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Das Staatsgrundgesetz fur das Grossherzogtum Oldenburg wurde als Landstandische Verfassung des Grossherzogtums 1849 eingefuhrt und war nach konservativer Revision 1852 und Anderungen bei der Entstehung des deutschen Nationalstaats bis 1918 in Kraft Inhaltsverzeichnis 1 Vorgeschichte 2 Erster Versuch eines Staatsgrundgesetzes 1847 3 Das Staatsgrundgesetz von 1848 4 Revision 1852 5 Literatur 6 EinzelnachweiseVorgeschichte Bearbeiten nbsp Bundesakte von 1815Nach dem Ende der Napoleonischen Herrschaft in Europa nahmen Vertreter des Herzogtums Oldenburg fur die Neuordnung Europas am Wiener Kongress teil Neben der Erhebung zum Grossherzogtum und einigen fur Oldenburg nebensachlichen Gebietserweiterungen war ein wesentliches Ergebnis des Wiener Kongresses die Grundung des Deutschen Bundes dem das Grossherzogtum Oldenburg 1821 mit der Unterzeichnung der Schlussakte formal beitrat Eine der Forderungen der Bundesakte des Wiener Kongresses Artikel 13 war die Einrichtung einer Landstandischen Verfassung durch die Mitgliedsstaaten Der zu dieser Zeit regierende Monarch Oldenburgs Peter Friedrich Ludwig ignorierte diese Forderung wahrend seiner Regentschaft allerdings Erst sein Sohn Paul Friedrich August ab 1829 Grossherzog Oldenburgs nahm sich der Verfassung als Reaktion auf die Pariser Julirevolution und Ausschreitungen in mehreren europaischen und deutschen Stadten an Als Rufe nach Mitbestimmung in Jever und Butjadingen ebenfalls lauter wurden verfasste Paul Friedrich August mit seinem Kabinett am 5 Oktober 1830 zunachst eine Proklamation zur freien Selbstverwaltung der Gemeinden Diese Landgemeindeordnung die 1831 32 in Kraft trat war der erste Schritt zu einer konstitutionellen Monarchie Das wesentlich auf Vorschlagen des oldenburgischen Staatsrats Carl Friedrich Ferdinand Suden fussende Dokument enthielt allerdings noch starke Zuge des staatlichen Bevormundungsdenkens und bedeutete nur eine bedingte Selbstverwaltung 1 Erster Versuch eines Staatsgrundgesetzes 1847 BearbeitenFast zeitgleich zur Landgemeindeordnung beauftragte Paul Friedrich August seinen Staatsminister Gunther von Berg 1832 mit dem Entwurf einer Staatsverfassung 2 Der als brauchbar 3 angesehene Versuch Bergs wurde allerdings durch Oldenburgs Agnaten Russland und Danemark abgelehnt die aufgrund der Gewalttatigkeiten im Zuge der revolutionaren Bewegungen der Jahre zuvor jegliche Demokratiebestrebungen ablehnten Dem konnte auch der Grossherzog nicht widersprechen Ende der 40er Jahre des 19 Jahrhunderts wurde dann im Zuge der Ereignisse des Vormarz auch im Grossherzogtum der Ruf nach der Verfassung wieder lauter sodass der Grossherzog am 15 November 1847 eine Kommission fur einen Verfassungsentwurf einberief der dieses Mal auch Russland und Danemark zufriedenstellen sollte Die Ereignisse vom Marz 1848 uberholten allerdings diesen Entwurf Das Staatsgrundgesetz von 1848 BearbeitenWie in anderen deutsche Kleinstaaten griff die von Paris ausgegangene Revolution im Fruhjahr 1848 auch auf das Grossherzogtum Oldenburg uber Im Oldenburgischen Munsterland in der Wesermarsch und in der oldenburgischen Exklave Birkenfeld wegen des unbeliebten autokratischen Regierungsprasidenten Fischer kam es zu Unruhen In der Stadt Oldenburg selbst blieb die Lage ruhig jedoch verlangte eine am 9 Marz abgehaltene Burgerversammlung umfangreiche demokratische Rechte Am 10 Marz wurden die Forderungen unter anderem von dem Fabrikanten Heinrich Hoyer 4 unterstutzt von einer eher gewaltbereiten Abordnung aus dem Jeverland dem Grossherzog vorgetragen Dieser gab nach einigem Zogern nach und erliess noch am selben Tag ein Patent das die Wahl von 34 Landtagsabgeordneten als Vorparlament vorsah Da weitere Abordnungen ebenfalls Forderungen stellten bekraftigte Paul Friedrich August am 18 Marz seine Zustimmung mit einer von dem Geheimen Kabinettsreferendar Carl Zedelius verfassten 5 Proklamation zum Prinzip der Volksversammlung und Mitwirkung der Stande an der Gesetzgebung Bei ihrer ersten Versammlung befanden die 34 Abgeordneten den