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Der Verzicht auf den Ersteinsatz englisch No first use policy bezeichnet im Zusammenhang mit Atomwaffen die freiwillige und offiziell erklarte einseitige Selbstverpflichtung eines Staates im Fall einer militarischen Auseinandersetzung die eigenen Atomwaffen nicht einzusetzen solange kein Angriff mit Atomwaffen gegen das eigene Territorium beziehungsweise die eigene Bevolkerung erfolgt Auch ein Verzicht auf den Einsatz von Atomwaffen gegen Lander die keine eigenen Atomwaffen besitzen unter Beibehaltung der Option des Erstschlages gegen andere Atommachte wird manchmal inkorrekt als Verzicht auf den Ersteinsatz bezeichnet Der Verzicht auf den Ersteinsatz ist seit dem erstmaligen Einsatz von Atomwaffen am 6 und 9 August 1945 durch die USA gegen die japanischen Stadte Hiroshima und Nagasaki der darauffolgenden Indienststellung solcher Waffen durch andere Lander und der daraus resultierenden atomaren Aufrustung ein dauerhaft umstrittenes Thema Bisher haben von den bekannten Atommachten nur die Volksrepublik China 1964 die damalige Sowjetunion 1982 und Indien 1999 ihren Verzicht auf den Ersteinsatz erklart Russland als Nachfolgestaat der Sowjetunion entschied sich 1993 gegen eine Erneuerung der einseitig gebliebenen Verzichtserklarung Inhaltsverzeichnis 1 Pro und Kontra eines Verzichts 2 Rechtslage 3 Aktuelle Entwicklungen 4 Position der bekannten Atommachte 4 1 Vereinigte Staaten von Amerika 4 2 Sowjetunion und Russland 4 3 Grossbritannien 4 4 Frankreich 4 5 Volksrepublik China 4 6 Indien 4 7 Pakistan 4 8 Nordkorea 5 Position der De facto Atommachte 5 1 Israel 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweisePro und Kontra eines Verzichts BearbeitenWahrend des Kalten Krieges zwischen der NATO und der Sowjetunion und ihren Satellitenstaaten galt auf Seiten der NATO von 1954 bis 1967 die Strategie der Massiven Vergeltung englisch Massive Retaliation Diese Strategie beruhte auf dem Vorhandensein eines US amerikanischen Vorsprungs und Vorteils hinsichtlich der Zahl der Atomwaffen insbesondere aber der Tragermittel Die US amerikanische Atommacht beruhte damals noch zum allergrossten Teil auf der ubermachtigen strategischen Bomberflotte des Strategic Air Command Jeder sowjetische Angriff auch beispielsweise eine mit konventionellen Kampfmitteln durchgefuhrte Invasion von Westeuropa hatte nach dieser Doktrin den sofortigen und massiven Einsatz US amerikanischer Kernwaffen zur Folge gehabt Seit Ende der 1950er Jahre begann sich eine Anderung der Situation abzuzeichnen Die Sowjetunion gewann infolge ihrer Fortschritte in der Interkontinental Raketentechnik bald selbst ein wirksames Tragermittel Der Start des Sputnik I als erster kunstlicher Satellit im Oktober 1957 wirkte als Fanal und loste im Westen Besturzung aus Kurzfristige Schlage auch auf das bisher so gut wie unangreifbare Nordamerika ruckten nun in den Bereich des Moglichen Die weitere atomare Aufrustung der UdSSR seit Anfang der 1960er Jahre erwies allmahlich die Untauglichkeit der ersten US Nukleardoktrin Beide Seiten hatten nun bald die Fahigkeit erworben auch nach einem Erstschlag der Gegenseite noch zu einem massiven Vergeltungsschlag auszuholen Daraus resultierte eine auch als Gleichgewicht des Schreckens bezeichnete Situation der wechselseitig zugesicherten Zerstorung englisch mutual assured destruction bzw MAD Die Strategie der Massiven Vergeltung wurde 1967 abgelost durch das Konzept einer abgestuften und nicht vorhersehbaren Reaktion auf einen Angriff des Warschauer Pakts englisch Flexible Response Diese Strategie galt bei