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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Der Begriff Fuhrerscheintourismus beschreibt grundsatzlich den Erwerb eines Fuhrerscheins im Ausland Die Grunde dafur konnen vielfaltig sein z B weil der Erwerb der Fahrerlaubnis im Ausland gunstiger und einfacher ist aber auch zur Umgehung einer medizinisch psychologischen Untersuchung Grundsatzlich wird in Deutschland der Fuhrerschein aus anderen EU Landern oder dem Europaischen Wirtschaftsraum EWR Island Liechtenstein und Norwegen anerkannt vorausgesetzt der Fuhrerscheinbesitzer hatte einen Wohnsitz im entsprechenden Ausland von mehr als sechs Monaten Fuhrerscheine aus der EU oder EWR mussen nicht umgeschrieben werden 1 2 Es gibt weitere Staaten sog Drittstaaten deren Fuhrerschein in Deutschland anerkannt wird und ohne Prufungen in einen deutschen Fuhrerschein umgeschrieben werden kann 3 Dazu gehoren Lander wie Albanien Andorra Bosnien Gibraltar Insel Man Israel Japan Jersey Kosovo Nordmazedonien Monaco Namibia San Marino Schweiz Serbien Sudafrika oder das Vereinigte Konigreich 4 Falle in denen Autofahrer nach Entzug ihres Fuhrerscheins im Wohnsitzstaat eine neue Fahrerlaubnis in einem anderen EU Staat erhalten haben die sie dann im Sinne der gegenseitigen Anerkennung wiederum nutzten Die Ausstellerstaaten haben meist grosszugigere Vorschriften 5 Die Rechtsungleichheit im Fahrerlaubnisrecht der europaischen Mitgliedsstaaten wurde von vielen Betroffenen nach dem Entzug der deutschen Fahrerlaubnis genutzt um sich kurzfristig in den Genuss einer gultigen auslandischen Fahrerlaubnis zu bringen Die durch Urteile des EuGH gestutzte Anerkennungspraxis und Umgehung nationalen Rechts spielt heute in der Praxis keine Rolle mehr Inhaltsverzeichnis 1 Hintergrund 2 Rechtslage 2 1 Einzelstaatliche Regelungen 2 2 Staatenubergreifende Regelungen 2 3 Gemeinsame Europaische Regelung Dritte Fuhrerscheinrichtlinie 2 4 Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Dezember 2008 2 5 EuGH Rechtsprechung 3 Aktuelle Erscheinungen 4 Historisches Fuhrerscheintourismus nach Polen und Tschechien 5 Alternativen zum Fuhrerscheintourismus 6 Aktuelle Literatur 7 EinzelnachweiseHintergrund BearbeitenMit dem Fuhrerscheintourismus wurde in Deutschland geltendes Recht insbesondere die Eignungsprufung nach schweren oder wiederholten Verkehrsverstossen unter Bezugnahme auf das Unionsrecht der EU umgangen 6 Durch den Erwerb der Fahrerlaubnis in einem anderen europaischen Land konnten sich Fuhrerscheintouristen dem Zustandigkeitsbereich der deutschen Fahrerlaubnisbehorden entziehen Fur die Erteilung der Fahrerlaubnis gelten die Gesetze des jeweiligen Ausstellerstaates Die den deutschen Behorden vorliegende Verkehrsvorgeschichte ist den anderen Mitgliedstaaten in der Regel nicht bekannt da eine einheitliche europaische Registerfuhrung bislang nicht existiert Die Debatte um den Auslandsfuhrerschein wurde uber Jahre mit hoher Emotionalitat gefuhrt wobei sich Befurworter und Gegner bevorzugt in diversen MPU Foren 7 austauschen Risiken ergaben sich insbesondere bei rechtsmissbrauchlichem Erwerb des Auslandsfuhrerscheins Verletzung des Wohnsitzprinzips Falschungen 8 In solchen Fallen eindeutigen Rechtsmissbrauchs wurden von deutschen Fahrerlaubnisbehorden vielfach nachtragliche Nutzungsuntersagungen ausgesprochen 