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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland Osterreich und der Schweiz dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Reformatio in Peius orthographisch auch Kleinschreibung zulassig aus lat reformatio Veranderung und peius das Schlechtere deutsche Begriffe Verschlechterung Verboserung ist ein juristischer Begriff Er bedeutet dass der Verwaltungsakt einer Verwaltungsbehorde im Vorverfahren durch eine selbstandige zusatzliche Beschwer belastender gestaltet wird oder das Urteil eines Gerichts in der Berufung oder Revision belastender wird Die gesetzliche Untersagung einer solchen Schlechterstellung wird als Verschlechterungsverbot bezeichnet Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1 1 Zivil und Strafprozess 1 2 Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess 1 2 1 Reformatio in Peius im Widerspruchsverfahren 1 2 1 1 Abgrenzung zu der erstmaligen Beschwer 1 2 1 2 Meinungsstand 1 2 1 3 Klage gegen den verboserten Widerspruchsbescheid 1 2 2 Reformatio in Peius im Klageverfahren 1 3 Finanzgerichtsprozess 1 4 Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren 1 5 Arbeitsgerichtsprozess 1 6 Patentverfahren 2 Osterreich 3 Schweiz 4 Siehe auch 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseDeutschland BearbeitenZivil und Strafprozess Bearbeiten Im Zivilprozess ist die reformatio in peius nur zulassig soweit die andere Partei ebenfalls ein Rechtsmittel eingelegt hat Fur die Berufung ist das Verbot der reformatio in peius in 528 S 2 ZPO ausdrucklich geregelt 1 Fur die Revision ergibt sich das Verschlechterungsverbot aus 557 Abs 1 ZPO 2 Fur die Rechtsbeschwerde gilt dies entsprechend nach 577 Abs 2 S 1 ZPO 3 Fur die weitere Beschwerde und die Beschwerde allgemein gilt dieses Verbot ebenfalls 4 5 Ausnahmsweise kann die reformatio in peius durch Gesetz ausdrucklich zugelassen sein z B in Kostensachen nach 63 Abs 3 S 1 GKG 5 Im Strafprozess ist das Verbot der reformatio in peius bei Berufung 331 StPO Revision 358 StPO und Wiederaufnahme zugunsten des Verurteilten 373 StPO ausdrucklich geregelt wenn Rechtsmittel ausschliesslich zugunsten des Verurteilten eingelegt wurden Zulassig ist die Verschlechterung zu Lasten des Beschwerdefuhrers bei einer Beschwerde es sei denn es handelt sich um Beschwerden gegen Entscheidungen die Rechtsfolgen endgultig festsetzen und der materiellen Rechtskraft fahig sind wie Beschlusse uber die nachtragliche Bildung einer Gesamtstrafe 6 Zudem ist die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt nicht vom Verbot der reformatio in peius erfasst Stellt die Staatsanwaltschaft einen Rechtsmittelantrag zu Gunsten des Angeklagten ist eine reformatio unzulassig Jedoch ist die reformatio in peius zulassig fur das Urteil nach Einspruch des Angeklagten gegen einen Strafbefehl 411 Abs 4 StPO Durch das Verschlechterungsverbot ist der Verurteilte in Deutschland 7 nur davor geschutzt dass das Urteil in Art und Hohe der Strafe zu seinem Nachteil geandert wird Das Verschlechterungsverbot hindert eine Verscharfung des Schuldspruchs deshalb nicht 8 9 Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess Bearbeiten Reformatio in Peius im Widerspruchsverfahren Bearbeiten Wird gegen den Verwaltungsakt einer Behorde Widerspruch eingelegt dann wird er wenn die Ausgangsbehorde dem Widerspruch nicht abhilft von der Widerspruchsbehorde uberpruft die einen Widerspruchsbescheid erlasst Zustandigkeit kraft