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Uberhang heissen im Nachbarrecht die von einem Nachbargrundstuck heruber ragenden Teile einer Pflanze Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Geschichte 3 Rechtsfragen 4 Rechtsfolgen 5 Abgrenzung 6 International 7 Literatur 8 Siehe auch 9 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenTeile einer Pflanze konnen Aste Wurzeln oder Zweige eines Baumes Strauches oder von Hecken sein Uberschreitet dieser Uberhang bestimmte Grenzwerte so handelt es sich um eine unzulassige Eigentumsstorung des vom Uberhang betroffenen Grundstucks oder grundstucksgleichen Rechts die dessen Eigentumer nicht dulden muss Geschichte BearbeitenBereits im romischen Recht waren Uberhangprobleme bekannt Nach dem Zwolftafelgesetz 1 hatte der Nachbar das Recht jeden zweiten Tag die heruber gefallenen Fruchte abzuholen 2 Auch das Kapprecht findet sich bereits in den Zwolf Tafeln 3 Der durch den Schatten des Uberhanges beeintrachtigte Nachbar konnte danach vom Eigentumer der Pflanze das Auslichten bis zu 15 Fuss Hohe lateinisch quindecim pedes altius verlangen 4 Eindringende Wurzeln musste der Eigentumer der Pflanze auf Aufforderung durch den beeintrachtigten Nachbarn entfernen Kam der Eigentumer der Pflanze der Aufforderung nicht nach konnte der beeintrachtigte Nachbar zur Selbsthilfe greifen Hauptgrund war dass der Uberhang dem Nachbarn nicht das Sonnenlicht nehmen sollte Ulpian ging davon aus dass der Uberhang vom Stamm Asten und Zweigen im fremden Luftraum auch ohne Rucksicht auf die Hohe beseitigt werden durfe 5 Das Wort Uberhang erschien erstmals als uberhanc im Mittelhochdeutschen 6 Das Preussische Allgemeine Landrecht ALR vom Juni 1794 stellte klar dass niemand verpflichtet ist die unter seinem Grund und Boden fortlaufenden Wurzeln oder die uber seine Grenze heruber hangenden Zweige eines fremden Baumes zu dulden I 9 287 ALR 7 Das beseitigte Geast musste er jedoch dem Eigentumer des Baumes ausliefern I 9 288 ALR Fruchte durfte er dagegen behalten I 9 289 ALR Im Februar 1804 ubernahm der franzosische Code civil weitgehend das romische Uberhangrecht Osterreich folgte im Juni 1811 mit dem ABGB Auch das im Januar 1900 in Kraft getretene deutsche BGB folgte dem romischen Recht Rechtsfragen BearbeitenRechtsgrundlage ist 910 BGB wonach bei einem Uberhang der Eigentumer des betroffenen Grundstucks dem Grundbesitzer des Nachbargrundstucks zunachst eine angemessene Frist zur Beseitigung setzen muss Erfolgt die Beseitigung nicht innerhalb der Frist so darf der betroffene Eigentumer im Rahmen der Selbsthilfe die uberhangenden Teile abschneiden und behalten Kapp ungs recht 910 Abs 1 BGB Voraussetzung ist dass der Uberhang zu einer Beeintrachtigung der Benutzung des betroffenen Grundstucks gefuhrt haben muss 910 Abs 2 BGB Wann eine derartige Beeintrachtigung vorliegt hangt von den landesrechtlich geregelten Grenzwerten ab So sind beispielsweise im Nachbarrechtsgesetz NRW NachbG NRW bei stark wachsenden Baumen 4 00 Meter bei anderen Baumen 2 00 Meter bei stark wachsenden Zierstrauchern 1 00 Meter bei anderen Zierstrauchern 0 50 Meter bei Obstgeholzen zwischen 0 50 Meter und 2 00 Meter und bei Rebstocken zwischen 0 50 Meter und 1 50 Meter Abstand von der Grundstucksgrenze zu halten 8 Bei Hecken gilt ein Abstand zwischen 0 50 Meter und 1 00 Meter je nach Hohe der Hecke 42 NachbG NRW Doppelte Abstande gelten nach 43 NachbG NRW wenn es sich um landwirtschaftliche Nutzflachen Gartenbauanlagen