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Die Entziehung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis bezeichnet den behordlichen Vorgang die Fahrerlaubnis Deutschland Lenkberechtigung Osterreich Fahrberechtigung Schweiz die zum Fuhren von Kraftfahrzeugen auf offentlichem Verkehrsgrund berechtigt zu entziehen und spater neu zu erteilen Mit der Entziehung der Fahrerlaubnis erlischt die Berechtigung zum Fuhren von Kraftfahrzeugen Eine Neuerteilung muss beantragt werden Die zustandige Behorde pruft dann ob die Erteilungsvoraussetzungen gegeben sind Wahrend die Entziehung der Fahrerlaubnis ein behordliches Verfahren ist erfolgt eine Fuhrerscheinabnahme aufgrund sofortiger Massnahmen bei schweren Vergehen oder fehlender Fahrtauglichkeit Der Fuhrerschein kann im zweiten Falle dann wieder abgeholt werden und ist bis zum Erhalt des Entziehungsbescheids gultig In Deutschland ist neben dem befristeten Fahrverbot die Entziehung der Fahrberechtigung endgultig und unterliegt sowohl dem Straf als auch dem Verwaltungsrecht In Osterreich erfolgt eine Entziehung der Fahrerlaubnis auch aufgrund der Regeln im Vormerksystem Punktefuhrerschein Im Unterschied zum Fahren ohne Fuhrerschein ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Verkehrsstraftat Voraussetzung fur die Wiedererteilung sind diverse Formen der Nachschulung und andere Massnahmen zur Wiedererlangung der Fahreignung Inhaltsverzeichnis 1 Europaisches Recht 2 Regelungen in Deutschland 2 1 Entziehung der Fahrerlaubnis 2 2 Vorlaufige Entziehung der Fahrerlaubnis 2 3 Rechtliche Massnahmen 2 3 1 Verwaltungsrecht 2 3 2 Strafrecht 2 3 3 Neuerteilung der Fahrerlaubnis 2 3 3 1 Erneuerung der Fahrerlaubnis mit behinderungsgerecht umgerustetem Kraftfahrzeug 2 3 3 2 Auslandische Fahrerlaubnis 2 3 3 3 Kurse nach 70 FeV 3 Regelungen in Osterreich 3 1 Abnahme des Fuhrerscheines und Entzug der Lenkberechtigung 3 2 Vormerksystem 3 2 1 Deliktkatalog 3 2 2 Sanktionskatalog Loschung der Vormerkung 3 2 3 Besondere Massnahmen bei Vormerkdelikten 3 3 Grunde fur einen Entzug der Lenkberechtigung 3 3 1 Delikte und Strafen 3 3 2 Gesundheitliche Grunde 3 4 Probefuhrerschein 3 4 1 Strengere Regelungen 4 Literatur 5 EinzelnachweiseEuropaisches Recht BearbeitenDie in Europa gultigen Regelungen zur Entziehung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis finden sich in der 3 Fuhrerscheinrichtlinie 1 Regelungen in Deutschland BearbeitenEntziehung der Fahrerlaubnis Bearbeiten Die Entziehung einer Fahrerlaubnis ist in Deutschland nach dem Verwaltungs bzw Strafrecht geregelt Sie ist mit weitreichenden Folgen fur die betroffene Person verbunden Die behordlichen Einwirkungen Bussgelder Ermahnungen sollen nach dem Massnahmenkatalog des Fahrerlaubnisrechts fruhzeitig auf die Betreffenden einwirken und Verhaltensanderungen auslosen Dazu gehort auch das Fahreignungsseminar das es im Rahmen des Punktesystems dem Betroffenen ermoglicht den Entzug des Fuhrerscheins abzuwenden Mit Ablauf der Sperrfrist entscheiden sich einige Betroffene in der Folge fur den vermeintlich leichteren Weg des Fuhrerscheinerwerbs im Ausland Fuhrerscheintourismus Am 26 April 2012 hat der Europaische Gerichtshof entschieden dass auch eine ab dem 19 Januar 2009 in einem anderen EU Staat ausgestellte Fahrerlaubnis einer Person in Deutschland ohne weitere Formalitaten anerkannt werden muss vorausgesetzt eine evtl vorhandene Sperrfrist ist zum Zeitpunkt