aufschiebend bedingtem Devolutiveffekt Unstreitig ist dass die Ausgangsbehorde den Verwaltungsakt im Widerspruchsverfahren nicht mit einer zusatzlichen Beschwer versehen darf Sie kann dem Widerspruch nur abhelfen Sehr streitig ist ob der Widerspruchsbescheid gegenuber dem Ausgangsbescheid eine zusatzliche selbstandige Beschwer enthalten darf Abgrenzung zu der erstmaligen Beschwer Bearbeiten Wenn die Widerspruchsbehorde eine Entscheidung fallt die fur den Widerspruchsfuhrer gegenuber der ursprunglichen Entscheidung belastender ist kommt entweder ein Fall der reformatio in peius oder des Selbsteintritts in Betracht Keine Verboserung liegt vor wenn der Widerspruchsfuhrer im Widerspruchsbescheid nicht zusatzlich sondern in einem neuen Verwaltungsakt der mit dem Widerspruchsbescheid verbunden sein kann erstmals beschwert wird Abzugrenzen ist danach ob der Widerspruchsfuhrer qualitativ dann erstmalige Beschwer oder quantitativ dann zusatzliche Beschwer zusatzlich verpflichtet wird Bei einer erstmaligen Beschwer wird die Widerspruchsbehorde als sachlich zustandige Fachbehorde bei Gelegenheit des Widerspruchsverfahrens tatig Meinungsstand Bearbeiten Dazu sind folgende Aspekte zu beachten Nach 88 VwGO gilt dass das Gericht an den Antrag des Antragstellers gebunden ist Das entspricht dem Grundsatz ne ultra petita Daraus konnte man sachlogisch folgern dass auch die Widerspruchsbehorde an den Widerspruch des Widerspruchsfuhrers gebunden sei Dann durfte nur dem Antrag gemass der gegebenenfalls teilweisen Beschwer abgeholfen werden Dieser Ansicht steht allerdings entgegen dass 88 VwGO nur fur Gerichtsverfahren ab dem ersten Rechtszug gilt Das Widerspruchsverfahren unterliegt einer rechtlichen Doppelnatur was bedeutet dass es auch Verwaltungsverfahren ist Das wird schon dadurch klar dass das Widerspruchsverfahren nicht durch eine gerichtliche Spruchkammer sondern durch eine Verwaltungsbehorde wahrgenommen wird Selbst wenn man das Widerspruchsverfahren ausschliesslich als gerichtlichen Vorschaltbehelf qualifizierte was kaum vertretbar ist stunde dem 88 VwGO der 79 Abs 2 VwGO entgegen der offenbar von der Moglichkeit einer Verboserung ausgeht Bei der Zulassigkeit einer Verboserung durch den Widerspruchsbescheid ist zu besorgen dass der Betroffene vom Gebrauch des Widerspruchs abgeschreckt werde Das konnte die Effektivitat des Rechtsschutzes Art 19 Abs 4 GG einschranken Das Vertrauen des Widerspruchsfuhrers nicht schlechter zu stehen als er stunde wenn er das Widerspruchsverfahren nicht eingeleitet hatte ist nicht schutzwurdig Ab Wirksamkeit des Verwaltungsakts hat der Adressat eine Art Anwartschaft auf die zukunftige Bestandskraft des Bescheids weil die Behorde die zukunftige Bestandskraft des Verwaltungsaktes einseitig nicht mehr verhindern kann abgesehen von den 48 f VwVfG die der Behorde auch nach Bestandskraft zur Verfugung stehen Diese Position hat der Widerspruchsfuhrer selbst aufgegeben indem er durch Einlegung des Widerspruchs die Angelegenheit der Widerspruchsbehorde zur nochmaligen Entscheidung gegeben hat Die Widerspruchsbehorde hat eine umfassende Recht und Zweckmassigkeitskontrolle durchzufuhren Wegen der Bindung der Verwaltung an das Gesetz Art 20 Abs 3 GG muss die Widerspruchsbehorde auch die Moglichkeit haben zulasten des Widerspruchsfuhrers zu entscheiden 79 Abs 2 VwGO geht zwar offenbar von der Zulassigkeit einer reformatio in peius aus mangels Regelungszusammenhang auf Bundesebene und Gesetzgebungszustandigkeit auf