der NATO bis zum Ende des Kalten Krieges Die Option des Ersteinsatzes von Atomwaffen der sogenannte Erstschlag galt in diesem Zusammenhang als wirksames Mittel der Abschreckung und damit der Aufrechterhaltung des Friedens Insbesondere die NATO Staaten sahen angesichts der eigenen zahlenmassigen Unterlegenheit im konventionellen Bereich diese Moglichkeit als notwendig zur Aufrechterhaltung des Gleichgewichts des Schreckens an Auch heute noch wird die abschreckende Wirkung der Androhung eines atomaren Erstschlags als Hauptargument fur die Beibehaltung dieser Option genannt Das Argument der Abschreckung und der aus dem Nuklearpotential der NATO Staaten resultierenden Unberechenbarkeit und Unvorhersehbarkeit der Folgen eines Angriffs auf die Bundnispartner der NATO ist auch Teil der derzeit gultigen strategischen Konzeption der NATO Das wichtigste Gegenargument ist die Gefahr dass die Option des Erstschlags zu einer weiteren atomaren Aufrustung und einer Ausbreitung von Atomwaffen fuhrt Der Grund dafur ist dass bei Androhung eines atomaren Erstschlags weitere Staaten den Besitz von Atomwaffen anstreben um durch das bereits erwahnte Prinzip der Abschreckung dieser Bedrohung zu begegnen Ein Beispiel zur Unterstutzung dieses Arguments ist die Indienststellung von Atomwaffen durch Indien und Pakistan ab 1998 und die darauf folgende wechselseitige atomare Aufrustung dieser beiden Lander Mit einer weiteren Verbreitung steigt auch das Risiko des Einsatzes von Atomwaffen sowie von Unfallen bei deren Herstellung und dem Umgang Bei der Abwagung des Fur und Wider eines Verzichtes auf den Ersteinsatz ist auch zu berucksichtigen dass es sich dabei juristisch um eine freiwillige und unverbindliche Selbstverpflichtung ohne volkerrechtlich relevante Konsequenzen handelt Die Bewertung einer solchen Erklarung und der ihr moglicherweise zugrunde liegenden Grunde liegt damit im Ermessen jedes einzelnen Landes Sie ist dabei auch abhangig von anderen Faktoren wie beispielsweise den sonstigen militar und aussenpolitischen Aktivitaten und Positionen des Landes das eine solche Erklarung abgibt Andererseits wird ein Verzicht auf den Ersteinsatz im Allgemeinen als wichtige vertrauensbildende Massnahme in den Beziehungen zwischen verschiedenen Landern angesehen Rechtslage BearbeitenDie Frage ob und wenn ja unter welchen Bedingungen der Einsatz von Atomwaffen oder die Androhung des Einsatzes mit dem Volkerrecht vereinbar ist beruhrt je nach Argumentation eine Reihe von Rechtsnormen und Vereinbarungen wie beispielsweise das humanitare Volkerrecht in Form der Genfer Konventionen und der Haager Abkommen und des sich daraus unter anderem ergebenden Verbotes des Einsatzes von Waffen und Methoden der Kriegsfuhrung die keine Unterscheidung zwischen militarischen und zivilen Zielen ermoglichen die Konvention uber die Verhutung und Bestrafung des Volkermordes verschiedene Konventionen zum Schutz der Menschenrechte Vereinbarungen zum Schutz der Umwelt die Charta der Vereinten Nationen Bei der Bewertung spielen des Weiteren die besonderen Eigenheiten von Atomwaffen und der Folgen ihres Einsatzes ebenso eine relevante Rolle wie die Gewichtung von vertraglich fixiertem Recht gegenuber Gewohnheitsrecht Eine abschliessende Bewertung der Rechtmassigkeit des Einsatzes von Atomwaffen oder der Androhung des Einsatzes ist bisher nicht durch kompetente Institutionen erfolgt Der Internationale Gerichtshof hat sich in einem Gutachten englisch advisory opinion veroffentlicht am 8 Juli 1996 auf eine Anfrage des UN Generalsekretars im Auftrag der UN Generalversammlung vom 19 Dezember 1994 mit dieser