9 10 Rechtslage BearbeitenEinzelstaatliche Regelungen Bearbeiten Die Beurteilung der Fahreignung unterliegt der Sichtweise und den Rechtsnormen des jeweiligen Ausstellerstaates und ist dementsprechend uneinheitlich Die Fahreignung ist aus Sicht des Ausstellerstaates prinzipiell nicht mehr gegeben wenn dieser die Fahrerlaubnis entzieht In vielen Fallen wird vom Gericht auch zusatzlich zur Entziehung der Fahrerlaubnis eine zeitlich begrenzte Sperre festgesetzt in der keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf In Deutschland wird die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis in den meisten Fallen vom Bestehen einer Medizinisch Psychologischen Untersuchung abhangig gemacht In fast allen anderen Landern in Europa wird die Fahrerlaubnis nach der Sperre dagegen sofort erteilt ohne weitere Prufschritte Eine Harmonisierung der Kriterien fur Erteilung und Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgte bislang nicht Staatenubergreifende Regelungen Bearbeiten In einem europaischen EU EWR Mitgliedstaat rechtmassig erteilte Fuhrerscheine sind in ganz Europa gultig Entziehung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis richten sich nach dem nationalen Recht des Ausstellerstaates Voraussetzung fur die Erteilung ist die bestandene Fuhrerscheinprufung bzw die Umschreibung einer vorhandenen Fahrerlaubnis aus einem anderen Staat oder die Wiedererteilung einer vorher entzogenen Fahrerlaubnis innerhalb einer bestimmten Frist in Deutschland zum Beispiel 2 Jahre und ein fester Wohnsitz im jeweiligen Mitgliedstaat fur mindestens 185 Tage Bis zum November 2006 war danach jede zustandige Fahrerlaubnisbehorde in einem anderen europaischen Mitgliedstaat berechtigt eine neue Fahrerlaubnis nach hoheitlichem Recht zu erteilen Kraftfahrer denen aus der Sicht eines Staates langst der Fuhrerschein entzogen worden ware sind nach dem Recht anderer Staaten weiterhin zum Fuhren von Kraftfahrzeugen geeignet Begunstigt wird das auch dadurch dass die Fahrerbiographie aktenkundige Vorgeschichte dem Ausstellerstaat mangels einheitlicher Registerfuhrung meist nicht bekannt ist Gemeinsame Europaische Regelung Dritte Fuhrerscheinrichtlinie Bearbeiten Die europaische dritte Fuhrerscheinrichtlinie ist seit dem 19 Januar 2007 gultig Sie muss bis zum 19 Januar 2013 in nationales Recht der Mitgliedsstaaten umgesetzt werden In Deutschland war fur die Umsetzung der 19 Januar 2009 vorgesehen Die Fuhrerscheinrichtlinie fuhrte wesentliche Neuerungen gegen den beklagten Fuhrerscheintourismus ein 11 und soll Rechtssicherheit und gleichheit wiederherstellen 12 13 14 Neu war insbesondere die Regelung dass ein Mitgliedstaat die Anerkennung der Gultigkeit eines Fuhrerscheins ablehnt der von einem anderen Mitgliedstaat einer Person ausgestellt wurde deren Fuhrerschein in seinem Hoheitsgebiet entzogen ist Damit sollte nach Auskunft des Bundesministeriums fur Verkehr und digitale Infrastruktur der Fuhrerscheinmissbrauch effektiver als bisher bekampft werden Falls ein Fuhrerschein von einem anderen EU Mitgliedstaat ausgestellt wurde so darf er nicht grundlos von der deutschen Behorde abgelehnt werden Allerdings besteht die Moglichkeit die Rechtsgultigkeit anzuzweifeln und vor Gericht ein Urteil zu erwirken 15 Die Richtlinie sah allerdings auch vor dass vor deren Inkrafttreten ausgestellte