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Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst Eine Streitgenossenschaft auch subjektive Klagehaufung genannt liegt dann vor wenn in einem Rechtsstreit entweder auf Klagerseite oder auf Beklagtenseite mehrere Personen beteiligt sind Bei mehreren Klagern spricht man von aktiver Streitgenossenschaft bei mehreren Beklagten von passiver Streitgenossenschaft Inhaltsverzeichnis 1 Deutsches Recht 1 1 Einfache Streitgenossenschaft 1 2 Notwendige Streitgenossenschaft 2 Osterreichisches Recht 2 1 Einfache Streitgenossenschaft 2 1 1 Materielle Streitgenossenschaft 2 1 2 Formelle Streitgenossenschaft 2 1 3 Unterschiede 2 2 Einheitliche Streitpartei 2 2 1 Anspruchsgebundene Streitgenossenschaft 2 2 2 Wirkungsgebundene Streitgenossenschaft 2 2 3 Wirkungen 3 Literatur 4 Siehe auchDeutsches Recht BearbeitenDie Streitgenossenschaft kann auf drei verschiedene Weisen entstehen Zum einen bereits zum Zeitpunkt der Klageerhebung wenn namlich mehrere Parteien klagen oder verklagt werden zum anderen durch Parteierweiterung und schliesslich durch Verbindung mehrerer selbstandiger Prozesse Sie endet durch Klagerucknahme Erledigung eines Prozessrechtsverhaltnisses oder durch Aufspaltung in getrennte Prozesse Man unterscheidet Einfache Streitgenossenschaft Bearbeiten Die einfache Streitgenossenschaft ist der Regelfall Sie ist gegeben wenn mehrere an sich selbstandige Prozesse aus Zweckmassigkeitserwagungen zu einem Verfahren zusammengefasst werden Gemass 59 60 ZPO und analog 260 ZPO konnen mehrere Personen dann gemeinsam klagen oder verklagt werden wenn sie bezuglich des Streitgegenstandes in Rechtsgemeinschaft stehen 59 1 Alt ZPO bzw wenn sie aus demselben tatsachlichen und rechtlichen Grund berechtigt oder verpflichtet sind 59 2 Alt ZPO ihre Anspruche oder Verpflichtungen gleichartig sind und auf einem im Wesentlichen gleichartigen tatsachlichen und rechtlichen Grund beruhen 60 ZPO das Prozessgericht fur alle Anspruche zustandig ist und alle Anspruche in derselben Prozessart geltend gemacht werden 260 ZPO analog Bei der einfachen Streitgenossenschaft stehen sich die Streitgenossen als einzelne gegenuber 61 ZPO Jede Prozesshandlung muss daher fur jedes Prozessrechtsverhaltnis gesondert beurteilt werden denn die Streitgenossen konnen weder zum Vorteil noch zum Nachteil der ubrigen Streitgenossen handeln Allerdings sind Tatsachenvortrag und Beweisantritte eines Streitgenossen auch den anderen zuzurechnen wenn die Parteien nichts Gegenteiliges vortragen Notwendige Streitgenossenschaft Bearbeiten Kann die Entscheidung gegenuber allen Streitgenossen aus prozess oder materiellrechtlichen Grunden nur einheitlich ausfallen so ordnet 62 Abs 1 ZPO die notwendige Streitgenossenschaft an Prozessrechtliche Grunde sind Rechtskrafterstreckung z B 183 InsO 248 AktG 326 327 856 Abs 4 ZPO wenn das Urteil gegenuber allen Streitgenossen Gestaltungswirkung hat z B Klage gemass 133 HGB Bei der prozessual notwendigen Streitgenossenschaft konnen alle Streitgenossen alleine klagen bzw verklagt werden Erst dann wenn tatsachlich die Streitgenossen gemeinsam klagen entfaltet 62 ZPO seine Wirkung Ist die Klage bezuglich eines einzelnen Streitgenossen unzulassig wird sie nur insoweit durch Teilprozessurteil als unzulassig abgewiesen Denn 62 ZPO verlangt nur eine einheitliche Sachentscheidung Materiellrechtliche Grunde sind gegeben wenn die Klage wegen nur gemeinsamer Verfugungsbefugnis nur gemeinschaftlich erhoben werden kann oder gegen alle gerichtet werden muss z B Aktivprozesse der Gesamthand Auflassungsklage mehrerer Miteigentumer Bei der materiellrechtlich notwendigen Streitgenossenschaft konnen die Streitgenossen im Gegensatz zur prozessual notwendigen Streitgenossenschaft nicht alleine klagen oder verklagt werden Dies wurde namlich die Unzulassigkeit der Klage bedeuten Dementsprechend ist die Unzulassigkeit der ganzen Klage auch dann gegeben wenn die Klage nur hinsichtlich eines einzelnen Streitgenossen unzulassig ist Anerkenntnis Verzicht und Klageanderung mussen durch alle anwesenden Streitgenossen gemeinsam erklart werden Die Prozesshandlungen der Streitgenossen wirken bei der notwendigen Streitgenossenschaft weiterhin nur fur und gegen die einzelne Partei der grundsatzlich anwendbare 61 ZPO wird aber weitgehend durch 62 ZPO verdrangt Die Beziehungen sind im Unterschied zu der einfachen Streitgenossenschaft jedoch enger ausgestaltet da beispielsweise die saumige Partei durch den notwendigen Streitgenossen vertreten werden kann so dass gegen diese kein Versaumnisurteil erlassen werden kann 62 Abs 1 ZPO Nicht zu verwechseln ist der Streitgenosse mit dem Nebenintervenienten der nicht selbst Partei eines Zivilprozesses