der Ausstellung abgelaufen und die Wohnsitzerfordernisse wurden eingehalten 2 Beratungen bei Fuhrerscheinproblemen erfolgen ungeregelt und unterliegen keiner Qualitatskontrolle 3 Qualifizierte Angebote von Fachpsychologen fur Verkehrspsychologie und verkehrspsychologischen Beratern konkurrieren in Deutschland mit Dienstleistungen unterschiedlichster Berufsgruppen Fahrlehrer Sozialpadagogen verkehrspadagogische Berater Suchtberater Juristen Verbindliche Regelungen zu Qualifikationsvoraussetzungen Verbraucherschutz und Zielen der Laufbahnberatung fehlen etwa Verkehrsbewahrung als primares Ziel der Beratung Einige Anbieter konzentrieren sich darauf dem Betroffenen das Bestehen der von der Fahrerlaubnisbehorde angeordneten Medizinisch Psychologischen Untersuchung MPU zu erleichtern ohne dass ein Lernprozess eintritt Die Qualitatssicherung der Beratung obliegt der Eigeninitiative der Berater Vorlaufige Entziehung der Fahrerlaubnis Bearbeiten Da von der Straftat bis zum Urteil viel Zeit vergehen kann bietet 111a Abs 1 StPO die Moglichkeit die Fahrerlaubnis bereits im Ermittlungsverfahren vorlaufig zu entziehen Voraussetzung dafur ist dass dringende Grunde fur die Annahme vorhanden sind dass die Fahrerlaubnis im spateren Urteil endgultig entzogen wird Zustandig fur die vorlaufige Entziehung der Fahrerlaubnis ist der Ermittlungsrichter Rechtliche Massnahmen Bearbeiten Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist eine verwaltungsrechtliche Massnahme der Fahrerlaubnisbehorde oder eine strafrechtliche Massregel der Besserung und Sicherung Im Unterschied zu einem Fahrverbot das lediglich ein ein bis sechsmonatiges Verbot Kraftfahrzeuge zu fuhren beinhaltet fuhrt die Entziehung zu einem zunachst endgultigen Zustand 3 StVG Auch nach Ablauf einer etwaigen Sperre siehe unten wird die Fahrerlaubnis nicht automatisch neu erteilt sondern muss vom Betroffenen neu beantragt werden Die Regelungen sollen die Sicherheit des Strassenverkehrs vor ungeeigneten und somit potenziell gefahrlichen Teilnehmern schutzen Wer trotz entzogener Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug fuhrt begeht eine Straftat nach 21 Abs 1 StVG Fahren ohne Fahrerlaubnis Die Tat kann auch fahrlassig begangen werden Abs 2 Nr 1 Ebenfalls macht sich der Fahrzeughalter strafbar der zulasst dass jemand ohne Fahrerlaubnis sein Fahrzeug fuhrt Abs 1 Nr 2 Verwaltungsrecht Bearbeiten Gemass 3 Abs 1 Satz 1 StVG muss die Fahrerlaubnisbehorde jedem die Fahrerlaubnis entziehen der sich als ungeeignet oder nicht befahigt zum Fuhren von Kraftfahrzeugen erweist Die Befahigung richtet sich nach 2 Abs 5 StVG Die Ungeeignetheit ist gesetzlich nicht definiert vgl auch Fahreignung Der Gesetzgeber formuliert in 2 Abs 4 StVG Geeignet zum Fuhren von Kraftfahrzeugen ist wer die notwendigen korperlichen und geistigen Anforderungen erfullt und nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstossen hat Grundlage fur die Annahme einer etwaigen Ungeeignetheit sind die korperlichen geistigen und charakterlichen Eigenschaften des Betroffenen der Begriff der charakterlichen Eignung ist jedoch fachlich umstritten Beispiele fur Umstande die zu einer Ungeeignetheit fuhren konnen sind 4 korperliche Mangel unausgleichbare Sehschwache nicht kompensierbarer starker Altersabbau Ohnmachtsanfalle mit Wiederholungsgefahr schwerer Diabetes mellitus Epilepsieanfalle mit sogenannten grossen Krampfanfallen geistige Mangel