Landesebene kann 79 Abs 2 VwGO die Zulassigkeit der Verboserung nur insoweit regeln als das Widerspruchsverfahren als prozessualer Vorschaltbehelf betroffen ist Soweit das Widerspruchsverfahren ein Verwaltungsverfahren ist ist 79 Abs 2 VwGO unbeachtlich 79 Abs 2 VwGO regelt also nicht ob die Widerspruchsbehorde in der Sache fur den Erlass eines verboserten Widerspruchsbescheids zustandig ist Nur wenn nach dem Verwaltungsverfahrensrecht die Widerspruchsbehorde gleichzeitig fur den Erlass des betroffenen Bescheids in der Sache zustandig ist kann sie ihn auch verbosern Der herrschenden Meinung gemass regelt 79 Abs 2 VwGO nur die prozessualen Folgen einer Verboserung fur den Fall dass nach dem Verwaltungsverfahrensrecht eine Verboserung zulassig ist Das ist dann der Fall wenn die Widerspruchsbehorde in der Sache ermachtigt ist gegenuber dem Burger tatig zu werden Woraus sich die Zustandigkeit der Widerspruchsbehorde ergibt in der Sache dem Burger eine selbstandige zusatzliche Beschwer aufzuerlegen ist unterschiedlich zu beurteilen Identitat von Ausgangsbehorde und Widerspruchsbehorde Auseinanderfallen von Ausgangsbehorde und WiderspruchsbehordeVorkommen bei Widerspruchen gegen Verwaltungsakte von Mittelbehorden grundsatzlich bei Widerspruchen gegen Verwaltungsakte von Selbstverwaltungskorperschaften landesrechtliche Abweichungen sind zulassig bei Verwaltungsakten staatlicher UnterbehordenMeinungsstand allgemeine Meinung BVerwG VGH Baden Wurttemberg VwGO Kommentar Kopp SchenkeZulassigkeit einer Verboserung formell Organzustandigkeit kraft derselben Vorschrift betreffend die Zustandigkeit wenn Widerspruchsbehorde zugleich Fachaufsichtbehorde der Ausgangsbehorde ist Zustandigkeit ergibt sich aus dem aufschiebend bedingten Devolutiveffekt 73 VwGO wenn Widerspruchsbehorde durch ein eventuelles Selbsteintrittsrecht gegenuber dem Burger zu handeln befugt ist in Bayern z B Art 3b BayVwVfG materiell Eingriffsbefugnis es werden gelegentlich als Eingriffsgrundlage vergleichend die Regelungen uber Widerruf und Rucknahme 48 f VwVfG herangezogen vertreten wird auch dass die Eingriffsgrundlage dieselbe sei welche fur die Ausgangsbehorde in Betracht kommtDie heute herrschende Auffassung folgt dem Bundesverwaltungsgericht und sieht bei Verschiedenheit von Ausgangs und Widerspruchsbehorde die Widerspruchsbehorde dann zur Verboserung durch den Widerspruchsbescheid in der Sache zustandig wenn sie gleichzeitig Fachaufsichtsbehorde der Ausgangsbehorde ist Die Berechtigung in die Rechte des Burgers einzugreifen ergibt sich nach umstrittener Auffassung entweder analog aus den Regeln uber den Widerruf und die Rucknahme von Verwaltungsakten oder aus derselben Eingriffsgrundlage welche fur die Ausgangsbehorde in Betracht kommt Klage gegen den verboserten Widerspruchsbescheid Bearbeiten Gegen die reformatio in peius durch die Widerspruchsbehorde kann sich der Widerspruchsfuhrer durch Anfechtungsklage wehren In der Zulassigkeit bestehen folgende Besonderheiten Statthafte Klageart Es ist gemass dem Klageantrag zu klaren 88 VwGO ob der Klager mit einer erstmaligen Beschwer 79 Abs 1 VwGO oder mit einer zusatzlichen Beschwer durch die Widerspruchsentscheidung 79 Abs 2 VwGO belastet wird Im ersteren Fall ist Gegenstand der Anfechtungsklage immer der Verwaltungsakt des Widerspruchsbescheids Im zweiten Fall kann der Klager den Ausgangsbescheid und den Widerspruchsbescheid oder nur den Widerspruchsbescheid angreifen Vorverfahren Gegen den Widerspruchsbescheid