Fahrerlaubnisse Bestandsschutz erhalten Dies bedeutet faktisch die Anerkennung aller bis dahin ausgestellten Fuhrerscheine Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Dezember 2008 Bearbeiten Deutsche denen die inlandische Fahrerlaubnis entzogen wurde konnen mit im Anschluss an eine Entziehung erworbenen Fuhrerscheinen aus anderen EU Staaten grundsatzlich keine fahrerlaubnispflichtigen KFZ fuhren wenn diese am Tag der Ausstellung der Fahrerlaubnis ihren Wohnsitz in Deutschland hatten BVerwG Urteile vom 11 Dezember 2008 16 Sie konnen nachtraglich in Deutschland zur MPU gebeten werden 17 Ob dieser Grundsatz auch bei Personen gilt die zu keinem Zeitpunkt Adressat einer Negativentscheidung Entziehung Aussetzung oder Beschrankung geworden sind ist umstritten vgl u a Literaturnachweis Der seit Januar 2009 geltende 28 IV Nr 2 FeV schliesst die Anerkennung von Fuhrerscheinen die unter Verstoss gegen das Wohnsitzerfordernis erworben wurden sogar generell aus die EU rechtliche Zulassigkeit dieser Vorschrift wird jedoch in der rechtswissenschaftlichen Literatur und von einigen Gerichten angezweifelt u a VGH Kassel 2 B 255 09 Beschluss vom 20 Juli 2009 EuGH Rechtsprechung Bearbeiten nbsp Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst Die Rechtsprechung des EuGH besagt dass eine Fahrerlaubnis die von einem nicht deutschen EU Staat ausgestellt worden ist durch die zustandige deutsche Fuhrerscheinstelle nicht anerkannt werden muss wenn die auslandische Fahrerlaubnis wahrend des Laufs einer deutschen Sperrfrist erteilt worden ist Wer mit einem solchen Fuhrerschein ein fahrerlaubnispflichtiges Kraftfahrzeug fuhrt macht sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar Die 3 EU Fuhrerscheinrichtlinie die zum 19 Januar 2009 ins deutsche Recht umgesetzt worden ist bringt eine weitere Erschwerung mit sich Ab dem Zeitpunkt der Umsetzung darf man mit einer EU Fahrerlaubnis nicht mehr in Deutschland Auto fahren wenn bei Ausstellung des auslandischen Fuhrerscheins die deutsche Fahrerlaubnis entzogen war In dieser Konstellation hatte der nicht deutsche EU Staat die Ausstellung des Fuhrerscheins namlich verweigern mussen Wer mit einem solchen Fuhrerschein ein Kraftfahrzeug fuhrt macht sich ebenfalls strafbar Nach einer Entscheidung des EuGH vom 26 April 2012 Az C 419 10 die erstmals eine EU Fahrerlaubnis betrifft welche nach dem 18 Januar 2009 erworben worden ist ist es einem Mitgliedstaat jedoch verwehrt die Anerkennung der Gultigkeit des einer Person die Inhaber einer ihr in seinem Hoheitsgebiet entzogenen fruheren Fahrerlaubnis war ausserhalb einer ihr auferlegten Sperrfrist fur die Neuerteilung dieser Fahrerlaubnis von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Fuhrerscheins abzulehnen wenn die Voraussetzung eines ordentlichen Wohnsitzes im Hoheitsgebiet des letztgenannten Mitgliedstaates eingehalten worden ist Es bleibt abzuwarten wie die deutschen Gerichte diese Entscheidung umsetzen Problematisch ist namlich dass die EuGH Entscheidung im Widerspruch zur deutschen Rechtslage steht Denn nach dem 28 Abs 4 Ziffer 3 FeV sind auslandische Fuhrerscheine dann nicht anzuerkennen wenn zuvor die Fahrerlaubnis in Deutschland entzogen wurde Diese Vorschrift ist allerdings unter Berucksichtigung der Rechtsprechung des EuGH nur in den Fallen anwendbar in denen die auslandische