organische Geisteskrankheiten schwere Nervenleiden schwere Depressionen paranoide Schizophreniecharakterliche Mangel erhebliche wiederholte Verstosse gegen Verkehrsvorschriften oder Strafgesetze besonders starke emotionale Unausgeglichenheit dauernde affektive Gespanntheit Trunkenheit im Verkehr dazu unten Drogeneinfluss oder abhangigkeitEin weiterer Grund fur eine Entziehung der Fahrerlaubnis ist die Uberschreitung der 8 Punkte Marke im Fahreignungsregister 4 Abs 5 Satz 1 Nr 3 StVG Mit der Rechtskraft des Verwaltungsaktes der Fahrerlaubnisbehorde bzw des Urteils eines Gerichts ist die Entziehung der Fahrerlaubnis wirksam wenn nicht sogar die sofortige Vollziehung gemass 80 Abs 2 Satz 1 Nr 4 VwGO angeordnet ist Der Fuhrerschein ist sodann bei der Fahrerlaubnisbehorde abzuliefern bzw bei einer betroffenen auslandischen Fahrerlaubnis zur Eintragung der Entscheidung vorzulegen 3 Abs 2 Satz 2 StVG Dies kann gegebenenfalls durch zwangsweise Wegnahme oder Zwangsgeld bzw haft durchgesetzt werden Solange gegen den Inhaber der Fahrerlaubnis ein Strafverfahren anhangig ist in dem die Entziehung der Fahrerlaubnis nach 69 StGB siehe unten in Betracht kommt darf die Fahrerlaubnisbehorde den Sachverhalt der Gegenstand des Strafverfahrens ist in einem Entziehungsverfahren nicht berucksichtigen 3 Abs 3 StVG Hinweise zur Einleitung eines Verfahrens erhalt die Behorde von der Polizei vom Flensburger Kraftfahrt Bundesamt vom Prufer bei der Fahrprufung von Justizbehorden oder anderen Amtern manchmal auch von privater Seite Wenn der Fahrerlaubnisbehorde Tatsachen bekannt werden die Bedenken begrunden dass der Inhaber einer Fahrerlaubnis zum Fuhren eines Kraftfahrzeuges geeignet ist so kann sie zur Vorbereitung einer Entscheidung uber die Entziehung der Fahrerlaubnis gegenuber dem Betroffenen eine Begutachtungsanordnung verfugen Die Anordnung muss jedoch verhaltnismassig sein d h oftmals wird vor einer medizinisch psychologischen Untersuchung zunachst nur die Anforderung eines arztlichen Gutachtens gerechtfertigt sein Weigert sich der Betroffene sich untersuchen zu lassen oder bringt er der Fahrerlaubnisbehorde das von ihr geforderte Gutachten nicht fristgerecht bei darf sie bei ihrer Entscheidung auf die Nichteignung des Betroffenen schliessen Bei der Einnahme harter Drogen kann die Fahrerlaubnis sofort ohne Begutachtung entzogen werden Bei der Einnahme von Cannabis ist zunachst nur die Anforderung eines facharztlichen Gutachtens zur Aufklarung der Konsumgewohnheiten des Betroffenen gerechtfertigt Wird dann regelmassiger Konsum oder eine Abhangigkeit festgestellt wird die Fahrerlaubnis sofort entzogen Bei gelegentlichem Konsum wird in der Regel eine medizinisch psychologische Begutachtung angeordnet Wenn medizinisches Cannabis verschrieben wurde kann das Fuhren eines Fahrzeugs in Ausnahmefallen erlaubt sein 5 Die Beschlagnahmung des Fuhrerscheins ist ein Verwaltungsakt der mit dem Rechtsmittel des Widerspruchs und danach auf dem Verwaltungsrechtsweg angefochten werden kann Strafrecht Bearbeiten Unter den Voraussetzungen des 69 StGB ist einem Straftater vom Strafgericht die Fahrerlaubnis zu entziehen Sie ist die am haufigsten verhangte Massregel der Besserung und Sicherung Voraussetzung ist die Verurteilung wegen einer rechtswidrigen Straftat bzw die Nichtverurteilung aufgrund einer Schuldunfahigkeit die im Zusammenhang mit dem Fuhren eines Kraftfahrzeuges begangen wurde und