www.wikidata.de-de.nina.az
Die Relationstechnik oder auch nur Relation ist eine juristische Arbeitsmethode zur Erfassung Ordnung und Beurteilung eines komplexeren zivilrechtlichen Streitstoffs Die Methode kann sowohl aus richterlicher Sicht als auch aus anwaltlicher Sicht angewandt werden Fur den Richter gilt sie als Methode um auf die schnellstmogliche und gleichzeitig fur die Beteiligten kostengunstigste Weise zu einer richtigen Entscheidung in einem Zivilprozess zu gelangen insbesondere um zu klaren ob der Prozess entscheidungsreif ist oder ob Beweis erhoben werden muss Fur den Rechtsanwalt ist Ziel der Relation ein zweckmassiges Vorgehen fur seine Mandanten im Zivilprozess Inhaltsverzeichnis 1 Grundlage 2 Stationen der Relation 2 1 Prozessstation Zulassigkeit 2 2 Klagerstation Schlussigkeitsprufung 2 3 Beklagtenstation Erheblichkeitsprufung 2 3 1 Bestreiten 2 3 2 Gegennormen 2 3 3 Zwischenergebnis 2 4 Replikstation Duplikstation 2 5 Beweisstation 2 6 Tenorierungsstation und Urteil 3 Relationstechnisches Gutachten 4 Trivia 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseGrundlage BearbeitenFur den Zivilrichter ist der Klageantrag des Klagers also sein Begehren Ausgangspunkt der Prufung Die dem Rechtsstreit zugrunde liegenden Tatsachen mussen die Parteien selbst vortragen Beibringungsgrundsatz der Richter ermittelt den Sachverhalt nur auf Basis der Fakten die von den Parteien in den Prozess eingebracht werden anders z B im Strafprozess und im Verwaltungsprozess wo von Amts wegen ermittelt wird Mit Hilfe der Relationsmethode kann der Richter tatsachliche und rechtliche Problemstellungen des Streitstoffes ordnen und deren Bedeutung fur das Begehren des Klagers ermitteln und sein weiteres Vorgehen davon ableiten insbesondere im Hinblick auf eine etwaige Beweisaufnahme Je nachdem ob ein Rechtsstreit bereits entscheidungsreif ist besteht die Relation lediglich aus Gutachten und Urteilsentwurf oder bei noch nicht entscheidungsreifen Rechtsstreiten aus Sachbericht Gutachten und Beschlussentwurf In einem Zivilprozess streiten sich Klager und Beklagter die Parteien vor einem Zivilgericht uber geschuldete Leistungen z B Zahlungspflicht des Beklagten das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhaltnisses zwischen ihnen z B Fortbestand eines Vertrags Unwirksamkeit einer Kundigung oder uber seine Gestaltung z B Auflosung einer Handelsgesellschaft Dementsprechend hat der Klager seinen Klageantrag als Leistungs Feststellungs oder Gestaltungsantrag zu formulieren Der Richter hat den Rechtsstreit auf der Grundlage des Parteivortrags baldmoglichst zu schlichten oder zu entscheiden Beschleunigungsgrundsatz 300 ZPO Deshalb kommt es im Sinne der Prozessokonomie darauf an herauszufinden welche Massnahmen zu welchem Zeitpunkt erforderlich sind um den Prozess voranzubringen Uberflussige Massnahmen insbesondere uberflussige Beweisaufnahmen lassen sich so vermeiden Neben der dadurch erzielbaren Schnelligkeit gewinnen relationstechnisch durchdachte und begrundete Entscheidungen an Akzeptanz bei den Parteien und instanzubergreifend an Bestandskraft Die Prufung mittels der Relationstechnik gliedert sich in funf Abschnitte Stationen Prozessstation Klagerstation Beklagtenstation Beweisstation und Tenorierungsstation Je nach Stand des Rechtsstreits konnen einzelne Stationen ausgelassen werden Wenn