oder Weinbaugrundstucke handelt Der Abstand wird gemass 46 NachbG NRW von der Mitte des Baumstammes des Strauches oder des Rebstockes waagerecht und rechtwinklig zur Grenze gemessen und zwar an der Stelle an der der Baum der Strauch oder der Rebstock aus dem Boden austritt Bei Hecken ist von der Seitenflache aus zu messen Ein Grundstuckseigentumer kann von seinem Nachbarn in aller Regel nicht die Beseitigung von Baumen wegen der von ihnen ausgehenden naturlichen Immissionen auf sein Grundstuck verlangen wenn die fur die Anpflanzung bestehenden landesrechtlichen Abstandsregelungen eingehalten sind 9 Kommt es demnach trotz Einhaltung der Abstandsgrenzen zu naturlichen Immissionen auf dem Nachbargrundstuck ist der Eigentumer des Grundstucks hierfur nach der von dem Gesetzgeber vorgenommenen Wertung regelmassig nicht verantwortlich Baumwurzeln eines Baumes des Nachbargrundstucks kann ein Grundstuckseigentumer auf Kosten des Baumeigentumers entfernen wenn diese heruberwachsen und Betonplatten im Garten hochdrucken 10 Rechtsfolgen BearbeitenBei Beeintrachtigung seines Eigentums hat der betroffene Eigentumer neben dem Selbsthilferecht noch einen Beseitigungsanspruch beide bestehen gleichrangig nebeneinander 11 Der in 1004 BGB geregelte Beseitigungs und Unterlassungsanspruch setzt voraus dass der Nachbar Storer im Sinne dieser Vorschrift ist Storer ist wer es zulasst dass Zweige uber die Grundstucksgrenze hinuberwachsen und zu Beeintrachtigungen fuhren Der Unterlassungsanspruch berechtigt den Rechtsinhaber bei drohender Wiederholungsgefahr zur Erhebung einer Unterlassungsklage aussergerichtlich kann er durch eine Abmahnung und oder Unterlassungserklarung eine Wiederholung abzuwehren versuchen Abgrenzung BearbeitenDer Uberhang ist rechtlich vom Uberfall zu trennen bei dem Fruchte hinuber fallen Weitere nachbarrechtliche Gebiete sind Uberbau und Notweg International BearbeitenOsterreichIn Osterreich kann jeder Eigentumer vorbehaltlich der Spezialgesetzgebung 12 gemass 422 Abs 1 ABGB die in seinen Grund eindringenden Wurzeln eines fremden Baumes oder einer anderen fremden Pflanze aus seinem Boden entfernen und die uber seinem Luftraum hangenden Aste abschneiden oder sonst benutzen Dabei hat er aber fachgerecht vorzugehen und die Pflanze moglichst zu schonen Er kann auch Kostenersatz zur Halfte vom Nachbarn erlangen wenn ein Schaden durch den Uberhang entstanden ist oder droht 422 Abs 2 ABGB Anders als in Deutschland muss er dem Nachbarn keine Frist setzen Er darf auch die noch am uberhangenden Ast befindlichen Fruchte ernten Das Eigentum an einem Baum richtet sich nach 422 ABGB danach auf welchem Grundstuck der Stamm steht SchweizIn der Schweiz kann der Nachbar uberragende Aste und eindringende Wurzeln wenn sie sein Eigentum schadigen und auf seine Beschwerde hin nicht binnen angemessener Frist beseitigt werden kappen und fur sich behalten Art 687 Abs 1 ZGB Duldet ein Grundeigentumer das Uberragen von Asten auf bebauten oder uberbauten Boden so hat er ein Recht auf die an ihnen wachsenden Fruchte Anries 13 Art 687 Abs 2 ZGB Die Kantone sind gemass Art 688 ZGB befugt fur Anpflanzungen je nach der Art des Grundstuckes und der Pflanzen bestimmte Abstande vom nachbarlichen Grundstuck vorzuschreiben oder den Grundeigentumer zu verpflichten das Ubergreifen von Asten oder Wurzeln fruchttragender Baume zu gestatten und fur diese Falle das Anries zu regeln oder aufzuheben LiechtensteinGemass Art 84 Sachenrecht SR kann in