die Nichteignung zum Fuhren von Kraftfahrzeugen die sich aus der Tat ergeben muss Die Ungeeignetheit muss feststehen bei Zweifeln darf die Massregel nicht verhangt werden Ihre Definition entspricht im Wesentlichen der im Verwaltungsrecht da auch die Entziehung der Fahrerlaubnis nach 69 StGB nach herrschender Ansicht allein praventiv die Verkehrssicherheit schutzen soll Die Ungeeignetheit muss sich aus der Anlasstat ergeben das heisst zwischen ihnen muss ein indizieller Zusammenhang bestehen Hinsichtlich der haufig betroffenen charakterlichen Ungeeignetheit hat der Grosse Senat des Bundesgerichtshofs jungst in seinem Beschluss 6 festgestellt 69 StGB bezweckt den Schutz der Sicherheit des Strassenverkehrs Die strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis wegen charakterlicher Ungeeignetheit bei Taten im Zusammenhang mit dem Fuhren eines Kraftfahrzeugs 69 Abs 1 Satz 1 Variante 2 StGB setzt daher voraus dass die Anlasstat tragfahige Ruckschlusse darauf zulasst dass der Tater bereit ist die Sicherheit des Strassenverkehrs seinen eigenen kriminellen Interessen unterzuordnen In Fachkreisen und der Offentlichkeit wurde daruber hinaus diskutiert ob ein Fuhrerscheinentzug auch bei Straftaten verhangt werden konnen die keinen Bezug zum Strassenverkehr haben da dies haufig als wirksamer als andere Strafandrohungen gesehen wird Derartige Ansatze konnten sich bisher jedoch nicht durchsetzen 7 Bei verkehrsspezifischen Taten liegt eine Nichteignung vielfach nahe In 69 Abs 2 StGB bestimmt das Gesetz daher vier rechtswidrige Taten bei denen in der Regel von der Ungeeignetheit des Betroffenen auszugehen ist Die Entziehung der Fahrerlaubnis nach 69 StGB kann in bei diesen Taten nur in Ausnahmefallen unterbleiben die positiv im Urteil festzustellen sind Bei den betroffenen Taten handelt es sich um Gefahrdung des Strassenverkehrs 315c StGB Trunkenheit im Verkehr 316 StGB Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort 142 StGB falls bei dem Unfall ein Mensch getotet oder nicht unerheblich verletzt worden oder an fremden Sachen bedeutender Schaden entstanden ist Vollrausch 323a StGB wenn die Rauschtat eine der vorigen Straftaten ist Wenn das Gericht die Fahrerlaubnis nach 69 StGB entzogen hat muss es zugleich eine Sperre von sechs Monaten bis funf Jahre bestimmen wahrend der dem Betroffenen keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf 69a Abs 1 Satz 1 StGB In Extremfallen kann eine lebenslange Sperre angeordnet werden Satz 2 Wenn der Betroffene keine Fahrerlaubnis hat die man ihm entziehen konnte wird eine isolierte Sperre angeordnet Satz 3 Zur Vermeidung unbilliger Harten konnen gem 69a Abs 2 StGB bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen ausgenommen werden Gemeint sind einzelne Fahrerlaubnisklassen aber auch Fahrzeuge mit einem bestimmten objektiv konstruktiven Verwendungszweck zum Beispiel Feuerloschfahrzeuge oder Strassenwachtfahrzeuge der Automobilclubs Diese Ausnahme kommt insbesondere in Betracht wenn der Betroffene sonst in existentielle Note geraten wurde Die Sperre beginnt mit der Rechtskraft des Urteils 69a Abs 5 StGB Sie kann gemass Abs 7 auf richterlichen Beschluss vorzeitig aufgehoben werden wenn der Betroffene nachweisen kann dass er wieder geeignet zum Fuhren von Kraftfahrzeugen ist zum Beispiel durch Teilnahme an einer Nachschulungsmassnahme Neuerteilung der Fahrerlaubnis Bearbeiten Wenn die Fahrerlaubnis durch das