Frage beschaftigt Originaltext der Anfrage Is the threat or use of nuclear weapons in any circumstance permitted under international law Das Gericht fand in den untersuchten Rechtsnormen keine allgemeine oder spezifische Regelung welche per se eine Antwort auf die gestellte Frage darstellt Absatz 74 der Entscheidung vom 8 Juli 1996 In Absatz 95 kam das Gericht zu dem Schluss dass anhand der ihm zum Zeitpunkt des Gutachtens vorliegenden Argumente und Meinungen keine endgultige Bewertung der Frage moglich ist ob der Einsatz von Atomwaffen oder die Androhung des Einsatzes durch die Regeln des Humanitaren Volkerrechts betroffen sind die den Einsatz von Waffen und Methoden der Kriegsfuhrung verbieten die keine Unterscheidung zwischen militarischen und zivilen Zielen ermoglichen Das Gericht betonte im Absatz 96 seiner Entscheidung daruber hinaus das Recht jedes Staates auf seine Existenz und auf Selbstverteidigung gegen Bedrohungen seiner Existenz und nahm in Absatz 97 Abstand von einer abschliessenden Bewertung der Rechtmassigkeit des Einsatzes von Atomwaffen oder der Androhung des Einsatzes in entsprechenden Situationen Der 1968 geschlossene Atomwaffensperrvertrag enthalt fur die funf Atommachte die dem Vertrag beigetreten sind die Verpflichtung zur vollstandigen Abrustung ihrer Atomwaffenbestande jedoch ohne konkrete zeitliche Zielvorgaben Beschrankungen hinsichtlich des Einsatzes von Atomwaffen enthalt der Vertrag nicht Aktuelle Entwicklungen BearbeitenIn den USA wird von Seiten der Regierung seit einigen Jahren erwogen die eigene Position hinsichtlich des Ersteinsatzes von Atomwaffen zu andern Dies geschieht vor dem Hintergrund der veranderten geopolitischen Situation nach den Terroranschlagen am 11 September 2001 und der weltweiten Ausbreitung terroristischer Bewegungen Diese Uberlegungen die noch nicht abgeschlossen sind sehen einen moglichen Einsatz von Atomwaffen beispielsweise vor gegen einen Aggressor der Massenvernichtungswaffen gegen die US Streitkrafte ihre Verbundeten oder Teile der Zivilbevolkerung einsetzt oder den Einsatz plant einen Aggressor dessen Arsenal an Massenvernichtungswaffen nur mit Atomwaffen komplett zerstort werden konnteIm Jahre 2003 erklarte Geoff Hoon als Verteidigungsminister Grossbritanniens vor Beginn des Irak Krieges dass Grossbritannien Atomwaffen einsetzen wurde wenn die eigenen Truppen mit chemischen oder biologischen Waffen angegriffen werden wurden Eine ganz ahnliche Erklarung hatte vor dem Zweiten Golfkrieg 1991 schon der damalige US Prasident George H W Bush an die Regierung des Irak verlauten lassen Der franzosische Prasident Jacques Chirac kundigte im Januar 2006 ebenfalls an dass Frankreich sich das Recht auf eine Vergeltung in nicht konventioneller Weise vorbehalten wurde gegenuber Staaten die terroristische Mittel gegen das Land oder seine Verbundeten einsetzen wurden Inwieweit es basierend auf dieser Ausserung zu einer entsprechenden Anderung der franzosischen Nukleardoktrin kommt ist noch nicht abzusehen Position der bekannten Atommachte BearbeitenVereinigte Staaten von Amerika Bearbeiten Die USA haben bisher nicht ihren Verzicht auf den Ersteinsatz erklart In Anbetracht der zahlenmassigen Uberlegenheit der Staaten des Warschauer Pakts im Bereich der konventionellen Militartechnik war das Land zu einem solchen Schritt zu Zeiten des Kalten Krieges nicht bereit Das Argument der Abschreckung durch die Option des atomaren Erstschlags war und ist auch nach Ende des Kalten Krieges Bestandteil der amerikanischen Militardoktrin Die derzeitige Position der USA sieht den Verzicht des Einsatzes von Atomwaffen