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Der Anspruch auf Ausgleichsunterhalt gesetzlich Aufstockungsunterhalt 1573 Abs 2 BGB gehort zu den nachehelichen Unterhaltsanspruchen Er setzt voraus dass die Einkunfte des Geschiedenen aus einer angemessenen Erwerbstatigkeit zum vollen Unterhalt nicht ausreichen und ist auf den Unterschiedsbetrag zwischen den Einkunften und dem vollen Unterhalt gerichtet Er soll insoweit fortwirkende ehebedingte Nachteile ausgleichen insbesondere die Aufgabe einer Erwerbstatigkeit anlasslich der Eheschliessung Der Ausgleichsunterhalt soll einem geschiedenen Ehepartner den Lebensstandard garantieren den er wahrend der Ehezeit genossen hat Je nach Einzelfall gilt diese Garantie bis zu lebenslang Der Aufstockungsunterhalt geht oft weit uber das zum Leben notwendige Existenzminimum des Empfangers hinaus Der Ausgleichsunterhalt gehort mit dem Versorgungsausgleich und dem Zugewinnausgleich zu den haufig umstrittenen Anspruchen bei Scheidung einer Ehe Am 13 Dezember 2012 hat die Bundestagsmehrheit eine Erganzung des 1578b BGB beschlossen die seit 1 Januar 2008 die Dauer der Ehe fur die Dauer des Anspruchs auf Ausgleichsunterhalt berucksichtigt 1 2 Einzelnachweise Bearbeiten Gesetzentwurf der Bundesregierung BT Drs 17 11885 vom 12 Dezember 2012 PDF 196 kB Herbert Grziwotz Unterhaltsrecht soll Dauer der Ehe berucksichtigen Traditionelles Modell zementiert LTO 14 Dezember 2012 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Ausgleichsunterhalt amp oldid 239210566