kann kein weiterer Widerspruch eingelegt werden Der Rechtsgedanke des 68 Abs 1 Nr 2 VwGO namentlich die Selbstkontrolle der Exekutiven wird auch auf Falle des 79 Abs 2 VwGO ausgedehnt Klagegegner Sofern der Ausgangsbescheid und der Widerspruchsbescheid angegriffen werden ist Klagegegner der Rechtstrager derjenigen Behorde die den Ausgangsbescheid erlassen hat Sofern nur der Widerspruchsbescheid angegriffen wird ist der Rechtstrager der Widerspruchsbehorde Klagegegner In der Begrundetheit sind folgende Besonderheiten zu beachten Ermachtigungsgrundlage Zunachst ist die grundsatzliche Zulassigkeit der reformatio in peius zu erlautern anschliessend die einschlagige Ermachtigungsgrundlage 68 ff VwGO ermachtigen zwar in formeller Weise die Widerspruchsbehorde zur umfassenden Prufung des Ausgangsbescheides geben aber keine materielle Rechtsgrundlage fur die Verschlechterung Es ist streitig was Eingriffsgrundlage in diesen Fallen ist Nach der herrschenden Auffassung und auch der Praxis in der Rechtsprechung wird der ursprungliche Verwaltungsakt nach 48 aufgehoben soweit keine spezialgesetzlichen Ermachtigungsgrundlagen zur Aufhebung von Verwaltungsakten greifen Dies wird uberwiegend damit begrundet dass 48 dem grundsatzlichen Vertrauensschutz des Burgers in hinreichendem Masse Rechnung tragt Die andere Auffassung die als Ermachtigungsnorm zur reformatio in peius auf die materiell rechtlichen Ermachtigungsnormen des Ausgangsbescheids verweist ist nicht zur grundsatzlich Abwagung zwischen dem Vertrauensschutz des Burgers und dem offentlichen Interesse an der Aufhebung rechtswidriger Verwaltungsakte geeignet 10 Formelle Rechtmassigkeit In der Zustandigkeit ist grundsatzlich eine Abgrenzung zwischen reformatio in peius und dem Selbsteintritt vorzunehmen Bei Selbsteintritt war der Widerspruch nur Anlass fur die belastende Regelung Die Widerspruchsbehorde erlasst einen eigenen Verwaltungsakt an Stelle der Ausgangsbehorde Dies darf sie nur wenn sie gesetzlich dazu ermachtigt ist etwa weil die Ausgangsbehorde fehlerhaft oder gar nicht exekutiert oder der von ihr erlassene Verwaltungsakt in ihrer originaren Zustandigkeit liegt die Ausgangsbehorde also zur Entscheidung gar nicht berufen war Bei der Reformatio in Peius entscheidet die Widerspruchsbehorde innerhalb des durch den Widerspruch eroffneten Prufungsrahmens Die Widerspruchsbehorde ist aber fur die Verschlechterung nur zustandig wenn sie selbst Ausgangsbehorde war oder aber die Ausgangsbehorde ihrer fachaufsichtlichen Weisung untersteht Im Verfahren ist zu erortern ob vor der Verboserung eine gesonderte Anhorung erforderlich war Dies lasst sich durch eine direkte Anwendung des 71 VwGO bei unechter reformatio und eine Analogie bei echter reformatio begrunden Materielle Rechtmassigkeit Mit der herrschenden Meinung sind hier die Voraussetzungen der Rucknahme des Verwaltungsakts nach 48 zu prufen Zusatzlich sind da durch die reformatio in peius auch in der Sache eine neue belastende Regelung getroffen wird zusatzlich auch die gesetzlichen Voraussetzungen der materiellen Ermachtigungsgrundlage zu prufen 11 Reformatio in Peius im Klageverfahren Bearbeiten Eine Reformatio in Peius durch Verwaltungsgerichte ist grundsatzlich unzulassig Ausnahmsweise zulassig ist sie in folgenden Fallen bei einer Widerklage 89 VwGO bei abweichendem Antrag eines notwendigen Streitgenossen 64 VwGO bei abweichendem Antrag eines notwendig Beigeladenen 66 Satz 2 VwGO bei Anschlussrechtsmitteln 