Verfassungsentwurf seitens des Grossherzogs und der Minister von 1847 fur untauglich Am 17 Mai wurde eine Kommission unter dem gemassigten Liberalen Johann Heinrich Jakob Schloifer schliesslich mit einem Neuentwurf einer Verfassung beauftragt 6 Schloifer der am 1 August 1848 auch oldenburgischer Staatsminister wurde nachdem sein Vorganger Beaulieu Marconnay als konservativer Gegner der Verfassung zuruckgetreten war orientierte seinen Verfassungsentwurf an der Kurhessischen Verfassung von 1831 Am 1 September trat der konstituierende Landtag zusammen um die Verfassung mit Vertretern des Grossherzogs zu vereinbaren Grosster Streitpunkt war die Vereinbarung der Zivilliste also die Festsetzung der jahrlichen Zahlungen aus der Staatskasse an das Grossherzogliche Haus Bisher hatte das Grossherzogliche Haus uber alle Staatseinnahmen frei verfugen konnen Im Zuge der Parlamentarisierung sollte nun der Domanenbesitz des Herrscherhauses eingezogen werden Beim Herrscherhaus verblieben neben der jahrlichen Zahlung einige nicht zu Staatsgutern umwandelbare Domanen die Schlosser Oldenburg Eutin und Jever sowie die Gemaldegalerie das Naturhistorischen Museum und der Hausfideikommiss wie etwa das Schloss Rastede Der Konstituierende Landtag stimmte dem Staatsgrundgesetz nach 106 Sitzungen am 18 Februar 1849 schliesslich zu Am 1 Marz wurde das Gesetz veroffentlicht Das Grossherzogtum Oldenburg war damit der letzte deutsche Staat der eine Verfassung einfuhrte Revision 1852 BearbeitenIn den Jahren nach der Revolution gewannen reaktionare Krafte auch in Oldenburg die Oberhand Das Staatsgrundgesetz wurde daher am 22 November 1852 in konservativem Sinne revidiert so wurden etwa die Rolle des Landtages geschwacht er konnte nun keine Ausgaben mehr verweigern zu denen der Staat verpflichtet war Ausserdem wurde das Dreiklassenwahlrecht eingefuhrt Einige Anderungen wurden spater wieder aufgehoben Das Oldenburgische Staatsgrundgesetz blieb mit einigen weiteren Anderungen beim Anschluss des Grossherzogtums an den Nationalstaat mit der Ministerialverfassung 1866 und des Gerichtsverfassungsgesetzes 1877 bis zum Ende des Grossherzogtums im November 1918 in Kraft Literatur BearbeitenAndreas Lombard Haus und Land Das Herzogtum und Grossherzogtum Oldenburg von 1773 bis 1918 Veroffentlicht in Geschichte des Oldenburger Landes Herzogtum Grossherzogtum Freistaat Herausgegeben von Jorg Michael Henneberg und Horst Gunther Lucke Aschendorff Verlag Munster 2014 ISBN 978 3 402 12942 5 Seite 94 Seiten 104 113 und Seite 122 Einzelnachweise Bearbeiten Hans Friedl Suden Carl Friedrich Ferdinand In Biographisches Handbuch zur Geschichte des Landes Oldenburg Isensee Oldenburg 1992 ISBN 3 89442 135 5 S 722 723 Landesbibliothek Oldenburg digital abgerufen am 15 Juli 2023 Hans Friedl Berg Gunther Heinrich seit 1838 Freiherr von In Biographisches Handbuch zur Geschichte des Landes Oldenburg Isensee Oldenburg 1992 ISBN 3 89442 135 5 S 67 68 Landesbibliothek Oldenburg digital abgerufen am 15 Juli 2023 Andreas Lombard Haus und Land Das Herzogtum und Grossherzogtum Oldenburg von 1773 bis 1918 Veroffentlicht in Geschichte des Oldenburger Landes Herzogtum Grossherzogtum Freistaat Herausgegeben von Jorg Michael Henneberg und Horst Gunther Lucke Aschendorff Verlag Munster 2014 ISBN 978 3 402 12942 5 Seite 97 Peter Haupt Hoyer Johann Heinrich In Biographisches Handbuch zur Geschichte des Landes Oldenburg Isensee Oldenburg 1992 ISBN 3 89442 135 5 S 328 329 Landesbibliothek Oldenburg digital abgerufen am 15 Juli 2023 Hans Friedl Zedelius Christian Karl Philipp Wilhelm In Biographisches Handbuch zur Geschichte des Landes Oldenburg Isensee Oldenburg 1992 ISBN 3 89442 135 5 S 820 822 Landesbibliothek Oldenburg digital abgerufen am 15 Juli 2023 Harald Schieckel Schloifer Johann Heinrich Jakob Wilhelm In Biographisches Handbuch zur Geschichte des Landes Oldenburg Isensee Oldenburg 1992 ISBN 3 89442 135 5 S 638 69 Landesbibliothek Oldenburg digital abgerufen am 15 Juli 2023 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Staatsgrundgesetz von Oldenburg amp oldid 235484578