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Sure 4 34 ist ein Koranvers in Sure 4 genannt النساء an nisaʾ Die Frauen der in der traditionellen islamischen Koranexegese konform mit einem patriarchalen Weltbild als Beleg fur die Uberlegenheit des Mannes gegenuber der Frau insbesondere in der Ehe betrachtet wird Spatestens seit dem Ende des 20 Jahrhunderts jedoch versuchen vor allem weibliche Exegeten dem Vers eine alternative zeitgemasse Deutung im Rahmen einer geschlechtergerechten Koraninterpretation zu geben Die Auslegungen konzentrieren sich vor allem auf drei Fragen die aus dem Vers hervorgehen Wird dem Mann eine absolute Vorrangstellung gegenuber der Frau aufgrund gottlicher Bevorzugung gegeben was bedeutet weiblicher nusuz der vom Mann sanktioniert werden soll und wie ist der Imperativ wa ḍribu hunna zumeist ubersetzt als schlagt sie zu verstehen Da vor allem der zweite Teil des Verses Anweisungen beinhaltet wird er neben der Kommentarliteratur auch in der islamischen Jurisprudenz diskutiert und als Grundlage fur Rechtsurteile herangezogen Inhaltsverzeichnis 1 Deutsche Ubersetzungen und arabischer Wortlaut 2 Traditionelle Auslegung 2 1 Die Auslegung von at Tabari 2 2 Die Auslegung von az Zamachschari 2 3 Die Auslegung von Fachr ad Din ar Razi 2 4 Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der traditionellen Auslegung 3 Moderne Auslegung 3 1 Die Auslegung von ʿAbduh und Rida 3 2 Fatima Mernissi 3 3 Die Auslegung von Amina Wadud 3 4 Die Auslegung von Asma Barlas 3 5 Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der modernen Auslegung 4 Deutungen im Fiqh Die Positionen der verschiedenen Rechtsschulen 5 Literatur 6 BelegeDeutsche Ubersetzungen und arabischer Wortlaut BearbeitenIn der deutschen Koranubersetzung von Rudi Paret die sich an der traditionellen Exegese orientiert lautet der Vers wie folgt die arabischen Schlusselbegriffe sind an den entsprechenden Stellen hinzugefugt Die Manner stehen uber den Frauen ar riǧalu qauwamun ʿala n nisaʾ weil Gott sie von Natur aus vor diesen ausgezeichnet hat bi ma faḍḍala llahu baʿḍahum ʿala baʿḍin und wegen der Ausgaben die sie von ihrem Vermogen als Morgengabe fur die Frauen gemacht haben Und die rechtschaffenen Frauen fa ṣ ṣaliḥatu sind Gott demutig ergeben qanitatun und geben acht auf das was den Aussenstehenden verborgen ist weil Gott darauf acht gibt d h weil Gott darum besorgt ist dass es nicht an die Offentlichkeit kommt Und wenn ihr furchtet wa llati taḫafuna dass irgendwelche Frauen sich auflehnen nusuzahunna dann vermahnt sie fa ʿiẓuhunna meidet sie im Ehebett wa hǧuruhunna fi l maḍaǧiʿi und schlagt sie wa ḍribu hunna Wenn sie euch daraufhin wieder gehorchen fa ʾin ʾaṭaʿnakum dann unternehmt weiter nichts gegen sie Gott ist erhaben und gross Hartmut Bobzin ubersetzt den Vers etwas anders was sich besonders beim ersten Ausdruck bemerkbar macht Die Manner stehen fur die Frauen ein ar riǧalu qauwamun ʿala n nisaʾ deshalb weil Gott den einen von ihnen den Vorzug vor den anderen gewahrte bi ma faḍḍala llahu baʿḍahum ʿala baʿḍin und weil sie etwas von ihrem Vermogen aufgewendet haben Die frommen Frauen fa ṣ ṣaliḥatu sind demutig ergeben qanitatun huten das Verborgene weil auch Gott es hutet Die aber deren Widerspenstigkeit nusuzahunna ihr befurchtet wa llati taḫafuna die ermahnt fa ʿiẓuhunna haltet euch fern von ihnen auf dem Lager wa hǧuruhunna fi l maḍaǧiʿi und schlagt sie wa ḍribu hunna Wenn sie euch gehorchen fa ʾin ʾaṭaʿnakum dann unternehmt nichts weiter gegen sie Gott ist hoch erhaben und gross Der arabische Wortlaut des Verses kann hier eingesehen werden Traditionelle Auslegung BearbeitenDie traditionelle islamische Auslegung von 4 34 basiert hauptsachlich auf den Deutungen vormoderner Exegeten die zahlreiche Gelehrte bis heute beeinflussen Diese Interpretationen des Verses entstanden in einer weitgehend patriarchalen Gesellschaft 1 in der Hierarchien als normal und sogar notwendig angesehen wurden 2 In der Ehe wurden die Verantwortung und Autoritat grundsatzlich dem Mann ubertragen von dem im Gegenzug eine gerechte Einsetzung seiner Macht erwartet wurde 3 Aus diesem Grund sahen die fruhesten Exegeten den Vers als Bestatigung der gottgewollten Uberlegenheit und Autoritat des Mannes die ihn auch wenn notig zur Disziplinierung seiner Frau befugte 4 Sie konzentrierten sich in Bezug auf diesen Punkt weniger auf die Frage ob der Mann seine Frau zuchtigen durfe sondern darauf wann und in welcher Form das rechtmassig sei 5 6 Schon bei den fruhesten Exegeten findet sich ein Hadith uber den Offenbarungsanlass fur diesen Vers 7 Demnach wurde der Vers geoffenbart als ein Mann seine Frau ohrfeigte die Sache vor den Propheten Muhammad gebracht wurde und dieser daraufhin als Schiedsrichter bei dem Mann das Gesetz der Wiedervergeltung vollstrecken wollte Daraufhin sei der Koranvers offenbart worden In einigen Versionen dieses Hadith wird noch die Mitteilung erganzt dass der Prophet die Offenbarung des Verses mit den folgenden Worten kommentierte Ich wollte eine Sache und Gott wollte eine andere 8 Diese Uberlieferung wurde mit der Hinzufugung weiterer Details und in abgeanderten Formen auch in die meisten spateren Korankommentare aufgenommen 9 Die Auslegung von at Tabari Bearbeiten Die Kommentare at Tabaris konzentrieren sich vor allem auf die Analyse von drei Schlusselbegriffen qauwamun nusuz und ḍaraba At