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Dieser Artikel erlautert den Selbsteintritt im offentlichen Recht Zum Selbsteintritt naturlicher Personen bei Handelsgeschaften siehe Selbsteintritt Vertragsrecht Der Selbsteintritt eroffnet im offentlichen Recht einem Verwaltungstrager die Moglichkeit anstelle eines anderen mit Wirkung nach aussen tatig zu werden Inhaltsverzeichnis 1 Selbsteintritt im allgemeinen Verwaltungsrecht 1 1 Deutschland 1 2 Schweiz 2 Selbsteintritt im Fluchtlingsrecht 3 Literatur 4 EinzelnachweiseSelbsteintritt im allgemeinen Verwaltungsrecht BearbeitenGenerell wird im Verwaltungsrecht unter Selbsteintritt bzw Selbsteintrittsrecht bzw Evokationsrecht die Moglichkeit einer ubergeordneten Verwaltungsinstanz verstanden Kompetenzen von einer nachgeordneten Ebene an sich zu ziehen Das Selbsteintrittsrecht setzt entsprechende Aufsichts und Weisungsbefugnisse gegenuber der sachlich erst zustandigen Behorde voraus 1 Deutschland Bearbeiten Im Freistaat Bayern ist seit der Anderung des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes BayVwVfG vom 23 Juli 1985 Lex Schuierer ein Selbsteintritt der Aufsichtsbehorden im Landesverwaltungsverfahrensgesetz BayVwVfG geregelt 2 Art 3b Abs 1 BayVwVfG lautet Kommt eine staatliche Behorde einer schriftlichen Weisung der Aufsichtsbehorde nicht fristgerecht nach so kann der Leiter der Aufsichtsbehorde an Stelle der angewiesenen Behorde handeln Selbsteintritt In 88 des hessischen SOG gibt es eine noch weitergehende Selbsteintrittsregel Die Aufsichtsbehorden konnen wenn es den Umstanden nach erforderlich ist die Befugnisse der ihnen nachgeordneten oder ihrer Aufsicht unterstehenden allgemeinen Ordnungsbehorden ausuben diese konnen bei gegenwartiger Gefahr die Befugnisse der ubergeordneten allgemeinen Ordnungsbehorden ausuben Schweiz Bearbeiten Fur das schweizerische Recht bestimmt auf Ebene des Bundes das Regierungs und Verwaltungsorganisationsgesetz RVOG vom 21 Marz 1997 Art 47 Abs 4 Die ubergeordneten Verwaltungseinheiten und der Bundesrat konnen jederzeit einzelne Geschafte zum Entscheid an sich ziehen 3 Selbsteintritt im Fluchtlingsrecht BearbeitenIm Fluchtlingsrecht wird der Begriff nicht fur die Wahrnehmung von Aufsichtsfunktionen verwendet Dort wird von Selbsteintritt gesprochen wenn ein Mitgliedstaat in dem ein Asylbewerber ein Schutzgesuch stellt aufgrund der Regelungen der Verordnung EU Nr 604 2013 Dublin III fur die Bearbeitung des Schutzgesuchs eigentlich nicht zustandig ware auf die Uberstellung des Migranten an den zustandigen Staat verzichtet und das Asylverfahren selbst durchfuhrt 4 Die Bezeichnung des Selbsteintritts fur diesen Vorgang ist dem europaischen Recht unbekannt der EuGH spricht sinngemass von Selbstprufungsbefugnis ist aber in der Literatur und Rechtsprechung Deutschlands gleichwohl weit verbreitet 5 Der Verzicht auf Uberstellung beruht zumeist auf den Verhaltnissen in den an und fur sich zustandigen Staaten deren Aufnahmesysteme sogenannte systemische Mangel im Sinne der Rechtsprechung des Europaischen Gerichtshofs aufweisen 6 oder auf Praktikabilitatserwagungen Deutschland hat von der Moglichkeit des Selbsteintritts bisher systematisch im Falle von Schutzsuchenden die uber Griechenland eingereist waren 7 und generell bei syrischen Schutzsuchenden 8 Gebrauch gemacht Ob es eine subjektiv einklagbare Pflicht von der Befugnis das Asylverfahren selbst durchzufuhren Gebrauch zu machen gibt ist umstritten Nach der Rechtsprechung des EuGH ergibt sich eine solche