Strafgericht oder durch die Fahrerlaubnisbehorde nach dem Punktsystem entzogen worden ist muss zunachst der Ablauf der gerichtlichen oder gesetzlichen Sperrfrist abgewartet werden Die Ablegung einer Fahrerlaubnisprufung ist seit dem 16 Januar 2009 8 nur noch in Fallen erforderlich in denen Tatsachen vorliegen die die Annahme rechtfertigen dass der Bewerber die erforderlichen Kenntnisse und Fahigkeiten nicht mehr besitzt 20 Abs 2 FeV Daher kann in Fallen in denen fur die Neuerteilung eine MPU notwendig ware nach dem Ablauf der Tilgungsfrist 29 StVG und einem korrekt gestellten Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis die Fahrerlaubnis ohne medizinisch psychologisches Gutachten und unter Umstanden ohne das erneute Ablegen einer Fahrerlaubnisprufung neu erteilt werden Die gerichtlich angeordnete Sperrfrist kann verkurzt werden Wenn seit dem Entzug oder der Versagung der Fahrerlaubnis oder einer nicht bestandenen MPU weniger als 15 Jahre vergangen sind wird die Fahrerlaubnisbehorde vor der Neuerteilung der Fahrerlaubnis die Beibringung eines medizinisch psychologischen Gutachtens anordnen Erneuerung der Fahrerlaubnis mit behinderungsgerecht umgerustetem Kraftfahrzeug Bearbeiten Hauptartikel Fahrerlaubnis mit umgerustetem Kraftfahrzeug Fur den Fall dass ein Fuhrerscheinbesitzer nach Krankheit oder Unfall mit verbleibender korperlicher Beeintrachtigung besondere Umbauten am Fahrzeug benotigt ist eine Meldung bei der Fahrerlaubnisstelle mit anschliessender Prufung und Eintrag der Fahrzeuganpassungen in den Fuhrerschein empfehlenswert Damit wird die Befahigung zum Fahrzeugfuhren und die nach 2 FeV geforderte ausreichenden Vorsorge amtlich belegt Auslandische Fahrerlaubnis Bearbeiten Wenn der Betroffene lediglich eine auslandische Fahrerlaubnis besitzt die ihm erlaubt Kraftfahrzeuge in Deutschland zu fuhren ohne dass ihm von einer deutschen Behorde eine Fahrerlaubnis erteilt worden ist kann diese nicht entzogen werden In diesem Fall hat die Entziehung der Fahrerlaubnis gemass 69b Abs 1 StGB zur Folge dass der Betroffene das Recht von der Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen verliert sogenannte Nutzungsuntersagung Fuhrerscheine der in Abs 2 genannten Institutionen werden eingezogen und an die ausstellende Stelle zuruckgesandt in alle ubrigen Fuhrerscheine wird die Entziehung der Fahrerlaubnis und die Sperre eingetragen vgl auch Fuhrerscheintourismus Kurse nach 70 FeV Bearbeiten Die Fahreignung kann durch die Teilnahme an einem Kurs nach 70 FeV wieder hergestellt werden Um Zugang zu einem Kurs gem 70 FeV zu erlangen ist es jedoch erforderlich dass die Gutachter bei der medizinisch psychologischen Untersuchung diesen Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung empfohlen haben und die Fahrerlaubnisbehorde dieser Empfehlung zustimmt Die Fahrerlaubnis wird nach Vorlage der Kursbescheinigung bei der Fahrerlaubnisbehorde ohne erneute Prufung wieder erteilt Regelungen in Osterreich BearbeitenAbnahme des Fuhrerscheines und Entzug der Lenkberechtigung Bearbeiten In den unten angefuhrten Fallen kann von der Polizei der Fuhrerschein als Sicherungsmassnahme sofort abgenommen werden Daruber hinaus kann von der Behorde nach Durchfuhrung eines formalen Verfahrens bei besonders schweren im Gesetz aufgezahlten Ubertretungen von Verkehrsvorschriften oder auch aus gesundheitlichen Grunden die Lenkberechtigung entzogen werden Damit verliert