sich z B schon in der Prozessstation die Unzulassigkeit einer Klage ergibt erubrigt sich die Prufung von Klager Beklagten und Beweisstation Stationen der Relation BearbeitenProzessstation Zulassigkeit Bearbeiten In der Prozessstation pruft der Richter oder Anwalt ob die Klage zulassig ist Dabei werden zumindest gedanklich alle Prozess und Sachurteilsvoraussetzungen durchgegangen 1 Zeigt sich die Klage als unzulassig oder wird sie es wahrend des Prozesses und bleibt sie es auch nach einem Hinweis des Richters 139 ZPO so weist dieser sie als unzulassig ab Der Rechtsstreit ist damit durch Prozessurteil in dieser Instanz beendet Ist und bleibt die Klage zulassig hangt ihr weiteres Schicksal von ihrer Begrundetheit ab Klagerstation Schlussigkeitsprufung Bearbeiten In der Klagerstation unterstellt man die vom Klager vorgetragenen Tatsachen als wahr und untersucht ob diese ausreichen um den Tatbestand einer Anspruchsgrundlage auszufullen deren Rechtsfolge das vom Klager verfolgte Begehren die beantragte Leistung Feststellung oder Gestaltung deckt 2 Zu prufen sind nach allgemeinen Grundsatzen der Fallbearbeitung alle Anspruchsgrundlagen die das Klagerbegehren hergeben auch wenn der Klager sie nicht erwahnt Kommen mehrere Anspruchsgrundlagen in Betracht untersucht der Praktiker diejenige zuerst deren Rechtsfolge das Klagerbegehren am ehesten oder weitesten deckt verbleiben auch insoweit mehrere Anspruchsgrundlagen wendet er sich zweckmassigerweise zunachst derjenigen zu deren Tatbestandsmerkmale er am schnellsten beurteilen kann Reicht das Tatsachenvorbringen des Klagers nicht aus so ist es unschlussig Bleibt der Klagervortrag auch nach richterlichem Hinweis unzureichend weist der Richter die Klage als unbegrundet ab s 331 Abs 2 ZPO Der Rechtsstreit ist dann in dieser Instanz durch ein Sachurteil beendet ohne dass es auf das Beklagtenvorbringen angekommen ware Das Tatsachenvorbringen des Klagers ist auch dann unschlussig wenn es samtliche Tatbestandsvoraussetzungen einer Gegennorm rechtshindernde oder rechtsvernichtende Einwendungen rechtshemmende Einreden erfullt Beklagtenstation Erheblichkeitsprufung Bearbeiten Ist der Klagervortrag schlussig so betrachtet man in der Beklagtenstation das Verhalten des Prozessgegners Bleibt der Beklagte passiv oder erkennt er den Klageanspruch an endet der Prozess regelmassig durch ein Versaumnis oder ein Anerkenntnisurteil zugunsten des Klagers 3 Begehrt der Beklagte die Klageabweisung so untersucht der Richter in der Erheblichkeitsprufung das Verteidigungsvorbringen Ein Beklagter hat auf der Tatsachenebene grundsatzlich zwei Moglichkeiten sich zu verteidigen Der Beklagte kann zum einen die vom Klager behaupteten anspruchsbegrundenden Tatsachen auf die es fur die Schlussigkeit ankommt bestreiten Der Beklagte kann zum anderen Tatsachen zu Gegennormen rechtshindernde und rechtsvernichtende Einwendungen rechtshemmende Einrede vortragen Bestreiten Bearbeiten Zum Bestreiten kann es je nach Prozesslage genugen gegenuber den gegnerisch behaupteten Tatsachen Nichtwissen geltend zu machen Bestreiten mit Nichtwissen oder sie schlicht zu leugnen einfaches Bestreiten haufig muss der Gegner allerdings qualifiziert bestreiten d h eine eigene alternative Sachdarstellung liefern Wie konkret detailliert das Bestreiten sein muss hangt ab vom Vortrag des Klagers und den Moglichkeiten