127 141 VwGO bei Fehlen von Prozessvoraussetzungen und dennoch ergangener Entscheidung in erster Instanz kann das Rechtsmittelgericht die Ausgangsentscheidung u U ganz aufheben und selbst entscheiden wenn keine weitere Sachaufklarung notwendig ist wobei Tatsachenermittlung und oder Beweiserhebung zu den Prozessvoraussetzungen freilich zulassig ist oder die Sache an das Ausgangsgericht zuruckverweisen bei Anfechtung von Nebenbestimmungen zu Verwaltungsakten wenn bei Aufhebung rechtswidriger Nebenbestimmungen der Grundverwaltungsakt rechtswidrig ware bei der Kostenentscheidung 154 ff VwGO der Entscheidung zur vorlaufigen Vollstreckbarkeit eines Urteils 167 Abs 1 VwGO soweit nicht Antrage der Beteiligten hierzu erforderlich sind Falle der 710 Satz 2 712 ZPO und der StreitwertfestsetzungFinanzgerichtsprozess Bearbeiten Auch im Verfahren vor den Finanzgerichten darf nach Meinung des Bundesfinanzhofs nicht verbosert also keine hohere Steuer festgesetzt werden als in dem mit der Klage angegriffenen Steuerbescheid 12 Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren Bearbeiten Der Meinungsstand im sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren ist im Wesentlichen vergleichbar mit dem ordentlichen Verwaltungsverfahren Auch hier vertritt die herrschende Meinung dass eine reformatio in peius grundsatzlich zulassig ist 13 Die Ermachtigungsgrundlage fur die Rucknahme des Ausgangsbescheids ist 45 SGB X 14 Im Unterschied zu 48 VwVfG enthalt diese Vorschrift weitaus mehr Regelungen zum Vertrauensschutz und hat eine andere Systematik im Prufungsaufbau Arbeitsgerichtsprozess Bearbeiten Im Verfahren vor den Arbeitsgerichten gelten uber die Verweisung in 46 Abs 2 Satz 1 ArbGG die gleichen Grundsatze wie allgemein im Zivilprozess Patentverfahren Bearbeiten Im Beschwerdeverfahren durfen grundsatzlich nur Widerrufsgrunde gepruft werden die Gegenstand der ersten Instanz waren Die Missachtung dieser begrenzten Anfallwirkung wurde zu einem Verstoss gegen den im Rechtsmittelrecht geltenden Grundsatz des Verschlechterungsverbots reformatio in peius fuhren 15 Nach einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs 16 kann das Deutsche Patentamt jedoch aus prozessokonomischen Grunden nach pflichtgemassem Ermessen anstelle dieser Grunde oder zusatzlich von Amts wegen oder mit Einverstandnis des Patentinhabers analog 263 ZPO auch weitere Widerrufsgrunde nach 21 PatG in das Verfahren einbeziehen und gegebenenfalls zur Grundlage eines Widerrufs machen 17 Das gilt insbesondere wenn Dritte nach Ablauf der Einspruchsfrist als Einsprechende dem Einspruchsverfahren beitreten 59 Abs 2 PatG 18 Das Bundespatentgericht hingegen hat keine Verfugungsbefugnis uber das Beschwerdeverfahren Es darf deshalb eine Entscheidung im Rechtsmittelverfahren gem 99 PatG 308 528 557 ZPO wie ein Zivilgericht nur insoweit abandern als eine Anderung beantragt ist Es darf dem Beschwerdefuhrer auch nicht mehr zuerkennen als dieser beantragt 19 Fur die Beschwerde gegen Entscheidungen des Europaischen Patentamts 20 gelten nach dem Europaischen Patentubereinkommen EPU 21 eigene Regeln 22 Ist der Patentinhaber der alleinige Beschwerdefuhrer gegen eine Zwischenentscheidung uber die Aufrechterhaltung des Patents in geandertem Umfang so kann weder die Beschwerdekammer noch der nicht beschwerdefuhrende Einsprechende die Fassung des Patents gemass der Zwischenentscheidung in Frage stellen Ist der Einsprechende der alleinige Beschwerdefuhrer so ist der