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Das Schweizer Eherecht ist in den Artikeln 90 bis 251 des schweizerischen Zivilgesetzbuches ZGB geregelt und ist seit 1988 nach dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Frau und Mann aufgebaut Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Verlobnis 3 Voraussetzungen 4 Rechte und Pflichten 5 Familienname 6 Einburgerung des Ehepartners 7 Religion der Kinder 8 Guterstande einer Ehe 8 1 Errungenschaftsbeteiligung Zugewinngemeinschaft 8 2 Gutergemeinschaft 8 3 Gutertrennung 8 4 Guterrechtliche Auseinandersetzung 9 Vorteile einer Ehe gegenuber dem Konkubinat 10 Literatur 11 Weblinks 12 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenDie Ehe war auf Schweizer Gebiet bereits im germanischen Stammesrecht geregelt Es war eine sog Kaufehe Der Mann erwarb die Verfugungsgewalt uber die Frau mittels Kaufpreis Auch die Vielehe war zugelassen Die Christianisierung der Schweiz fuhrte zu einer gewissen Liberalisierung Es war nun gegenseitiges Einverstandnis erforderlich Allerdings bedurfte es auch des kirchlichen Einverstandnisses in vielen Bereichen des Eherechts das als solches von der katholischen Kirche gesetzt wurde Es war ein patriarchalisches Recht fur Streitigkeiten waren kirchliche Gerichte zustandig und Scheidung war verboten Nach der Reformation wurde in den reformierten Kantonen zumindest die Scheidung jeweils mit Einverstandnis der Kirche legalisiert 1875 wurde die Scheidung in der ganzen Schweiz durch weltliches Bundesrecht legalisiert und die Zivilehe fur obligatorisch erklart Verlobnis BearbeitenWenn sich zwei Personen gegenseitig versprechen zu heiraten handelt es sich dabei um ein Verlobnis Art 90 ZGB Das Verlobnis kann an aufschiebende oder auflosende Bedingungen geknupft werden solange es nicht sittenwidrig ist Die praktische Bedeutung des Verlobnisses ist eher gering Es wurden in den letzten Jahren kaum Gerichtsfalle wegen Verlobnissen ausgetragen 1 Eine Ehe kann aufgrund eines Verlobnisses nicht erzwungen werden Art 90 Abs 3 ZGB Es durfen keine Konventionalstrafen fur den Fall einer Nicht Heirat vorgesehen werden Ein Verlobnisvertrag ist an keine gesetzlichen Formvorschriften gebunden Das heisst dass er auch mundlich abgeschlossen werden kann Die Parteien mussen handlungsfahig sein Art 13 ZGB Gemass Art 90 Abs 2 ZGB konnen sich minderjahrige Personen mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter rechtsgultig verloben Eine weitere Voraussetzung fur eine gultige Verlobung ist das Fehlen von Ehehindernissen wie Verwandtschaft Art 95 ZGB oder eine vorbestehende Ehe Art 96 ZGB Eine vorbestehende eingetragene Partnerschaft macht ein Verlobnis ebenfalls unmoglich Das Verlobnis ist durch einseitige Willenserklarung oder gemeinsames Einverstandnis auflosbar Kommt die Eheschliessung nicht zustande dann kommt es zu einer gegenseitigen Ruckerstattungspflicht fur Geschenke Art 91 ZGB Gegenstand der Ruckforderung sind nur grossere Geschenke Sind die Geschenke nicht mehr vorhanden oder zum Beispiel weiterveraussert dann muss im noch vorhandenen Umfang zuruckerstattet werden Art 91 Abs 2 in Verbindung mit Art 62 ff OR Voraussetzungen BearbeitenUm eine Ehe eingehen zu konnen muss man das 18 Altersjahr erreicht haben Die Ehe fur Gleichgeschlechtliche Paare wurde bei einer Referendumsabstimmung am 26 September 2021 von der Bevolkerung angenommen 2 Falls man kein Schweizer Burger ist muss man bis zur Trauung beweisen konnen dass man in der Schweiz ein Aufenthaltsrecht besitzt Fur eine Heirat muss man urteilsfahig sein und darf nicht bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben Der Partner darf nicht aus der nahen Verwandtschaft sein Um den Bund der Ehe eingehen zu konnen muss ein Gesuch beim Zivilstandesamt eingereicht werden Dies wird dort gepruft und es wird bestatigt ob eine Heirat moglich ist Das Paar muss personlich bestatigen dass sie alle Voraussetzungen fur eine Ehe erfullen Bevor die freiwillige kirchliche Trauung moglich ist muss die zivile Heirat bereits erfolgt sein Bei der Trauung mussen zwei urteilsfahige mundige Trauzeugen anwesend sein welche zusatzlich zum Brautpaar den Eintrag ins Eheregister unterschreiben 3 Rechte und Pflichten BearbeitenIn einer Ehe hat man folgende Rechte und Pflichten Sobald beide Partner die