Tabari deutet den Begriff qauwamun als Vormundschaft des Mannes die er auf die Ehebeziehung beschrankt 10 Diese Vormundschaft ist fur ihn jedoch keine wesenhafte Qualitat aller Manner sondern leitet sich von der Pflicht des Mannes gegenuber seiner Ehefrau ab ihr die Brautgabe zu zahlen und sie finanziell zu versorgen was der Exeget auch als die im Vers genannte Bevorzugung tafḍil interpretiert 11 Im Gegenzug dazu sei die Frau verpflichtet sexuell verfugbar zu sein und ihrem Mann zu gehorchen in allem was Gott ihr befohlen hat 12 Somit schrankt at Tabari im Gegensatz zu einigen anderen Gelehrten die Gehorsamspflicht der Frau ein 13 und macht auch keine Aussage daruber ob sich der Gehorsam der im Vers beschriebenen rechtschaffenen Frauen ṣaliḥat auf Gott oder ihren Mann beziehen soll 14 Als Ungehorsam nusuz versteht er vor allem die sexuelle Verweigerung der Frau in deren Folge der Mann zu den im Vers genannten Massnahmen greifen konne 15 Besonders seine Auslegung des Ausdrucks wa hǧuruhunna fi l maḍaǧiʿi was von den anderen Kommentatoren mehrheitlich als im Ehebett meiden verstanden wurde stellt eine Einzelmeinung dar die von spateren Exegeten teils stark kritisiert wurde 16 Anhand einer sprachlichen Begrundung kommt at Tabari zu dem Ergebnis dass mit diesem Ausdruck das Fesseln der Frau an ihr Bett gemeint sei 17 Die dritte Massnahme ḍaraba die fur ihn wie fur alle vormodernen Exegeten schlagen bedeutet musse schmerzlos ġair mubarriḥ erfolgen und durfe keine Spuren hinterlassen 18 Hierfur empfiehlt er die Verwendung eines Miswaks zum Schlagen 19 Die Auslegung von az Zamachschari Bearbeiten Az Zamachschari der rund 200 Jahre nach at Tabari lebte vergleicht bei seiner Auslegung von Sure 4 34 die Ehe mit einem Staat So wie jeder Staat eine gute Fuhrung brauche benotige auch jede funktionierende Familie ein Oberhaupt Als qauwamun seien alle Manner in einer Position von Herrschaft und Macht uber alle Frauen da sie von Gott ausgezeichnet seien 20 Diese Bevorzugung faḍila begrunde sich in zahlreichen Tugenden wie Verstand ʿaql und Kraft quwa religiosen Amtern wie Prophetie und Imamat rechtlichen Vorteilen wie Polygynie und Scheidungsrecht sowie dem Tragen von Turban und eines Barts 21 Die umfassende Gehorsamspflicht qunut der Frau beziehe sich auf Gott und ihren Mann 22 Das Schlagen ḍaraba als Massnahme gegen ihren Ungehorsam nusuz musse nicht schmerzend ġair mubarriḥ sein und durfe nicht das Gesicht treffen 23 Az Zamachschari zitiert in diesem Zusammenhang auch einen Hadith in dem dem Mann empfohlen wird seine Peitsche so im Haus aufzuhangen dass die Gattin sie sieht 24 Laut Marin kann man daraus schliessen dass hier die Androhung von Gewalt dem tatsachlichen Schlagen vorgezogen wird 25 Die Auslegung von Fachr ad Din ar Razi Bearbeiten Fachr ad Din ar Razi deutet den Vers als eine Antwort auf die Frage einiger Frauen zur Zeit des Propheten warum Manner einen grosseren Anteil am Erbe bekamen 26 Seiner Meinung nach sind Manner und Frauen in Bezug auf finanzielle Angelegenheiten grundsatzlich gleich 27 Dass Manner ein Anrecht darauf hatten mehr zu erben sei deswegen gerechtfertigt weil sie als qauwamun den Frauen die Brautgabe und Unterhalt zahlen und sie beschutzen mussten 28 Die grossere Verantwortung rechtfertige also den grosseren Anspruch Die Bevorzugung tafḍil der Manner begrundet er ahnlich wie az Zamachschari durch eine Auflistung physischer sozialer und religioser Faktoren sowie die Tatsache dass Manner finanziell fur ihre Frauen aufkamen 29 Im Gegenzug dazu seien rechtschaffene Frauen ṣaliḥat verpflichtet ihren Mannern in ihrer Anwesenheit zu gehorchen qanitat und im Falle ihrer Abwesenheit ihre Scham und ihr Vermogen zu beschutzen ḥafiẓat 30 Falls eine Frau beginne aufsassig zu reden oder zu handeln nusuz konne ihr Mann sie verwarnen und sie im Ehebett meiden 31 In Bezug auf das Schlagen ḍaraba zitiert ar Razi die Meinung von asch Schafiʿi Es sei besser die Frauen nicht zu schlagen falls es jedoch soweit komme sollte ihr Gesicht gemieden und nicht mehrmals auf dieselbe Stelle geschlagen werden 32 Andere Gelehrte empfahlen nicht mehr als 20 Schlage und die Verwendung eines gefalteten Tuchs 33 Ar Razi besteht darauf in dieser Sache so sanft vorzugehen wie moglich und schlussfolgert dass man sich in Anbetracht der Reihenfolge der im Vers genannten Massnahmen mit dem Einfachsten begnugen sollte 34 Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der traditionellen Auslegung Bearbeiten Ein Blick in weitere vormoderne und spatere traditionelle Auslegungen von 4 34 zeigt dass es zu fast jeder Aussage im Vers verschiedene Deutungsmoglichkeiten gibt 35 Grundsatzlich verstehen die Exegeten die qiwama ein Konzept das von dem koranischen Ausdruck qauwamun abgeleitet ist als Vorrangstellung und Autoritat des Mannes uber die Frau Fur einen Teil der Exegeten bildet diese die Grundlage fur jegliche Beziehung zwischen Mannern und Frauen fur andere beschrankt sie sich auf die Ehebeziehung 36 Die qiwama geht mit verschiedenen Verpflichtungen einher So ist der Mann zustandig fur die finanzielle Versorgung seiner Frau aber auch fur ihre moralische und religiose Erziehung und Entfaltung taʾdib 37 Was jedoch passiert wenn der Mann seinen Verpflichtungen nicht nachkommt wird in der Kommentarliteratur so gut wie gar nicht behandelt 38 Die Bevorzugung tafḍil wird mehrheitlich als Uberlegenheit