wird Die zivilprozessualen Regelungen sind gem 64 VwGO 74 SGG 59 FGO entsprechend auf die Streitgenossen verwaltungs sozial oder finanzgerichtlicher Verfahren anzuwenden Osterreichisches Recht BearbeitenAbhangig davon ob gegen einen einzelnen Streitgenossen ein anderes Urteil als gegen die ubrigen moglich ist unterscheidet man zwischen einfacher Streitgenossenschaft und einheitlicher Streitpartei Einfache Streitgenossenschaft Bearbeiten Hier fuhren die einzelnen Streitgenossen ihre jeweiligen Rechtsstreite voneinander unabhangig verbunden nur durch den gemeinsamen Prozess Demgemass sind auch unterschiedliche Urteile fur oder gegen einen einzelnen Streitgenossen moglich Die einfache Streitgenossenschaft dient der Prozessokonomie indem gleichgelagerte Parallelprozesse vermieden werden Es gibt verschiedene Konstellationen in denen sich eine einfache Streitgenossenschaft ergeben kann Materielle Streitgenossenschaft Bearbeiten Rechtsgemeinschaft z B Miteigentum Berechtigung Verpflichtung aus demselben tatsachlichen Grund z B mehrere Geschadigte aus demselben Ereignis Solidarische Berechtigung VerpflichtungFormelle Streitgenossenschaft Bearbeiten Diese Form liegt vor wenn gleichartige auf einem im Wesentlichen gleichartigen tatsachlichen Grunde beruhende Anspruche oder Verpflichtungen Gegenstand des Streites sind 11 Abs 2 ZPO Beispiele Mehrere Arbeitnehmer klagen den gemeinsamen Arbeitgeber auf Gehaltszahlung ein gemeinsamer Vermieter klagt mehrere Mieter auf Zinszahlung Unterschiede Bearbeiten Die materielle Streitgenossenschaft schafft gem 93 Abs 1 JN einen gemeinsamen Gerichtsstand die formelle Streitgenossenschaft setzt einen gemeinsamen Gerichtsstand voraus Bei der formellen und der aus solidarischer Verbundenheit geschaffenen materiellen Streitgenossenschaft sind die Streitwerte gem 55 JN nicht zusammenzurechnen Einheitliche Streitpartei Bearbeiten Im Falle einer einheitlichen Streitpartei auch gebundene Streitgenossenschaft genannt findet ein einheitlicher Prozess mit einheitlichem Prozessausgang statt Es entsteht ein Urteil das fur bzw gegen alle Betroffenen gilt Auch hier gibt es unterschiedliche Konstellationen Anspruchsgebundene Streitgenossenschaft Bearbeiten Bei einer anspruchsgebundene Streitgenossenschaft ist der geltend gemachte Anspruch so gestaltet dass er nur durch oder gegen alle Streitgenossen gemeinsam durchgesetzt werden kann Dies kann dadurch begrundet sein dass der Streitgegenstand ident ist z B Staatsanwalt erhebt Nichtigkeitsklage wegen einer Staatsburgerschaftsehe oder dass die Streitgenossen uber den Anspruch nur gemeinsam verfugen konnen oder dass es sich um ein gemeinschaftliches Rechtsverhaltnis handelt das nur fur oder gegen alle Streitgenossen einheitlich festgestellt werden kann In jedem dieser Falle ist nur ein einheitlicher Prozess vorstellbar getrennte Prozesse wie sie bei einfacher Streitgenossenschaft denkbar sind waren zweckwidrig Eine anspruchsgebundene Streitgenossenschaft ist eine notwendige Streitgenossenschaft Sind nicht alle materiell berechtigten verpflichteten Streitgenossen vertreten fehlt die Sachlegitimation und die Klage wird abgewiesen Wirkungsgebundene Streitgenossenschaft Bearbeiten Bei einer wirkungsgebundenen Streitgenossenschaft erstrecken sich die Wirkungen des Urteiles auch auf Personen die nicht am Verfahren beteiligt waren Dies kann vorkommen bei rechtsgestaltenden Urteilen z B Aufhebung eines Vertrages oder wenn eine Erstreckung der Rechtskraft auf weitere Personen gesetzlich angeordnet wird Wirkungen Bearbeiten Bezuglich der Prozessbetreibungshandlungen Prozesshandlungen die den formalen Ablauf des Prozesses betreffen z B Vertagungsantrage gilt Das Handeln eines Streitgenossen wirkt auch fur die anderen Fur die Abwendung von Saumnisfolgen gilt das Reprasentationsprinzip Das Handeln eines Streitgenossen wendet Saumnisfolgen ab Ansonsten kann ein Streitgenosse nicht zu Lasten der anderen disponieren Fur Vergleich Anerkenntnis oder Verzicht herrscht der Grundsatz der Einstimmigkeit Liegen widerstreitende Dispositionen der Streitgenossen vor gilt das Gunstigkeitsprinzip Die fur die einheitliche Streitpartei gunstigste Prozesshandlung sozusagen der kleinste gemeinsamer Nenner ist massgeblich Literatur BearbeitenDeutsches Recht Gottwald Grundprobleme der Streitgenossenschaft im Zivilprozess in Juristische Arbeitsblatter JA 1982 S 64 71Osterreichisches Recht Rechberger Simotta Zivilprozessrecht Erkenntnisverfahren 7 Aufl Neumayr Zivilprozessrecht Erkenntnisverfahren I 2 Aufl Siehe auch BearbeitenPratendentenstreitBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4183645 5 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Streitgenossenschaft amp oldid 210703539