Patentinhaber primar darauf beschrankt das Patent in der Fassung zu verteidigen die die Einspruchsabteilung ihrer Zwischenentscheidung zugrunde gelegt hat Anderungen die der Patentinhaber selber vorschlagt konnen von der Beschwerdekammer abgelehnt werden wenn sie weder sachdienlich noch erforderlich sind 23 In einer weiteren Entscheidung entschied die Grosse Beschwerdekammer 24 eine reformatio in peius sei aufgrund des Fehlens einer Bestimmung zur Anschlussbeschwerde nach dem EPU nicht vollig ausgeschlossen weil sie der Vermeidung unnotiger Streitigkeiten dienen konne und gleichzeitig den Anspruch der Beteiligten auf rechtliches Gehor befriedige 25 Osterreich BearbeitenIn Osterreich bezieht sich das Verbot der reformatio in peius stets auf ein vom Beschuldigten eingebrachtes Rechtsmittel Ein solches darf die Ausgangsposition des Beschuldigten nie verschlechtern Erhebt hingegen die Gegenpartei Bsp Staatsanwaltschaft im Strafverfahren ein Rechtsmittel so kann die Strafe sehr wohl erhoht werden Steuerrecht Im osterreichischen Steuerrecht bedeutet das Verschlechterungsverbot dass keine Schlechterstellung durch eine oberstgerichtliche Rechtsauslegung in der steuerlichen Auswirkung eintreten darf Das Verschlechterungsverbot des 117 der Bundesabgabenordnung BAO wurde vom Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig aufgehoben 26 Strafrecht Im Strafverfahren ist die reformatio in peius in 16 StPO explizit untersagt wenn ein Rechtsmittel nur zu Gunsten des Angeklagten erhoben wird Verwaltungsstrafrecht Im Verwaltungsstrafverfahren muss grundsatzlich zwischen einem ordentlichen Verfahren und den abgekurzten Verfahren des VStG unterschieden werden Ordentliches Verfahren gem 40ff VStG Wird eine Strafe im ordentlichen Verfahren Straferkenntnis durch den Beschuldigten vor den Landesverwaltungsgerichten angefochten so ist eine reformatio in peius gemass 42 VwGVG untersagt wenn das Rechtsmittel vom Beschuldigten oder zu seinen Gunsten erhoben wird Abgekurztes Verfahren gem 47ff VStG Nicht in allen Arten des abgekurzten Verfahrens ist das Verschlechterungsverbot verankert Bei Strafverfugungen ist ein Verschlechterungsverbot in 49 Abs 2 VStG explizit angefuhrt Bei Anonymverfugungen nach 49a VStG und Organstrafverfugungen nach 50 VStG sind keine Rechtsmittel vorgesehen Ein Nichtbezahlen der vorgeschriebenen Geldleistung fuhrt zu einer Strafverfugung oder der Einleitung des ordentlichen Verfahrens In beiden Fallen ist die Verhangung einer hoheren Strafe zulassig Zivilverfahren Im Rechtsmittelverfahren pruft das Gericht 2 Instanz die Entscheidung des Erstgerichtes nur innerhalb der Grenzen der Anfechtungsantrage 462 Abs 1 ZPO Das Obergericht darf die Entscheidung nicht weiter abandern als beantragt Daher kann dem Rechtsmittelwerber nichts Schlimmeres passieren als dass sein Rechtsmittel abgewiesen wird Dies gilt nicht wenn beide beschwerten Parteien Klager und Beklagter ein Rechtsmittel einlegen In diesem Fall verschlechtert der Erfolg des einen Rechtsmittelwerbers selbsttatig die Rechtsposition des anderen Schweiz BearbeitenIm Zivilprozess gilt das Verbot der reformatio in peius Es ist Ausfluss der Dispositionsmaxime Durchbrochen wird dieses Prinzip bei Geltung der Offizialmaxime Streitigkeiten betreffend Kindesunterhaltszahlungen oder wenn die Gegenpartei eine Anschlussberufung stellte gemass Art 313 E ZPO Im Militarstrafprozess folgt auf eine Einsprache gegen ein Strafmandat ein ordentliches Verfahren vor einem Militargericht