gegen Nichtatommachte vor die dem Atomwaffensperrvertrag beigetreten sind Ausnahmen davon sind direkte Angriffe gegen das Territorium die Bevolkerung oder die Armee der Vereinigten Staaten oder ihrer Verbundeten wenn diese durch eine Nichtatommacht erfolgen die in einem solchen Konflikt mit einer Atommacht verbundet ist Die Nukleardoktrin der Vereinigten Staaten von Amerika sieht daruber hinaus einen sogenannten atomaren Schutzschild fur Australien Japan Sudkorea sowie die Nichtatommachte unter den NATO Partnern vor Dies bedeutet dass die USA auch zu einem Einsatz ihrer Atomwaffen bereit sind wenn eines dieser Lander unter den genannten Bedingungen angegriffen wird Der Bestand an US amerikanischen Atomwaffen wird auf etwa 10 350 Sprengkopfe geschatzt davon etwa 5 300 in einsatzbereitem Zustand 4 530 der aktiven Sprengkopfe sind strategischer Natur Davon befinden sich etwa 1 150 auf landgestutzten Raketensystemen 1 050 auf Bombern und 2 016 auf U Booten Von 780 einsatzbereiten taktischen Sprengkopfen sind etwa 200 an Bodenraketen und 580 auf Bombern stationiert Es wird geschatzt dass die Vereinigten Staaten mindestens zehn U Boote im standigen Einsatz haben die abschussbereite Atomwaffen mitfuhren Die Vereinigten Staaten sind Mitglied des Atomwaffensperrvertrages seit seiner Unterzeichnung im Jahr 1968 Den Kernwaffenteststopp Vertrag hat das Land 1996 unterzeichnet jedoch bisher nicht ratifiziert Sowjetunion und Russland Bearbeiten Zur Zeit des Kalten Krieges hatte die Sowjetunion 1982 ihren Verzicht auf den Ersteinsatz erklart und die Atommachte unter den NATO Staaten namlich die USA Grossbritannien und Frankreich mehrfach zu einer ahnlichen Selbstverpflichtung aufgefordert Die Erklarung der Sowjetunion wurde dabei im Westen als Versuch angesehen den Ruckhalt der Vereinigten Staaten insbesondere bei der Bevolkerung ihrer europaischen Bundnispartner zu schwachen die Atomwaffen gegenuber mehrheitlich skeptisch bis ablehnend eingestellt war Hintergrund war die hohe Uberlegenheit des Ostblocks an konventionellen Waffen Ein Ersteinsatz von Atomwaffen durch die Sowjetunion war dadurch uberflussig Umgekehrt konnte der Westen eben durch seine konventionelle Unterlegenheit nicht auf die Drohung eines Ersteinsatzes im Falle eines sowjetischen Angriffs verzichten Russland ubernahm nach Auflosung der Sowjetunion deren Atomwaffen einschliesslich der bis dahin in Kasachstan und Belarus stationierten Waffen wahrend die Ukraine mit der Erlangung ihrer Unabhangigkeit die auf ihrem Territorium stationierten Atomwaffen selbst abrustete Im Jahr 1993 entschied sich Russland die Verzichtserklarung der Sowjetunion nicht zu erneuern und bekraftigte diese Position 1997 nochmals explizit Russland hat sich auch zu einem nuklearen Schutzschild fur Belarus bereit erklart Zusatzlich hat Russland am 3 September 1994 mit der Volksrepublik China ein bilaterales Abkommen zum Verzicht auf den Ersteinsatz zwischen beiden Landern abgeschlossen Der russische Prasident Wladimir Putin hat am 2 Juni 2020 ein Dekret unterzeichnet und veroffentlichen lassen das die Prinzipien der nuklearen Abschreckungspolitik Russlands zusammenfassend zum Ausdruck bringt In diesem Dekret werden unter anderen folgende Bedrohungen fur Russland aufgelistet denen durch eine nukleare Abschreckung zu begegnen ist Stationierung durch einen potenziellen Gegner von konventionellen Streitkraften die uber Einsatzmittel von Nuklearwaffen verfugen auf dem Territorium von Staaten die der Russischen Foderation und ihren Alliierten benachbart sind sowie in den an diese angrenzenden Gewassern Stationierung von