des Mannes gelesen die teilweise sehr kreativ begrundet wird Hier greifen die Gelehrten neben religiosen Referenzen auch auf in ihrer Gesellschaft anerkannte Werte die sie als objektive Wahrheit prasentieren 39 und sogar auf evolutionar biologistische Argumentationen zuruck 40 Rechtschaffene Frauen ṣaliḥat werden als gehorsam gegenuber ihrem Mann und oder Gott dargestellt 41 Ab einer gewissen Zeit wird der Gehorsam der Frau gegenuber Gott und somit ihre Religiositat sogar direkt mit ihrem Gehorsam gegenuber ihrem Ehemann in Verbindung gesetzt 42 Die Exegeten sind sich nicht einig ob sich dieser Gehorsam auf bestimmte Bereiche beschrankt oder uneingeschrankt gelten muss 43 Der Ungehorsam oder die Aufsassigkeit der Frau nusuz wird vor allem mit sexueller Verweigerung in Verbindung gebracht die Definition variiert jedoch je nach dem Verstandnis des vorher erwahnten Gehorsams Daruber hinaus haben die Kommentatoren auch verschiedene Meinungen daruber ob es ausreicht wenn der Mann befurchtet ḫauf dass seine Frau ungehorsam ist oder ob er Beweise dafur haben muss 44 Woruber sich die Gelehrten jedoch einig sind ist das Recht der Ehemanner ihre Frauen in so einem Fall zu disziplinieren 45 Ob die im Vers hierfur vorgeschlagenen Massnahmen als Befehle oder Empfehlungen zu verstehen sind 46 und ob sie der Reihenfolge nach oder nach Ermessen des Ehemannes angewendet werden konnen variiert ebenfalls in den Kommentaren 47 Fa ʿiẓuhunna wird einheitlich als verbale Verwarnung gesehen zu deren Inhalt einige der Gelehrten Vorschlage machen 48 Wa hǧuruhunna fi l maḍaǧiʿi wird von der uberwiegenden Mehrheit als sexuelle Enthaltung des Mannes gedeutet wobei sich die Exegeten nicht einig sind ob der Mann auch das Bett beziehungsweise das Schlafzimmer verlassen solle 49 Diese Deutung stellt gleichzeitig ein Paradox dar weil es schwer zu begrunden ist wie die sexuelle Enthaltung des Mannes zur Losung des Konflikts beitragen soll wenn der nusuz der Frau als sexuelle Verweigerung verstanden wird 50 Die letzte im Vers genannte Massnahme ḍaraba wird allgemein als schlagen verstanden Die Exegeten bemuhen sich jedoch diese Handlung so weit wie moglich abzuschwachen und einzugrenzen und empfehlen in einigen Fallen ganz davon abzusehen Es wird auch darauf hingewiesen dass es verboten sei die eigene Frau zu schlagen wenn sie gehorsam ist 51 Der Einfluss der traditionellen Auslegung zeigt sich heute beispielsweise daran dass ʿAbd al ʿAziz Al asch Schaich stellvertretender Justizminister in Saudi Arabien und Oberhaupt der Religionspolizei des Landes aus 4 34 ableitet dass Frauen einer totalen Kontrolle unterstellt werden mussen Alles andere sei ein Verbrechen gegen den Islam 52 Moderne Auslegung BearbeitenDie Werke der vormodernen Exegeten waren in erster Linie nicht fur die breite Offentlichkeit gedacht und durch das patriarchale Weltbild gepragt das in ihrer Gesellschaft weitgehend anerkannt war 53 Aus diesem Grund gibt es unter diesen Kommentaren keine grundlegenden Unterschiede im Verstandnis der Hierarchie und Rollenverteilung in der Ehe 54 In der Gegenwart ist der Zugang zu Informationen einfacher und Bildung hat sich zu einem Allgemeingut entwickelt weshalb sich viel mehr Personen Experten sowie Laien an der Diskussion zu diesem Vers beteiligen Daruber hinaus anderte sich das Bild einer perfekten Ehe vor allem in der westlichen aber auch Teilen der muslimischen Gesellschaft in der nun Konzepte wie Komplementaritat und Partnerschaft auf gleicher Augenhohe eine wichtige Rolle spielten 55 All diese Entwicklungen fuhrten dazu dass postmoderne Exegeten die nicht mehr alle dasselbe Weltbild vertraten zu teils grundlegend anderen Deutungen von Sure 4 34 gelangten 56 Die Kommentatoren 57 die sich unterschiedlich stark von den vormodernen Kommentaren und der patriarchalen Tradition losten 58 waren uberzeugt dass man den Korantext auch geschlechtergerecht auslegen konne 59 Die Auslegung von ʿAbduh und Rida Bearbeiten Muhammad ʿAbduh und Raschid Rida beschreiben in ihrem Tafsir al manar aus dem fruhen 20 Jahrhundert das fur sie perfekte naturliche System niẓam al fiṭra in dem die Frau dem Korper und der Mann dem Kopf gleicht 60 Manner hatten die notwendigen naturlichen Anlagen wie einen reifen Charakter sowie uberlegene intellektuelle Kapazitaten und entwickelten im Laufe der Menschheitsgeschichte kaufmannische und wirtschaftliche Fahigkeiten die sie zu einer Vorrangstellung riyasa gegenuber den Frauen berechtigen wurden 61 Die naturliche Rolle waẓifa fiṭriya der Frau bestehe in diesem System aus Schwangerschaft Geburt und Kindererziehung Die Uberlegenheit der Manner gegenuber den Frauen beziehe sich indessen nur auf die Geschlechter allgemein nicht auf die Individuen denn es gebe viele einzelne Frauen die ihren Ehemannern in Wissen Korperbau und Fahigkeit zur Erwerbstatigkeit uberlegen seien Dennoch hatte der Mann Vorzuge zu denen die Autoren auch die Schonheit der Manner zahlen die sich in Schnauzern und Barten manifestiere 62 Sie erwahnen auch die von fruheren Exegeten aufgezahlten Vorzuge wie Prophetie und Imamat sehen in ihr jedoch nicht den Grund fur die qiwama Vormundschaft 63 Wenn sich eine Frau gegen ihren Mann stellt nusuz bedeute dies auch gleichzeitig einen Verstoss gegen das naturliche System Es musse jedoch berucksichtigt werden warum die Frau so handelt 64 Um die Ordnung wiederherzustellen konne