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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland und Osterreich dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Unter einem Ehevertrag versteht man einen privatrechtlichen Vertrag zwischen zwei Eheleuten in dem sie fur die Ehe vor allem aber fur den Fall einer eventuellen Scheidung individuelle Regeln festlegen die von der gesetzlichen Regelung abweichen In Ehevertragen werden haufig der Guterstand und somit die Aufteilung des Vermogens nach Auflosung der Ehe der Ausgleich von Rentenanspruchen sowie Regelungen zum nachehelichen Unterhalt festgelegt Inhaltsverzeichnis 1 Begriffsabgrenzung 2 Ehevertrage in Deutschland 2 1 Regelungsbereiche des Ehevertrages 2 2 Grenzen der Vertragsfreiheit 2 3 Scheidungsfolgenvereinbarung 2 4 Falle mit Auslandsberuhrung 3 Ehevertrage in Osterreich 4 Ehevertrage in den Vereinigten Staaten 5 Literatur 6 Siehe auch 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseBegriffsabgrenzung BearbeitenEhevertrage sind ein in der Neuzeit weit verbreitetes Rechtsinstitut mit dessen Hilfe Ehepaare die bestimmte gesetzliche Regelungen auf ihren individuellen Fall nicht angewandt haben mochten Regeln fur ihr Zusammenleben massschneidern Ehevertrage in diesem Sinne sind zu unterscheiden von Ehevertragen die in Kulturen geschlossen wurden in denen das Registrieren von Ehen nicht ublich war Beispiele Ketubba Islamische Ehe Ehe im Romischen Reich sodass die privatrechtliche Einigung der Eheleute die einzige rechtliche Bindung zwischen ihnen bildete Ehevertrage in Deutschland BearbeitenEin Ehevertrag ist nach deutschem Recht nur wirksam wenn er notariell beurkundet wird anderenfalls ist der Vertrag formnichtig Da ein Ehevertrag weitreichende Regelungen enthalten kann halt der Gesetzgeber die Beratung durch einen Notar als unparteiischen Berater fur unverzichtbar Ein Ehevertrag kann vor oder wahrend der Ehe geschlossen werden in seltenen Fallen auch nach rechtskraftiger Scheidung Regelungen zum Ehevertrag finden sich unter anderem in 1408 BGB 1 In der Praxis wird der Ehevertrag haufig mit einem Erbvertrag verbunden Bei Lebenspartnerschaften sind die nachfolgend dargestellten Grundsatze analog anwendbar der entsprechende Vertrag zwischen den Partnern wird Lebenspartnerschaftsvertrag genannt Regelungsbereiche des Ehevertrages Bearbeiten Vorrangig konnen drei grosse Regelungsbereiche von einem Ehevertrag erfasst werden Der Guterstand Wird kein Ehevertrag geschlossen leben die Eheleute nach deutschem Recht im Guterstand der Zugewinngemeinschaft In einem Ehevertrag konnen die Eheleute einen anderen Guterstand wahlen namlich Gutertrennung oder Gutergemeinschaft Es kann auch bei grundsatzlicher Beibehaltung der Zugewinngemeinschaft der Guterstand der Zugewinngemeinschaft modifiziert werden Besonders haufig ist die Vereinbarung einer modifizierten Zugewinngemeinschaft bei der als einzige Ausnahme festgelegt wird dass ein Zugewinnausgleich im Fall der Ehescheidung nicht durchgefuhrt wird Auch kann vereinbart werden dass bestimmte Vermogensgegenstande nicht dem Zugewinnausgleich unterfallen Dies kommt in der Praxis haufig vor wenn ein Ehepartner ererbtes Vermogen oder das Eigentum an einem Unternehmen mit in die Ehe bringt das im Scheidungsfalle in jedem Falle und auch in seinen Wertsteigerungen unangetastet bei dem betreffenden Ehepartner verbleiben soll Der Versorgungsausgleich Hierunter ist der Ausgleich von Rentenanwartschaftsanspruchen zu verstehen die die Eheleute wahrend der Ehezeit erwerben Kommt es zur Scheidung der Ehe findet der Versorgungsausgleich statt es sei denn eine wirksame ehevertragliche Vereinbarung regelt Abweichendes Seit dem 1 September 2009 hat der Gesetzgeber die Moglichkeiten von Eheleuten uber den Versorgungsausgleich Vereinbarungen zu treffen erweitert Die fruher geltende Jahresfrist ist entfallen Die Vereinbarung unterliegt aber immer noch der Kontrolle durch das Familiengericht 6 und 8 Versorgungsausgleichsgesetz Eine dem Versorgungsausgleich