Raketenabwehrsystemen und mitteln Mittel und Langstreckenmarschflugkorpern und ballistischen Flugkorpern nichtnuklearen Prazisions und Uberschallwaffen unbemannten letalen Luftfahrzeugen und Hochenergiewaffen durch Staaten die die Russische Foderation als potenziellen Gegner betrachten Entwicklung und Stationierung von Raketenabwehreinrichtungen und Angriffssystemen im WeltraumGemass dem Dekret behalt sich die Russische Foderation das Recht vor Nuklearwaffen einzusetzen als Antwort auf den Einsatz von Nuklearwaffen oder anderer Arten von Massenvernichtungswaffen gegen jeden Akteur und oder seine Bundesgenossen wie auch als Folge eines Angriffes gegen die Russische Foderation mit der Hilfe konventioneller Waffen wenn die Existenz des Staates dadurch gefahrdet ist 1 Russland besass Ende 2007 etwa 3 000 Kernsprengkopfe strategischer Bestimmung davon etwa 1 700 land und 600 seegestutzte sowie uber 800 nukleare Marschflugkorper auf Langstreckenbombern Das Land hat sich im Jahr 2002 verpflichtet seine taktischen Sprengkopfe bis 2004 ausser Dienst zu stellen und zu vernichten Es ist jedoch unklar ob diese Selbstverpflichtung eingehalten wurde so dass die tatsachliche Zahl der taktischen Atomwaffen unbekannt ist Russland hat wahrscheinlich mindestens zwei U Boote mit Atomwaffen im standigen Einsatz Das Land ist in Rechtsnachfolge der Sowjetunion seit 1968 Mitglied des Atomwaffensperrvertrages Im Jahr 2000 hat das Land den Kernwaffenteststopp Vertrag ratifiziert Grossbritannien Bearbeiten Grossbritannien hat ebenso wie die Vereinigten Staaten bisher zu keiner Zeit einen vollstandigen Verzicht auf den Ersteinsatz bekannt gegeben Die derzeitige Position Grossbritanniens ist identisch mit der Haltung der USA Grossbritanniens Bestand an Atomwaffen wird auf weniger als 200 strategische und substrategische Sprengkopfe auf entsprechend ausgestatteten U Booten geschatzt Bodengestutzte Raketensysteme sowie mit Atomwaffen bestuckte Bomber wurden nach 1998 ausser Dienst gestellt Ein mit 48 einsatzbereiten Atomsprengkopfen bewaffnetes U Boot der Britischen Marine ist standig auf Patrouille unterwegs Die britischen Atomwaffen sind jedoch derzeit nicht auf ein bestimmtes Ziel ausgerichtet ihr Einsatz ist mit einer Vorlaufzeit von mehreren Tagen verbunden Grossbritannien ist Mitglied des Atomwaffensperrvertrages seit 1968 und hat 1998 den Kernwaffenteststopp Vertrag ratifiziert Frankreich Bearbeiten Auch Frankreich hat bisher keinen Verzicht auf den Ersteinsatz erklart Die Haltung Frankreichs ist weitestgehend identisch mit der Position der Vereinigten Staaten und Grossbritanniens Die franzosische Nukleardoktrin enthalt jedoch als Besonderheit das Konzept der letzten Warnung franzosisch ultime avertissement Dabei handelt es sich um einen einzelnen begrenzten Angriff mit Atomwaffen auf ein militarisches Ziel Dieser Angriff noch vor einem massiven Einsatz von Atomwaffen soll dabei einem moglichen Gegner die Entschlossenheit Frankreichs demonstrieren Eine gegnerische Macht konnte dann durch einen Ruckzug eine Eskalation noch verhindern Das Atomwaffenarsenal Frankreichs wird auf etwa 350 Nuklearsprengkopfe an Bord von 60 Bombern und vier U Booten geschatzt Seit 1996 sieht das Land alle seine Atomwaffen als strategische Waffen an Bodengebundene Raketensysteme wurden nach 1996 ausser Dienst gestellt Frankreich hat wie Grossbritannien ein mit Atomwaffen ausgestattetes U Boot in standigem Einsatz Seit 1992 ist Frankreich Mitglied des Atomwaffensperrvertrages und hat daruber hinaus 1998 den Kernwaffenteststopp Vertrag ratifiziert Volksrepublik China Bearbeiten Die