zur eigenen Wahrnehmung der streitigen Tatsachen Wechselspiel von Vortrag und Gegenvortrag Bleibt das Beklagtenbestreiten unter dem prozessual gebotenen Mass unsubstantiierter Vortrag so ist es unerheblich Belasst es der Beklagte auch nach Hinweis dabei und tragt er auch keine erheblichen Tatsachen zu Gegennormen vor so gibt das Gericht der Klage statt und zwar ohne Beweisaufnahme Der Rechtsstreit endet dann mit einem Sachurteil zugunsten des Klagers Bestreitet der Beklagte wirksam die anspruchsbegrundenden Tatsachen so ist sein Bestreiten erheblich und die Fallbearbeitung ist in der Beweisstation fortzusetzen Gegennormen Bearbeiten Zur Verteidigung kann der Beklagte anstatt oder neben dem Bestreiten auch Tatsachen zu Gegennormen vortragen Gegennormen sind Normen die die Entstehung eines Anspruchs hindern rechtshindernde Einwendungen ihn nachtraglich untergehen lassen rechtsvernichtende Einwendungen oder seine Durchsetzbarkeit hemmen rechtshemmende Einreden im materiellen Sinn Die Tatsachen zu einer Gegennorm konnen von dem Gericht nur dann berucksichtigt werden wenn sie im Prozess beigebracht redeweise vorgetragen wurden Dann spricht man z T statt von Gegennormen auch von Einreden im prozessualen Sinn In der Beklagtenstation wird der Tatsachenvortrag des Beklagten zu den Gegennormen als wahr unterstellt Erfullt der Tatsachenvortrag samtliche Tatbestandsvoraussetzungen einer Gegennorm ist der Tatsachenvortrag des Beklagten schlussig und damit erheblich Beispiele Der Klager verlangt Kaufpreiszahlung Der Beklagte macht geltend der Kaufvertrag sei wegen Sittenwidrigkeit nichtig und tragt hierzu ausreichende Tatsachen vor anspruchshindernde Einwendung die Kaufpreisforderung ist mangels wirksamen Kaufvertrags nicht entstanden Der Klager klagt auf Werklohn Der Beklagte behauptet der Klager habe ihm den Werklohn bis zur Besserung seiner finanziellen Verhaltnisse gestundet anspruchshemmende Einrede die Forderung ist entstanden aber derzeit nicht durchsetzbar Der Klager begehrt die Zahlung von Maklerprovision Der Beklagte wendet ein die Provision bereits gezahlt zu haben anspruchsvernichtende Einwendung da die entstandene Forderung erloschen ist Zwischenergebnis Bearbeiten Bestreitet der Beklagte das schlussige Klagervorbringen nicht wirksam und ist sein Tatsachenvortrag zu Gegennormen unschlussig so ist sein Verteidigungsvorbringen insgesamt unerheblich Dies gilt auch fur den Fall dass der Beklagte die ihm obliegende sekundare Darlegungslast vernachlassigt Die Klage ist in allen diesen Fallen ohne Beweisaufnahme begrundet Replikstation Duplikstation Bearbeiten Der Klager kann die vom Beklagten schlussig vorgetragenen Tatsachen zu einer Gegennorm wiederum bestreiten im obigen Beispiel zur Stundung etwa die Vereinbarung einer Stundung in Abrede stellen Daneben kann er auch Tatsachen zu Gegen Gegennormen auch Gegeneinreden genannt vortragen im Stundungsbeispiel etwa darlegen die finanziellen Verhaltnisse des Beklagten hatten sich gebessert Wie die Gegennorm den Anspruch verhindert hemmt oder zerstort so verhindert hemmt oder zerstort die Gegen Gegennorm die Gegennorm genau genommen die Rechtsfolge der Gegennorm und erhalt dem Klager somit seinen Anspruch Gegen Gegennormen werden deshalb auch als anspruchserhaltende Normen bezeichnet Macht der Klager entweder davon Gebrauch den Tatsachenvortrag des