Volljahrigkeit erlangt haben ist es in der Schweiz gestattet zu heiraten Die Eheschliessung darf nicht erzwungen werden Jeder Mensch darf seine Partnerin oder seinen Partner frei wahlen Beide Ehegatten mussen den Willen des Anderen berucksichtigen Unter Berucksichtigung der Personlichkeit des Partners handeln sie zum Wohle der Ehelichen Gemeinschaft Beide Ehegatten haben das gleiche Recht die Stimme des Mannes hat genau gleich viel Gewicht wie die der Frau Es gibt in der Ehe keine Aufgaben welche geschlechtsabhangig sind Alle Aufgaben in der Ehe mussen untereinander abgesprochen werden Auch beim Familienunterhalt gibt es keine geschlechtsabhangigen Aufgaben Die Ehepartner konnen sich durch Absprachen einigen wer wie viel zum Unterhalt der Familie beitragt Beide Ehepartner haben dieselben Pflichten in Bezug auf die Kinder d h zu betreuen zu erziehen und zu pflegen Wer seinen Ehepartner korperlich belastigt macht sich strafbar Wenn eheliche Pflichten verletzt werden oder es Uneinigkeiten in der Ehe gibt kann ein Gericht um Vermittlung gebeten werden Beide Ehegatten haben die Moglichkeit sich scheiden zu lassen Wenn dies beide mochten konnen sie diese zusammen einreichen Mochte nur ein Ehepartner die Scheidung kann er beim Gericht auf Scheidung klagen 4 Die Ehepartner sind grundsatzlich gleichberechtigt und unterstehen der Treuepflicht Sie haben die Pflicht den Ehepartner bzw die Ehepartnerin zu unterstutzen Beistandspflicht Sie sind verpflichtet einander Auskunft uber das Vermogen und uber allfallige Schulden zu geben Auskunftspflicht Sind Kinder vorhanden so haben beide Elternteile fur diese zu sorgen d h sie teilen das Sorgerecht je zur Halfte Das alleinige Sorgerecht ist in der Schweiz eher selten und wird nur unter besonderen Umstanden gewahrt Voraussetzungen fur das alleinige Sorgerecht in der Schweiz ist die unter anderem die Kindeswohlgefahrdung Liegen schwerwiegende Grunde wie Kindesmisshandlung oder korperliche Misshandlung durch einen Elternteil vor kann ein Elternteil das alleinige Sorgerecht beantragen Weitere Grunde sind schwerwiegende und fehlende Erziehungskompetenz und Fehlverhalten wie Tobsuchtsanfalle oder eine staatsfeindliche Erziehung sowie Kindesvermogensgefahrdung durch die Verwendung der Sparanlagen des Kindes Aber auch Vernachlassigung schwere Alkohol oder Drogenabhangigkeit eine Haftstrafe oder ein gefahrliches Umfeld sind Grunde um einem Elternteil das alleinige Sorgerecht zuzusprechen 5 Die Kinder mussen in einer gemeinsamen Wohnung mit den Eltern leben 6 Familienname BearbeitenSeit 1 Januar 2013 behalten bei einer Heirat grundsatzlich beide Partner ihren eigenen Familiennamen Das Paar hat aber auch die Moglichkeit sich fur einen der beiden Namen als gemeinsamen Familiennamen zu entscheiden Der klassische Doppelname ein Partner ublicherweise der Mann behalt seinen Namen der andere stellt seinen eigenen Familiennamen dem Namen des Partners voran ist nicht mehr moglich Sollen beide Familiennamen behalten werden besteht die Moglichkeit gemeinsam einen sogenannten Allianznamen anzunehmen wie z B Hefti Marti Behalten die Ehepartner ihre jeweiligen Namen konnen sie jeden der Namen zum Familiennamen zukunftiger gemeinsamer Kinder bestimmen Bei einem gemeinsamen Familiennamen ubernehmen Kinder diesen automatisch 7 Einburgerung des Ehepartners BearbeitenUm die Schweizer Nationalitat zu erlangen muss man mindestens 3 Jahre eine Ehe mit einem Schweizer oder einer Schweizerin gefuhrt haben Ebenfalls muss die Person mindestens 5 Jahre in der Schweiz leben bzw gelebt haben Voraussetzung ist dass er sie das letzte Jahr in der Schweiz wohnhaft war Wenn ein Ehepartner im Ausland lebt muss die Ehe seit mindestens 6 Jahren bestehen Die Ehepartner mussen eine Verbindung zur Schweiz haben und dessen Rechte und Sicherheit nicht verletzen 8 Religion der Kinder BearbeitenNach Art 303 ZGB entscheiden die Eltern welche Religion das Kind einnimmt Ab dem vollendeten 16 Lebensjahr entscheiden die Kinder selbst Guterstande einer Ehe BearbeitenMit den Guterstanden wird festgelegt wem was in der Ehe gehort Ebenfalls wird festgelegt wie Vermogen und Schulden bei Scheidung oder Tod aufgeteilt werden Es gibt in der Schweiz drei Guterstande Errungenschaftsbeteiligung Gutergemeinschaft und Gutertrennung Errungenschaftsbeteiligung