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Als Aggression definiert die Charta der Vereinten Nationen UN Charta die volkerrechtswidrige Anwendung militarischer Gewalt oder anderer Arten von Zwang seitens eines Staates im Weiteren Aggressor oder einer Koalition von Staaten gegenuber einem oder mehreren anderen Staaten Die Aggression fallt unter das volkerrechtliche Verbot der Anwendung und Androhung von Gewalt in den zwischenstaatlichen Beziehungen 1 Aufteilung Polens 1939 durch die Aggressoren Deutschland und die UdSSRGemass UN Charta sind die Anwendung von Waffengewalt gegen einen Aggressor Artikel 42 und Massnahmen uberfallener Staaten zu ihrer individuellen und kollektiven Selbstverteidigung Artikel 51 rechtmassig und damit keine Aggression 2 Siehe auch Angriffskrieg Inhaltsverzeichnis 1 Bewaffnete Aggression 2 Weitere Formen der Aggression 3 Literatur 4 EinzelnachweiseBewaffnete Aggression BearbeitenBereits nach der Aggressionsdefinition vom September 1976 wird die bewaffnete Aggression als schwerste und gefahrlichste Form angesehen Wobei eine direkte oder indirekte bewaffnete Aggression immer dann vorliegt wenn ein Staat als erster bewaffnete Gewalt gegen einen anderen Staat im Widerspruch zu den Zielen Grundsatzen und Bestimmungen der UN Charta anwendet In Ubereinstimmung mit und unbeschadet der Funktionen und Befugnisse des UN Sicherheitsrates ist die Kriegserklarung die ein Staat als erster gegen einen anderen Staat ausspricht als eine Handlung der bewaffneten Aggression zu betrachten Jede der folgenden Handlungen ist wenn sie von einem Staat mit oder ohne Kriegserklarung als erstem begangen wird als bewaffnete Aggression zu betrachten die Anwendung von Kern bakteriologischen chemischen oder jeglicher anderer Massenvernichtungswaffen die Bombardierung oder Beschiessung des Territoriums und der Bevolkerung eines anderen Staates oder ein Angriff auf seine Land Luft und Seestreitkrafte das Eindringen oder der Angriff durch die bewaffneten Streitkrafte eines Staates auf das Territorium eines anderen Staates die militarische Besetzung oder Annexion des Territoriums eines anderen Staates oder die Blockade von Kusten und Hafen Als eine Handlung indirekter bewaffneter Aggression ist die Entsendung von bewaffneten Banden Terroristen Saboteuren und dergleichen auf das Territorium eines anderen Staates sowie die Anwendung anderer Formen subversiver Tatigkeit unter Einsatz von Waffengewalt zu betrachten die einen inneren Umsturz oder eine Veranderung der Politik im angegriffenen Staat zugunsten des Aggressors fordern soll Die Anwendung von Waffengewalt in Ubereinstimmung mit der UN Charta einschliesslich ihrer Anwendung durch abhangige Volker die damit ihr Recht auf Selbstbestimmung gemass Resolution 514 XV der UNO Vollversammlung wahrnehmen soll durch keine dieser Bestimmungen eingeschrankt werden Weitere Formen der Aggression BearbeitenNeben der bewaffneten Aggression spricht man von weiteren Formen der Aggression wie beispielsweise von okonomischer ideologischer und juristischer Aggression Darunter sind aggressive Handlungen zu verstehen in denen volkerrechtswidrige Ziele mittels wirtschaftlicher Erpressung ideologischer Diversion und Einschuchterung sowie durch Anmassung von Rechtsbefugnissen angestrebt werden Literatur BearbeitenAggression Definition In Militarlexikon 2 Auflage Berlin DDR 1973 S 15 Lizenznummer 5 ES Nr 6C1 Bestell Nr 745 303 1 Einzelnachweise Bearbeiten Charta der Vereinten Nationen Artikel 1 und Artikel 2 Ziffer 4 volkerrechtliche Verbot der Anwendung und Androhung von Gewalt in den zwischenstaatlichen Beziehungen Charta der Vereinten Nationen Artikel 42 Anwendung von Waffengewalt gegen einen Aggressor Artikel 51 Selbstverteidigung Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Aggression Volkerrecht amp oldid 236285626