Volksrepublik China als funfte Atommacht wahrend des Kalten Krieges hatte ihren uneingeschrankten Verzicht auf den Ersteinsatz bereits am 16 Oktober 1964 erklart kurz nach Erlangung der Einsatzfahigkeit eigener Atomwaffen Diese Erklarung wurde wiederholt erneuert so am 5 April 1995 und im Juni 2005 auf Anfrage der USA Chinas Atomwaffen galten allerdings hinsichtlich Reichweite und Zielgenauigkeit gegenuber denen der USA Russlands Grossbritanniens und Frankreichs als unterlegen Eine Doktrin die einen moglichen Erstschlag mit einschliesst war deshalb fur China nach Meinung vieler Militarexperten nie eine realistische Option Die offizielle Position der Volksrepublik China sieht den uneingeschrankten Verzicht auf den Ersteinsatz unter allen Umstanden vor Gegenuber Nichtatommachten verzichtet China daruber hinaus unter allen Umstanden auf den Einsatz und die Androhung eines Einsatzes von Atomwaffen Es ist allerdings unklar ob diese Haltung einen Verzicht auf den Einsatz von Kernwaffen auf eigenem Boden zur Verteidigung gegen eine Invasion mit einschliesst Im Januar 1994 hat die Volksrepublik China einen Vorschlag fur ein gegenseitiges Abkommen der damaligen funf Atommachte zum Verzicht auf den Erstschlag an die Vereinigten Staaten Russland Grossbritannien und Frankreich ubermittelt und diesen Landern entsprechende Verhandlungen vorgeschlagen Aus dieser Initiative resultiert das bereits erwahnte Abkommen mit Russland Der Bestand an chinesischen Atomwaffen wird auf etwa 400 strategische und taktische Sprengkopfe geschatzt Zur Verteilung hinsichtlich verschiedener Tragersysteme und zur Vorhaltung von Bombern oder U Booten im standigen Einsatz gibt es keine gesicherten Angaben China ist Mitglied des Atomwaffensperrvertrages seit 1992 und hat 1996 den Kernwaffenteststopp Vertrag unterzeichnet bisher jedoch nicht ratifiziert Das Land ist daruber hinaus das einzige der funf Atommachte im Atomwaffensperrvertrag welches das IAEA Zusatzprotokoll unterzeichnet hat Dieses Protokoll sieht die Bereitschaft zu unangemeldeten Kontrollen aller Atomanlagen durch die Internationale Atomenergieorganisation vor Indien Bearbeiten Nachdem Indien am 11 und 13 Mai 1998 insgesamt funf erfolgreiche Atomtests durchfuhrte und kurze Zeit danach begann Atomwaffen herzustellen folgte im August 1999 die Erklarung des Verzichts auf den Ersteinsatz im Rahmen der Veroffentlichung der Indischen Nukleardoktrin Indien hat sich auch verpflichtet Atomwaffen unter keinen Umstanden gegen Nichtatommachte einzusetzen Daruber hinaus erklarte Indien seine Bereitschaft an Verhandlungen zu einem allgemeinen Verzicht auf den Ersteinsatz durch alle Atommachte teilzunehmen sowie eine Aufnahme des Einsatzes von Atomwaffen als Kriegsverbrechen in das Statut des Internationalen Strafgerichtshofes zu unterstutzen Indiens Atomwaffenarsenal wird nach verschiedenen Quellen auf 30 bis 35 moglicherweise jedoch auch bis zu 150 Sprengkopfe geschatzt Die Bestande des Landes an waffenfahigem Plutonium sind wahrscheinlich ausreichend zur Produktion von 40 bis 90 Sprengkopfen Indien hat bisher weder den Atomwaffensperrvertrag noch den Kernwaffenteststopp Vertrag unterzeichnet Pakistan Bearbeiten Seine Fahigkeit zur Herstellung von Atomwaffen demonstrierte Pakistan durch funf Atomtests am 28 Mai 1998 und damit nur kurze Zeit nach Indien Das Land behalt sich im Rahmen seiner Nukleardoktrin die Option auf einen atomaren Erstschlag explizit vor Im November 2008 kundigte der amtierende Prasident des Landes Asif Ali Zardari allerdings an sich fur eine offizielle Erklarung des Landes zum Verzicht auf den Ersteinsatz sowie