der Mann zu den im Vers genannten Massnahmen greifen Hier deuten Abduh und Rida den Ausdruck wa hǧuruhunna fi l maḍaǧiʿi als sexuelle Enthaltung des Mannes aber nicht als Verlassen des Ehebetts da die korperliche Nahe im Bett zu einer Versohnung beitragen konne 65 In Bezug auf ḍaraba schreiben sie einerseits dass das Schlagen unter bestimmten Umstanden eine sinnvolle Massnahme sei um Chaos zu verhindern konnen es aber letztendlich nicht mit der Intimitat einer Ehebeziehung vereinbaren 66 In diesem Kontext zitieren sie auch das eine Aussage des Propheten Schamt sich nicht einer von euch dass er am Anfang des Tages seine Ehefrau wie man den Sklaven schlagt und dann am Ende des Tages mit ihr schlaft 67 Fatima Mernissi Bearbeiten Schon in den 1980er Jahren beschaftigte sich die marokkanische Frauenrechtlerin Fatima Mernissi mit diesem Vers Sie beschrieb die Gesellschaft in Medina zur Zeit des Propheten in der Gewalt gegen Frauen keine Ausnahme gewesen sei auch wenn das Ausmass je nach sozialem Stand der Frau variierte 68 In diesem Zusammenhang bildeten sich zwei Haltungen heraus Auf der einen Seite stunde der Prophet der selbst nie die Hand gegen eine seiner Frauen erhoben hatte und Gewalt gegen Frauen ablehnte und auf der anderen ʿUmar ibn al Chattab der eine Erlaubnis fur das Schlagen der eigenen Ehefrau en erhalten wollte 69 Letztendlich habe der Prophet das Schlagen erlaubt aber darauf verwiesen dass nur die Schlechtesten unter euch das tun wurden 70 Mernissi gibt daruber hinaus keine eigene Deutung des ganzen Verses sondern kommentiert vor allem die Auslegung von at Tabari und betont dass es schwer sei diesen Vers auszulegen 71 Die Auslegung von Amina Wadud Bearbeiten Die amerikanisch muslimische Frauenrechtlerin Amina Wadud kritisiert die Wort fur Wort oder Vers fur Vers Kommentare der vormodernen Exegeten und behauptet dass diese die Gesamtheit des Korantextes und den historischen Kontext der Offenbarung vernachlassigen wurden 72 Daruber hinaus stellt sie fest dass diese Korankommentare ausschliesslich von Mannern geschrieben wurden und mochte selbst eine weibliche Deutung schaffen 73 Ihrer Meinung nach schreibt der Koran weder Mannern noch Frauen wesenhafte Eigenschaften zu und gibt auch keine festgelegten Rollen fur die Geschlechter vor 74 Als Unterscheidungsmerkmal wird lediglich die Gottesfurcht taqwa genannt 75 In Bezug auf 4 34 schreibt sie dass ein Mann nur ein qauwam sein konne wenn er zwei Bedingungen erfullt Er musse uber die gottliche Bevorzugung tafḍil verfugen und finanziell fur seine Frau aufkommen 76 Den Vorzug verbindet sie mit dem in Vers 7 derselben Sure 77 genannten grosseren Erbanteil der Manner der keine wesenhafte Eigenschaft darstelle und nicht absolut gelte 78 Da die Frau imstande sei Kinder zu bekommen solle der Mann als qauwam die dafur notwendigen Grundlagen schaffen und sie so entlasten 79 Auch die neue Koranubersetzung von Hartmut Bobzin greift diese Interpretation des Verses auf Hier wird der betreffende Passus mit Die Manner stehen fur die Frauen ein ubersetzt Dieses Verstandnis der qiwama soll Wadud nach auf die ganze Gesellschaft ausgeweitet werden und neben finanziellen auch spirituelle moralische und psychische Dimensionen umfassen 80 Qunut sei eine Eigenschaft von glaubigen Frauen und Mannern die miteinander kooperieren und Gott gehorchen 81 Das Wort werde im Koran nicht in Bezug auf den Gehorsam zwischen Geschopfen verwendet weshalb er in 4 34 auch nicht den Gehorsam der Frau gegenuber ihrem Mann bezeichnen konne 82 Fur diese Art von Gehorsam werde das Wort ṭaʿa verwendet das im letzten Teil des Verses vorkommt fa in aṭaʿnakum 83 Diese letzte Aussage sieht die Autorin hier nicht als Befehl an die Frauen sondern als eine Beschreibung der Ehebeziehung zur Zeit der Offenbarung in der der Gehorsam der Frau gegenuber ihrem Mann als ein naturlicher Bestandteil der Ehe gesehen wurde 84 Den nusuz versteht sie so wie auch Sayyid Qutb vor ihr als Storung des ehelichen Friedens vonseiten des Mannes 4 128 85 oder der Frau 86 Die im zweiten Teil des Verses genannten Massnahmen sollen dazu dienen diesen Frieden wiederherzustellen 87 Die verbale Verwarnung stellt sie als die einzig vom Koran befurwortete und primare Massnahme dar die im Falle des mannlichen und weiblichen nusuz angewendet werden solle 88 Das Trennen des Ehebetts gabe beiden Partnern Zeit uber das Problem nachzudenken und konne so auch zu einer Losung beitragen oder als Vorstufe einer endgultigen Trennung fungieren 89 Laut Wadud sollten diese beiden Massnahmen im Idealfall zu einer Losung des Problems fuhren 90 In Bezug auf ḍaraba schreibt sie dass das Wort im Koran auch als ein Beispiel geben verwendet werde Letztendlich versteht sie es aber wie die vormodernen Exegeten als leichtes Schlagen das dazu diente die exzessive und teils willkurliche Gewalt gegen Frauen die zur Zeit der Offenbarung gelaufig gewesen sei einzudammen 91 In einem spateren Werk andert sie jedoch ihre Ansicht in Bezug auf ḍaraba und lehnt jegliche wortliche Auslegung des Ausdrucks ab 92 Die Auslegung von Asma Barlas Bearbeiten Die Islamwissenschaftlerin Asma Barlas ubernimmt viele Argumente von Amina Wadud konzentriert sich aber besonders auf die These dass das patriarchale Weltbild traditioneller Exegeten zu einer patriarchalen Deutung des Korans gefuhrt hatte 93 Den Begriff der qiwama deutet sie als finanzielle