Beklagten zu der Gegennorm zu bestreiten oder tragt er selbst Tatsachen zu einer Gegen Gegennorm vor ist sein Vorbringen als Replik erneut zu prufen 4 Der Beklagte wiederum kann die vom Klager aus der Gegen Gegennorm schlussig vorgetragenen Tatsachen bestreiten oder versuchen Tatsachen fur eine Norm darzulegen die die Rechtsfolge der Gegen Gegennorm beseitigt einwendungs bzw einredeerhaltende Norm Duplik Der Klager kann diesem Vorbringen abermals wie zuvor geschildert entgegentreten dann handelt es sich um eine Triplik des Klagers Beispiel Der klagende Vermieter verlangt unter Vorlage eines Mietvertrages mit der Klageschrift Miete fur einen Monat in dem der Mieter die Mietsache nutzen konnte 535 Abs 2 BGB Der beklagte Mieter wendet in der Klageerwiderung Mietminderung wegen Mangeln der Mietsache ein 536 Abs 1 BGB Der Klager repliziert mit der Behauptung die Parteien hatten eine Mietminderung vertraglich ausgeschlossen Der Beklagte dupliziert und macht geltend der vertragliche Minderungsausschluss sei unwirksam denn der Klager habe den Mangel arglistig verschwiegen 536d BGB Der Klager tripliziert indem er bestreitet den Mangel uberhaupt gekannt zu haben Das Gericht arbeitet jede Stufe des wechselseitigen Einredevorbringens in gleicher Weise nach Schlussigkeit und Erheblichkeit ab Im obigen Beispiel ist das Vorbringen des Klagers zum Entstehen der Mietforderung schlussig aus 535 Abs 2 BGB und was den Abschluss eines Mietvertrages angeht zugestanden Das Vorbringen des Beklagten zu einem Mangel ist erheblich fur eine Mietminderung aus 536 Abs 1 BGB und gleichfalls unstreitig Die Vereinbarung eines vertraglichen Minderungsausschlusses ist als Gegeneinrede des Klagers zu 536 Abs 1 BGB erheblich und auch nicht bestritten Im Streit ist die Wirksamkeit des vertraglichen Minderungsausschlusses Diese hangt davon ab ob der Vermieter den Mangel vor Vereinbarung des Minderungsausschlusses kannte 536d BGB Die diesbezugliche Behauptung des Beklagten ist schlussig fur eine Unwirksamkeit aus 536d BGB Das Bestreiten des Vermieters ist im Hinblick hierauf erheblich Die behauptete Vermieterkenntnis stellt eine innere Tatsache dar auf die durch aussere Tatsachen wie etwa die Wahrnehmbarkeit des Mangels in Gegenwart des Vermieters zu einem Zeitpunkt vor Vereinbarung des Minderungsauschlusses geschlossen werden kann Uber diese Tatsachen ist wie nachfolgend dargestellt gegebenenfalls Beweis zu erheben Tatsachenvortrag zu Gegennormen also zu Einwendungen bzw Einreden im materiellen Sinn sind in der Praxis haufig Tatsachenvortrag zu anspruchserhaltenden Normen seltener Tatsachenvortrag zu einwendungs bzw einredeerhaltenden Normen noch seltener Rechtstechnisch bilden Gegennormen Ausnahmen zur Anspruchsgrundlage Gegen Gegennormen Ausnahmen zur Einwendung Einreden im materiellen Sinn Wird der Vortrag einer Partei infolge der Einlassung des Gegners so unklar dass er nicht mehr den Schluss zulasst auf die Entstehung des geltend gemachten Rechts oder auf das Durchgreifen der Gegennorm so muss ihn die Partei erganzen naher substanziieren Andernfalls ist er mangels Substanziierung unschlussig oder unerheblich geworden Beweisstation Bearbeiten Ist auch nach den wechselseitigen Einlassungen das Vorbringen des Klagers noch schlussig und das Bestreiten bzw der Tatsachenvortrag des Beklagten noch erheblich so liegen dem Gericht