Pflicht jedenfalls nicht aus der Dublin III Verordnung 9 Die Ausubung der den Mitgliedstaaten durch die Ermessensklausel in Art 17 Abs 1 der Dublin III Verordnung eroffneten Befugnis sei an keine besondere Bedingung geknupft 10 und es sei grundsatzlich Sache jedes Mitgliedstaats die Umstande zu bestimmen unter denen er von dieser Befugnis Gebrauch machen mochte Aus dem Wortlaut von Art 17 Abs 1 der Dublin III Verordnung gehe klar hervor dass diese Vorschrift insofern fakultativ sei als sie es dem Ermessen jedes Mitgliedstaats uberlasse zu beschliessen einen bei ihm gestellten Antrag auf internationalen Schutz zu prufen auch wenn er nach den in der Dublin III Verordnung definierten Kriterien fur die Bestimmung des zustandigen Mitgliedstaats nicht fur die Prufung zustandig sei Diese Befugnis solle es dem Mitgliedstaat ermoglichen sich aus politischen humanitaren oder praktischen Erwagungen bereit zu erklaren einen Antrag auf internationalen Schutz zu prufen auch wenn er hierfur nicht zustandig sei 11 Deutsche Gerichte haben aber teilweise unter Berufung auf die Dublin III Verordnung eine subjektiv einklagbare Pflicht zum Selbsteintritt aufgrund menschenrechtlicher Garantien angenommen 12 13 Literatur BearbeitenUlrich Guttenberg Weisungsbefugnisse und Selbsteintritt Eine verwaltungsorganisationsrechtliche Untersuchung Berlin Duncker amp Humblot 1992 ISBN 3 428 07481 5 Zugl Univ Diss Mannheim 1992 Inhaltsverzeichnis und Einfuhrung Stefanie Klaes Selbsteintritt und kommunale Selbstverwaltung 102 Nds SOG im landerubergreifenden Rechtsvergleich unter besonderer Berucksichtigung von Haftungs und Kostenfolgen Europaische Hochschulschriften Peter Lang Verlag 2009 Einzelnachweise Bearbeiten Ulrich Guttenberg Weisungsbefugnisse und Selbsteintritt Eine verwaltungsorganisationsrechtliche Untersuchung Berlin Duncker amp Humblot 1992 S 19 vgl Selbsteintritt der Aufsichtsbehorden Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien vom 9 September 1985 Az IA1 1011 1 3 www admin ch SR 172 010 Regierungs und Verwaltungsorganisationsgesetz UNHCR Dublin Verfahren Abgerufen am 17 Juni 2023 Vgl nur die Entscheidungen des OVG Nordrh Westf Urteil vom 27 April 2015 9 A 1380 12 A Schl Hst OVG Beschluss vom 7 April 2015 2 LA 33 15 VGH Bad Wurtt Urteil vom 18 Marz 2015 A 11 S 2042 14 und Urteil vom 26 Februar 2014 A 3 S 698 13 Bay VGH Urteil vom 29 Januar 2015 13a B 14 50038 OVG Rheinl Pf Urteil vom 21 Februar 2014 10 A 10656 13 alle veroffentlicht in juris Ausserdem Thym Anmerkung zum Urteil des EuGH vom 14 November 2013 C 4 11 zur Uberstellung Asylsuchender nach Griechenland in NVwZ 2014 S 130 ff EuGH Urteil vom 10 Dezember 2013 C 394 12 Abdullahi NVwZ 2014 208 210 Deutschland ubt Selbsteintrittsrecht aus Memento vom 9 Januar 2016 im Internet Archive Meldung des Bundesinnenministeriums vom 9 Januar 2011 Innenministerium verscharft den Kurs Meldung der Badischen Zeitung vom 11 November 2015 EuGH Urteil vom 23 Januar 2019 C 661 17 M A u a juris Rdnr 58 71 So bereits EuGH Urteil vom 30 Mai 2013 C 528 11 Halaf juris Rdnr 36 EuGH Urteil vom 4 Oktober 2018 C 56 17 Fathi juris Rdnr 53 vgl BayVGH Beschluss vom 3 Dezember 2015 13a B 15 50124 VG Munchen Beschluss vom 26 April 2021 M 3 S 21 50207 Recht auf Selbsteintritt nach der Dublin III Verordnung wegen schwerer und fortwahrender Erkrankung der Ehefrau eines Antragstellers Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4180825 3 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Selbsteintritt amp oldid 236921750