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Die Artikel Richtlinie 2006 126 EG uber den Fuhrerschein und Fuhrerschein EU Recht uberschneiden sich thematisch Informationen die du hier suchst konnen sich also auch im anderen Artikel befinden Gerne kannst du dich an der betreffenden Redundanzdiskussion beteiligen oder direkt dabei helfen die Artikel zusammenzufuhren oder besser voneinander abzugrenzen Anleitung Die Richtlinie 2006 126 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 20 Dezember 2006 uber den Fuhrerschein kurz Fuhrerscheinrichtlinie ist Gemeinschaftsrecht der Europaischen Union Sie stellt einen wichtigen Meilenstein hin zu einem gemeinsamen europaischen Recht dar Richtlinie 2006 126 EGTitel Richtlinie 2006 126 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 20 Dezember 2006 uber den FuhrerscheinBezeichnung nicht amtlich FuhrerscheinrichtlinieGeltungsbereich EWRGrundlage EGV insbesondere Artikel 71Verfahrensubersicht Europaische Kommission Europaisches Parlament IPEX WikiIn nationales Rechtumzusetzen bis 19 Januar 2011Fundstelle ABl L 403 vom 30 12 2006 S 18 60Volltext Konsolidierte Fassung nicht amtlich GrundfassungRegelung muss in nationales Recht umgesetzt worden sein Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europaischen Union beachten Inhaltsverzeichnis 1 Zielsetzungen 2 Gultigkeit und Umsetzung in nationales Recht 3 Weblinks 4 EinzelnachweiseZielsetzungen BearbeitenDie Richtlinie soll die Verkehrspolitik und das Fahrerlaubnisrecht harmonisieren und zugleich die Verkehrssicherheit wie auch die Freizugigkeit und Niederlassungsfreiheit in Europa fordern Sie regelt die Fuhrerscheinklassen sowie die Voraussetzungen fur deren Erteilung und Entziehung europaweit einheitlich wie auch die Ausbildung zum Fahrprufer Sie fuhrt wesentliche Neuerungen gegen den Fuhrerscheintourismus ein Gultigkeit und Umsetzung in nationales Recht BearbeitenDie Richtlinie 2006 126 EG ersetzte als Neufassung die Richtlinie 91 439 EWG 1 Die dritte Fuhrerscheinrichtlinie ist am 19 Januar 2007 in Kraft getreten Die darin enthaltenen Vorschriften mussten bis zum 19 Januar 2011 in nationales Recht der Mitgliedsstaaten umgesetzt und bis spatestens 19 Januar 2013 angewendet werden In Deutschland erfolgte eine teilweise Umsetzung am 19 Januar 2009 Die vollstandige Umsetzung erfolgte am 19 Januar 2013 Weblinks BearbeitenRichtlinie 2006 126 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 20 Dezember 2006 uber den Fuhrerschein Neufassung Einzelnachweise Bearbeiten Richtlinie 91 439 EWGBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 7689367 4 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Richtlinie 2006 126 EG uber den Fuhrerschein amp oldid 219419469