei 13 Enthaltungen zu Am 15 September 2016 behandelte der Standerat die Vorlage und stimmte dem indirekten Gegenentwurf mit 36 zu einer Stimmen bei null Enthaltungen zu 15 Die Initianten zogen die Initiative daraufhin bedingt zuruck Art 73a BPR Da die Referendumsfrist unbenutzt abgelaufen war trat der indirekte Gegenentwurf in Kraft und der Ruckzug wurde wirksam 16 Offizielle Entschuldigungen Wiedergutmachungs und Entschadigungszahlungen sowie Wahrheits und Historikerkommissionen sind seit den 1980er Jahren weltweit Teil der Erinnerungskultur demokratischer Staaten geworden Die Erinnerung und das Gedenken an die Opfer der Shoah und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft waren wegweisend 1986 entschuldigte sich Bundesrat Alphons Egli dafur dass der Bund das Hilfswerk Kinder der Landstrasse uber Jahrzehnte unterstutzt und so die systematische Verfolgung der jenischen Minderheit durch uber 600 Kindswegnahmen gefordert hatte 17 Kritik BearbeitenDie Vereinten Nationen kritisierten die Kinderrechtspolitik und strategie der Schweiz Der zustandige Ausschuss der UNO war besorgt daruber dass es keine zentrale unabhangige Institution zur Uberwachung der Umsetzung der Konvention gibt die uber die Kompetenzen verfugt Beschwerden zu Verletzungen von Kinderrechten auf allen Staatsebenen entgegenzunehmen und zu behandeln Der Ausschuss empfahl eine unabhangige Institution zur Uberwachung der Menschenrechte mit einem spezifischen Uberwachungsmechanismus fur die Kinderrechte zu schaffen Diese Institution solle befugt sein Beschwerden von Kindern in kindgerechter Art und Weise entgegenzunehmen zu untersuchen und in der Sache zu ermitteln Sie musse befahigt sein die Privatsphare und den Schutz der Opfer zu gewahrleisten die Entwicklungen zu uberwachen und Folgemassnahmen zugunsten der Opfer zu treffen Des Weiteren empfahl der Ausschuss dem Vertragsstaat die Unabhangigkeit eines solchen Uberwachungsmechanismus sicherzustellen insbesondere bezuglich Finanzierung Auftrag und Strafverfolgung 18 KESCHA BearbeitenIm Zuge der Kritik hat die Guido Fluri Stiftung die Anlaufstelle Kindes und Erwachsenenschutz KESCHA 19 initiiert Zusammen mit Integras Fachverband Sozial und Sonderpadagogik der Stiftung Kinderschutz Schweiz der Kinderanwaltschaft Schweiz der PACH Pflege und Adoptivkinder Schweiz der Pro Senectute der Pro Infirmis und der KOKES Konferenz fur Kindes und Erwachsenenschutz wurde die Anlaufstelle 2017 aufgebaut Das Familieninstitut der Universitat Freiburg CH begleitet die Anlaufstelle wissenschaftlich damit Erkenntnisse an die Behorden zuruck fliessen konnen Die Meldung richtet sich nach Art 314 ZGB wonach jede Person der Kinderschutzbehorde Meldung erstatten kann wenn die korperliche psychische oder sexuelle Integritat eines Kindes gefahrdet erscheint Die KESCHA bietet eine Informations und Anlaufstelle fur Menschen die von Massnahmen der Kindes oder Erwachsenenschutzes betroffen sind unter anderem fur Fragen zu Beistandschaft oder zu Verfahren der Kindes und Erwachsenenschutzbehorde oder der Gerichte Nach funf Jahren Bestehen und 12 000 Beratungen der KESCHA fordert Guido Fluri ein neues Familienverfahrensrecht 20 21 22 Die KESCHA liess im Jahre 2018 gegen 1100 Falle von der Universitat Freiburg auswerten Daraufhin gab sie einen Flyer heraus welcher als Anleitung fur eine Gefahrdungsmeldung dienen soll und eine Prufung der folgenden Punkte vorsieht bevor eine Meldung gemacht wird korperliche Gewalt sexuelle Ausbeutung psychische Gewalt Vernachlassigung PartnerschaftskonflikteDas Ziel war Falschmeldungen zu reduzieren die zu boswilligen oder missbrauchlichen Zwecken gemacht wurden was laut Bericht von 2018 haufig vorgekommen war 23 24 Es gab Ruckmeldungen durch Kindseltern dass die KESCHA uberhaupt nichts machen kann und nicht eingreift in Verfahren 25 Literatur BearbeitenChristoph Hafeli Kindes und Erwachsenenschutzrecht 3 Auflage Stampfli Bern 2021 Tanja Rietmann Hans Utz Sorge oder Zwang Fursorgerische Zwangsmassnahmen im Kanton Graubunden Chur 2020 ISBN 978 3 03847 099 1 Urs Vogel Diana Wider Kindes und Erwachsenenschutzbehorde als Fachbehorde