ahnliche Gestaltungsmoglichkeit die aber nicht nur im Scheidungsfall greift ist das Rentensplitting Der nacheheliche Unterhalt Die Eheleute konnen abweichende Regelungen zum nachehelichen Unterhalt vereinbaren der in den 1570 ff BGB geregelt ist Hierzu zahlen die Bereiche Betreuungsunterhalt fur gemeinsame Kinder Unterhalt wegen Alters oder Krankheit sowie ein Aufstockungsunterhalt Zudem besteht auch die Moglichkeit im Rahmen des Vertrages eine Vermogensverwaltung zu definieren wodurch anders als es vom Gesetz vorgesehen ist die Ehepartner vereinbaren konnen dass das Vermogen des einen vom jeweils anderen verwaltet wird Vereinbarungen zum Unterhalt wahrend der Ehe etwa fur die Zeit des Getrenntlebens sind dagegen in aller Regel nicht wirksam In einem Ehevertrag konnen auch andere Dinge vereinbart werden z B ob oder wann Kinder gewunscht sind wie das Zusammenleben ausgestaltet werden soll etc Solche Regelungen sind jedoch nicht einklagbar Grenzen der Vertragsfreiheit Bearbeiten Grundsatzlich besteht Vertragsfreiheit das heisst die Eheleute sind frei welche Regelungen sie in den Ehevertrag aufnehmen wollen Bis 2001 wurden Ehevertrage nur in besonders aussergewohnlichen Fallen fur unwirksam erklart Seit 2001 hat die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs der Vertragsfreiheit jedoch Grenzen gesetzt Falls der Ehevertrag eine evident einseitige Lastenverteilung enthalt und ehebedingte Nachteile im Falle der Scheidung nicht angemessen ausgeglichen werden kann der Ehevertrag entweder wegen Sittenwidrigkeit nichtig sein oder die Berufung auf den Ehevertrag kann im Einzelfall gegen Treu und Glauben verstossen Besonders problematisch sind Vereinbarungen die nach der Rechtsprechung des BGH in den sog Kernbereich des Scheidungsfolgenrechts eingreifen Hierzu gehoren der nacheheliche Unterhalt wegen der Betreuung gemeinsamer Kinder Betreuungsunterhalt der Unterhalt wegen Alters Krankheit und Gebrechen sowie der Versorgungsausgleich als vorweggenommener Altersunterhalt Bei Sittenwidrigkeit kann der komplette Vertrag aufgehoben werden Paradebeispiel fur eine unwirksame ehevertragliche Vereinbarung ist der Verzicht des wirtschaftlich unterlegenen Ehepartners auf jede Form des Betreuungsunterhalts aber auch auf Unterhalt wegen Alters oder Krankheit Auch Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich sind nach dieser Rechtsprechung haufig unwirksam Der Ehevertrag darf uberdies die Unterhaltspflichten nicht so verteilen dass damit das Kindeswohl gefahrdet ist oder die Vereinbarung den Staat als Trager der sozialen Transfersysteme uber Gebuhr belastet Ebenso konnen Ehevertrage problematisch sein bei denen ein Unterhaltsausschluss zu einer unangemessenen einseitigen Benachteiligung des wirtschaftlich schwacheren Partners z B aufgrund von moglicher ehebedingter Nachteile fuhrt Ehebedingte Nachteile konnen vorliegen wenn es aufgrund der Lebensgestaltung des wirtschaftlich schwacheren Partners wahrend der Ehe zu uneinholbaren Gehaltseinbussen gekommen ist Dabei unterliegt die Feststellung des Bestehens ehebedingter Nachteile lediglich einer sekundaren Darlegungs und Beweislast und hat damit einen spekulativen Anteil Regelungen zum Guterstand sind dagegen in aller Regel wirksam Denn damit wird nach dem Bundesgerichtshof nicht in den Kernbereich des Scheidungsfolgenrechts eingegriffen Schliesslich kann auch eine ungleiche Verhandlungsposition bei Abschluss des Ehevertrages dazu fuhren dass der Ehevertrag nichtig ist Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes indiziert die Tatsache dass die Ehefrau bei Abschluss des Ehevertrages schwanger war eine ungleiche Verhandlungsposition was zur Unwirksamkeit des Ehevertrages insgesamt fuhren kann Scheidungsfolgenvereinbarung Bearbeiten Eine besondere Auspragung des Ehevertrages ist die Scheidungsfolgenvereinbarung Diese wird geschlossen wenn fur die Ehepartner mit hoher Wahrscheinlichkeit feststeht dass die Scheidung der Ehe gewunscht ist Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ermoglicht