Versorgung und nicht als Verwaltung Schutz oder Herrschaft des Mannes 94 Da heutzutage jedoch auch Frauen Geld verdienen wurden sei die Funktion des Mannes als qauwam in diesem Fall ausser Kraft gesetzt 95 Unterschiedliche koranische Regelungen fur Frauen und Manner wie zum Beispiel in Bezug auf die Scheidung sieht sie nicht als Ungerechtigkeit da sie sich nicht in wesenhaften Unterschieden begrunden wurden sondern als eine Reflexion der damals bestehenden Arbeitsteilung in einer patriarchalen Gesellschaft 96 Der Koran vertrete nirgends die Ansicht dass Manner aufgrund ihrer Intelligenz ihres Verstands oder ihrer Tugend uberlegen sind oder dass sie das Oberhaupt eines Haushalts sein mussen 97 Stattdessen werde zur Losung der Probleme in der Familie und der Gesellschaft eine gemeinsame Beratung sura empfohlen 98 Da der Koran das biologische Geschlecht nicht mit bestimmten vorgegebenen Vorstellungen verbinde konne man auch keine Hierarchie daraus ableiten die gleichzeitig dem Konzept des freien Willens widersprache 99 Um den Koran frei von einer patriarchalen Denkweise zu lesen und zu deuten musse man die Kongruenz zwischen Gott der sich selbst als nicht patriarchalisch darstelle und Seinem Wort herstellen 100 Der Gehorsam in 4 34 konne sich laut Barlas nur auf Gott allein beziehen 101 In Bezug auf ḍaraba folgt sie einerseits Waduds Argumentation dass der Vers Gewalt gegen Frauen in der Gesellschaft zur Zeit des Propheten extrem einschrankte und schreibt andererseits dass Schlagen im Widerspruch zu den in anderen Koranversen beschriebenen Grundlagen einer Ehe wie beispielsweise Liebe und Barmherzigkeit 30 21 102 stehe 103 Sie untersucht andere Wortbedeutungen von ḍaraba und versucht herauszufinden warum schlagen bevorzugt wurde 104 Hierbei kommt sie zu dem Schluss dass sich Beschrankung confinement also die Einschrankung der Frau beim Verlassen des Hauses als beste Deutung fur diesen Ausdruck eignet 105 Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der modernen Auslegung Bearbeiten Die Deutungen dieser drei und weiterer moderner Kommentatoren zeigen dass der Begriff der qiwama nicht mehr mit der Autoritat des Mannes sondern vor allem mit seiner Verpflichtung zur Versorgung seiner Frau in Verbindung gebracht wird Wenn der Mann nicht der alleinige Geldverdiener ist erlischt dieser Meinung nach auch seine Funktion als qauwam 106 Die Auslegung von nusuz als Ungehorsam oder Aufsassigkeit der Frau gegen ihren Mann wird strikt abgelehnt da sie die Gesamtheit des koranischen Textes vernachlassige 107 Derselbe Begriff wird in der Sure auch fur den Mann verwendet 4 128 von den vormodernen Exegeten jedoch zum Grossteil anders als der nusuz der Frau verstanden 108 Da der Begriff nusuz im Koran fur beide Geschlechter verwendet werde konne man ihn nicht mit Ungehorsam ubersetzen weil dies eine Hierarchie der Geschlechter impliziere die sich aus dem koranischen Text nicht ergebe 109 Nusuz musse in 4 34 und 4 128 als sexuelles Interesse an einer anderen Person oder Ehebruch verstanden werden die rechtlich unterschiedliche Folgen fur den Mann und die Frau mit sich zogen was auch mit den in den beiden Versen vorgeschlagenen Massnahmen zum Umgang mit dieser Situation ubereinstimme 110 In Bezug auf die in 4 34 vorgeschlagenen drei Massnahmen konzentrieren sich die modernen Werke vor allem auf das Verstandnis von ḍaraba 111 Hierbei wird zunachst haufig ein Rahmen geschaffen in dem die Ehe im Koran anhand von Versen wie 30 21 112 beschrieben wird Die Grundlage einer idealen Ehe sind diesem Vers zufolge Barmherzigkeit und Liebe was einem Verstandnis von 4 34 als Erlaubnis zur Disziplinierung der Frau widersprache 113 Die iranisch amerikanische Autorin Laleh Bakhtiar ubersetzt den Ausdruck mit then go away from them meint also dass der Vers den Mannern als letztes Mittel im Ehestreit nicht anempfehle ihre Frauen zu schlagen sondern sich von ihnen zu entfernen Um ḍaraba richtig zu verstehen machen die Exegeten oft eine sprachliche Analyse des Wortes im Koran 114 oder verweisen auf die Sunna des Propheten Muhammad 115 Chaudhry merkt jedoch an dass sie dabei ahnlich wie auch die vormodernen Exegeten vor allem diejenigen Uberlieferungen in den Vordergrund stellen die ihre Argumentation stutzen 116 und sich im Allgemeinen eher auf den Koran als auf die Sunna beziehen 117 Einige Gelehrte gehen sogar so weit den Vers in Teilen oder ganz fur abrogiert zu halten da er nicht zeitgemass auslegbar sei 118 Diese Ansatze die versuchen dem Vers eine alternative zeitgenossische Deutung zu geben stossen besonders in muslimischen Gemeinschaften die von der Tradition gepragt sind haufig auf Kritik und Ablehnung 119 Deutungen im Fiqh Die Positionen der verschiedenen Rechtsschulen BearbeitenBesonders der letzte Teil des Verses mit den Massnahmen zum Umgang mit nusuz wird nicht nur in der Kommentarliteratur sondern auch der islamischen Jurisprudenz Fiqh behandelt Hier werden kurz die Meinungen der vier grossen sunnitischen Rechtsschulen zu diesem Vers dargestellt Die meisten vormodernen Exegeten waren selbst im Fiqh ausgebildet und verfassten teilweise auch Werke in diesem Genre was zur gegenseitigen Beeinflussung und Uberschneidungen in den beiden Disziplinen fuhrte 120 Laut Chaudhry institutionalisierte die Jurisprudenz die von den Exegeten begrundete Zuchtigungserlaubnis des Ehemannes gegenuber seiner Ehefrau 