EU Fahrerlaubnis wahrend einer noch laufenden Sperrfrist erteilt worden ist Aktuelle Erscheinungen BearbeitenViele Betroffene suchen auch weiterhin trotz der bekannten Risiken der Nutzungsuntersagung den Weg uber das Ausland um ihre Mobilitat zu erhalten Laut einer Statistik waren dem Kraftfahrt Bundesamt in Flensburg Murwik bis zum Dezember 2005 mehr als 2 489 Personen bekannt die auf die Neuerteilung der deutschen Fahrerlaubnis verzichtet und ihren Fuhrerschein im EU Inland neu erworben haben 18 Hierbei handelt es sich lediglich um die bekannt gewordenen Falle die tatsachliche Anzahl durfte wesentlich hoher sein Einschlagigen zum Teil sehr reisserisch gehaltenen Zeitungsberichten zufolge erfolgt der Fuhrerscheintourismus gut organisiert es wird uber Busladungen von Fuhrerscheinbewerbern zu Fahrschulen in grenznahen Gebieten berichtet mit All Inclusive Service organisiertem 185 Tage Wohnsitznachweis und touristischen Zusatzangeboten 19 20 Anbieter von organisierten Auslandsfuhrerscheinen werben offensiv fur diese Vorgehensweise die rechtlichen Risiken werden verschleiert da ab Januar 2009 der Hauptwohnsitz nachweisbar nicht in Deutschland sein darf und durch Datenausgleich uberpruft wird ob die Mindestvoraussetzungen fur die Ausgabe eines Fuhrerscheins gegeben sind 21 22 So entschieden die obersten deutschen Verwaltungsrichter das Bundesverwaltungsgericht am 25 Februar 2010 dass Behorden uberprufen durfen ob Autofahrer die im Ausland einen Fuhrerschein erworben haben dort auch einen Wohnsitz hatten Hierbei muss die Annahme eines Scheinwohnsitzes nicht bereits durch die Informationen des Ausstellungsmitgliedstaates abschliessend erwiesen sein Zur Beurteilung eines fiktiven Wohnsitzes sog Wohnsitzverstoss durfen Umstande des gesamten Falles herangezogen werden mithin auch inlandische Umstande Die Voraussetzungen an einen ordentlichen Wohnsitz richten sich dabei nach 7 Abs 1 Satz 2 FeV d h soweit die Person wegen personlicher oder beruflicher Bindungen gewohnlich mindestens 185 Tage im Jahr im Inland wohnt Soweit die gesetzlichen Anforderungen nicht eingehalten werden kann der Gebrauch des auslandischen Fuhrerscheins verboten werden 23 Ublicherweise erhalt der Betroffene einen Bescheid indem festgestellt wird dass er nicht berechtigt ist mit dieser Fahrerlaubnis ein Fahrzeug in Deutschland zu fuhren und die Aufforderung diesen Fuhrerschein zur Anbringung eines Sperrvermerks vorzulegen Historisches Fuhrerscheintourismus nach Polen und Tschechien BearbeitenDer Europaische Gerichtshof EuGH hatte in seinem Urteil vom 29 April 2004 24 im Fall Kapper festgestellt dass ein erteilter Fuhrerschein aus einem EU EWR Mitgliedstaat im Aufnahmestaat selbst dann anerkannt werden muss wenn gegen die Wohnsitzregel 185 Tage offensichtlich verstossen wurde Das fuhrte ab Ende 2004 zu einem verstarken Fuhrerscheintourismus vor allem nach Polen und die Tschechische Republik da dort in klarem Widerspruch zur EU Gesetzgebung nach der EU Erweiterung am 1 Mai 2004 noch kein fester Wohnsitz verlangt wurde Deutsche Verwaltungsbehorden gingen jetzt davon aus dass sie nach Meldungen der Polizei uber die im Ausland ausgestellte Fahrerlaubnis beispielsweise bei Routinekontrollen berechtigt waren die Fahreignung durch eine MPU auf der Grundlage der weiter bestehenden Eignungszweifel zu prufen Wurde ein angefordertes