meist ein vereinfachtes Scheidungsverfahren die einverstandliche Scheidung Zu diesem Zweck werden in einer Scheidungsfolgenvereinbarung zusatzliche Regelungen getroffen etwa zum Kindesunterhalt oder zur Auseinandersetzung des Hausrats siehe 133 FamFG Falle mit Auslandsberuhrung Bearbeiten Bei Fallen mit Auslandsberuhrung konnen besondere Vorschriften oder andere Rechtsordnungen zur Anwendung kommen Im Einzelnen sind dies Fragen des internationalen Privatrechts Haben die Eheleute etwa beide dieselbe Staatsangehorigkeit so gilt fur ihre Ehe den Ehevertrag und eine Ehescheidung das Recht der ubereinstimmenden Staatsangehorigkeit auch wenn sie in einem anderen Land leben vgl im Einzelnen die Art 13 ff EGBGB Auch kann es Besonderheiten geben wenn die Eheleute im Ausland leben und die Scheidung der Ehe im Ausland beantragt wird Haufig stellt sich dann die Frage der internationalen Zustandigkeit des betreffenden Familiengerichts Ehevertrage in Osterreich BearbeitenDas osterreichische Recht sieht als gesetzlichen Guterstand eine beschrankte Zugewinngemeinschaft vor Jeder Ehepartner bleibt Eigentumer des von ihm in die Ehe eingebrachten und wahrend der Ehe erworbenen Vermogens und haftet nur fur eigene Schulden Gutertrennung Im Falle einer Auflosung der Ehe werden jedoch das eheliche Gebrauchsvermogen beispielsweise Hausrat und Ehewohnung sowie eheliche Ersparnisse aufgeteilt 2 Bei Vertragen die eine Gutergemeinschaft und oder einen Erbvertrag zum Gegenstand haben handelt es sich um Ehepakte im Sinne des ABGB Diese erfordern einen Notariatsakt Vereinbarungen uber die Aufteilung des ehelichen Vermogens im Falle der Auflosung der Ehe sind im 97 Ehegesetz geregelt Wird darin die Aufteilung ehelicher Ersparnisse oder die Aufteilung der Ehewohnung geregelt ist ein Notariatsakt erforderlich ansonsten genugt die Schriftform Vereinbarungen uber Obsorge und Unterhalt gemeinsamer Kinder sind reine Absichtserklarungen und im Fall der Scheidung nicht verbindlich 2 Ehevertrage in den Vereinigten Staaten BearbeitenEhevertrage eng Prenuptial agreement sind in den Vereinigten Staaten unterschiedlich je nachdem in welchem Bundesstaat er gilt die Definition hingegen bleibt im Allgemeinen gleich Eine Variation ist das 41 Staaten die gerechte Vermogensaufteilung durchfuhren wahrend 9 Staaten die Gemeinschaftlichen Eigentumsgesetze community property laws befolgen 3 Literatur BearbeitenHeike Dahmen Losche Ehevertrag Vorteil oder Falle 2 Aufl Munchen 2011 Verlag C H Beck aus der Reihe Beck Rechtsberater im dtv Bd 50656 Gerrit Langenfeld Der Ehevertrag Gerechter Interessenausgleich durch Ehevertrag oder Scheidungsvereinbarung 11 uberarbeitete Auflage Deutscher Taschenbuch Verlag Munchen 2005 ISBN 3 423 05226 0 Dtv Beck Rechtsberater im dtv 5226 Gerrit Langenfeld Handbuch der Ehevertrage und Scheidungsvereinbarungen 6 uberarbeitete Auflage C H Beck Munchen 2011 ISBN 978 3 406 59521 9 Christoph Munch Ehebezogene Rechtsgeschafte Handbuch der Vertragsgestaltung 2 uberarbeitete und wesentlich erweiterte Auflage ZAP Verlag fur die Rechts und Anwaltspraxis Munster 2007 ISBN 978 3 89655 252 5 Siehe auch BearbeitenNadelgeld Zeitehe Ehepakt Liechtenstein Osterreich Eherecht Schweiz zur Rolle des Ehevertrages im Schweizer Eherecht Zu Ehevertragen in Religionsgemeinschaften Schliessung einer Islamischen Ehe Der Ehevertrag bei der Schliessung einer islamischen Ehe Ketubba Der Ehevertrag im JudentumWeblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Ehevertrag Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme UbersetzungenEinzelnachweise Bearbeiten https www juraexamen info inhaltskontrolle von ehevertraegen a b Eheguterrecht Help gv at Informationsseite des Bundeskanzleramts Abgerufen am 19 April 2015 Susan T Perkins Prenup Laws and Variations How Do Prenups Vary by State 15 Juli 2019 abgerufen am 25 Oktober 2023 amerikanisches Englisch Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4013646 2 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Ehevertrag amp oldid 238629751