mindestens zwei unvereinbare Tatsachendarstellungen vor nach denen der Rechtsstreit unterschiedlich zu losen ware Der Richter verschafft sich entweder durch eine Beweisaufnahme eine tragfahige Uberzeugung von der Richtigkeit einer Tatsachendarstellung oder er entscheidet nach Beweislastregeln 5 Die Beweisstation wird untergliedert Beweisfrage Beweisbedurftigkeit Beweisantritt und Beweiswurdigung Bevor der Richter eine Beweisaufnahme anordnet klart er die Beweisfrage Die Beweisfrage bestimmt sich unter Berucksichtigung der Beweislast Beweisbelastet ist im Allgemeinen die Partei die aus einer geltend gemachten Norm gunstige Rechtsfolgen fur sich herleitet Anspruchsgrundlagen und anspruchserhaltende Normen sind fur den Klager gunstig Gegennormen und einwendungs bzw einredeerhaltende Normen fur den Beklagten Behauptet der Klager z B es sei ein Pauschalpreis von 50 000 vereinbart worden und bestreitet der Beklagte dies in dem er behauptet es sei ein Pauschalpreis von 30 000 vereinbart worden ist die entscheidungserhebliche pauschale Frage welcher Pauschalpreis vereinbart wurde Die Beweisfrage lautet nun aber nicht Wurde ein Pauschalpreis von 50 000 oder ein Pauschalpreis von 30 000 vereinbart Weil der Klager der seinen Werklohn einklagt beweisbelastet ist kommt es nur auf seine Behauptung an Die Beweisfrage wurde also lauten Haben die Parteien einen Pauschalpreis von 50 000 vereinbart Die Beweisfrage entspricht dem Beweisthema in einem Beweisbeschluss Nachdem der Richter die Beweisfrage geklart hat pruft er ob unter dem Gesichtspunkt von Vermutungen oder der Moglichkeit einer Schatzung nach 287 ZPO uberhaupt das Bedurfnis besteht uber die Beweisfrage Beweis zu erheben Wird die Beweisbedurftigkeit nicht verneint wird geklart ob die beweispflichtige Partei einen zulassigen Beweisantrag gestellt hat z B gemass 373 ZPO einen Zeugenbeweisantrag Ist das nicht der Fall also bei fehlendem Beweisantrag lassen sich die Voraussetzungen einer Anspruchsgrundlage oder einer Gegennorm nicht feststellen Die beweisbelastete Partei kann die fur sie gunstige Rechtsfolge aus dieser Norm nicht beanspruchen sie ist dann beweisfallig geblieben Hat die beweispflichtige Partei zu ihrer Tatsachenbehauptung Beweisthema Beweisfrage Beweis angetreten klart der Richter ob die andere Partei einen Gegenbeweisantrag gestellt hat Ein Gegenbeweisantrag ist darauf gerichtet die Uberzeugungskraft des Beweismittels der beweisbelasteten Partei zu erschuttern er ist nicht etwa darauf gerichtet das Gegenteil zu beweisen Der Gegenbeweisantrag ist also abzugrenzen vom Beweis des Gegenteils der gemass 292 ZPO bei gesetzlichen Vermutungen notig bzw moglich ist Nach der Beweisaufnahme wurdigt das Gericht das Beweisergebnis In der Relation wurde in dem Beispielsfall bei dem Unterpunkt Beweiswurdigung zu Beginn formuliert Ist aufgrund des Ergebnisses der Beweisaufnahme ohne vernunftigen Zweifel 286 ZPO bewiesen dass die Parteien einen Pauschalpreis in Hohe von 50 000 vereinbart haben Anschliessend werden dann z B die Zeugenaussagen bezogen auf genau diese Fragestellung gewurdigt das heisst auf ihre Glaubhaftigkeit hin untersucht Bestatigt z B der von dem Klager benannte Zeuge eine Vereinbarung in Hohe von 50 000 ergiebige Aussage ist zu prufen ob durch den gegenbeweislich benannten Zeugen Zweifel an der Richtigkeit der Aussage begrundet