automatisch auch ein eventuell noch vorhandener Fuhrerschein seine Gultigkeit Vormerksystem Bearbeiten Deliktkatalog Bearbeiten Nach jahrelangen Diskussionen uber den Entzug der Lenkberechtigung von Lenkern die in kurzer Zeit mehrfach schwere Delikte im Strassenverkehr begehen wurde mit 1 Juli 2005 ein Vormerksystem eingefuhrt Ziel dieses Systems ist es die Verkehrssicherheit zu steigern insbesondere die Zahl der Verkehrsopfer zu reduzieren Alkoholisiertes Lenken oder Inbetriebnehmen von Kraftfahrzeugen ab 0 5 und unter 0 8 Blutalkoholgehalt Alkoholisiertes Lenken oder Inbetriebnehmen von Kraftfahrzeugen der Klasse C mit mehr als 7 5 t hochster zulassiger Gesamtmasse uber 0 1 und unter 0 5 Blutalkoholgehalt Alkoholisiertes Lenken oder Inbetriebnehmen von Kraftfahrzeugen der Klasse D uber 0 1 und unter 0 5 Blutalkoholgehalt das Gefahrden von Fussgangern die geregelte oder ungeregelte Schutzwege ordnungsgemass benutzen Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes beim Hintereinanderfahren in folgender Form zeitlicher Sicherheitsabstand von 0 2 Sekunden oder mehr aber weniger als 0 4 Sekunden wenn dieser Abstand mit einem technischen Messgerat festgestellt wurde Verursachen eines Verkehrsunfalls durch Begehen einer Vorrangverletzung wenn dabei ein Stoppschild missachtet wurde und dadurch die Lenker anderer Fahrzeuge zum unvermittelten Bremsen oder Ablenken gezwungen wurden beim Uberfahren einer roten Lichtzeichenanlage wenn dadurch die Lenker anderer Fahrzeuge denen grunes Licht gezeigt wird zum unvermittelten Bremsen oder Ausweichen gezwungen wurden Befahren des Pannenstreifens mit mehrspurigen Kraftfahrzeugen auf Autobahnen wenn Einsatzfahrzeuge Fahrzeuge des Strassendienstes der Strassenaufsicht oder des Pannendienstes behindert werden Missachtung eines durch Verkehrszeichen kundgemachten Fahrverbotes fur Kraftfahrzeuge mit gefahrlichen Gutern in Tunnels Missachtung der Beforderungsvorschriften fur Gefahrgut in Autobahntunnels sogenannte Tunnelverordnung Wenn bei Eisenbahnkreuzungen ein Ubersetzen der Eisenbahnkreuzung versucht wird obwohl nach Lage des Strassenverkehrs zum Beispiel einer Verkehrsstockung ein Anhalten auf der Eisenbahnkreuzung erforderlich werden konnte oder durch geschlossene Schranken abgegrenzte Raume befahren werden oder bei Eisenbahnkreuzungen die durch Lichtzeichenanlagen gesichert sind das gelbe oder rote Licht oder akustische Zeichen nicht beachtet werden das Fahren mit einem Fahrzeug dessen technischer Zustand oder nicht entsprechend gesicherte Ladung eine Gefahrdung der Verkehrssicherheit darstellt wenn der Mangel dem Lenker vor Fahrtantritt hatte auffallen mussen Ubertretungen der Bestimmungen uber die gesicherte Beforderung von Kindern unter 14 Jahren bzw einer Korpergrosse unter 150 cm bei Kraftwagen und Motordreiradern genauer Wortlaut siehe 106 1a und 1b KFG 1967 Sanktionskatalog Loschung der Vormerkung Bearbeiten Wird eines der 13 Delikte gesetzt dann erfolgt unabhangig von den dafur vorgesehenen Geldstrafen eine Vormerkung im zentralen Fuhrerscheinregister Werden zwei oder mehrere Delikte gleichzeitig gesetzt Beispiel Alkoholisiertes Fahren und gleichzeitig nicht gesicherte Beforderung eines Kindes wird sofort eine Massnahme angeordnet Der Fuhrerscheinentzug erfolgt allerdings erst nach einer weiteren Ubertretung Wird innerhalb von zwei Jahren ein zweites Delikt aus dem Katalog gesetzt erfolgt die Anordnung einer