Zugewinngemeinschaft Bearbeiten Wenn das Ehepaar nichts anderes vereinbart gilt der ordentliche Guterstand der Errungenschaftsbeteiligung Die Ehepartner haben ein getrenntes Vermogen Sie bleiben Eigentumer des Eigenguts Alle Guter die sie wahrend der Ehe einbringen erben oder wahrend der Ehe als personliches Geschenk bekommen verwalten sie separat Das Ersparte wahrend der Ehe Errungenschaft z B Gehalt Zinsen Vorsorgebeitrage wird von den Eheleuten unabhangig voneinander genutzt und verwaltet Grundsatzlich haftet jeder Ehepartner nur fur die eigenen Schulden mit dem gesamten eigenen Vermogen ausser der andere Ehepartner war mit der Verpflichtung einverstanden oder es handelte sich um Ausgaben fur den taglichen Bedarf Gutergemeinschaft Bearbeiten Voraussetzung fur einen Guterstand ist ein Ehevertrag Wahrend der Ehe sind drei Kategorien von Gutern so genannte Gutermassen vorhanden diejenigen der Ehegattin Eigengut diejenigen des Ehegatten Eigengut diejenigen welche beiden gehoren Gesamtgut Das Gesamtgut beinhaltet das Vermogen und das Einkommen der Eheleute Dies gehort beiden ungeteilt es wird von beiden verwaltet und im Falle einer Auflosung des Guterstands zwischen Ehefrau und Ehemann aufgeteilt Ausnahmen sind personliche Gegenstande die im Ehevertrag als Eigengut gekennzeichnet sind Im Falle von Schulden haftet der Ehepartner grundsatzlich nur mit der Halfte des Gesamtgutes und allenfalls mit seinem Eigengut In manchen Fallen muss ein Ehegatte aber mit dem ganzen Gesamtgut haften Gutertrennung Bearbeiten Es gibt keine Gutergemeinschaft somit gibt es keine gemeinsamen Guter oder Schulden Sie bleiben Eigentumer der eigenen Guter und verwalten sie selbst Somit gibt es bei der Beendigung der Ehe auch keine Aufteilung Die Gutertrennung kann von den Eheleuten durch einen Ehevertrag festgelegt werden Ein Ehevertrag muss von einer Notarin oder einem Notar beurkundet werden Guterrechtliche Auseinandersetzung Bearbeiten Eine guterrechtliche Auseinandersetzung erfolgt bei Scheidung oder Trennung Tod eines Ehegatten Vereinbarung eines anderen Guterstandes Ungultigerklarung der EheBei der guterrechtlichen Auseinandersetzung werden die in die Ehe eingebrachten oder wahrend der Ehe gekauften Vermogenswerte Mobel Liegenschaften Geld Wertpapiere auf die beiden Eheleute aufgeteilt Wenn Schulden vorhanden sind muss abgeklart und festgehalten werden wer sie ubernimmt 9 Vorteile einer Ehe gegenuber dem Konkubinat BearbeitenVorteile der Ehe gegenuber dem Konkubinat sind die finanzielle Absicherung und das erleichterte Erben im Todesfall des Partners Bei einem Partner oder einer Partnerin mit einer anderen Nationalitat bekommt dieser oder diese die Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz In der Ehe haben beide Elternteile automatisch das Sorgerecht fur die Kinder Als Ehepaar ist die Adoption von Kindern moglich Im Falle eines Unfalls oder eines Krankheitsfalls hat der Ehegatte das Recht auf arztliche Informationen 10 11 Literatur BearbeitenAlfred Dufour Eherecht In Historisches Lexikon der Schweiz Heinz Hausheer Thomas Geiser Regina E Aebi Muller Das Familienrecht des Schweizerischen Zivilgesetzbuches Eheschliessung Scheidung Allgemeine Wirkungen der Ehe Guterrecht Kindesrecht Erwachsenenschutzrecht eingetragene Partnerschaft Konkubinat 6 Auflage Stampfli Bern 2018 ISBN 978 3 7272 1580 3 Thomas Sutter Somm Felix Kobel Familienrecht Schulthess Zurich 2009 ISBN 978 3 7255 5747 9 Weblinks BearbeitenArtikel des Eherechts im ZivilgesetzbuchEinzelnachweise Bearbeiten Jens van der Meer Repetitorium Familienrecht 3 Auflage Orell Fussli Zurich 2015 S 21 https www swissinfo ch ger ehe fuer alle wird voraussichtlich realitaet 46979242 http www ch ch de heiraten https www bj admin ch bj de home gesellschaft zivilstand merkblaetter html https www familienrechtsinfo ch sorgerecht sorgerecht fuer kinder http www ehe recht ch treue und beistandspflicht http www ch ch de heiraten namenswahl https www sem admin ch content sem de home themen buergerrecht faq 0006 html a 0006 http www ch ch de guterstand http www familienleben ch 20 hochzeit 40 ehe vorteile und nachteile http www match patch de ratgeber beziehung sollen wir heiraten vorteile nachteile eheBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Eherecht Schweiz amp oldid 239137416