in welchem eine reformatio in peius zulassig ist Siehe auch BearbeitenVorverfahren Latein im Recht Peius Recht Literatur BearbeitenWalter Hess Reformatio in peius die Verschlechterung im Widerspruchsverfahren Nomos Verlagsgesellschaft Baden Baden 1990 ISBN 3 7890 2096 6 Zugleich Dissertation an der Universitat Tubingen 1989 unter dem Titel Die Reformatio in peius im Widerspruchsverfahren Axel Kuhlmann Das Verbot der reformatio in peius im Zivilprozessrecht Duncker amp Humblot Berlin 2010 ISBN 978 3 428 13259 1 Zugleich Dissertation an der Universitat Passau 2008 09 Peter Nogossek Das Verbot der reformatio in peius in den Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit Hochschulschrift im SWB Katalog Nr 028287231 Zugleich Dissertation der Universitat Munster Westfalen 1991 Johannes Wittschier Das Verbot der Reformatio in peius im strafprozessualen Beschlussverfahren Stoytscheff Darmstadt 1984 ISBN 3 87790 017 8 Weblinks BearbeitenReformatio in Peius Bundeszentrale fur politische Bildung abgerufen am 17 November 2020 Einzelnachweise Bearbeiten Wolfgang Ball in Musielak Voit 17 Aufl 2020 ZPO 528 Rn 14 23 Wolfgang Ball in Musielak Voit 17 Aufl 2020 ZPO 557 Rn 7 Wolfgang Ball in Hans Joachim Musielak Wolfgang Voit Hrsg 17 Aufl 2020 ZPO 577 Rn 3 BGH Beschluss vom 6 Mai 2004 IX ZB 349 02 BGHZ 159 122 124 NJW RR 2004 1422 a b Wolfgang Ball in Musielak Voit 17 Aufl 2020 ZPO 572 Rn 14 Gabriele Cirener in BeckOK StPO mit RiStBV und MiStra Graf 39 Edition Stand 1 Januar 2021 StPO 309 Rn 8 9 1 anders in der Schweiz vgl 6B 712 2012 Verbot der reformatio in peius auch bei klar verwerflicherem Schuldspruch amtl Publ BGH Urteil vom 10 April 1990 1 StR 9 90 Rdnr 9 BGH Beschluss vom 14 Dezember 2022 1 StR 371 22 Kastner in Fehling Kastner Stormer Verwaltungsrecht 68 VwVfG Rn 27 35 5 Auflage 2021 Guckelberger Anette Allgemeines Verwaltungsrecht 20 Rn 15 9 Auflage 2018 BFH Beschluss vom 10 Marz 2016 Az X B 198 15 Rn 8 mit weiteren Nachweisen Schutze in ders SGB X 45 Rn 6 BSG 8 6 1982 6 RKa 12 80 BSGE 53 284 ff Rainer Engels Patent Marken und Urheberrecht 9 Auflage Munchen 2015 ISBN 978 3 8006 4753 8 Leseprobe Rz 402 Urteil vom 10 Januar 1995 X ZB 11 92 GRUR 1995 333 Aluminium Trihydroxid Allgemeine Gliederung fur das Beschwerdeverfahren in Patentsachen Ralf Sieckmann Die Geltendmachung von weiteren Einspruchsgrunden nach Ablauf der Einspruchsfrist vor dem Deutschen und dem Europaischen Patentamt insbesondere in der Beschwerde GRUR 1997 156 BGH Beschluss vom 23 Februar 1972 X ZB 6 71 GRUR 1972 592 594 Sortiergerat Beschwerdeverfahren Memento vom 19 Mai 2016 im Internet Archive Rechtsprechung der Beschwerdekammern Webseite des Europaischen Patentamts abgerufen am 19 Mai 2016 Ubereinkommen uber die Erteilung europaischer Patente Europaisches Patentubereinkommen vom 5 Oktober 1973 in der Fassung der Akte zur Revision von Artikel 63 EPU vom 17 Dezember 1991 und der Akte zur Revision des EPU vom 29 November 2000 Webseite des Europaischen Patentamts abgerufen am 19 Mai 2016 R Schulte Reformatio in peius und Anschlussbeschwerde vor dem EPA GRUR Ausgabe 10 11 2001 G 9 92 und G 4 93 ABl 1994 875 T 239 96 Bindung an die Antrage Verbot der reformatio in peius Memento vom 19 Mai 2016 im Internet Archive Rechtsprechung der Beschwerdekammern Webseite des Europaischen Patentamts abgerufen am 19 Mai 2016 BGBl I Nr 2 2005 kundgemacht am 14 Janner 2005 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Reformatio in peius amp oldid 233396690