Personelle Ressourcen Ausstattung und Tragerschaftsformen In Zeitschrift fur Kindes und Erwachsenenschutz Nr 1 2010 PDF 124 kB OCLC 716540955 Weblinks BearbeitenKindes und Erwachsenenschutzbehorde In Website der Justiz Gemeinde und Kirchendirektion des Kantons Bern Konferenz fur Kindes und Erwachsenenschutz KOKES als interkantonale Fach und Direktorenkonferenz 1 2 Vorlage Toter Link www bsv admin ch Umsetzung der Kinderrechtskonvention Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im Juni 2017 Suche in Webarchiven In Website des Bundesamtes fur Sozialversicherungen Kindes und Erwachsenenschutz in Geschichte der Sozialen Sicherheit in der SchweizEinzelnachweise Bearbeiten 06 063 Reform des Vormundschaftsrechts In Curia Vista Parlamentsdienste abgerufen am 14 Juli 2023 mit Links zu Bericht und Gesetzesentwurf der Kommission zu den Ratsverhandlungen und weiteren Parlamentsunterlagen Bundesamt fur Justiz Kindes und Erwachsenenschutzrecht Abgerufen am 14 Juli 2023 Bundeskanzlei Nicht zustandegekommene Initiativen Patrick Fassbind ZGB Kommentar Schweizerisches Zivilgesetzbuch Hrsg Stephan Wolf Roland Fankhauser Orell Fussli Kommentar OFK 4 aktualisierte Auflage Orell Fussli Verlag Zurich 2021 ISBN 978 3 280 07464 0 S 1026 N 2 Revision des Vormundschaftsrechts Bundesamt fur Justiz abgerufen am 20 Juli 2023 Patrick Fassbind ZGB Kommentar Schweizerisches Zivilgesetzbuch Hrsg Stephan Wolf Roland Fankhauser Orell Fussli Kommentar OFK 4 aktualisierte Auflage Orell Fussli Verlag Zurich 2021 ISBN 978 3 280 07464 0 S 865 Organisation Kantone In Website der Konferenz fur Kindes und Erwachsenenschutz abgerufen am 22 September 2016 Stefan Rieder Oliver Bieri Christof Schwenkel Vera Hertig Helen Amberg Evaluation Kindes und Erwachsenenschutzrecht In Website des EJPD PDF 803 kB Organisation der Sozialhilfe Memento des Originals vom 23 September 2016 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www geschichtedersozialensicherheit ch In Website der Geschichte der sozialen Sicherheit in der Schweiz Rationalisierung und Ausbau Modernisierung der stadtischen Fursorge In Website der Geschichte der sozialen Sicherheit in der Schweiz Familie und Mutterschaft In Website der Geschichte der sozialen Sicherheit in der Schweiz Heime und Anstalten Memento des Originals vom 23 September 2016 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www geschichtedersozialensicherheit ch In Website der Geschichte der sozialen Sicherheit in der Schweiz BBl 2006 7001 Botschaft zur Anderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches Erwachsenenschutz Personen und Kindesrecht In Bundesblatt 28 Juni 2006 abgerufen am 14 Juli 2023 Patrick Fassbind ZGB Kommentar Schweizerisches Zivilgesetzbuch Hrsg Stephan Wolf Roland Fankhauser Orell Fussli Kommentar OFK 4 aktualisierte Auflage Orell Fussli Verlag Zurich 2021 ISBN 978 3 280 07464 0 S 1025 f 15 082 Wiedergutmachung fur Verdingkinder und Opfer fursorgerischer Zwangsmassnahmen Wiedergutmachungsinitiative Volksinitiative und indirekter Gegenvorschlag In Curia Vista Geschaftsdatenbank der Bundesversammlung Abgerufen am 14 Juli 2023 Eidgenossische Volksinitiative Wiedergutmachung fur Verdingkinder und Opfer fursorgerischer Zwangsmassnahmen Wiedergutmachungsinitiative Bundeskanzlei abgerufen am 14 Juli 2023 ORGANISIERTE WILLKUR ADMINISTRATIVE VERSORGUNGEN IN DER SCHWEIZ 1930 1981 SCHLUSSBERICHT In Website der Unabhangigen Expertenkommission UEK Administrative Versorgungen Schlussbemerkungen zum zweiten dritten und vierten Staatenbericht der Schweiz 4 Februar 2015 abgerufen am 20 Juli 2023 Website der Anlaufstelle Kindes und Erwachsenenschutz KESCHA Der Bund 5 Februar 2022 Neues Verfahren soll Rosenkriege verhindern 24heures 5 Februar 2022 Le nombre de separations conflictuelles a fortement augmente Tages Anzeiger 5 Februar 2022 Neues Verfahren soll Rosenkriege verhindern KESCHA im Jahr 2018 Kurzbericht auf kescha ch Anlaufstelle Kescha fordert mehr Umsicht bei Gefahrdungsmeldungen auf luzernerzeitung ch 1 auf kescha ch Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kindes und Erwachsenenschutzrecht amp oldid 238294254