121 wobei sich jede Rechtsschule auf einen anderen Aspekt konzentrierte Die hanafitischen Gelehrten waren im Allgemeinen bemuht die Autoritat des Mannes in der Ehe und sein Recht zur Disziplinierung seiner Frau zu wahren 122 Frauen seien im Gegenzug zu Unterhaltszahlungen und die Brautgabe dazu verpflichtet ihren Mannern zu gehorchen und ihre Scham bei deren Abwesenheit zu schutzen 123 Im Falle des Ungehorsams nusuz habe der Mann die Pflicht seine Frau zu disziplinieren indem er die im Vers genannten Massnahmen konsekutiv anwendet und aufhort sobald sie sich einsichtig zeigt 124 Das Schlagen als letzte Massnahme musse keine Schmerzen verursachend ġair mubarriḥ sein und durfe keine Wunden hinterlassen 125 In Bezug auf die rechtliche Belangbarkeit eines Mannes der seine Frau uber diese Grenzen hinaus schlagt gibt es verschiedene Meinungen wobei Chaudhry feststellt dass die hanafitischen Juristen eher die Rechte des Mannes schutzten und auch exzessives Schlagen teilweise unbestraft liessen 126 Im Allgemeinen fehlt eine eindeutige Definition daruber wann die Grenze von ġair mubarriḥ uberschritten ist und wie mit Schlagen zu verfahren ist die zwar keine Wunden aber Schmerzen verursachen 127 Malikitische Juristen hingegen legten ihren Fokus auf den Schutz der Frau 128 Der Mann habe grundsatzlich die Aufgabe seine Frau im Falle des nusuz z B sexuelle Verweigerung Verlassen des Hauses ohne Erlaubnis etc zu sanktionieren 129 doch durften die im Vers genannten Massnahmen nur konsekutiv und das Schlagen nur bei sicherer Kenntnis uber den nusuz der Frau angewendet werden 130 Zur Losung der ehelichen Probleme und als Kontrollmechanismus gegen einen Missbrauch der Autoritat des Mannes konnten Aussenstehende wie der ortliche Imam vertrauenswurdige Nachbarn oder Richter eingebunden werden 131 Falls der Mann seine Frau schlage und dabei bestimmte Wunden verursache konne er bei Fahrlassigkeit zu einer Geldstrafe und bei Vorsatz zu Wiedervergeltung verurteilt werden 132 Schafiiten versuchten anders als Vertreter anderer Rechtsschulen zu verdeutlichen dass der Koranvers nicht im Widerspruch zur Sunna des Propheten stehe 133 So deuteten sie den Ausdruck ḍaraba als Empfehlung und nicht Befehl und rieten dazu dem Beispiel des Propheten zu folgen und ganz davon abzusehen 134 Sie weiteten allerdings die Bedeutung von nusuz aus und gaben den Mannern so eine breitere Grundlage ihre Frauen zu disziplinieren Anzeichen von nusuz wie beispielsweise ein weniger freundlicher Umgang mit dem Ehemann oder fehlende Dankbarkeit sollten ebenfalls sanktioniert werden Schlagen sei aber erst bei handfestem nusuz z B Ungehorsam sexuelle Verweigerung Verlassen des Hauses ohne Erlaubnis etc erlaubt 135 Diese Massnahme durfe nur angewendet werden wenn der Mann von ihrer Wirkung uberzeugt sei und durfe keine Schmerzen oder Wunden hinterlassen Im Gegensatz zu anderen Rechtsschulen hielten die Schafiiten auch die Verwendung einer Peitsche fur verboten 136 Wenn sich der Mann nicht an diese Regelungen halte konne er mit einer Geldstrafe belangt werden 137 Ahnlich wie bei den Malikiten war man der Auffassung dass auch Aussenstehende involviert werden konnten wobei man es fur besser hielt Probleme innerhalb der Familie zu losen 138 Hanbalitische Gelehrte folgten im Allgemeinen den Regelungen der anderen drei Rechtsschulen 139 Es wird zwischen Anzeichen fur und tatsachlichem nusuz unterschieden die im Vers genannten Massnahmen sollen konsekutiv angewendet werden das Schlagen muss schmerzlos erfolgen und Aussenstehende wie ein Richter konnen zur besseren Beurteilung der Lage zeitweise beim Paar wohnen wenn beide Partner Klage einreichen 140 Chaudhry stellt fest dass im Gegensatz zu den anderen Rechtsschulen jedoch eine Diskussion daruber wie mit einem Mann zu verfahren ist der exzessive Gewalt anwendet weitgehend fehlt 141 So wie alle vormodernen Exegeten auch betrachten die Juristen der vier Rechtsschulen die Ehe als eine hierarchische Institution in der der Mann das Oberhaupt ist und das Recht und sogar die Pflicht hat seine Frau unter bestimmten Umstanden zu disziplinieren 142 Wahrend die Korankommentare verschiedene Deutungsmoglichkeiten fur den Ausdruck wa hǧuruhunna fi l maḍaǧiʿi erwagen sehen die Juristen diese Massnahme einheitlich als Meiden im Ehebett uber einen bestimmten Zeitraum 143 Bei der Auslegung von ḍaraba konzentrieren sich die Exegeten auf die Einschrankung des Schlagens da sie den Vers als eine Aufhebung des Wiedervergeltungsrechts innerhalb der Ehe interpretieren 144 In den Fiqh Werken wird detaillierter darauf eingegangen wann und wie Schlagen erlaubt ist und welche Konsequenzen eine Uberschreitung der gesetzten Grenzen fur den Mann mit sich bringt 145 Literatur BearbeitenArabische KorankommentareMuḥammad ʿAbduh und Muḥammad Rasid ibn ʿAli Riḍa Tafsir al Qurʾan al ḥakim as sahir bi Tafsir al Manar Kairo Dar al Manar 1947 Bd 5 S 66 80 Digitalisat Abu ʿAbd Allah Muḥammad b ʿUmar b al Ḥusain Faḫr ad Din ar Razi at Tafsir al kabir wa mafatiḥ al ġaib 1890 Bd 3 S 220 223 Digitalisat Abu Ǧaʿfar Muḥammad b Ǧarir aṭ Ṭabari Tafsir aṭ Ṭabari Ǧamiʿ al bayan ʿan taʾwil ay al Qurʾan Kairo Markaz al Buḥuṯ wa d Dirasat al ʿArabiyya wa l Islamiyya 2001 Bd 6 S 687 715 Digitalisat Abu l Qasim Maḥmud ibn ʿUmar az Zamaḫsari al Kassaf ʿan ḥaqaʾiq ġawamiḍ at tanzil wa ʿuyun al aqawil fi wuǧuh at taʾwil Beirut Dar al Maʿrifa 