Liechtenstein der Nachbar uberragende Aste und eindringende Wurzeln wenn sie sein Eigentum schadigen und auf seine Beschwerde hin nicht binnen angemessener Frist beseitigt werden kappen und fur sich behalten 14 Duldet ein Grundeigentumer das Uberragen von Asten auf bebauten oder uberbauten Boden so hat er ein Recht auf die an ihnen wachsenden Fruchte Anries Hochstammige Baume die nicht zu den Obstbaumen gehoren sowie Nussbaume durfen nicht naher als sechs Meter andere Obstbaume nicht naher als vier Meter Zwerg und Gelandebaume und Straucher nicht naher als 50 Zentimeter und Reben nicht naher als 30 Zentimeter an die Grenze gepflanzt werden Ist das Nachbargrundstuck ein Weingarten so durfen hochstammige Baume nicht naher als acht Meter an denselben gepflanzt werden Art 85 Abs 1 SR FrankreichGemass Art 671 Code civil CC ist es in Frankreich gestattet Baume oder Straucher mit einer Hohe von bis zu zwei Metern in der Nahe der Grenze des Nachbargrundstucks in der Entfernung zu halten die einen Abstand von der Trennlinie zwischen den beiden Grundstucken von 50 Zentimetern nicht unterschreiten darf Baume die alter als 30 Jahre sind werden davon ausgenommen Hecken mussen regelmassig beschnitten und gegebenenfalls auf zwei Meter Hohe gestutzt werden Nach Art 672 CC kann der Nachbar verlangen dass die Baume und Straucher die in einer Entfernung gepflanzt werden die geringer als die gesetzliche Entfernung ist entwurzelt oder auf die in Art 671 CC festgelegte Hohe reduziert werden Der Eigentumer auf dessen Grundstuck die Zweige der Baume oder Straucher des Nachbarn vorrucken kann diesen zwingen sie zu fallen Die Fruchte die naturlich von den Zweigen fallen gehoren dem Nachbarn Art 673 CC Literatur BearbeitenMax Kaser Romisches Privatrecht C H Beck Verlag ISBN 3 406 36065 3 Kostkiewicz Schwander Wolf ZGB Handkommentar zum Schweizerisches Zivilgesetzbuch Orell Fussli Verlag AG ISBN 3 280 07004 X Koziol Welser Grundriss des burgerlichen Rechts Band II Manz Verlag ISBN 3 214 14692 0 Palandt Burgerliches Gesetzbuch C H Beck Verlag ISBN 3 406 42930 0 Antonius Opilio Arbeitskommentar zum liechtensteinischen Sachenrecht Band I 2009 EDITION EUROPA Verlag ISBN 978 3 901924 23 1 Siehe auch BearbeitenVerbotene EigenmachtEinzelnachweise Bearbeiten Zwolftafelgesetz 7 10 Digesten 43 28 1 pr Zwolftafelgesetz 7 9a Digesten 43 27 1 pr 7 Ulpian l 1 9 arb caed 43 27 Gerhard Kobler Etymologisches Rechtsworterbuch 1995 S 413 Christian Friedrich Koch Hrsg Allgemeines Landrecht fur die preussischen Staaten Band 1 1852 S 471 41 Abs 1 NachbG NRW BGH Urteil vom 20 September 2019 Az V ZR 218 18 NJW 2020 607 BGH Urteil vom 28 November 2003 Az V ZR 99 03 NJW 2004 603 BGH Urteil vom 28 November 2003 Az V ZR 99 03 NJW 2004 603 604 Bundes und landesgesetzliche Regelungen uber den Schutz von oder vor Baumen und anderen Pflanzen insbesondere uber den Wald Flur Feld Ortsbild Natur und Baumschutz Anreis Anris Anriss Anries Das Wort Anries findet sich heute noch im alemannischen Raum Unter Anries wird teilweise auch der dingliche Anspruch auf die an den uberhangenden Asten und Zweigen wachsenden Fruchte verstanden Art 84 SR wird durch Art 108 SR erganzt nach dem die Ausubung dieses Rechtes unter tunlichster Schonung der in Anspruch genommenen Grundstucke zu erfolgen hat und dass fur diese Rechte fur Art und Umfang der Ausubung die bestehenden ortlichen Ubungen massgebend sind Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Uberhang Nachbarrecht amp oldid 218061935