besonderen Massnahme durch die Behorde Wird innerhalb von zwei Jahren ein drittes Delikt aus dem Katalog gesetzt dann wird die Lenkberechtigung fur mindestens drei Monate entzogen Dabei werden alle Vormerkungen aus dem Fuhrerscheinregister entfernt Jede Vormerkung wirkt zwei Jahre ab Ubertretung und wird danach automatisch aus dem zentralen Fuhrerscheinregister geloscht Besondere Massnahmen bei Vormerkdelikten Bearbeiten Je nach Delikt konnen folgende besondere Massnahmen von der Behorde angeordnet werden Nachschulung durch Psychologen insgesamt sechs Stunden dauerndes Gruppengesprach Perfektionsfahrt in einer Fahrschule mindestens zwei Fahrstunden Fahrsicherheitstraining in einem Fahrtechnikzentrum Dauer ein Tag Teilnahme an einem Kurs uber Ladungssicherung Dauer ein Tag Grunde fur einen Entzug der Lenkberechtigung Bearbeiten Delikte und Strafen Bearbeiten Alkoholisiertes Lenken oder Inbetriebnehmen von Kraftfahrzeugen von 0 50 bis 0 79 Blutalkoholgehalt oder 0 25 mg l bis 0 39 mg l Atemalkoholgehalt kein Entzug beim ersten Mal Strafe 218 bis 3633 Alkoholisiertes Lenken oder Inbetriebnehmen von Kraftfahrzeugen von 0 80 bis 1 19 Blutalkoholgehalt oder 0 40 mg l bis 0 59 mg l Atemalkoholgehalt Entzugsdauer mindestens ein Monat Strafe 800 bis 3700 Alkoholisiertes Lenken oder Inbetriebnehmen von Kraftfahrzeugen von 1 20 bis 1 59 Blutalkoholgehalt oder 0 60 mg l bis 0 79 mg l Atemalkoholgehalt Entzugsdauer mindestens vier Monate Anordnung einer Nachschulung Strafe 1200 bis 4400 Alkoholisiertes Lenken oder Inbetriebnehmen von Kraftfahrzeugen von mehr als 1 60 oder 0 80 mg l Atemalkoholgehalt Entzugsdauer mindestens sechs Monate Anordnung einer Nachschulung amtsarztliche Untersuchung und verkehrspsychologisches Gutachten fur die Wiedererteilung Strafe 1600 bis 5900 Verweigerung der Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt Blutabnahme oder Vorfuhrung zur klinischen Untersuchung Entzugsdauer mindestens sechs Monate Anordnung einer Nachschulung amtsarztliche Untersuchung und verkehrspsychologisches Gutachten fur die Wiedererteilung Strafe 1600 bis 5900 Uberschreitung der hochsten zulassigen Fahrgeschwindigkeit um mehr als 40 km h im Ortsgebiet oder um mehr als 50 km h ausserhalb des Ortsgebietes Entzugsdauer zwei Wochen Strafe bis 2180 Uberschreitung einer Geschwindigkeit von 180 km h Entzugsdauer mindestens drei Monate Strafe bis 2180 Fahren gegen die Fahrtrichtung Umkehren Ruckwartsfahren oder Halten oder Parken auf dem Fahrstreifen einer Autobahn Entzugsdauer beim Fahren gegen die Fahrtrichtung mindestens drei Monate Strafe 36 bis 2180 Lenken eines Kraftfahrzeuges in der Art dass besonders gefahrliche Verhaltnisse oder eine besondere Rucksichtslosigkeit gegeben sind Entzugsdauer mindestens drei Monate Strafe 36 bis 2180 Fahrerflucht oder unterlassene Hilfeleistung nach einem selbst verursachten Unfall mit Personenschaden Entzugsdauer mindestens drei Monate Strafe 36 bis 2180 Wiederholtes Begehen eines Alkoholdeliktes konkret Alkoholisiertes Lenken oder Inbetriebnehmen von Kraftfahrzeugen mit 0 5 bis 0 79 oder 0 25 mg l bis 0 39 mg l Atemalkoholgehalt innerhalb eines Zeitraumes von zwolf Monaten Entzugsdauer mindestens drei Wochen zweites Delikt mindestens vier Wochen drittes Delikt Strafe 218 bis 3633 und in der Regel eine Anordnung ein medizin psychologischen Gutachten vorzulegen Daruber hinaus kann die Begehung von konkret genannten Straftaten den