fur eine atomwaffenfreie Zone in Sudasien einzusetzen Der Bestand an Atomwaffen der Nuklearstreitkrafte Pakistans wird je nach Quellen auf 24 bis 48 moglicherweise auch bis zu 75 Sprengkopfe geschatzt Die Menge an verfugbarem Plutonium ist ausreichend zur Herstellung von 30 bis 50 Sprengkopfen Auch Pakistan ist bisher weder dem Atomwaffensperrvertrag noch dem Kernwaffenteststopp Vertrag beigetreten Nordkorea Bearbeiten Nordkorea erklarte unter Kim Jong Il im Jahr 2006 zwar den Verzicht auf den Erstschlag drohte aber in den Folgejahren unter Kim Jong Un den Vereinigten Staaten und Sudkorea wiederholt mit Ersteinsatzen seiner Kernwaffen Laut Kim am 8 Mai 2016 werde Nordkorea nur bei Bedrohung seiner Souveranitat durch feindliche Machte mit Atomwaffen die seinigen verwenden 2 Position der De facto Atommachte BearbeitenIsrael Bearbeiten Obwohl Israel den Besitz von Atomwaffen offiziell weder bestatigt noch dementiert gilt es als gesichert dass das Land entsprechende Waffen besitzt und daher zu den De facto Atommachten gezahlt werden kann Mit dieser ambivalenten Einstellung bringt sich Israel jedoch in eine politisch schwierige Position da eine Erklarung zum Verzicht auf den Ersteinsatz den Besitz von Atomwaffen offen bestatigen wurde was dem durch das Land selbst unterstutztem Ziel eines Nahen Ostens ohne Massenvernichtungswaffen widersprechen wurde Stattdessen erklarte Israel dass es nicht das erste Land im Nahen Osten sein wurde das formell Atomwaffen in der Region einfuhren wird 3 Falls aber die Existenz Israels bedroht sein sollte konnte als letztes Mittel auf die Samson Option zuruckgegriffen werden eine Strategie in einem denkbaren Verteidigungsszenario welche genau dann eine massive Vergeltung mit Atomwaffen vorsahe sobald der Staat Israel substantiell beschadigt worden ware beziehungsweise sich kurz vor der Zerstorung befande Diese sich auf theoretische Kriegs und Verteidigungsszenarien beziehende Doktrin kann somit indirekt als ein moglicher Verzicht auf den Ersteinsatz gewertet werden Literatur BearbeitenRhona MacDonald Nuclear Weapons 60 Years On Still a Global Public Health Threat In PLoS Medicine 2 11 2005 Public Library of Science e301 ISSN 1549 1277 Harold A Feiveson Ernst Jan Hogendoorn No First Use of Nuclear Weapons In The Nonproliferation Review 10 2 2003 The Center for Nonproliferation Studies ISSN 1073 6700Weblinks BearbeitenNuclear Threat Initiative Historische und landerspezifische Informationen englisch NuclearFiles org Nuclear Doctrine Informationen zur Nukleardoktrin der Atommachte englisch Pugwash online No First Use of Nuclear Weapons Meeting Memento vom 15 Januar 2013 im Internet Archive Workshop der Pugwash Konferenz 2002 englisch International Court of Justice Advisory Opinion of 8 July 1996 Gutachten des Internationalen Gerichtshofes englisch Einzelnachweise Bearbeiten Der Prasident der Russischen Foderation Dekret uber die Grundprinzipien der staatlichen Politik der Russischen Foderation im Bereich der nuklearen Abschreckung Moskau 2 Juni 2020 Ubersetzung ins Deutsche in Burkhard Meissner und Severin Pleyer Zur Nuklearstrategie Russlands German Institute for Security and Defence Studies Hamburg Juli 2020 abgerufen am 14 Mai 2022 Parteitag Kim sagt Nordkorea werde Atomwaffen nicht zum Erstschlag einsetzen Spiegel online vom 8 Mai 2016 Lionel Beehner Israel s Nuclear Program and Middle East Peace Memento vom 9 Februar 2008 im Internet Archive Council on Foreign Relations 10 Februar 2006 abgerufen am 3 November 2007 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verzicht auf den Ersteinsatz amp oldid 233470780