2009 Bd 1 S 234 235 DigitalisatSekundarliteraturKecia Ali Sexual Ethics amp Islam Feminist Reflections on Qur an Hadith and Jurisprudence Erweiterte uberarbeitete Auflage Oxford 2016 S 151 160 Margot Badran Feminism and the Qur an In Jane Damen McAuliffe Hg Encyclopaedia of the Qur an Bd II Leiden 2002 S 199 203 Laleh Bakhtiar The Sublime Quran The misinterpretation of Chapter 4 Verse 34 In European Journal of Women s Studies 18 2011 S 431 439 Asma Barlas Believing Women in Islam Unreading Patriarchal Interpretations of the Qur an Austin University of Texas Press 2019 Asma Barlas The Qur an and Hermeneutics Reading the Qur an s Opposition to Patriarchy In Journal of Qur anic Studies 3 2 2001 S 15 38 Asma Barlas Women s Readings of the Qur an In The Cambridge Companion to the Qur an Hg Jane 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Geschlechterrollenvorstellungen im Tafsir Frankfurt am Main u a Lang 2014 S 171 209 Mohamed Mahmoud To Beat or Not to Beat On the Exegetical Dilemmas over Qur an 4 34 In Journal of the American Oriental Society 126 2006 537 550 Manuela Marin Disciplining Wives A Historical Reading of Qur an 4 34 In Studia Islamica 97 2003 S 5 40 Fatima Mernissi Der Politische Harem Mohammed und die Frauen Frankfurt am Main Dagyeli 1989 Hadia Mubarak Breaking the Interpretive Monopoly A Re Examination of Verse 4 34 Hawwa 2 3 2005 S 261 289 Nevin Reda The Qurʾan and Domestic Violence An Islamic Feminist Spiritually Integrative Reading of Verse 4 34 In International Journal of Practical Theology 23 2 2019 S 257 273 Nimet Seker Koran und Gender Exegetische und hermeneutische Studien zum Geschlechterverhaltnis im Koran Hamburg Editio Gryphus 2020 Laury Silvers In the Book We have Left out Nothing The Ethical Problem of the Existence of Verse 4 34 in the Qur an In Comparative Islamic Studies 2 2 2008 S 171 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Qurʾan 2015 S 178 Bauer Gender Hierarchy in the Qurʾan 2015 S 178 Bauer Gender Hierarchy in the Qurʾan 2015 S 178 179 Chaudhry The Ethics of Marital Discipline in Premodern Qur anic Exegesis 2010 S 124 Fur eine Zusammenfassung der Auslegungen von 4 34 der Exegeten bis ins neunte Jahrhundert siehe Bauer Room for Interpretation Qur anic Exegesis and Gender 2008 S 109 119 Bauer Traditional Exegesis of Q 4 34 2006 S 130 Vgl at Tabari Ǧamiʿ al bayan ʿan taʾwil ay al qurʾan ad Sure 4 34 Fur eine detaillierte Analyse der Offenbarungsanlasse zu 4 34 siehe Chaudhry Domestic Violence and the Islamic Tradition 2013 S 29 39 und Marin Disciplining Wives A Historical Reading of Qur an 4 34 2003 S 7 12 aṭ Ṭabari Ǧamiʿ al bayan 2001 S 687 aṭ Ṭabari Ǧamiʿ al bayan 2001 S 687 Dazu gehort laut einer Uberlieferung von ʿAbdallah ibn ʿAbbas dass sie gut zur Familie ihres Mannes ist und sein Vermogen beschutzt wenn er abwesend ist Vgl aṭ Ṭabari Ǧamiʿ al bayan 2001 S 687 Bauer Gender Hierarchy in the Qurʾan 2015 S 180 Seker Koran und Gender 2020 S 55 aṭ Ṭabari Ǧamiʿ al bayan 2001 S 696 697 Bauer Gender Hierarchy in the Qurʾan 2015 S 2 3 aṭ Ṭabari Ǧamiʿ al bayan 2001 S 705 708 aṭ Ṭabari Ǧamiʿ al bayan 2001 S 711 713 aṭ Ṭabari Ǧamiʿ al bayan 2001 S 711 713 az Zamaḫsari al Kassaf 2009 S 234 az Zamaḫsari al Kassaf 2009 S 234 235 az Zamaḫsari al Kassaf 2009 S 235 az Zamaḫsari al Kassaf 2009 S 235 az Zamaḫsari al Kassaf 2009 S 235 Marin Disciplining Wives A Historical Reading of Qur an 4 34 2003 S 23 ar Razi at Tafsir al kabir 1890 S 220 ar Razi at Tafsir al kabir 1890 S 220 ar Razi at Tafsir al kabir 1890 S 220 221 ar Razi at Tafsir al kabir 1890 S 221 ar Razi at Tafsir al kabir 1890 S 221 222 ar Razi at Tafsir al kabir 1890 S 222 ar Razi at Tafsir al kabir 1890 S 222 ar Razi at Tafsir al kabir 1890 S 222 ar Razi at Tafsir al kabir 1890 S 222 223 Karen Bauer untersuchte 67 Kommentare zu diesem Vers und stellt ihre Ergebnisse in ihrer Monographie Gender Hierarchy in the Qurʾan vor die auf ihrer Dissertation mit dem Titel Room for Interpretation Qur anic Exegesis and Gender beruht Auch Kathrin Klausing analysiert die Exegesen zahlreicher Kommentatoren in ihrem Buch Geschlechterrollenvorstellungen im Tafsir 2014 S 171 209 Vgl Bauer Gender Hierarchy in the Qurʾan 2015 S 191 und Bauer Room for Interpretation Qur anic Exegesis and Gender 2008 S 116 Vgl dazu die Auslegungen der verschiedenen Gelehrten zur qiwama in Klausing Geschlechterrollenvorstellungen im Tafsir 2014 S 178 185 Bauer Gender Hierarchy in the Qurʾan 2015 S 189 190 Karen Bauer Gender Hierarchy in the Qurʾan 2015 S 185 186 So beispielsweise Muhammad at Tahir ibn ʿAschur Vgl Kathrin Klausing Geschlechterrollenvorstellungen im Tafsir 2014 S 192 Chaudhry Domestic Violence and the Islamic Tradition 2013 S 47 50 Bauer Gender Hierarchy in the Qurʾan 2015 S 193 197 Bauer Gender Hierarchy in the Qurʾan 2015 S 193 194 Chaudhry Domestic Violence and the Islamic Tradition 2013 S 57 60 Chaudhry Domestic Violence and the Islamic Tradition 2013 S 8 Chaudhry Domestic Violence and the Islamic Tradition 2013 S 68 Chaudhry Domestic Violence and the Islamic Tradition 2013 S 80 Bauer Gender Hierarchy in the Qurʾan 2015 S 206 207 Bauer Gender Hierarchy in the Qurʾan 2015 S 207 211 Chaudhry Domestic Violence and the Islamic Tradition 2013 S 72 Bauer Gender Hierarchy in the Qurʾan 2015 S 212 Sie legen sich mit dem Konig an In Basler Zeitung 27 September 2016 Chaudhry Domestic Violence and the