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Die Bergische Amterverfassung im Jahr 1363 ist in einer Urkunde uberliefert die anlasslich der Verschreibung einer jahrlichen Leibrente am 6 September 1363 ausgestellt wurde 1 Amterverfassung bezeichnet in den Geschichtswissenschaften ein territoriales Verwaltungsprinzip bei dem Teile der zuvor landesherrschaftlich gebundenen Rechte der Administration und Gerichtsbarkeit auf Amter verteilt und von diesen im Namen des Landesherrn wahrgenommen wurden Erstmals erwahnt werden in der Urkunde die acht spater als Hauptamter klassifizierten Amter der Grafschaft Berg Die Urkunde dokumentiert somit dass der um die Mitte des 13 Jahrhunderts in der Grafschaft einsetzende Prozess der Amterbildung zum Zeitpunkt ihrer Abfassung weitgehend abgeschlossen war Lage der Amter im Herzogtum Berg 1791 Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Organisation und Aufgaben der Amter 3 Dualismus 4 Einzelnachweise 5 Literatur 6 WeblinksGeschichte BearbeitenErste Schritte zur Amterverfassung wurden bereits mit dem Kauf der Gerechtsame und der Niedergerichtsbarkeit in Overath und Altenrath im Jahr 1311 getan mit dem die Kirchspiele Overath und Altenrath der Grafschaft Berg angeschlossen wurden Um diese Zeit wurden mehrere Kirchspiele zum Amt Steinbach vereinigt In der aus dem Jahr 1363 erhaltenen Urkunde stehen zunachst die Stadte Ratingen Dusseldorf Wipperfurth Lennep Radevormwald und Mulheim am Rhein Sodann werden die Amter Angermund Monheim Mettmann Solingen Miselohe Bornefeld mit Huckeswagen Bensberg und Steinbach erwahnt Ausgelassen werden das Amt Beyenburg das erstmals 1396 als Amt erscheint sowie die Kellnerei Burg und die Vogtei Siegburg Das spatere Amt Porz war ursprunglich Amt Bensberg manchmal findet man auch die Bezeichnung Amt Bensberg Porz Der Amtmann hatte auch weiterhin seinen Sitz auf der Burg Bensberg wahrend sein Obergericht mit den entsprechenden Verwaltungsaufgaben in Porz ansassig war 2 Als Grundlage fur eine einheitliche Regelung der allgemeinen Verwaltungshoheit in der Grafschaft Berg blieb die Amterverfassung fur mehr als vier Jahrhunderte bestimmend 3 Organisation und Aufgaben der Amter BearbeitenAn der Spitze eines Amtes officium stand der Amtmann officiatus Dabei handelte es sich um eine Person aus dem ritterburtigen Adel der vom Landesherrn ernannt wurde Auf diesen wurde er vereidigt und in der Regel auf Lebenszeit ernannt Oft waren die Amtmanner gleichzeitig Burgvorsteher Ein Amtmann erhielt Einkunfte in Form von Bruchten Rentenverschreibungen Naturalbezuge Kostenerstattungen usw Zu seinen Aufgaben gehorten u a Oberaufsicht uber die Verwaltung der Polizei Rechts und Schutzfunktionen Verhinderung der Errichtung von Einrichtungen die dem Landesherrn abtraglich waren wie zum Beispiel feste Platze Richtstatten Hauser Muhlen oder Kirchen wenn sie nicht schon von alters her bestanden Bewachung der Grenzen und Landwehren zum Schutz der Bevolkerung gegen das Rauberunwesen oder bei Heeresdurchzugen Wahrung des Landfriedens Befehlshaber der Ritter und waffenfahigen Leute in Kriegszeiten So hatte er sich einerseits um die Befehle und Verordnungen des Landesherrn zu sorgen und andererseits die alten Rechtsverhaltnisse und Gewohnheiten zu wahren Zudem war er landesherrlicher Beamter der amtliche lehnsrechtliche und landrechtliche Funktionen hatte Als Huter der offentlichen Ordnung war er in seinem Sprengel oberster Gerichtsherr und hatte die Aufsicht uber Strafvollzug Gerichtsbussen Haft und Pranger bis zur Exekution Die Verwaltung der landesherrlichen Guter Patronate Pachthofe Renten Freiheiten und nicht verpachteten Zolle Naturallieferungen und Zinsen lag hingegen nicht beim Amtmann sondern beim Kellner oder Landrentmeister Haufig lagen die beiden Amter Amtmann und Kellner auch in einer Hand Mit der Amterverfassung wurde erreicht dass die Verwaltung auf offentliche Leistungen der Untertanen insbesondere auf allgemeine Steuern aufgebaut war die nichts mit der Grundherrschaft zu tun hatten und ohne formliche Auflosung der Hofverbande die Obergewalt des Landesherrn und seines Gerichtswesens sicherstellten 3 Dualismus BearbeitenIn den gleichen Jahrzehnten der Konstitution der Amterverfassung wurde das Bergische Ritter und Landrecht aufgezeichnet Es brachte Ritterschaft und Stadte als eigene Rechtstrager ins Spiel Dadurch bildete sich der Dualismus von Landesfurst und Standen zum spatmittelalterlichen Standestaat aus der erst mit der Landeskirchenhoheit der Reformation und dem Aufkommen einer neuen Heeresverfassung gegenuber dem landesfurstlichen Absolutismus zuruckwich 3 Einzelnachweise Bearbeiten Hauptstaatsarchiv Dusseldorf Berg Urkunde 354 veroffentlicht von Theodor Joseph Lacomblet Archiv fur die Geschichte des Niederrheins Band 4 Voss Dusseldorf 1863 S 147 158 Digitalisat Albrecht Brendler Auf dem Weg zum Territorium Verwaltungsgefuge und Amtstrager der Grafschaft Berg 1225 1380 Inauguraldissertation Hrsg Philosophische Fakultat der Rheinischen Friedrich Wilhelms Universitat Bonn 2015 S 518 uni bonn de PDF a b c Kurt Kluxen Geschichte von Bensberg Ferdinand Schoningh Paderborn 1976 ISBN 3 506 74590 5 S 68 ff Literatur BearbeitenAlbrecht Brendler Auf dem Weg zum Territorium Verwaltungsgefuge und Amtstrager der Grafschaft Berg 1225 1380 Dissertation Universitat Bonn 2015 urn nbn de hbz 5 42410 Besonders S 47 50 432 435 und passim Kurt Kluxen Geschichte von Bensberg Ferdinand Schoningh Paderborn 1976 ISBN 3 506 74590 5 S 68 74 Axel Kolodziej Herzog Wilhelm I von Berg 1380 1408 Schmidt Neustadt an der Aisch 2005 ISBN 978 3 87707 657 6 Weblinks BearbeitenHinweise zur Urkunde von 1363 Informationssystem der Archive in Nordrhein Westfalen abgerufen am 29 Januar 2016 Herzoglich Bergisches Amt Porz digitales Historisches Archiv Koln abgerufen am 29 Januar 2016 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bergische Amterverfassung im Jahr 1363 amp oldid 236915747