Gutachten nicht fristgerecht beigebracht oder gar unter Berufung auf das EuGH Urteil verweigert erkannten die deutschen Fuhrerscheinstellen regelmassig das Recht ab von diesem Fuhrerscheinen in Deutschland Gebrauch zu machen sog Nutzungsuntersagung Als Grundlage wurde dazu 3 Abs 1 des Strassenverkehrsgesetzes StVG in Verbindung mit 46 Abs 1 der Fahrerlaubnisverordnung FeV herangezogen um damit den nicht mehr anwendbaren 28 Abs 4 Nr 3 der Fahrerlaubnisverordnung FeV in gewisser Weise zu ersetzen Diese Verwaltungsakte wurden in der Regel mit Sofortvollzug erlassen Die Betroffenen waren gezwungen Klage vor den Verwaltungsgerichten gegen die behordlichen Entscheidungen zu erheben In den meisten Fallen wurde dieses Vorgehen der Verwaltungsbehorden von den Verwaltungs und Oberverwaltungsgerichten bestatigt und diese Nutzungsuntersagungen fur rechtmassig erklart Dabei wurde dann oft kein Unterschied mehr gemacht ob das Wohnsitzerfordernis ordnungsgemass im Ausstellerland eingehalten wurde Auslandische Eignungsnachweise wurden von den deutschen Behorden grundsatzlich nicht anerkannt Dann entschied aber das Oberverwaltungsgericht Koblenz am 15 August 2005 25 in einer spektakularen Entscheidung dass das EuGH Urteil so zu verstehen sei dass eine erneute Eignungsprufung ausschliesslich nur wegen der alten Eignungszweifel rechtswidrig ist und mit Gemeinschaftsrecht nicht vereinbar sei Im Urteil des Europaischen Gerichtshofes EuGH vom 6 April 2006 26 wurde entschieden dass die Gultigkeit eines in Osterreich rechtmassig erworbenen Fuhrerscheins nach Ablauf der Sperrfrist aufgrund von Verstossen gegen betaubungsmittelrechtliche Vorschriften von der deutschen Fahrerlaubnisbehorde nachtraglich nicht in Frage gestellt werden darf und der Fuhrerschein auf Antrag des Bewerbers ohne weitere Auflagen in eine gultige deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden muss Im vorliegenden Fall lag bereits ein osterreichisches verkehrspsychologisches Gutachten VPU vor welches die Fahreignung des Betreffenden positiv bestatigte von der deutschen Fahrerlaubnisbehorde aber nicht anerkannt wurde Bei erneuten Auffalligkeiten im Strassenverkehr konnen die aus der aktenkundigen Vorgeschichte abgeleiteten Eignungszweifel in Deutschland zu einer MPU Aufforderung und falls diese Eignungsprufung nicht fristgerecht zu einem positiven Ergebnis gekommen sein wurde zu einer Nutzungsuntersagung fur das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland fuhren Deutsche Richter gehen heute dazu uber die Berufung auf Unionsrecht generell zu untersagen wenn offensichtlich falsche oder unvollstandige Angaben im Ausstellerstaat gemacht wurden etwa eine fruhere Entziehung in Deutschland oder den ordentlichen Wohnsitz betreffend Beispiel Beschluss des Oberverwaltungsgerichts OVG Berlin vom 8 September 2006 27 Demzufolge war die Prufung der Voraussetzungen fur die Erteilung einer Fahrerlaubnis durch die auslandische Behorden unzureichend Zum Ausgleich soll der Fuhrerscheininhaber den verlangten Eignungsnachweis MPU erbringen vgl Beschluss des Oberverwaltungsgerichts OVG Greifswald vom 29 August 2006 28 Die Option bei Zweifeln an der Rechtmassigkeit der Fuhrerscheinerteilung ein Verfahren nach Artikel 227 EG gegen den ausstellenden Staat einzuleiten wird offenbar kaum in Anspruch genommen Die letzte einschlagige