sind Ist das Gericht im Ergebnis also unter Berucksichtigung aller Gesichtspunkte die Zweifel begrunden konnten von der Richtigkeit der Zeugenaussage ohne vernunftigen Zweifel uberzeugt so ist der Beweis gefuhrt Die Punkte Beweisfrage Beweisbedurftigkeit und Beweisantritt werden in den Musterrelationen vielfach nicht aufgefuhrt 6 Diesen Musterrelationen liegen Falle zugrunde in denen schon Beweis erhoben wurde und der Rechtsreferendar gleichwohl noch eine Relation zu schreiben hat Auch in diesen Situationen in denen also schon ein Richter die Beweiserhebung zu einer bestimmten Frage angeordnet hat muss der Rechtsreferendar als Vorfrage der Beweiswurdigung gleichwohl klaren uber welche konkrete Frage Beweis zu erheben war ob uberhaupt ein Bedurfnis dafur bestand und ob moglicherweise noch weitere von dem Gericht bislang ubergangene Beweisantritte gemacht wurden Aufgabe des Referendars ist es also praktisch das Gericht daraufhin zu kontrollieren ob die angeordnete und durchgefuhrte Beweisaufnahme von der Beweisrichtung zutreffend notwendig und vollstandig war So muss selbst der Richter der im Laufe des Verfahrens zunachst die Beweiserhebung angeordnet und dann auch durchgefuhrt hat vorgehen Nach der durchgefuhrten Beweiserhebung und vor der Beweiswurdigung muss sich jeder Richter selbst noch einmal kontrollieren ob er uber die richtige Beweisfrage Beweis erhoben hat ob insoweit z B Vermutungen greifen oder ob noch weitere Zeugen benannt wurden bevor er in dem Urteil entscheidet Aus diesem Grund muss in einer Relation auch immer also auch nach erfolgter Beweisaufnahme noch zu den Punkten Beweisfrage einschliesslich Beweislast Beweisbedurftigkeit und Beweisantritt Stellung genommen werden Tenorierungsstation und Urteil Bearbeiten In der Tenorierungsstation formuliert der Rechtsreferendar den Urteilstenor wenn er die Sache im Ergebnis der vorangegangenen Stationen fur urteilsreif halt Andernfalls erarbeitet er einen die Urteilsreife herbeifuhrenden Beschluss etwa einen Beweis Hinweis oder Verweisungsbeschluss 7 Im Urteil der Eingangsinstanz stellt der Richter oder der Rechtsreferendar wenn er ein solches Urteil zu entwerfen hat dar von welchem Sach und Streitstand er ausgeht Tatbestand und in den Entscheidungsgrunden warum die Klage unzulassig ist oder mit welchem Ergebnis er welche Anspruchsgrundlagen und Einreden gepruft hat Anders als im Gutachten verwendet der Richter im Urteil den Urteilsstil im Urteilstenor und in den Entscheidungsgrunden teilt er seine Ergebnisse das Bestehen oder Nichtbestehen von Rechtsfolgen kategorisch mit und in den Entscheidungsgrunden begrundet er sie naher Seine Begrundung geht jeweils aus von den Prufungsnormen Anspruchsgrundlagen und Einredenormen unter die das Tatsachenvorbringen der Parteien zu subsumieren ist Hierzu bildet er je nach zu prufendem Tatbestandsmerkmal oder merkmalskomplex eine oder einzelne Begrundungsketten Ihnen stellt er sein Prufungsergebnis und gegebenenfalls einen Obersatz voran oder nennt neben seinem Ergebnis zumindest die zu prufende Norm oder den anzuwendenden Grundsatz die jeweilige Begrundungskette beendet er mit der Feststellung zum Vorliegen oder zur fehlenden Feststellbarkeit der erforderlichen Tatsachen Auch hier gilt der Urteilsstil d h innerhalb jeder Kette begrunden oder entfalten die nachfolgende Satze die vorhergehenden Das