Entzug der Lenkberechtigung auslosen 9 Gesundheitliche Grunde Bearbeiten Die Behorde hat die Lenkberechtigung zu entziehen wenn jemand auf Grund schwerer Erkrankungen ein Kraftfahrzeug nicht mehr sicher lenken kann oder Bewusstseinsstorungen zu befurchten sind oder an schweren psychischen Erkrankungen oder Alkoholabhangigkeit oder anderen fur das Lenken von Kraftfahrzeugen gefahrlichen Abhangigkeiten oder an Augenkrankheiten leidet Probefuhrerschein Bearbeiten Strengere Regelungen Bearbeiten Fur Probefuhrerscheinbesitzer bestehen besonders strenge Regelungen Der Probefuhrerschein ist fur Fahranfanger auf drei Jahre befristet bei L17 Lenkern jedoch mindestens bis zum vollendeten 21 Lebensjahr Bei folgenden schweren Verstossen sind von der Behorde unverzuglich Nachschulungen anzuordnen Fahrerflucht Fahren gegen die zulassige Fahrtrichtung Uberholen unter gefahrlichen Umstanden Nichtbefolgen von Uberholverboten Vorrangverletzung Uberfahren von Halt Zeichen bei geregelten Kreuzungen Fahren auf der falschen Richtungsfahrbahn auf Autobahnen Uberschreitung der hochsten zulassigen Fahrgeschwindigkeit um mehr als 20 km h im Ortsgebiet oder um mehr als 40 km h auf Freilandstrassen Telefonieren ohne Benutzung einer Freisprecheinrichtung Grob Fahrlassige Totung bzw Fahrlassige Korperverletzung beim Lenken eines Kraftfahrzeuges Alkoholisiertes Lenken oder Inbetriebnehmen von Kraftfahrzeugen ab 0 10 Blutalkoholgehalt oder 0 05 mg l Atemalkoholgehalt Konsumation von Alkohol wahrend der Fahrt oder wahrend einer FahrtunterbrechungMit der Anordnung einer Nachschulung verlangert sich die Probezeit jeweils um ein weiteres Jahr oder es beginnt eine neuerliche Probezeit von einem Jahr wenn die Probezeit in der Zeit zwischen Deliktsetzung und der Anordnung der Nachschulung abgelaufen ist Begeht der Probefuhrerscheinbesitzer innerhalb der dritten Verlangerung der Probezeit einen neuerlichen schweren Verstoss so hat die Behorde das Vorliegen der gesundheitlichen Eignung abzuklaren und dafur eine verkehrspsychologische Untersuchung anzuordnen bzw gegebenenfalls die Lenkberechtigung zu entziehen Literatur BearbeitenPeter Hentschel Carsten Krumm Fahrerlaubnis und Alkohol im Straf und Ordnungswidrigkeitenrecht 5 Auflage stark uberarbeitet Nomos 2009 ISBN 978 3 8329 4477 3 Carsten Krumm Fuhrerschein weg was nun Strafverfahren Bussgeldverfahren Entzug der Fahrerlaubnis Fahrverbot Wiedererteilung 2 Auflage Beck im dtv 2010 ISBN 978 3 423 50698 4 Einzelnachweise Bearbeiten Richtlinie 2006 126 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 20 Dezember 2006 uber den Fuhrerschein Neufassung siehe hierzu Europaischer Gerichtshof Urteil vom 26 April 2012 Az C 419 10 verkehrsfit de Mangelnde Qualitatssicherung der MPU Beratung Fuhrerschein Abgerufen am 26 August 2015 Lothar Klein Cannabis am Steuer legal Abgerufen am 19 Juli 2016 BGH Beschluss vom 27 April 2005 PDF 57 kB Az GSSt 2 04 Volltext vgl Piesskalla Leitgeb Fahrerlaubnisentziehung nach 69 Abs 1 Satz 1 2 Alt StGB auch bei nicht verkehrsspezifischen Straftaten in NZV 2006 185 ff Zweite Verordnung zur Anderung der Fahrerlaubnis Verordnung vom 7 Januar 2009 BGBl I S 27 Gesetzliche Grundlagen 99 StVO 26 und 37a FSG OAMTC nbsp Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland und Osterreich dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Entziehung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis amp oldid 235916468