EuGH Entscheidung vom 28 September 2006 Fall Kremer bestatigt noch die bisherige Linie dass im Ausland rechtmassig erworbene Fahrerlaubnisse grundsatzlich auch in Deutschland gelten mussen und eine Nutzungsuntersagung oder Uberprufung der Fahreignung geltendem EU Recht widerspricht Allerdings ist die Sachlage in diesem Fall eher einfacher Natur Es lagen wiederholte Vergehen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor Durch den rechtmassigen Erwerb der in Belgien ausgestellten gultigen EU Fahrerlaubnis wurde das Fehlen der Fahrerlaubnis naturgemass geheilt Zudem wurde in Deutschland keine Fahrerlaubnissperre verhangt Da schwerwiegende Bedenken gegen die Fahreignung und klare Hinweise auf Rechtsmissbrauch im Fall Kremer offenbar fehlen ist unklar warum dieser Fall uberhaupt dem EuGH zur Beurteilung vorgelegt wurde vgl auch 29 Experten vertreten die Ansicht eine Nutzungsuntersagung fur das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sei abgesehen von der Berucksichtigung neuer Eignungszweifel europarechtswidrig vor allem unter Berucksichtigung des letzten Urteils des Europaischen Gerichtshofes EuGH vom 28 September 2006 30 im Fall Kremer Nach gefestigter Rechtsprechung sieht Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie 91 439 die gegenseitige Anerkennung der von den Mitgliedstaaten ausgestellten Fuhrerscheine ohne jede Formalitat vor und erlegt den Mitgliedstaaten damit eine klare und unbedingte Verpflichtung auf die keinen Ermessensspielraum in Bezug auf die Massnahmen einraumt die zu erlassen sind um dieser Verpflichtung nachzukommen Daraus ergibt sich insbesondere dass wenn die Behorden eines Mitgliedstaats einen Fuhrerschein gemass Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie 91 439 ausgestellt haben die anderen Mitgliedstaaten nicht befugt sind die Beachtung der Ausstellungsbedingungen erneut zu prufen Dabei wurde die belgische Fahrerlaubnis von Stefan Kremer von Deutschland nie anerkannt und er wurde insgesamt funfmal wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis rechtskraftig verurteilt Die Nutzungsuntersagungen und Sperren hatte er nie beachtet und sich stattdessen auf europaisches Gemeinschaftsrecht berufen Der Europaische Gerichtshof hat dann festgestellt dass seine belgische Fahrerlaubnis in Deutschland nie ungultig war Daraus ergibt sich dass selbst eine unanfechtbare Nutzungsuntersagung vor dem Europaischen Gerichtshof keinen Bestand haben muss Alternativen zum Fuhrerscheintourismus BearbeitenDie fur die Entziehung der Fahrerlaubnis ursachlichen Probleme werden durch den Erwerb eines Auslandsfuhrerscheins allein genauso wenig behoben wie durch ein MPU Training das lediglich auf das Bestehen der Exploration ausgerichtet ist Daher sind nach Ansicht von Verkehrsmedizinern und psychologen Wiederholungen und Unfalle bei dieser Hochrisikogruppe sehr wahrscheinlich auch wenn die Zahl der Alkoholunfalle von 2004 auf 2005 um insgesamt 4 6 abgenommen hat 31 Zielfuhrend ist es die eigentlichen Ursachen der Fuhrerscheinprobleme zu klaren und zu andern Dazu steht den Betroffenen ein umfangreiches Spektrum an wirksamen verkehrspsychologischen Angeboten zur Verfugung Aktuelle Literatur BearbeitenM Piesskalla S Leitgeb 28 IV 1 Nr 3 FeV Anerkennungspflicht auch fur nach dem 18 Januar 2009 ausgestellte EU Fuhrerscheine In Neue