allgemeine Schema fur die Einzelbegrundung ist viergliedrig und lautet 1 Rechtsfolge der zu prufenden Norm gegeben oder nicht 2 zu prufendes Tatbestandselement gegeben oder nicht 3 begriffliche Entfaltung des Tatbestandselementes in einzelne subsumierbare Tatsachen 4 Einzeltatsache ist unstreitig bewiesen oder nicht feststellbar Beispiel Der Ausschluss des Minderungseinwandes in des Mietvertrages scheitert entgegen der Auffassung des Beklagten nicht an einer Unwirksamkeit nach 536d BGB 1 Unwirksamkeit aus 536d BGB Die nach dieser Bestimmung fur eine Unwirksamkeit erforderliche Arglist der Klagers fehlt 2 Arglist Arglist liegt vor wenn der Vermieter den Fehler kannte oder ihn zumindest fur moglich hielt 3 Definitorische Entfaltung des Tatbestandsmerkmals Arglist in innere Tatsachen Kenntnis oder Bewusstsein der Moglichkeit Keine dieser Voraussetzungen ist hier feststellbar 4 Kenntnis oder Bewusstsein der Moglichkeit Der vom Beklagten benannte Zeuge hat die Behauptung der Klager habe nicht bestatigt Die bejahenden Begrundungsketten haben Vorrang vor den verneinenden In seiner Gesamtheit handelt das Urteil die stattgebenden Teile als erstes ab gemeinsam mit den insoweit erfolglosen Angriffen des Gegners sodann folgen das unschlussige Klagervorbringen vor den durchgreifenden Einreden des Gegners und zuletzt die noch unerorterten erfolglosen Gegeneinreden Bei Klagenhaufungen oder Widerklagen gliedert der Richter das Urteil in entsprechende Abschnitte und innerhalb ihrer in einzelne Begrundungsketten In den Nebenentscheidungen begrundet er seine Kostenverteilung die er nur dem Grund nach vornimmt und seine Entscheidung uber die vorlaufige Vollstreckbarkeit Diese markiert den Ubergang vom Erkenntnisverfahren in das Vollstreckungsverfahren Sein Urteil unterschreibt der Richter Wirksam wird es in der Regel mit der Urteilsverkundung Relationstechnisches Gutachten BearbeitenAls Prufungsleistung in der zweiten juristischen Staatsprufung kann von Rechtsreferendaren in einigen Bundeslandern auch die Anfertigung einer Relation gefordert sein Das zu begutachtende Aktenstuck muss dann nach den oben skizzierten Stationen gepruft werden Trivia BearbeitenIm erstmals 1825 veroffentlichten Studentenlied O alte Burschenherrlichkeit wurde in der vierten Strophe Bezug genommen auf Relationen Literatur BearbeitenMonika Anders Burkhard Gehle Das Assessorexamen im Zivilrecht 15 neu bearbeitete Auflage Vahlen Munchen 2022 ISBN Print 978 3 8006 6574 7 ISBN E Book 978 3 8006 6665 2 Dieter Knoringer Christian Kunnes Die Assessorklausur im Zivilprozess Das Urteil Hauptgebiete des Zivilprozesses Klausurtechnik Anwaltstatigkeit 17 uberarb und erganzte Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 72995 9 Carl Theodor Olivet Juristische Arbeitstechnik in der Zivilstation 4 neu bearbeitete Auflage C F Muller Heidelberg u a 2010 ISBN 978 3 8114 7058 3 Weblinks BearbeitenTutorial zur Relationstechnik der Juristen Unterrichtsmaterialien zur RelationstechnikEinzelnachweise Bearbeiten Anders Gehle Rdn A 80 ff Anders Gehle Rdn A 89 ff Anders Gehle Rdn 115 ff Anders Gehle Rdn 129 f Anders Gehle Rdn 131 ff z B bei Anders Gehle ja aktuell de Ubungsfall 1 Anders Gehle Rdn 163 ff Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4049356 8 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Relationstechnik amp oldid 226480633