Islamic Tradition 2013 S 196 Chaudhry Domestic Violence and the Islamic Tradition 2013 S 196 Ali Sexual Ethics and Islam 2016 S 151 Chaudhry Domestic Violence and the Islamic Tradition 2013 S 196 Die Mehrheit der zeitgenossischen Autoren die sich zu diesem Thema geaussert haben sind laut Ali Frauen Vgl Ali Sexual Ethics and Islam 2016 S 157 Chaudhry teilt die postkolonialen Gelehrten entsprechend ihrer Bindung an die Tradition in vier Gruppen ein Traditionalisten Neo Traditionalisten Progressive und Reformisten Vgl Chaudhry Domestic Violence and the Islamic Tradition 2013 S 138 194 Chaudhry Domestic Violence and the Islamic Tradition 2013 S 95 96 ʿAbduh und Riḍa Tafsir al Qurʾan al ḥakim 1947 S 68 ʿAbduh und Riḍa Tafsir al Qurʾan al ḥakim 1947 S 67 70 ʿAbduh und Riḍa Tafsir al Qurʾan al ḥakim 1947 S 69 ʿAbduh und Riḍa Tafsir al Qurʾan al ḥakim 1947 S 70 ʿAbduh und Riḍa Tafsir al Qurʾan al ḥakim 1947 S 72 ʿAbduh und Riḍa Tafsir al Qurʾan al ḥakim 1947 S 73 ʿAbduh und Riḍa Tafsir al Qurʾan al ḥakim 1947 S 73 76 ʿAbduh und Riḍa Tafsir al Qurʾan al ḥakim 1947 S 75 Mernissi Der politische Harem Mohammed und die Frauen Freiburg 1992 S 207 Mernissi Der politische Harem Mohammed und die Frauen Freiburg 1992 S 208 Mernissi Der politische Harem Mohammed und die Frauen Freiburg 1992 S 210 Vgl Mernissi Der politische Harem Mohammed und die Frauen Freiburg 1992 S 209 214 Wadud Qurʾan and Woman 1999 S 1 2 Wadud Qurʾan and Woman 1999 S 2 3 Wadud Qurʾan and Woman 1999 S 62 Wadud Qurʾan and Woman 1999 S 36 37 Wadud Qurʾan and Woman 1999 S 69 Sure 4 Vers 7 auf www corpuscoranicum de Wadud Qurʾan and Woman 1999 S 70 Wadud Qurʾan and Woman 1999 S 73 Wadud Qurʾan and Woman 1999 S 74 Wadud Qurʾan and Woman 1999 S 74 Wadud Qurʾan and Woman 1999 S 74 Wadud Qurʾan and Woman 1999 S 74 Wadud Qurʾan and Woman 1999 S 77 Sure 4 Vers 128 auf www corpuscoranicum de Wadud Qurʾan and Woman 1999 S 75 Wadud Qurʾan and Woman 1999 S 73 Wadud Qurʾan and Woman 1999 S 73 Wadud Qurʾan and Woman 1999 S 76 Wadud Qurʾan and Woman 1999 S 75 Wadud Qurʾan and Woman 1999 S 76 Wadud Inside the Gender Jihad 2006 S 200 Barlas The Qur an and Hermeneutics 2001 S 15 16 Barlas The Qur an and Hermeneutics 2001 S 17 Barlas Believing Women in Islam 2019 S 186 Barlas Believing Women in Islam 2019 S 198 199 Barlas The Qur an and Hermeneutics 2001 S 18 Barlas The Qur an and Hermeneutics 2001 S 18 Barlas The Qur an and Hermeneutics 2001 S 20 21 Vgl Barlas The Qur an and Hermeneutics 2001 S 21 23 Barlas Women s Readings of the Qur an 2006 S 263 Sure 30 Vers 21 auf www corpuscoranicum de Barlas Women s Readings of the Qur an 2006 S 264 Barlas Believing Women in Islam 2019 S 188 Barlas Believing Women in Islam 2019 S 188 189 Vgl Ali Sexual Ethics and Islam 2016 S 153 Chaudhry Domestic Violence and the Islamic Tradition 2013 S 201 Chaudhry Domestic Violence and the Islamic Tradition 2013 S 207 Chaudhry Domestic Violence and the Islamic Tradition 2013 S 201 Chaudhry Domestic Violence and the Islamic Tradition 2013 S 201 und Klausing Geschlechterrollenvorstellungen im Tafsir 2014 S 235 Klausing Geschlechterrollenvorstellungen im Tafsir 2014 S 237 Sure 30 Vers 21 auf www corpuscoranicum de Chaudhry Domestic Violence and the Islamic Tradition 2013 S 201 202 Vgl zum Beispiel El Arabawy Hashem Wife Beating 2012 S 12 Vgl Seker Koran und Gender 2020 S 67 68 Chaudhry Domestic Violence and the Islamic Tradition 2013 S 210 Chaudhry The Problems of Conscience and Hermeneutics 2006 S 159 Vgl Bauer Gender Hierarchy in the Qurʾan 2015 S 256 258 Chaudhry Domestic Violence and the Islamic Tradition 2013 S 136 Chaudhry Domestic Violence and the Islamic Tradition 2013 S 95 Chaudhry Domestic Violence and the Islamic Tradition 2013 S 129 Chaudhry Domestic Violence and the Islamic Tradition 2013 S 130 Chaudhry Domestic Violence and the Islamic Tradition 2013 S 102 Chaudhry Domestic Violence and the Islamic Tradition 2013 S 102 103 Chaudhry Domestic Violence and the Islamic Tradition 2013 S 105 Chaudhry Domestic Violence and the Islamic Tradition 2013 S 98 108 Chaudhry Domestic Violence and the Islamic Tradition 2013 S 131 Chaudhry Domestic Violence and the Islamic Tradition 2013 S 98 Chaudhry Domestic Violence and the Islamic Tradition 2013 S 112 Chaudhry Domestic Violence and the Islamic Tradition 2013 S 109 110 Chaudhry Domestic Violence and the Islamic Tradition 2013 S 114 Chaudhry Domestic Violence and the Islamic Tradition 2013 S 115 116 Chaudhry Domestic Violence and the Islamic Tradition 2013 S 98 Chaudhry Domestic Violence and the Islamic Tradition 2013 S 124 Chaudhry Domestic Violence and the Islamic Tradition 2013 S 117 118 Chaudhry Domestic Violence and the Islamic Tradition 2013 S 121 122 Chaudhry Domestic Violence and the Islamic Tradition 2013 S 122 Chaudhry Domestic Violence and the Islamic Tradition 2013 S 122 123 Chaudhry Domestic Violence and the Islamic Tradition 2013 S 98 Chaudhry Domestic Violence and the Islamic Tradition 2013 S 125 128 Chaudhry Domestic Violence and the Islamic Tradition 2013 S 129 Chaudhry Domestic Violence and the Islamic Tradition 2013 S 131 Chaudhry Domestic Violence and the Islamic Tradition 2013 S 130 Marin Disciplining Wives A Historical Reading of Qur an 4 34 2003 S 29 30 Chaudhry Domestic Violence and the Islamic Tradition 2013 S 130 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Sure 4 34 amp oldid 234530466