Zeitschrift fur Verkehrsrecht 2010 S 329 ff M Piesskalla 28 IV Nr 2 FeV wieder ein Verstoss gegen die EG Fuhrerscheinrichtlinie In Neue Zeitschrift fur Verkehrsrecht 2009 S 479 ff Tobias B Scholz Das Ende des sog Fuhrerscheintourismus in der Europaischen Union In Europarecht EuR 2009 S 275 281 Einzelnachweise Bearbeiten Focus Fuhrerschein Tourismus ADAC auslandische Fuhrerscheine Gultigkeit ADAC Auslandische Fuhrerscheine ADAC Liste der Lander deren Fuhrerscheine in Deutschland ohne Prufung umgeschrieben werden konnen Tobias B Scholz Das Ende des sog Fuhrerscheintourismus in der Europaischen Union In Europarecht EuR 2009 S 275 281 Freie Fahrt fur MPU Fluchtlinge Fuhrerschein Tourismus nach Tschechien boomt weiter Neue EU Richtlinie soll Abhilfe schaffen Oberpfalznetz 27 Januar 2007 Beispiele fur MPU Foren Gericht setzt Fuhrerscheintourismus Grenzen Spiegel online 11 September 2006 Pressemitteilung Stadt Munster 1 2 Vorlage Toter Link www presse service de Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im April 2018 Suche in Webarchiven 10 Januar 2007 VG Rechtsmissbrauchlicher Fuhrerscheintourismus 20 Mai 2007 Ist die Pappe weg bleibt sie weg In Tagesspiegel 30 Dezember 2006 Online Die Europaische Union schob dem Fuhrerscheintourismus damit einen Riegel vor 3 Fuhrerschein Richtlinie Memento vom 1 November 2016 im Internet Archive Veroffentlichung und Diskussion in Fahrerlaubnisrecht de Europafreundlichkeit geht nicht vor Verkehrssicherheit Memento vom 28 September 2007 im Internet Archive OLG Stuttgart Urteil vom 15 Januar 2007 Az 1 Ss 560 06 Stellungnahme der Bundesregierung zum Fuhrerscheintourismus PDF 72 kB vom 14 Dezember 2006 Rechtslage zum europaischen Fuhrerschein Abgerufen am 10 Juni 2016 Bei mangelnder Fahreignung kann auch eine spater erteilte auslandische Fahrerlaubnis entzogen werden wenn sie einen inlandischen Wohnsitz ausweist Urteile des BVerwG vom 11 Dezember 2008 Zusammenfassung mit weiteren Nachweisen bei kostenlose urteile de Tagesschau Dampfer fur Fuhrerscheintouristen Memento vom 14 Dezember 2008 im Internet Archive Jahresbericht 2005 des Kraftfahrtbundesamtes Memento vom 8 Dezember 2006 im Internet Archive S 3 PDF Datei Ohne Idiotentest zuruck ans Steuer Spiegel Online vom 31 Mai 2006 Mit neuer Pappe aus Prag Memento vom 13 Marz 2007 im Internet Archive Autobild 3 2005 Der Lappen aus dem Ausland hilft nichts Memento vom 1 Oktober 2007 im Internet Archive hr online 7 November 2006 EuGH Urteil vom 26 Juni 2008 zu Verkehrssundern der Fuhrerschein Tourismus wird erschwert Neuer Dampfer fur Fuhrerschein Tourismus Hamburger Abendblatt vom 25 Februar 2010 EuGH Urteil vom 29 April 2004 Kapper Memento vom 28 Oktober 2006 im Internet Archive OVG Koblenz vom 15 August 2005 Memento vom 11 Marz 2007 im Internet Archive EuGH Urteil vom 6 April 2006 Halbritter Memento vom 30 Oktober 2006 im Internet Archive OVG Berlin vom 8 September 2006 Memento vom 11 Marz 2007 im Internet Archive OVG Greifswald vom 29 August 2006 Memento vom 11 Marz 2007 im Internet Archive Jurathek Der Fall Kremer Memento vom 12 Marz 2007 im Internet Archive EuGH Urteil vom 28 September 2006 Kremer Unfallgeschehen im Strassenverkehr 2005 Presseexemplar des Statistischen Bundesamts www destatis de 610 kB Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Fuhrerscheintourismus amp oldid 238079024